Urteil gegen Key-Händler: Trennung von Keys und Datenträger verstößt gegen Urheberrecht

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Das Landgericht Berlin hatte erstmalig einen Fall zum Graumarkt der Key-Seller zu bearbeiten. Geklagt hatte ein Key-Händler im Rahmen einer negativen Feststellungsklage, der von einem Publisher abgemahnt und zur Unterlassung verpflichtet wurde. Das Gericht stellte fest, dass die Trennung von Key und Datenträger nicht dem Erschöpfungsgrundsatz unterliege und damit gegen das Urheberrecht verstoße.

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AW: Urteil gegen Key-Händler: Trennung von Keys und Datenträger verstößt gegen Urheberrecht

Hier bin ich auf Seiten der Key-Händler. Die teilweise völlig überteuerten Preise für manche Spiele kann ich somit gut umgehen. Diese Händler treten jeden Publisher ordentlich in den Arsch. Vor allem EA ... die für eine Digitale Version 95% des physischen Preises verlangen. Ich unterstütze weiterhin Key-Händler und werde einige Spiele auch weiterhin dort beziehen. Schade für MMOGA oder wie die heißen aber da hab ich sowieso noch nie eingekauft. Wirklich schade, dass man seine Spiele sonst nur bei Steam zu einem vernünftigen Preis erwerben kann.

Wobei diese rechtslage auch sehr löchrig ist. So kann der Verkäufer den Datenträger doch in den Kaufvertrag schreiben aber ihn nicht aushändigen.
 
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AW: Urteil gegen Key-Händler: Trennung von Keys und Datenträger verstößt gegen Urheberrecht

Gehts da jetzt nur um Keys aus anderen Ländern?
Die dürfte man verkaufen wenn man einen physischen Datenträger mitliefert?
Lose Keys aus dem eigenen Land dürfen immer noch verkauft werden?
 
AW: Urteil gegen Key-Händler: Trennung von Keys und Datenträger verstößt gegen Urheberrecht

Müll Produzieren und nur den Key Verkaufen rest wegschmeißen kein gute Sache in meinen Augen

Aber nur Key Verkaufen wenn keine DVD dahinter ist die man nur noch wegschmeißen kann ok wie bei Steam
 
AW: Urteil gegen Key-Händler: Trennung von Keys und Datenträger verstößt gegen Urheberrecht

He ich versteh das nicht... sind jetzt alle Key Stores illegal oder was? Ich kauf schon seit Jahren meine Keys bei g2a und g2play. Da krieg ich die neusten Games meist für 20 bis maximal 30 Euro. Mehr sind mir die meisten Games auch nicht wert und eine einstaubende Hülle brauch ich erst recht nicht.
Würd ich für jedes Game 50-60 Euro zahlen wäre ich heute bestimmt pleite.
 
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Wäre interessant, wie es sich verhält, wenn man den key per mail verschickt, und die disk "auf wunsch des kubden" nachsendet oder zur selbstabholung anbietet. Somit müsst man dass problem doch eig umschiffen können.
 
AW: Urteil gegen Key-Händler: Trennung von Keys und Datenträger verstößt gegen Urheberrecht

kaufe seit langem nur noch keys, z.b. thief 4 eine woche nach start für 19 euro. hoffe das bleibt so, die spiele sind ansonnsten zu teuer. könnte natürlich auch irgendwo ziehen, aber das mache ich aus prinzip nicht .....
 
AW: Urteil gegen Key-Händler: Trennung von Keys und Datenträger verstößt gegen Urheberrecht

Finde diese Rechtssprechung sowieso grenzwertig, bzw das was die Distris mit den "Datenträgern" machen. Meine letzten Spiele die ich als Retail Version gekauft habe (RE6 & RE igrgendwas) verlangten beim einlegen der DVD eine Verbindung mit einem Steamaccount und begannen den Download, also trotz "Datenräger" nur eine digitale Version

Eh klar, in Zeiten, in denen Spiele die Kapazität einer einzelnen DVD mehrfach sprengen und BulRays nicht wirklich stark vertreten sind ist nichts anderes möglich, aber warum dann tatsächlich noch das Stück Plastik mitschicken? Für den Steamclient, der drauf abgespeichert ist?

