[Update] Internetzensur per Hintertürchen. BKA-Vertrag bestätigt Vermutungen!

AW: [Update] Internetzensur per Hintertürchen. BKA-Vertrag bestätigt Vermutungen!

Interessant. Wenn bei einem Mitglied der SPD und jetzt Piratenpartei kinderpornographisches Material gefunden wird und dieses Mitglied nicht bestreitet, sich dieses wissentlich verschafft zu haben, wird auf die Unschuldsvermutung gepocht (obwohl derjenige faktisch ja gestaendig ist). Wenn eine Bundesministerin ein Gesetz auf den Weg bringt, wird ihr Gott weiss was unterstellt und die Demontage der Demokratie angedichtet - nur weil man mit dem geschaffenen "Instrumentarium" ja (unstrittig) Schindluder treiben koennte. Gilt die Unschuldsvermutung etwa nur fuer die, deren Positionen man teilt?
Zu deinen geistigen Ergüssen kann man nur noch eines sagen:

:daumen2::daumen2::daumen2::daumen2::daumen2: :daumen2::daumen2::daumen2::daumen2:

Ab zum nächsten CSU-Stammtisch, da kriegst du sicherlich Beifall für so einen Bullshit, aber jeder neutrale Bürger kann über so einen Quatsch einfach nur lachen.

Nur so nebenbei: Mit dem Gesetz der Bundesministerin wird in anderen Länder schon jahrelang Schindluder GETRIEBEN, warum sollte man als mündiger Bürger diese Gefahr aus Lehren der Vergangenheit ignorieren?!
 
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@JePe: Die beiden Fälle haben doch erstmal nichts miteinander zu tun, oder? Bei Tauss kann man nicht einfach sagen "Du bist schuld, ein ekelhafter Pädophiler, ab in Knast mit dir!". Das muss bewiesen werden!! Hier gehts ja auch erstmal nur um eine Person, die evtl. Mist gebaut hat. Bei dem Zensurgesetz und dem allgemeinen Verhalten von Politikern ist aber davon auszugehen, dass dieses Gesetz missbraucht wird. Alle Listen, die bisher ans Tageslicht gekommen sind, zeigen doch eindrucksvoll, dass noch ne ganze Menge mehr gesperrt wird, als Ursprünglich angekündigt. Und die ersten Forderungen sind doch bereits da!! Außerdem funktioniert es nicht und setzt, falls es doch wider erwarten funktionieren sollte, am falschen Ende an.
Also noch mal im Kurzen: Das eine ist ein Straftat, die begangen wurde von einer Person, sofern Herrn Tauss das nachgewiesen wird und in dem Fall muss er für die Konsequenzen gerade stehen (Zensursula hat übrigens auch mit KiPo rumgewedelt und bei ihr war es angeblich ok) und das andere ist ein Zensurgesetz unter dem Deckmantel des Kinderschutzes. Wer was anderes behauptet ist meiner Meinung nach naiv.

Edit: Interessantes Radio-Interview mit Herrn Tauss: http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2009/06/23/drk_20090623_1509_07f64cf3.mp3
 
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Interessant. Wenn bei einem Mitglied der SPD und jetzt Piratenpartei kinderpornographisches Material gefunden wird und dieses Mitglied nicht bestreitet, sich dieses wissentlich verschafft zu haben, wird auf die Unschuldsvermutung gepocht (obwohl derjenige faktisch ja gestaendig ist). Wenn eine Bundesministerin ein Gesetz auf den Weg bringt, wird ihr Gott weiss was unterstellt und die Demontage der Demokratie angedichtet - nur weil man mit dem geschaffenen "Instrumentarium" ja (unstrittig) Schindluder treiben koennte. Gilt die Unschuldsvermutung etwa nur fuer die, deren Positionen man teilt?

Doppelmoral detected.

EDIT: Mist, ich wollte hier doch nichts mehr schreiben ...
Ach JePe, was soll man dazu noch sagen. :schief:
Im Falle der Bundesministerin war die Intension der Anklage doch bekannt. ;) Daraus jetzt einen Strick zu drehen ist wirklich infantil. Der Unterschied in beiden Fällen ist, dass die eine Untersuchung offiziell war und die andere eben nicht. Ob ihm das jetzt wirklich zu Last gelegt werden kann, vor allem unter dem Aspekt gesehen, was der Öffentlichkeit suggeriert wird, wage ich, wie auch bei Zensursular, zu bezweifeln.

