News Ubisoft schürt Angst: Löschen inaktiver Accounts möglich

Da waren manche wohl schneller ("moderner"...) als andere.
Es waren die "schneller" die damals den Gebrauchtmarkt für Computerspiele austrocknen wollten (erfolgreich), weil er ein Dorn im Auge war (man verdiente ja nichts an gebrauchter Software). Was auch der primäre Grund für Accountbindung, seitens der Spieleindustrie, gewesen ist.

Eine Nutzungslizenz kannst du (theoretisch) nicht so einfach weiterverkaufen, da sie nur dir gewährt wurde, du aber kein Recht an der Lizenz hast und sie somit nicht einfach an dritte abtreten darfst.
 
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Nicht bloß versteckt in den AGB - eher eine faule Ausrede für Leute, welche die AGB nicht lesen. Wenn es drin steht, steht es drin. AGB nicht gelesen und trotzdem zugestimmt? Dein Problem.
Und doch haben wir Regelungen, dass z.B. die Widerrufsbelehrung beim Kauf explizit angezeigt werden muss.

Da bei Vertragsabschluss der Kunde ein berechtigtes Interesse daran hat, dass er seine digital gekauften Inhalte auch noch zu einem späteren Zeitpunkt verfügbar sind, und es keine technischen oder sonstigen Gründe gibt, die den Zugriff darauf reglementieren würden, gehört da meiner Meinung nach wenigstens ein expliziter Hinweis beim Kauf rein. Es ist auch alles andere als offensichtlich, dass ein Account pauschal nach 4 Jahren einfach geschlossen wird nebst allen eingekauften Inhalten, was der Verbraucherschutz sicher auch nicht so toll findet.

So oder so: Meines Wissens gibts da keine gesetzliche Regelung dafür, was meiner Meinung nach dringend nachgeholt werden sollte. Wie das Ganze aussehen soll, darüber können wir uns gerne streiten...

Muss man manchen Leuten echt noch alles vorkauen? Schon schlimm wie Leute ihre Verantwortung für ihr eigenes tun immer versuchen von sich zu weisen. Selbstständigkeit und Eigenverantwortung ist für viele wohl ein Fremdwort, wenn man sich die Twitterkommentare ansieht.
Und sich auf das Thema zu fokussieren ohne die eigene Weltsicht zusammenhanglos in die Diskussion einzubauen, fällt manchen Menschen offenbar genauso schwer ;) . Mir ist völlig egal, was auf Twitter abgeht... Und ich habe keine Lust dazu, dass Publisher mit geschickten AGB-Einträgen "Winkelzüge" machen, um Verbraucherrechte auszuhebeln. Dass da Publisher nur unser Bestes - nämlich unser Geld - wollen und sowas gerne tun würden, sollte eigentlich auch kein Geheimnis mehr sein... Deswegen werde ich bei sowas auch immer meinen Senf dazugeben. Das hat nichts mit irgendeiner Einschätzung von Selbstständig- oder Eigenverantwortlichkeit zu tun...
 
Da bei Vertragsabschluss der Kunde ein berechtigtes Interesse daran hat, dass er seine digital gekauften Inhalte auch noch zu einem späteren Zeitpunkt verfügbar sind, und es keine technischen oder sonstigen Gründe gibt, die den Zugriff darauf reglementieren würden, gehört da meiner Meinung nach wenigstens ein expliziter Hinweis beim Kauf rein.
In den AGB z. B. auch bei Steam, steht, dass man eine Nutzungslizenz an den Account gebunden kauft. Somit ist der Punkt bereits gegeben.


Es ist auch alles andere als offensichtlich, dass ein Account pauschal nach 4 Jahren einfach geschlossen wird nebst allen eingekauften Inhalten, was der Verbraucherschutz sicher auch nicht so toll findet.
Hier erneut: Wer lesen kann (AGB) ist im Vorteil. Wer natürlich alles als "gelesen" abnickt braucht sich am Ende gar nicht beschweren.
 
Interessant, das es unterschiedlich formuliert wird.
Ich hatte vor 1-2 Jahren, als es schon mal irgendwo um Nutzungslizenz ging, in das Handbuch der ersten Retail-Fassung von Gothic 1 geschaut, darin stand Nutzungslizenz.
Wenn wir weiter in die Vergangenheit gehen, flattern uns in den Anleitungen sogar die Aufforderung entgegen, Sicherheitskopien von den Disketten zu machen. Manchmal steht sogar drin, nur von diesen zu installieren oder zu spielen, damit man ja lang Freude an seinem Spiel hat. Hach, wie sich die Zeiten geändert haben...
 
in agbs kann man alles schreiben, wenn die gegen geltendes recht verstossen, sind die dann einfach nicht gültig.