BF4 gabs als Promo Key und das Premium Package gabs auf Kinguin (wollte es zuerst über Amazon und Origin kaufen, Sofortüberweisung geht dort aber nur für deutsche Staatsbürger und nicht für Ösis) zu einem deutlich besseren Preis.

Es ist wie das Streamen von Filmen, solange sich die Contentindustrie nicht an das "Neuland" anpassen kann, solange wird es immer wieder Geschäftsideen geben die dem User mehr Nutzen bringen
 
AW: Urteil gegen Key-Händler: Trennung von Keys und Datenträger verstößt gegen Urheberrecht

Das Urteil betrifft nur Keyhändler in der EU. MMOGA, Onlinekeystore und wie sie alles heißen, juckt das kein bißchen die wachsen jetzt noch weiter weil die EU-Keyshop-Konkurrenz Schritt für Schritt den Bach runter geht. Die Contentindustrie kriegt halt nicht den Rachen voll, warum dürfen Unternehmen am globalen Weltmarkt Vorteile aus den unterschiedlichen Preisen schlagen aber der Privatkunde darf das nicht. Lobbyarbeit pur das Ganze.
 
AW: Urteil gegen Key-Händler: Trennung von Keys und Datenträger verstößt gegen Urheberrecht

Das Urteil betrifft nur Keyhändler in der EU. MMOGA, Onlinekeystore
Deinen zwei genannten ist das vielleicht egal aber sie sind keine Reseller und somit ist EA, Valve, Ubi, usw. berechtigt ohne dir einen Grund zu sagen das Spiel aus deinem Account zu löschen. Was sie auch ab und an mal machen, zumindest Valve.

Greenmangaming, GetGamesGo, GamesFly, nuuvem, usw. welche offizielle Reseller sind werden da eher anwachsen als die anderen Shops, den damit kapieren dann die Leute mal das sie sich keinen gefallen tun wenn sie billig Keys kaufen und das es eben auch gegen das gesetz ist.
 
AW: Urteil gegen Key-Händler: Trennung von Keys und Datenträger verstößt gegen Urheberrecht

He ich versteh das nicht... sind jetzt alle Key Stores illegal oder was? Ich kauf schon seit Jahren meine Keys bei g2a und g2play. Da krieg ich die neusten Games meist für 20 bis maximal 30 Euro. Mehr sind mir die meisten Games auch nicht wert und eine einstaubende Hülle brauch ich erst recht nicht.
Würd ich für jedes Game 50-60 Euro zahlen wäre ich heute bestimmt pleite.

Ja, wenn man unbedingt jedes Game haben muß, sehr wohl.

Ich bevorzuge trotzdem weiterhin die physische Version, also mit Scheibe, da ich jederzeit auch ohne Internet, ganz nach belieben, darauf zugreifen kann, solange nicht doch noch eine Onlineaktivierung verlangt wird.

Arm bin ich dadurch bisher noch nicht geworden.

Leider scheint es so, das es wohl für die aktuellsten Hits, nur noch die digitale Online-Variante geben wird.

Dann sollten aber die Dauersauger nicht über die erwogenen volumenbeschrängten Preise rum jammern, die sich die Provider einfallen lassen.
Wenn man allein W.o.T. nimmt und nur alle Updates seit Beginn zusammenfaßt, hätte man bei einer Volumenbegrenzung von 75 GB im Monat, einige Monate verbraten.
Installierte man sich's auf mehrere PC, steigtert sich das um diese Anzahl.
Das selbe gilt auch mit den ganzen Addon zu anderen Games.

Key und Datenträger getrennt?

Alltägliche Vorgehensweise im Computergeschäft, sofern man nicht eine vollwertige Betriebssystem-DVD optional dazu bestellt/erwirbt.

Ein Recovery-Datenträger zum Windows-Betriebssystem gehört definitiv nicht dazu, auch nicht die Backup-HDD, weil man davon keine originale Windows-Installation offiziell erstellen kann.
Zum PC gabs bisher am Gehäuse aufgeklebt, aber einen Key.
Mit W8 hat sich das jedoch geändert, da ein Key-Aufkleber am PC nicht mehr zuläßig ist, obwohl man könnte.

