Stummschalten eines Spielers verletzt keine Menschenrechte, sagt Gericht

"Jagex behält sich das Recht vor, jederzeit ein Jagex-Produkt oder einen Teil eines Jagex-Produkts dauerhaft oder vorübergehend nicht mehr anzubieten. In diesem Fall wird eine Ihnen zur Nutzung des Jagex-Produkts oder eines Teils des Jagex-Produkts gewährte Lizenz automatisch beendet oder ausgesetzt. Soweit nicht gesetzlich vorgeschrieben, ist Jagex nicht verpflichtet, Nutzern bei einer (Teil-)Einstellung von Jagex-Produkten Rückerstattungen, Vorteile oder sonstige Entschädigungen zu gewähren." (Quelle)
Was für ein Zufall das sie da reinschreiben mussten das sie die gesetzte zur Rückerstattung etc (was unter anderem auch eine Angabe des Grundes beinhalten) da reingeschrieben haben.

sondern wegen einer Menschenrechtsverletzung (sic!) geklagt.

Womit das Thema vollumfänglich abgehandelt sein dürfte.
ja - weil es bereits mehrmals gezeigt wurde (und sogar in den direkt verlinkten Akten des Artikels beschrieben wird) das in KEINSTER WEISE Menschenrechte auch nur erwähnt wurden.
Aber daran sieht man dann recht gut das du dich weder mit dem Gesetz auskennst noch überhaupt ind er Lage bist darüber zu reden da du nicht einmal lesen kannst.
 
Was für ein Zufall das sie da reinschreiben mussten das sie die gesetzte zur Rückerstattung etc (was unter anderem auch eine Angabe des Grundes beinhalten) da reingeschrieben haben.

Den Satz jetzt bitte noch einmal in einer Syntax, die wenigstens ungefähre Bezüge zur deutschen Grammatik aufweist. Sobald ich eindeutig verstehe, was du damit sagen willst, würdige ich ihn auch einer ausführlichen Antwort.

Den Sinn deiner Aussage ratend nur so viel: Die Kommunikationsmöglichkeiten gehören meines Wissens nicht zum Leistungsumfang, der bezahlt werden muss, folglich kann es dort keine Rückerstattung geben. Eine solche wurde jedoch - siehe unten - auch gar nicht eingeklagt, weshalb du die Nebelkerze gleich wieder einpacken darfst.

ja - weil es bereits mehrmals gezeigt wurde (und sogar in den direkt verlinkten Akten des Artikels beschrieben wird) das in KEINSTER WEISE Menschenrechte auch nur erwähnt wurden.

Verzeihung, ich meinte natürlich Bürgerrechte, was jedoch 1.) nichts an meiner grundsätzliche Aussage ändert, dass nicht wegen Vertragsbruch geklagt wurde und zweitens auch sachlich nicht fehlerhaft ist, das Bürgerrechte in aller Regel auf Grundrechten und diese wiederum auf Menschenrechten beruhen (vorausgesetzt, der betreffende Bürger ist ein Mensch, wovon ich bis auf Weiteres ausgehe).

Aber daran sieht man dann recht gut das du dich weder mit dem Gesetz auskennst noch überhaupt ind er Lage bist darüber zu reden da du nicht einmal lesen kannst.

Mit dem Lesen solltest du vielleicht mal anfangen, und zwar hier. Da ist nämlich unter dem Punkt "Federal Question Cases" ziemlich eindeutig "Civil Rights" angekreuzt (Seite 1, Formularfeld 2).
Unter "Basis for Jurisdiction" (Seite 5 unten ff.) findet man dann die näheren Ausführungen des Klägers, die einen Fall von "Discrimination" bezogen auf "Free Speech" beschreiben. Kein Wort von "Breach of contract" oder Ähnlichem.

Entschuldige, falls ich dich mit zu vielen Fakten unterbrochen haben sollte. Was wolltest du noch einmal sagen? :)
 
Danke das du so schön gezeigt hast das du bisher wissentlich gelogen hast XD

Ich packe das einfach mal dem rapide wachsenden Berg der wahlweise falschen oder komplett abwegigen Kommentare, die du zu diesem Thema geliefert hast. :)

So, jetzt aber genug des sinnlosen Treibens.
Du wolltest erklären und belegen, auf welcher rechtlichen Basis der Ausübungsberechtigte des Hausrechts begründen muss, wenn er dieses ausübt.
Ferner wolltest du erläutern, inwiefern es in der vorliegenden Sache überhaupt um Vertragsbruch geht.

Kommt da noch etwas Relevantes von dir bzw. könntest du inhaltlich auf das eingehen, was ich schrieb, wenn ich mir schon die Mühe mache, die Klageschrift für dich möglichst verständlich aufzubereiten?
 
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