Stummschalten eines Spielers verletzt keine Menschenrechte, sagt Gericht

In Amiland gibt es fast nichts gegen das schon Jemand geklagt hat. Das Rechtssystem dort ist ein Schlaraffenland für Wichtigtuer und Idioten.

Und wo ist das Problem, es wurde abgewiesen!
In Amiland hast du wenigstens die Möglichkeiten einen Großen Konzern zu verklagen und auch die Chance damit durchzukommen wenn du tatsächlich im recht bist.
Hierzulande werden die Klagen so verschleppt oder so teuer durch den Streitwert das es schlicht unmöglich ist überhaupt etwas zu erreichen.
Abgesehen davon werden viele Urteile von einzelnen Richtern gefällt, die gerne mal für große Konzerne Reden halten und sehr häufig dabei 6 Stellige Beträge erhalten!
Und falls jetzt jemand kommt mit das stimmt ja gar nicht, einfach mal nach "Richter Nebeneinkünfte" googeln ..........
 
Und wo ist das Problem, es wurde abgewiesen!
In Amiland hast du wenigstens die Möglichkeiten einen Großen Konzern zu verklagen und auch die Chance damit durchzukommen wenn du tatsächlich im recht bist.
Hierzulande werden die Klagen so verschleppt oder so teuer durch den Streitwert das es schlicht unmöglich ist überhaupt etwas zu erreichen.
Abgesehen davon werden viele Urteile von einzelnen Richtern gefällt, die gerne mal für große Konzerne Reden halten und sehr häufig dabei 6 Stellige Beträge erhalten!
Und falls jetzt jemand kommt mit das stimmt ja gar nicht, einfach mal nach "Richter Nebeneinkünfte" googeln ..........

....du hast nicht den geringste Hauch eines Ansatzes einer Ahnung einer Idee des US Rechtssystems.
 
Wie lange dauert es noch bis die ganzen wirklich Fake-news hier korrigiert werden?

Stummschalten eines Spielers verletzt keine Menschenrechte, sagt Gericht
Die Stummschaltung eines Spielers durch die Entwickler stellt keine Verletzung von Menschenrechten dar....Ein US-Gericht hat entschieden, dass das Stummschalten eines anderen Spielers in einem Videospiel nicht die Menschenrechte verletzt.
Es geht noch immer in keinster weiße um Menschenrechte.



Nein, nicht wirklich. Du musst schlimmstenfalls als Betreiber das gezahlte Geld zurückgeben aber Hausrecht hast du trotzdem. Und selbst das Rückzahlen ist nicht zwingend notwendig, wenn jemand gegen die bekannten oder üblichen Regeln verstößt. In dem Fall kann man natürlich klagen aber die Chancen sind nicht übermäßig hoch, damit durchzu- und Recht zu bekommen...

Ja - und genau das ist ja das Problem wenn für eine Leistung gezahlt wurde - entweder man gibt an WARUM man vom Hausrecht gebrauch macht oder es ist rechtswidrig.


....du hast nicht den geringste Hauch eines Ansatzes einer Ahnung einer Idee des US Rechtssystems.
ich weiß ja du willst deinem namen alle Ehre machen (Hut ab - gelingt dir auch) aber klär uns doch auf was denn am US Rechtssystem so viel schlechter ist als hier. Zeig uns doch warum es so viel besser ist das VW hier ohne wirkliche Strafe davon kommt und die Diesel-Käufer auf dem Schaden sitzenbleiben als in den USA wo VW an die Käufer Entschädigung zahlen muss.
 
Ich halte US-Gerichte zwar nicht für den ideale Instanz, wenn es um Menschenrechte geht, aber Schwachsinn ab einem bestimmten Grad als solchen zu erkennen und ein passendes Urteil zu sprechen, das bekommt eigentlich sogar ein Fertiggericht aus der Tiefkühltruhe hin.
 
Ja - und genau das ist ja das Problem wenn für eine Leistung gezahlt wurde - entweder man gibt an WARUM man vom Hausrecht gebrauch macht oder es ist rechtswidrig.
Uhhh, da hat einer gaaaaanz viel Ahnung, richtig? Nur leider liegst du da vollkommen falsch...
Aber das muss ich dir nicht erklären, bist eh nicht in der Lage das zu verstehen. Kleiner Tipp: ich hab irgendwann mal Jura studiert... ^^
 
Ja - und genau das ist ja das Problem wenn für eine Leistung gezahlt wurde - entweder man gibt an WARUM man vom Hausrecht gebrauch macht oder es ist rechtswidrig.