Dazu muss es aber erst einmal ein explizites Gesetz geben, dass Anbieterverpflichtungen für Online-Services regelt.
Mir wäre so etwas nicht bekannt; da gibt es nichts wogegen Ubisoft verstoßen könnte.

Klingt für mich nicht ganz unsinnig! Wer sich 4 Jahre nicht einloggt und dies nach einer Info + die Möglichkeit zu reagieren immer noch nicht tut, der hat auch kein Interesse mehr.

Welche "Info" denn? Die Mail, die dein Spam-Filter geschluckt hat? Oder die an eine Adresse geht, die du längst aufgegeben hast, ohne dich an einen Bezug zu Ubisoft zu erinnern? Da gibt es eine ganze Menge potenzieller Fallstricke.

Ich verstehe den Sinn dahinter nicht. Es ist doch nicht so, dass inaktive Accounts in irgendeinem Regal wertvollen Platz wegnehmen?! Das sind ein paar MB irgendwo auf einem Server, durch die Löschung gewinnt Ubisoft nichts ...

Seitens der Publisher dürfte das vor allem eine Masche zur Umsatz- und Datensteigerung sein. Einige Leute legen sich zum Beispiel für jedes Spiel einen neuen Account an, sodass sie diesen später jenseits der AGB mitsamt Inhalt verkaufen können. Andere machen es aus Prinzip, weil sie die verknüpfte Beobachtung ihres Freizeitverhaltens erschweren wollen. Beides kann man mit der Maßnahme wirksam unterbinden, denn alle sechs Monate mehrere dutzend Accounts einzuloggen, ist nervig. Aber auch bei einem Account hat es einen Kundenbindungseffekt, wenn jetzt 100te Millionen User mal wieder einen Blick auf aktuelle Ubisoft-Angebote geworfen haben. Gegebenenfalls Leute, die den Account nur mal für ein Gratis-Spiel angelegt und nach dessen Abschluss nie wieder reingeguckt haben (was solchen Lockangeboten den Sinn nimmt), es jetzt aber trotzdem nicht verlieren wollen. Im simpelsten Fall verhindert Ubisoft zumindest, dass gegebenenfalls Milliarden von Nutzernamen durch Karteileichen blockiert werden. Umgekehrt hat so eine Regelung für die Publisher gar keinen Nachteil. Also warum nicht?

Einen anderen Aspekt, der hier viel zu kurz kommt, sollte man aber nicht vergessen:
Datenschutz.
Spätestens wenn eine Altersverifikation oder eine Zahlung erfolgt ist, sind unter DSGVO fallende Daten Teil des Accounts. Und die dürfen gar nicht unbegrenzt archiviert werden, sondern nur solange sie eine Funktion haben. Das kann bei offensichtlich toten Accounts durchaus angezweifelt werden und beinhaltet teils auch Sicherheitsrisiken. Ich wollte mich zum beispiel mal in einem Forum anmelden, in dem ich zuvor definitiv nie war, aber angeblich gab es da schon einen Account für meine Mail-Adresse. Ok, Wiederherstellungslink senden lassen, eingeloggt und siehe da – Geburtsdatum und noch 1-2 andere persönliche Daten einer mir gänzlich unbekannten Person. Namen und Kreditkartennummer hatte (leider^^) ebensowenig hinterlassen wie Beiträge in besagtem Forum, sodass sich sein Schaden in Grenzen hielt. Hätte aber auch anders ausgehen können – und das nur weil GMX seinen alten Account offensichtlich vor langer Zeit gelöscht hatte (sodass ich mir die Adresse neu holen konnte), der Forenanbieter aber auch nach >10 Jahren noch jedem mit dem passenden Mail-Konto freien Zugang gewährte.

Interessant, das es unterschiedlich formuliert wird.
Ich hatte vor 1-2 Jahren, als es schon mal irgendwo um Nutzungslizenz ging, in das Handbuch der ersten Retail-Fassung von Gothic 1 geschaut, darin stand Nutzungslizenz.