Das diese Unterstellung überhaupt zu stande kommt zeigt auf, dass du einfach nicht Geschriebenes von denjenigen hier, die nicht deiner Meinung sind, zu akzeptieren oder nachzuvollziehen bereit bist.

Nur so nebenbei: Mit dem Gesetz der Bundesministerin wird in anderen Länder schon jahrelang Schindluder GETRIEBEN, warum sollte man als mündiger Bürger diese Gefahr aus Lehren der Vergangenheit ignorieren?!
Verstehe ich auch nicht. In andere Threads wird einem vorgeworfen keine Lehren aus der Vergangenheit zu ziehen (DDR, alles schlecht??, ;) ) und hier soll die Regel auf einmal nicht mehr gelten??!!

Soviel zum Thema "Doppelmoral detected" JePe. ;)

MfG
 
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Bei Tauss kann man nicht einfach sagen "Du bist schuld, ein ekelhafter Pädophiler, ab in Knast mit dir!". Das muss bewiesen werden!!

Also noch mal im Kurzen: Das eine ist ein Straftat, die begangen wurde von einer Person, sofern Herrn Tauss das nachgewiesen wird und in dem Fall muss er für die Konsequenzen gerade stehen.....
Naja. Tauss ist ja auch kein Pädophiler. Das nehme ich zumindest mal stark an. Er hat nur den Fehler gemacht dass er seine Kompetenzen als Medienbeauftragter überschritten hat.
Ob er sich nun deshalb strafbar gemacht hat, dass wird sich demnächst im bevorstehenden Gerichtsprozess herausstellen.

....(Zensursula hat übrigens auch mit KiPo rumgewedelt und bei ihr war es angeblich ok)....
Die Frau von der Leyen hat ja noch nicht einmal selber dieses Material vorgeführt. Demnach hat sie auch nicht, wie Du so schön sagts "mit KiPo rumgewedelt" ;)
 
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Ok, ich war nicht dabei als sie das Material mit ihren zwei Mitstreitern präsentiert hat. Und eigentlich ist es auch egal, wer von denen das Material präsentiert hat, denn angeklagt worden ist er deswegen nicht. Die Anzeige wurde fallen gelassen.

Bei Tauss sind wir eindeutig einer Meinung :)
 
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Naja. Tauss ist ja auch kein Pädophiler. Das nehme ich zumindest mal stark an. Er hat nur den Fehler gemacht dass er seine Kompetenzen als Medienbeauftragter überschritten hat.
Das macht sich der Herr Jepe zwar wie immer SEHR einfach, aber es gibt im Bereich Kinderpornographie eine Unterscheid zwischen KiPos mit unter 14jährigne und 14-18jährigen. Letzteres ist (solange es kein "tatsächliches Geschehen" darstellt) sogar Straffrei. Das wird zwar gern alles in einen Topf geworfen, so einfach ist das aber nicht.

Es sollte sich allerdings schon die Frage stellen, ob man als Medienbeauftrager nicht sogar zwangsläufig dieses Gebiet untersuchen muss. Wir reden gern von den ahnungslosen Politikern - aber wie sollen sie was über KiPos lernen, außer das zu tun, was Tauss auch gemacht hat? Den Lügen von der Ursula glauben mit dem riesigen Millardengeschäft mit den kleinen Babys?
 
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Ach JePe, was soll man dazu noch sagen.

Es steht Dir frei, gar nichts zu sagen.

Der Unterschied in beiden Fällen ist, dass die eine Untersuchung offiziell war und die andere eben nicht.

Ich weiss nicht, von welchen zwei "Faellen" Du da gerade redest.

"Fall" Nummer 1 ist, dass Herr Tauss -vorgeblich mit dem Ziel die Vertriebswege von Kinderpornographie aufzudecken- sich Kinderpornographie verschafft hat. Diese wurde bei ihm gefunden - befand sich also bereits in seinem Besitz. Und das scheinbar bereits seit geraumer Zeit: Klick!

