Ultra-HD Blu-Rays: Zweite illegale Kopie sorgt weiterhin für Ratlosigkeit

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4K ist ok, aber 50mbit müssen es dann sein, sonst wird wohl der Streamingcontent komprimiert, IMO. Habe 4K auch am PC Monitor.
Wie hast Du 4K am PC? Ich habe ausreichend Bandbreite, dennoch wird für meinen Geschmack zu stark komprimiert.
 
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Äh.... wenn ich das DRM ausgehebelt habe und mir den Film an egal welches Medium senden lassen kann (da dann ja nicht mehr die gesamte Abspielkette verifiziert wird), dann kann ich den betreffenden Film auch einfach "aufnehmen" oder direkt den Bitstream auf der Platte speichern.

Damit das zu meinem Account zurückverfolgt werden kann, müssten schon Wasserzeichen in genau MEINE "Kopie" des Films, die ich gerade gucke, eingebaut sein.

Jeder Blödsinn, den sich die Filmstudios, Rechteverwerter, Medienerzeuger etc. einfallen lassen, wird früher oder später ausgehebelt. Und wie man an Denuvo gesehen hat, kann das in der heutigen Zeit unter Umständen sehr schnell gehen.


PS: Die hätten mal lieber jemanden von Sega anheuern sollen, der Kopierschutz der Saturn wurde erst 2 Jahrzehnte später geknackt :D (Sega Saturn copy protection gets cracked two decades later)

Ein digitales Wasserzeichen ist sehr leicht zu integrieren, damit würde ich bei den Streaming-Diensten immer rechnen. Solange du den Kopierschutz nur zur Erstellung einer privaten Kopie nutzt, die du niemandem anderen zeigst, nützt das Wasserzeichen natürlich nichts und das DRM kann genausowenig reagieren, wie ein normaler Kopierschutz. Aber hier entsteht dem Studio auch kein oder nur sehr wenig Schaden.
Sobald du deine illegale Kopie irgendwo hochlädts bist du hingegen rückverfolgbar. Vor allem aber kann die Streaming-Plattform die Lücke im DRM-System schließen, sobald du deine Methoden öffentlich machst. Die Zahl potentieller Nachahmer wird hierdurch sehr klein gehalten. Eine Umgehung von BR-Kopierschutzmaßnahmen würde dagegen weltweit solange genutzt werden, bis ein Nachfolgerstandard gefunden, verabschiedet und in den Vertrieb integriert ist. Je nach Kompatiblität der Player also jahrelang und für bereits veröffentliche Blu Rays unbegrenzt.
 
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Auch nur technische Probleme, die sich lösen lassen. Fingerprinting war bis Dato immer überwindbar, sei es mit Diffs aus verschiedenen Quellen, Craver-Methoden oder sogar simplen Linear- oder Rausch-Filtern.

Klar, irgendwann gibt es dann resistentere Watermarks (bzw. gibt es bereits), die wiederum neue Methoden zur Entfernung erfordern.

Halt wieder nur eine weitere Runde im Katz-und-Maus-Spiel....


@PCGH_Torsten: Wer heutzutage urheberrechtlich geschütztes Material von seiner eigenen IP-Adresse oder anderweitig nachverfolgbar ins Netz lädt, hat sie sowieso nicht mehr alle :D
 
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Ich meinte eine Nachverfolgung über den Fingerprint. Wenn Inhalte über Online-Dienste bezogen werden sind invidivuelle, rückverfolgbare Markierungen für jeden einzelnen Nutzer möglich. So wird statt der letzten Verbreitung (Upload) die ursprüngliche Quelle (letzter legaler Download, aus dem die Daten dann abgesaugt wurden) ermittelt. Dagegen hilft keine fremde IP-Adresse und gängige Methoden zur Entfernung derartiger Markierungen lassen sich bei Bedarf leicht aushebeln.
 
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PS: Die hätten mal lieber jemanden von Sega anheuern sollen, der Kopierschutz der Saturn wurde erst 2 Jahrzehnte später geknackt :D (Sega Saturn copy protection gets cracked two decades later)

Jein.
Man konnte von Beginn an mit einer originalen Disk den Swaptrick machen und damit jede
Kopie abspielen...
Und der Kopierschutz war in Hardware verbaut und verlangte spezielle Datenträger, die nicht in beschreibbarer Form verfügbar waren.
 
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Wie gesagt, für Fingerprinting gibt es auch Methoden. Natürlich gibt es wieder bessere Fingerprints, aber da beginnt die Schleife eben wieder von vorne.

Ihr glaubt doch nicht echt, dass es irgendwann das perfekte, lückenlose System geben wird? Also so ganz ohne Hirnscanner und Dauer-Online-Anbindung, die jeden Gedanken, den du fasst, zur NSA schickt? Es wird immer Lücken geben und es wird sich immer einer finden lassen, der gewieft genug ist um diese Lücken auszunutzen.