Stand häufiger drin. Ist rechtlich aber eine komplexe Angelegenheit und bei einigen Publishern wurden Teile ihrer EULAs regelmäßig für unwirksam erklärt. Microsofts Weiterverkaufsverbot ist zum Beispiel für digital vertriebene Lizenzen vollkommen gültig, darf aber nach hiesigem Recht nicht auf als physische Ware angewendet werden. Wenn ich mich richtig erinnere, hat man bei einer auf Datenträger gekauften Kopie eines Programms in Deutschland beispielsweise auch immer das Recht, diese an die eigenen Bedürfnisse anzupassen (d.h. die Entfernung einer CD-Erkennung ist nicht illegal; nur der Download einer so modifizierten .exe), was in aus dem englischen Rechtsraum übersetzten Lizenztexten aber regelmäßig ausgeschlossen wird.

Unabhängig von der rein rechtlichen Frage gibt es aber bei DRM-frei, inbesondere klassisch-physisch vertriebener Software einen viel wichtigeren Unterschied: Man erwirbt automatisch auch alles mit, was zur Nutzung der Lizenz nötig ist. Und damit kann einem alles andere egal sein. Bei Spielen mit Online-Fessel ist die Lizenz für sich dagegen gar nichts wert. Als nicht-Jurist würde ich jetzt einfach auch mal raten, dass die Löschung eines Ubisoft-Accounts nicht bedeutet, dass man seine Lizenzen an den enthaltenen Spiele-Titeln verliert. Ich würde annehmen, dass man die auch danach weiterspielen kann, denn nirgendwo in dem Lizenzverkauf ist ein späterer Entzug wegen Nichtnutzung vereinbart.
Aber nur mit der Lizenz kann man eben nicht spielen. Dazu braucht man zusätzlich noch einen Account auf einem Server des Publishers, eine Registierung der Lizenz auf diesen Account und einen Download der Software. Diese vier Aspekte sind nicht Teil der Lizenzvereinbarung, sondern das sind von unabhängig bereitgestellte Services – oder eben nicht. EA hat die Server abgeschaltet? Valve hat den Account gebannt? Ubisoft will den Lizenzschlüssel kein zweites mal registrieren? Epic bietet keine Downloads mehr an? Dann viel Spaß mit eurer Lizenz. Ausdrucken, an die Wand hängen und von good old games träumen, schlage ich vor!
 
Zuletzt bearbeitet:
In den AGB z. B. auch bei Steam, steht, dass man eine Nutzungslizenz an den Account gebunden kauft. Somit ist der Punkt bereits gegeben.
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Hier erneut: Wer lesen kann (AGB) ist im Vorteil. Wer natürlich alles als "gelesen" abnickt braucht sich am Ende gar nicht beschweren.
Link: Verbraucherzentrale: Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren.


Wenn das schon bei einer "normalen" (und wahrscheinlich sogar berechtigten) Kontosperrung bei Amazon so entschieden wurde, wage ich einfach mal zu bezweifeln, dass bei Ubisoft eine Auge zugedrückt würde.

Aber jetzt mal ohne Flachs: Warum verteidigst du so ein offensichtlich unfaires Verhalten eines gewinnorientierten Unternehmens gegenüber Kunden? Der Apell an Eigenverantwortlich- und Selbstständigkeit ist doch nur ein Feigenblatt, um mögliche Gewinnmaximierung (nicht bloß Gewinnerzielungs-Absicht) zu rechtfertigen und auf jegliche Art von Anstand oder Moral zu pfeifen! Ich pack selten derart olle Kamellen als Argumente raus, aber bei deinem AGB-Argument ist das offensichtlich nötig...

Und jetzt bitte nicht nochmal "steht in den AGBs drin, Pech gehabt" schreiben...
 
Dazu muss es aber erst einmal ein explizites Gesetz geben, dass Anbieterverpflichtungen für Online-Services regelt.
Mir wäre so etwas nicht bekannt; da gibt es nichts wogegen Ubisoft verstoßen könnte.
Es gibt aber doch die Regelung, das keine "überraschende Klauseln" zum Nachteil des Kunden enthalten sein darf.
Bei einem Videospiel würde ich es als überraschende Klausel definieren, das man bei längerer Nichtnutzung des quasi erzwungenen Accounts, die erworbene Lizenz nicht mehr nutzen darf.

Bzgl. Datenschutz: Die Daten könnten gelöscht werden, und beim nächsten Einloggen in den Account erneut angefordert werden - spätestens wenn man eine Funktion nutzen will, die diese Daten erfordern. Dann müsste nicht der Account gelöscht werden, und dem Datenschutz würde trotzdem entsprochen werden.
 