An welcher Ausrichtung orientiert sich den nun die Rechtssprechung, oder umgekehrt der Händler.
Der Händler wird eine Recovery-Version, o.ä. schicken, als Datenträger mit Key, oder ohne Key nach schicken.
Der erwogene Zweck des Endkunden bleibt weiterhin Ungewiß, wenn man das von unseriösen Händlern außerhalb, aber auch innerhalb Europas, erwirbt.
 
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AW: Urteil gegen Key-Händler: Trennung von Keys und Datenträger verstößt gegen Urheberrecht

Ich bevorzuge trotzdem weiterhin die physische Version, also mit Scheibe, da ich jederzeit auch ohne Internet, ganz nach belieben, darauf zugreifen kann, solange nicht doch noch eine Onlineaktivierung verlangt wird.

Arm bin ich dadurch bisher noch nicht geworden.

Kein Wunder, wenn man die Zahl DRM freier Scheiben im Handel bedenkt :(



@topic:
Kann nicht langsam mal irgend ein höheres Gericht der Politik in den Arsch treten? So langsam sollte doch wohl jedem klar sein, dass die vorhandenen Gesetze einfach nicht auf den Online-Vertrieb passen und neue her müssen. Da kann dann meinetwegen auch drinstehen, dass ein Rechteinhaber darüber besimmten kann, für welchen Preis er seine Ware wo verkauft - ist schließlich bei anderen Produkten, die man nicht per Mail aus Ostsibirien importieren kann, genau so. Aber es sollte wenigstens mal irgendwo stehen, damit diese Eierei aufhört.
 
AW: Urteil gegen Key-Händler: Trennung von Keys und Datenträger verstößt gegen Urheberrecht

Lächerliches Urteil, das eindeutig auf Lobbyarbeit zurückzuführen ist. Da heutige Spiele, insbesondere für PC quasi alle an eine Plattform wie Steam oder Origin gebunden sind, ist das einzige von Wert der Retailversion nun mal der Key. Deswegen ist auch die Begründung, dass ein anderes Produkt veräußert wird, wenn nur der Key verkauft wird auch völlig an den Haaren herbeigezogen. Das zeigt mal wieder, dass nur Unternehmen von der Globalisierung profitieren sollen, der normale Bürger hingegen nicht, der soll weiter schön geschröpft werden.

Ich werde auch weiterhin auf Keystores setzen. Mir völlig egal was ein Gericht, das offensichtlich geschmiert ist urteilt.
 
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Ich habe dafür eine ganz einfache Lösung: Weltweit den gleichen Preis nehemen, wenn die Spieler aus Europa nicht mehr angezockt werden hat sich das Problem Keyshop dann auch erledigt

Ich bevorzuge trotzdem weiterhin die physische Version, also mit Scheibe, da ich jederzeit auch ohne Internet, ganz nach belieben, darauf zugreifen kann, solange nicht doch noch eine Onlineaktivierung verlangt wird.

Ich eigentlich auch. Allerdings hat sich die Sache langsam geändert seit die Publisher dazu übergegangen sind ihre Spiele in DVD Hüllen auszuliefern und die Handbücher zu streichen (heute sind es eher Werbeprospekte bzw. Handzettel). Seit eigentlich alle größeren Spiele irgendeine Onlineverbindung mit Kontobindung benötigen ist der Vorteil von Retailspielen endgültig dahin. Was bleibt ist ein Preisvorteil gegenüber den offiziellen Onlineshops der Publisher/Steam, dafür hat man mehr Müll.

Vor allem EA ... die für eine Digitale Version 95% des physischen Preises verlangen

Es sind eher 150% aufwärts und das nicht nur bei EA, als ich mir SC2 gekauft habe mußte ich dafür 38,5€ am Releasetag blechen, ein Kumpel wollte es bei Blizzard kaufen und sollte dafür 150% hinlegen.
 
