Jetzt ist Ihre Meinung gefragt zu Urteil: Share-Button von Facebook überträgt Nutzungsrechte - Abmahnungen unzulässig
Das Landgericht Frankfurt hat ein wichtiges Urteil zum Teilen von Inhalten unter anderem auf Facebook gefällt. Wer einen Share-Button bereitstellt, überträgt damit auch die Nutzungsrechte für die Auszüge des geteilten Beitrags (Anrisstext und Bild) - aber auch nicht mehr. Auf jeden Fall herrscht nun mehr Rechtssicherheit.
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