Daraus ergeben sich einige Fragen, die man sich emotionslos stellen koennte und sollte. Zum Beispiel, warum Herr Tauss das in seinem Besitz befindliche Material nicht den Strafverfolgungsbehoerden zugeleitet hat. Zum Beispiel, warum Herr Tauss die Quellen, aus denen das Material stammt, nicht benannt hat. Zum Beispiel, warum Herr Tauss das Material nach seinen Recherchen nicht vernichtet oder neutral -etwa bei einem Anwalt- deponiert hat. Zum Beispiel, warum niemand in seinem Unterausschus, seiner (ehemaligen) Fraktion oder wenigstens aus seinem unmittelbaren Umfeld etwas ueber seine "Ermittlungen" (Anfuehrungszeichen, weil Herr Tauss kein Ermittler oder eine sonstwie hierzu mandatierte Person ist) gewusst hat. Keine dieser Fragen wird gestellt; im Gegenteil, es werden einmal mehr Verschwoerungstheorien laut, dass Herr Tauss mit diesem Material gezielt zu Fall gebracht werden sollte (warum sagt er das dann nicht und raeumt im Gegenteil ein, sich das fragliche Material selbst verschafft zu haben?). Stattdessen wird einfach nur undifferenziert applaudiert - weil Herr Tauss einem nach dem Munde redet. Im Prinzip also derselbe Effekt wie bei MOGIS. Warum Fragen stellen, wenn die Antwort so gut gefaellt?

Der Verweis auf seine politische Arbeit (Fraktionssprecher fuer Bildung und Forschung, Obmann im Unterausschuss "Neue Medien") wirkt hier letztlich eher peinlich denn entschuldigend. Mit derselben "Logik" koennte der Bundesverkehrsminister zu schnell fahren und ein Finanzbeamter Steuern hinterziehen - fuer den guten Zweck, versteht sich. Alles nicht erlaubt; es zu verfolgen Aufgabe der hierfuer zustaendigen Behoerden. Und ganz besonders von einem Politiker erwarte ich, dass er die geltenden Gesetze respektiert anstatt sich in dem Wahn zu versteigen, er wuerde ueber ihnen stehen. Aber was dem Einen sein "Ehrenwort", ist dem Anderen eben seine "Mission".

"Fall" Nummer 2 ist die diffamierende Hetze gegen eine Bundesministerin, die persoenlich angegriffen wird und der man die Installation eines Instrumentariums zur Ausspaehung und Kriminalisierung jedes Buergers unterstellt. Nichts davon ist bislang geschehen, weshalb auch nichts davon bislang belegt werden kann. Das haelt hier aber niemanden davon ab, sie dafuer zu verurteilen.

Fazit: Herr Tauss hat etwas getan, was strafbar ist, ohne dass ihm das vorgeworfen wird. Frau von der Leyen hat etwas nicht getan - und wird dafuer von den vereinigten Propheten des Forums verdammt.

Das meinte ich mit Doppelmoral. Und im Prinzip war das auch nicht so schwierig zu verstehen?

EDIT:

Naja. Tauss ist ja auch kein Pädophiler.

Um "Paedophilie" geht es hier letztlich nicht - dieses Reizwort wird nur geschickt ins Spiel gebracht, um Herrn Tauss mit der Aura der Unangreifbarkeit zu umgeben und vor laestigen Nachfragen z. B. der Justiz zu schuetzen. Fuer "Paedophilie" alleine kommt man in Deutschland auch nicht vor Gericht oder ins Gefaengnis: weil es krankhaft ist. Man kommt auch nicht vor Gericht oder ins Gefaengnis, weil man drogenabhaengig ist. Strafbar sind lediglich Begleiterscheinungen wie Drogenhandel und Beschaffungskriminalitaet.
 
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Fazit: Herr Tauss hat etwas getan, was strafbar ist, ohne dass ihm das vorgeworfen wird.
Falsch, sollten die Models in der bei Tauss' gefundenen "Kinder"pornographie zwischen 14 und 18 Jahren alt sein, ist das KEINE strafbare Handlung.

So oft du deine Lügenmärchen auch wiederholst: Sie werden dadurch nicht wahrer.
 
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Und daher muss letztlich das Gericht entscheiden und nicht die Medien oder selbsternannte Moralapostel!
 
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oh man der wird sich net ändern und auch nicht belehren lassen solche leut einfach links liegen lassen is das gscheitste.
richtig und das der tauss dadurch ausm amt geflogen is war doch gewollt wer weiß was da alles im hintergrund ablief, naja jepe lass es sein du wirst mit deinem gschmarre niemden finden der das noch ernst nimmt
und ja ich verdamme die zensursula weil sie mit dem was sie da angerichtet hat tür und tor für zensur geöffnet hat drec......
 