Zur Not greift man den Pixelstrom direkt ab, bevor er aufs LCD geworfen wird und Audio ebenso direkt nach dem A/D-Wandler... Den Fingerprint im Bild-/Tonsignal entfernen halt nicht vergessen :D
 
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Um einen im Ausgabematerial enthaltenen komplexen Fingerprint vollständig zu entfernen muss man entweder dessen Struktur oder aber die Grunddatei kennen. Dieses Wettrennen würden die Rechteinhaber mittelfristig gewinnen. Im Extremfall überlagert man halt den gesamten Film mit einem 1-Bit-Zufallsmuster, Speicherplatz wird schließlich immer günstiger. Bislang ist das schlicht unmöglich, weil ein zu großer Teil des Vertriebes nicht individualisierbare, optische Datenträger nutzt, aber die Leute sind ja geradezu begeistert von Streaming.
 
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Im Extremfall überlagert man halt den gesamten Film mit einem 1-Bit-Zufallsmuster, Speicherplatz wird schließlich immer günstiger.

Kannst du mich bitte aufklären, was du damit meinst? So auf die Schnelle kann ich mir da drunter nix vorstellen, jedenfalls nicht wenn das Videomaterial verlustfrei bleiben soll, oder würde das dann in Kauf genommen oder irgendwie in die Verschlüsselung miteingerechnet?
Ersteres müsste ja der Fall sein, wenn es sogar vom abgefilmten Video noch identifizierbar bleiben soll, letzters würde bei Mitschnitt nach der Verschlüsselung ja wieder obsolet werdne.

Spannendes Thema auf jeden Fall :D
 
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Man verändert die Farbwerte einzelner (Sub-)Pixel um einen Wert, was inbesondere bei HDR10 kaum auffällt. Unzählige Monitore arbeiten mit 6-Bit-Panels (also Pixelfarben die im Schnitt zwei Stufen zu hell oder dunkel ausfallen) und Dithering und die meisten Anwender wissen es nicht einmal. Da ein derartiges Wasserzeichen kein ins Dateiformat eingeschleustes Token ist, sondern eben ein echtes Wasserzeichen das einen Teil des Inhaltes darstellt, ist es ohne weitere Informationen nicht mehr vom Quellmaterial zu trennen. (Funktioniert übrigens auch umgekehrt: Zwischen zwei Partnern die das Quellmaterial haben kann man beliebige Muster austauschen, ohne dass dritte eine Möglichkeit hätten diese aus der übertragenen Datei abzuleiten.)

Eine Verschleierung von Wasserzeichens durch verlustbehaftete Bearbeitung ist aber natürlich möglich. Schon die typischen Kompressionsverfahren begrenzen die Feinheit der Muster; für die Zuordnung abgefilmeter Videos muss man vermutlich große Blöcke über mehrere Frames hinweg gleich kodieren. Über die gesamte Länge eines Films sollten aber trotzdem ein paar Milliarden unterscheidbare Markierungen möglich sein, wenn die Qualität der illegalen Kopie nicht deutlich unter full HD liegt. (Diejenigen, die früher codiertes Premiere geguckt haben, erwischt man mit dieser Lösung also nicht :-))
 
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Und wenn so ein Merkmal wirklich pro User zugeschnitten wird um nachverfolgbar zu sein, müsste es bei mehreren Kopien aus verschiedene Quellen dann auch entsprechende Unterschiede geben, die man rausfiltern könnte. Ich denke mal nicht, dass sowas auf Dauer einen realen Nutzen haben wird.

Hat jetzt übrigens schon den dritten Film erwischt: Dritte UHD-Blu-ray-Kopie: Zusatzliche Ohrfeige fur Sony Pictures | heise online
 
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Durch Vergleiche kannst du nur die Musterteile erkennen, die sich zwischen zwei Kopien unterscheiden. Der Rest verbleibt unerkannt und bei der großen Anzahl möglicher Markierungen ist es ein leichtes, bewusste Überschneidungen zu integrieren. Dann kann zwar nicht mehr erkennt werden, welche von zwei Kopien die Primärquelle war – aber da beide für illegale Zwecke verwendet wurden, ist das auch gar nicht mehr nötig. Erst mit einer sehr großen Anzahl von Kopien kann man soviele Markierungen erkennen, dass eine Zuorndung schwierig oder unmöglich wird.
Aber welcher Raubkopierer legt hunderte legaler Streamingkonten über verschiedene, unabhängige IPs und belastbare Kreditkartenkonten an, um eine nicht erkennbare Kopie synthetisieren zu können?
 
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Naja, lassen wir uns mal überraschen, ob sich das Thema in den nächsten Jahren erledigt hat oder nicht... wenn der Artikel dann in 5 Jahren für die "Retro"-News wieder rausgekramt ist :D
 
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