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Finde diese Rechtssprechung sowieso grenzwertig, bzw das was die Distris mit den "Datenträgern" machen. Meine letzten Spiele die ich als Retail Version gekauft habe (RE6 & RE igrgendwas) verlangten beim einlegen der DVD eine Verbindung mit einem Steamaccount und begannen den Download, also trotz "Datenräger" nur eine digitale Version
Doch auf der DVD ist das Spiel auch drauf.:schief:
 
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Aktuell Diablo 3 RoS Collectors Edition beim Amazon 80€, die digitale CE bei Blizzard 60€

Das kann man so nicht vergleichen da bei der Amazonversion tatsächlich noch ein Haufen Krempel dabei ist den man auch tatsächlich gebrauchen kann, z.B. das Mousepad und das Artbook. Vergleicht man dagegen die Versionen von SC2 fällt auf das es etwa 25€ bei Amazon und 40€ bei Blizzard mit 60% mehr sind. Bei Diablo 3 sind es mit 17€ zu 40€ sogar 235% mehr. Lediglich bei der Normalen Reaper of Souls sind es mit 35€ zu 40€ lediglich 14% Ersparnis bei Amazon.
 
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Doch auf der DVD ist das Spiel auch drauf.:schief:

Auf der DVD ist mit etwas Glück ne fast vollständige Alpha drauf, aber der Day1 Patch ist dann so oftmals groß, dass man sich die DVD auch hätte sparen können...

Ich habe dafür eine ganz einfache Lösung: Weltweit den gleichen Preis nehemen, wenn die Spieler aus Europa nicht mehr angezockt werden hat sich das Problem Keyshop dann auch erledigt

Dumm nur, dass die europäischen Preise auf anderen Märkten einem Wochenlohn entsprechen und ausgerechnet dass dann auch noch die Märkte sind, bei denen (kommerzielle) Raubkopierer kaum etwas zu befürchten haben.
Wenn überall die gleichen Preise gelten würden, würde der Markt drastisch schrumpfen.
 
AW: Urteil gegen Key-Händler: Trennung von Keys und Datenträger verstößt gegen Urheberrecht

Bei einer Version mit Datenträger wäre es ja noch zu verstehen aber mit Downloadversionen macht es ja keinen Sinn. Generell bevorzuge ich ja die Oldschool Variante und nur bei Schnäppchen und Free Edition nehme ich den Datenstrom
 
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Hier bin ich auf Seiten der Key-Händler. Die teilweise völlig überteuerten Preise für manche Spiele kann ich somit gut umgehen. Diese Händler treten jeden Publisher ordentlich in den Arsch. Vor allem EA ... die für eine Digitale Version 95% des physischen Preises verlangen. Ich unterstütze weiterhin Key-Händler und werde einige Spiele auch weiterhin dort beziehen. Schade für MMOGA oder wie die heißen aber da hab ich sowieso noch nie eingekauft. Wirklich schade, dass man seine Spiele sonst nur bei Steam zu einem vernünftigen Preis erwerben kann.

Wobei diese rechtslage auch sehr löchrig ist. So kann der Verkäufer den Datenträger doch in den Kaufvertrag schreiben aber ihn nicht aushändigen.

Meinst Du denn, dass die Kosten für Verpackung und DVD mehr als 5% des End-Kaufpreises ausmachen? Think again.

Das Gros des Verkaufspreises geht an den Handel. Und vom Rest wird fast alles für die Finanzierung der Produktion des Spiels selbst benötigt. Die Spielepackung und DVD kostet fast nix (weniger als 1-2€ pro Kopie).

Ich verstehe die Kunden nicht, denen ein triple-A Spiel nicht billig genug sein kann. Dabei ist es doch offensichtlich, dass solche Spiele schlicht nicht mehr produziert werden (können), wenn man nicht die für die Produktion notwendigen Mittel einspielen kann.

Die Folge ist eine unendliche Menge an langweiligen Casual- und Independent Spielen. Die mögen ja auch mal ganz nett sein, aber ganz auf AAA Spiele möchte ich definitiv nicht verzichten. Also muss ich auch bereit sein, dafür zu zahlen.
 
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