Der einzige Grund warum ich uplay anmache ist Anno. Wäre die Serie nicht, dann wäre es nicht unwahrscheinlich, wenn der Account irgendwann verschwindet. Die Spiele haben einfach zu stark abgebaut
 
...
Leider nicht zwingend. Ich habe auch keinen Refund bekommen, als ich Fall Guys nicht mehr zocken konnte, weil ich keinen Epic-Account mit meinem Steam-Account linken wollte.
Ach Quatsch! Eine Zwangsverlinkung haben die tatsächlich mit Fall Guys gemacht? Diese Ratten! ;-D
Ja, dann hast Du ja richtig reagiert. Soll Epic doch den Preis dafür bezahlen. Finde ich richtig so.
Und Ubisoft soll dann entsprechend auch zur Kasse gebeten werden. Das müssen sie sich halt vorher überlegen.

Ich habe in irgend einem Forum gelesen, dass man bei Sackboy für Multiplayer eine Verlinkung mit Epic machen muss. Das ist aber bei Steam leider nirgends beschrieben.
Da es ein Spiel von Playstation ist, habe ich das nicht eingesehen und eben nicht gekauft. Jetzt werde ich das Spiel doch lieber auf der Playstation nachholen, dort bekommt man es sowieso viel günstiger.
Das nützt dir überhaupt nichts. Wenn du Ubisoft-Spiele auf Steam kaufst, steht da groß und breit:

"Requires 3rd-Party Account: Ubisoft Connect account (Supports Linking to Steam Account)"

und

"Requires agreement to a 3rd-party EULA".

Wenn du dich in deinen mit Steam verlinkten Ubisoft-Account vier Jahre nicht einloggst - egal ob direkt oder über Steam - wird der genauso inaktiviert wie jeder andere Ubisoft-Account. Was glaubst du denn, wozu du dem 3rd-party EULA zustimmst?
Ganz ehrlich geht mir diese Eula am Ar*** vorbei. Ich habe mal gelesen, dass diese Eulas per Häkchen gar nicht rechtskräftig sind. Einen Refund werde ich so oder so über Steam beantragen.
Am Ende zählt nicht, was in diesen Eulas steht, sondern was die Betreiber umsetzen, sei es aus Kulanz oder um Kunden nicht zu verlieren und und und ...

Wenn man bei Steam ein Spiel nicht mehr spielen kann, stehen die Chancen gut auf einen Refund.
Vor allem weil ich da Spiele schon vor dieser Vereinbarung gekauft habe.

Nochmal zur EULA oder AGB. Da kann man, falls man die Lust und Zeit dazu hat, sich auch auf die Gesetzgebung beziehen. Diese AGBs setzen oft auf Abschreckung, sind aber gar nicht rechtsgültig.

Ich habe ein bisschen recherchiert. Das Gesetz sieht eine Löschung bei einer gewissen Inaktivität wegen Datenschutz als legitim an. Allerdings finde ich keine Passage dazu, wenn es um digitale Güter geht. Es geht meistens nur um Abwicklungs-Accounts, also zum Bestellen oder für E-Mails, aber nicht für digitale Güter.

Das herauszufinden ist mir jetzt zu müßig. Wenn ich betroffen wäre, würde ich aber auf jeden Fall dagegen vorgenen. Ist doch logisch. Solche Dinge haben kriminellen Charakter, ganz egal was da in irgend einer AGB oder EULA steht und das bringt negative Schlagzeilen und vor allem einen schlechten Ruf.


Ich habe meine Konsequenzen sowieso schon lange getroffen.
Nachdem Ubisoft mir meine Punkte gelöscht hat, weil ich sie nicht schnell genug ausgeben konnte, weil der Client oft mehr schlecht als recht funktionierte und Ubisoft mein Service Spiel per Updates mehrmals versaut hat, kaufe ich bei Ubisoft nichts mehr ein.
Wenn dann nur bei sehr sehr stark reduzierten Sales. Also so günstig, dass es mir wenig ausmachen würde, wenn das Spiel weg wäre oder nicht mehr dem entspricht was ich gekauft habe.
Einfach wegen der großen Unsicherheit, die ich jetzt bei Ubisoft habe. Und diese Nachricht bestätigt das erneut.
 
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Ich habe ein bisschen recherchiert. Das Gesetz sieht eine Löschung bei einer gewissen Inaktivität wegen Datenschutz als legitim an. Allerdings finde ich keine Passage dazu, wenn es um digitale Güter geht. Es geht meistens nur um Abwicklungs-Accounts, also zum Bestellen oder für E-Mails, aber nicht für digitale Güter.
Hat sich ja mittlerweile auch erledigt. Da Ubisoft klargestellt hat, dass sie keine Accounts löschen werden, in denen sich gekaufte Spiele befinden, kann man diesen kleinen Sommer-Shitstorm wohl getrost zu den Akten legen.
 
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