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richtig und das der tauss dadurch ausm amt geflogen is war doch gewollt wer weiß was da alles im hintergrund ablief, naja jepe lass es sein du wirst mit deinem gschmarre niemden finden der das noch ernst nimmt
Tauss hat aber "selbst" die Partei verlassen und ist zu den Piraten gegangen. Er ist also nicht geflogen. ;)
und ja ich verdamme die zensursula weil sie mit dem was sie da angerichtet hat tür und tor für zensur geöffnet hat drec......
Wer weiß wer da alles so im Hintergrund agiert hat. Ich denke nicht das man sie allein dafür verantwortlich machen kann. Was mich viel mehr erschreckt ist mit welcher Mehrheit in der GK dieses Gesetz durchgewunken wurde...

MfG
 
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Zitat von JePe
Fazit: Herr Tauss hat etwas getan, was strafbar ist, ohne dass ihm das vorgeworfen wird.
Falsch, sollten die Models in der bei Tauss' gefundenen "Kinder"pornographie zwischen 14 und 18 Jahren alt sein, ist das KEINE strafbare Handlung.
Ich glaub kaum dass der Herr Tauss nach Jugendpornographie recherchiert hat.
Selbst wenn das Material was man bei Ihm gefunden hat sich um Jugendpornographie handelt, dann kommt es drauf an wie diese dargestellt wird.
Denn bei: Besitz, wenn wirklichkeitsnah (auch Versuch der Besitzverschaffung, auch Herstellung) - ist nicht Strafbar
Bei: Besitz, wenn tatsächliches Geschehen dargestellt wird (auch Versuch der Besitzverschaffung, auch Herstellung) - Geldstrafe bis ein Jahr Freiheitsstrafe, Sache wird eingezogen, Ausnahme für minderjährige Hersteller
Quelle: Kinderpornografie - Deutsches Recht - Wikipedia

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oh man der wird sich net ändern und auch nicht belehren lassen solche leut einfach links liegen lassen is das gscheitste.
Wer bzw. was hindert dich Ihn zu ignorieren wenn dir seine Meinung nicht passt?:schief:
 
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Ich glaub kaum dass der Herr Tauss nach Jugendpornographie recherchiert hat.
Selbst wenn das Material was man bei Ihm gefunden hat sich um Jugendpornographie handelt, dann kommt es drauf an wie diese dargestellt wird.
Was du glaubst spielt keine Rolle, entscheidend ist was passiert IST. Und das müssen wir abwarten und sehen, was in der Verhandlung herauskommt. Per se sagen, dass er eine strafbare Handlung begangen hat, ist einfach eine Lüge, wie du ja selbst zitiert hast.

Nebenbei kann das ganze auch unter §184b Abs 5 fallen kann:
(5) Die Absätze 2 und 4 gelten nicht für Handlungen, die ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten dienen.
StGB - Einzelnorm

Aber das wird ein Gericht entscheiden müssen, diese Vorverurteilung die hier allerdings von einem User gemacht werden sind absolut unsachlich.
 
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Nebenbei kann das ganze auch unter §184b Abs 5 fallen kann:
(5) Die Absätze 2 und 4 gelten nicht für Handlungen, die ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten dienen.
StGB - Einzelnorm
Möglicherweise, denn darauf beruft sich der Herr Tauss ja auch:
Über meine Erkenntnisse berichtete ich in der Folge immer wieder im politischen und
öffentlichen Raum im Detail und aller Ausführlichkeit. Denn ich habe dabei in der
Überzeugung gehandelt, als zuständiger Fachpolitiker im Bundestag zu solchen
Recherchen berechtigt gewesen zu sein und mich dabei auch im Rahmen des nach § 184
b Absatz 5 StGB Erlaubten verhalten zu haben.
Dieses bewertet die Staatsanwaltschaft offensichtlich anders. Diese Kontakte und der
Besitz von kinderpornographischem Material können daher ungeachtet von meiner
Rechtsauffassung am Ende als ein Verstoß gewertet werden, für den ich mich dann zu
verantworten hätte.
Aber, er selber ist sich da noch nicht mal sicher:
Ja: Ich habe Mist gebaut. Ich habe mich - eventuell unter Verstoß gegen gesetzliche
Vorschriften - in einen stinkenden Schweinestall begeben, um ihn auszumisten.
Und hier gibt er sogar indirekt zu dass er keine Rechte für sein Handeln hatte:
Natürlich sind Abgeordnete keine Polizisten, wie Sie und Ihre Kollegen richtig kritisiert
haben. Aber, wie sollte ich anders zu unverfälschten Erkenntnissen über die
tatsächlichen Verbreitungswege kommen, da ich mich in dieser speziellen Frage etwa auf
das BKA nicht verlassen wollte...
Quelle der Zitate: http://daten.tauss.de/StellungnahmeTauss110309.pdf

Seine Stellungnahme sieht verdammt nach einem Geständniss aus.
 
