Telekommunikationsgesetz: Änderungen wie Recht auf schnelles Internet nun in Kraft

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Die im April vom Bundestag beschlossenen Reformen zum Telekommunikationsgesetz sind nun gültig. Mit den Änderungen soll der Glasfaserausbau beschleunigt und ein Recht auf schnelles Internet installiert werden. Auch für die Cookie-Bestimmungen wurden neue Übereinkommen getroffen.

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Viel dürfte sich durch dieses Recht nicht ändern. Man kann die Leute einfach auf LTE und jetzt 5G verweisen, da sind die 30MBit fast immer bequem drin, jedenfalls theoretisch. Wenn nicht, dann kann man die Leute auf Starlink verweisen, das klappt eigentlich immer. Nur wer in einer Höhle wohnt, der dürfte davon profitieren.

Besser wäre es, Maßnahmen auf den Weg zu bringen, die ein verhindern des Breitbandausbaus unterbinden. Etwa dass Vermieter eine Starlinkantenne auf dem Dach oder 4G/5G Außenantenne akzeptieren müssen oder dass sie Glasfaseranschlüsse ins Haus legen müssen, wenn das die Mieter wünschen (dann aber auch mit etwas höherer Umlage).

So ist das ganze absoluter Murks, der nur dazu dient, dass sich die Verantwortlichen selbst auf die Schulter klopfen können.
 
Viel dürfte sich durch dieses Recht nicht ändern. Man kann die Leute einfach auf LTE und jetzt 5G verweisen, da sind die 30MBit fast immer bequem drin, jedenfalls theoretisch. Wenn nicht, dann kann man die Leute auf Starlink verweisen, das klappt eigentlich immer. Nur wer in einer Höhle wohnt, der dürfte davon profitieren.

Besser wäre es, Maßnahmen auf den Weg zu bringen, die ein verhindern des Breitbandausbaus unterbinden. Etwa dass Vermieter eine Starlinkantenne auf dem Dach oder 4G/5G Außenantenne akzeptieren müssen oder dass sie Glasfaseranschlüsse ins Haus legen müssen, wenn das die Mieter wünschen (dann aber auch mit etwas höherer Umlage).

So ist das ganze absoluter Murks, der nur dazu dient, dass sich die Verantwortlichen selbst auf die Schulter klopfen können.
Danke.
Ähnliche Gedanken habe ich beim Lesen des Artikels auch gehabt.

Es gibt so viele Auflagen und auch Förderungen für Vermieter.
Warum sollte man nicht auch die Anbindung der Mieter an das Internet vorschreiben oder fordern?
Eine LWL-Anbindung kostet Unternehmen zurzeit zwischen nichts und einem 4- bis 5-stelligen Betrag.
Verständlich Ja, da oft Bauarbeiten zur Erschließung und Anschaltung nötig sind.

Ist das zielführend, wenn man Wachstum wünscht, aber die Entscheidung und Realisierung an die Provider abgibt?
Weiter sollte eine Grundsicherung der Qualität der Anbindung des Anschlusses gesetzlich verbindlich für alle Provider gelten.

- garantierte dauerhafte min. Bandbreite, auch wenn im Vertrag schwammig etwas anderes steht.
Damit können Dienstleister und auch Kunden arbeiten.
Ein privat genutzter Anschluss wird längst nicht mehr nur privat genutzt.

- VoIP priorisiert ohne Einschränkungen.
Das Thema Sprachübertragung aus dem "Homeoffice" sprengt bei uns die Kapazitäten.
Wir wollen helfen, können aber nicht handeln, da Anbieter, gerade im Privatkunden-Bereich, die Kunden beschwichtigen und Ratschläge geben mal den Router neu zu starten.

Privat und Firma sind die letzten Jahre so sehr zusammengewachsen wie nie zuvor.

Ich persönlich sehe die Entwicklung eher skeptisch, da vieles auf den Mitarbeiter und auch Dienstleister abgewälzt wird.

Ach wie schön wäre es, wenn ein Kunde bei mir anfragt:
Kann ich von zuhause über die Firma telefonieren?
Und ich sage, ohne zu fragen was er hat oder wie er angebunden ist:
Klar… machen wir.
 
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