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ich hätt auch die partei verlassen wenn se mir den ast absägen also des war ne rein logische konsequenz aus dem ganen die er gezogen hat.
 
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Seine Stellungnahme sieht verdammt nach einem Geständniss aus.
Es ist ja auch ein Geständnis und er hat ja auch nie bestritten, Kinderpornos gespichert zu haben. Fraglich ist halt noch, ob es sich a) um eine strafbare Handlung ist oder eben diese Kinderpornos straffrei sind und b) ob das ganze nicht unter Abs. 5 fällt.

Wobei ich die Art und Weise, wie das ganze von statten gegangen ist, sehr merkwürdig. Die Presse wusste bereits alles, bevor Tauss selbst überhaupt etwas von den Vorwürfen wusste. Ich weiß noch, wie ich mit ein paar Freunden vor einigen Wochen (gerade als das ganze veröffentlicht wurde) darüber diskutiert habe und einer meinte "Na, vielleicht wollen sie aus anderen Gründen einfach nur weg haben". Wo ich jetzt die Entwicklung mit Websperre sehe und dem Kampf von Tauss dagegen.....ich könnte mir vorstellen, dass er Recht hatte und Tauss abgeschossen wurde, um die Websperre leichter durchzusetzen.
 
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Super Link frenzy!!! ;)

Hier die wohl wichtigste Information bezüglich des neuen Gesetzes.

Zitat Frau Heine: "Ganz sicher werden wir aber auch die juristischen Wege beschreiten und Verfassungsklage einreichen."

Das hört sich doch schon einmal sehr gut an. Hoffentlich entscheiden die Verfassungsrichter auch in diesem Fall ähnlich wie mit den zu letzt angeklagten Überwachungsmaßnahmen.

Was ich im Übrigen wirklich erschreckend fand war die abwertende Aussage von Zensursular gegenüber der Onlinepetition:

ZEIT ONLINE: Frau von der Leyen, verstehen Sie die Enttäuschung, wenn Frau Heine sagt: Wir sind so viele, und niemand hört auf uns?

von der Leyen: Ich kann das Gefühl schon nachvollziehen, aber eine Onlinepetition ist mit einem Klick unterschrieben ...

Heine: ... das stimmt nicht!

von der Leyen: Okay, vielleicht braucht es zwei, drei Minuten.

Ich finde das total abwertend und bezeichnend, für die Kritikfähigkeit von Zensursular oder generell Politikern. Es kann doch einfach nicht sein das so viele angebrachte Argumente gegen diese Maßnahme einfach ignoriert werden und die berechtigten Zweifel geflissentlich als Verschwörungstheorie oder noch schlimmer, als die Meinung von KiPo Beführwortern, abgetan werden.

Bei solch einem unberechtigt ignoranten Verhalten seitens der Politik, muss sich niemand über mangelndes, politisches Interesse beschweren. Aber anscheinend ist das ja auch nicht gewollt, denn interessierte und vor allem informierte Bundesbürger, würden solche politischen Entscheidungen mit Sicherheit nicht ihr Stimme geben.

MfG
 
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Seine Stellungnahme sieht verdammt nach einem Geständniss aus.

Eben.

Es geht auch wie gesagt nicht darum, Herrn Tauss Paedophilie anzudichten um ihn politisch zu demontieren. Das ist auch nicht mehr noetig - das hat er bereits selbst getan.

Wenn ein Herr Tauss sich ueber geltende Gesetze erhebt, wird ihm vergeben; wenn eine Frau von der Leyen dies nicht tut, wird es ihr trotzdem vorgeworfen und sie dafuer verdammt. Entweder gilt die Unschuldsvermutung und gelten die Gesetze - dann bitte fuer beide. Oder man ist ehrlich genug zuzugeben, dass der Zweck eben sehr wohl die Mittel heiligt - so lange es der eigene Zweck ist, der verfolgt wird. Das kritisiere ich, und das wollen eben einige nicht hoeren. Verschwoerungstheorien bieten ja auch den ungleich hoeheren Unterhaltungswert ...
 
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