Man kann jeder Zeit ohne Angabe von Gründen vom Hausrecht Gebrauch machen.
Ich kann dich z.B. auch jeder Zeit aus meiner Wohnung werfen, wenn mir einfach dein gesicht nicht gefällt und muss nichts dazu sagen.
Dazu kommt noch, dass hier im Text nicht klar wird, ob sich das Studio wirklich nicht geäußert hätte.
Ich meine irgendwo gelesen zu haben, er sei wegen Spamming gemutet worden,
Sein Argument ist wohl, dass andere auch spammen, aber nicht gemutet werden.
Jetzt fehlt noch die info zum Inhalt seiner Spams - wobei ich mir den ganz gut denken kann, wenn man sich seine anderen Klagen ansieht und was Lawfull masses darüber berichtet hat.

Lange Rede, kurzer Sinn:
Er hat sich das Mute ziemlich sicher zu Recht eingefangen.
 

Zumindest kenn ich, im Gegensatz zu dir, die gesetzlichen Bestimmungen und da heißt es nirgends, dass du irgendwo begründen müsstest, warum du dein Hausrecht nutzt und ein Hausverbot aussprichst. Du kannst als Betroffener natürlich dagegen klagen (und dann aber auch nur dann wird eine Begründung vor dem Gericht notwendig) aber du hast keinerlei Chance dagegen anzukommen. Aber wie gesagt, ist dir doch zu hoch also verkneif ich mir weitere, umfangreiche Erklärungen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Meiner Erinnerung wird jedem Anwender des Hausrechts, zum Beispiel in Bars, empfohlen jeglichen Kommentar zu vermeiden. Ein Großteil der Klagen zu dem Thema kommen nämlich zustande, weil Anwender so dumm waren ihre Tat zu begründen und dies dann vor einem Gericht zu dokumentieren, ist oft nicht möglich.

Übrigens kann man im Studium aufpassen und besoffen vor dem Audimax rum liegen. Scheiß Bachelor-Spießer-Studenten...
 
Man kann jeder Zeit ohne Angabe von Gründen vom Hausrecht Gebrauch machen.
Ich kann dich z.B. auch jeder Zeit aus meiner Wohnung werfen, wenn mir einfach dein gesicht nicht gefällt und muss nichts dazu sagen.
So wie du zuerst dafür bezahlt wurdest ist es eine komplett andere Situation. Du kannst nicht nach erhalten einer Zahlung einseitig ohne angabe triftiger Gründe einen Vertrag brechen.

Zumindest kenn ich, im Gegensatz zu dir, die gesetzlichen Bestimmungen und da heißt es nirgends, dass du irgendwo begründen müsstest, warum du dein Hausrecht nutzt und ein Hausverbot aussprichst.
Dann zeig mir doch die Passage die besagt das du ohne jeglichen Grund einen Vertrag brechen kannst ohne die dafür erbrachte leistung zurück zu erstatten.
 
So wie du zuerst dafür bezahlt wurdest ist es eine komplett andere Situation. Du kannst nicht nach erhalten einer Zahlung einseitig ohne angabe triftiger Gründe einen Vertrag brechen.


Dann zeig mir doch die Passage die besagt das du ohne jeglichen Grund einen Vertrag brechen kannst ohne die dafür erbrachte leistung zurück zu erstatten.

Wenn du die Regeln brichst, verlierst du die Nutzungsrechte. Die hast du allerdings akzeptiert, als du den Vertrag "unterschrieben" hast. Und dazu gehört eben auch der jederzeitige Ausschluss, wenn du dich "ordnungswidrig" verhälst. Da ist keine Diskussion nötig, und ein "ich hab aber dafür bezahlt" gilt hier nicht mehr. Hier gilt dann einzig das Hausrecht. Natürlich könntest du dagegen klagen aber in dem vorliegenden Fall wird jeder halbwegs fähige Richter dem Unternehmen Recht geben und das ist hier mit der Abweisung der Klage auch geschehen...

Edit: zumal er ja die bezahlte Nutzung auch weiterhin hat. Er wird ja nur am Spammen gehindert, nicht am Spielen an sich. ^^
 
Zuletzt bearbeitet:
So wie du zuerst dafür bezahlt wurdest ist es eine komplett andere Situation. Du kannst nicht nach erhalten einer Zahlung einseitig ohne angabe triftiger Gründe einen Vertrag brechen.

Schön, dass du mal wieder selektiv zitierst und den Teil mit seinem Spammen im Chat ignorierst.
Das sind triftige Gründe.
Auch wenn du bezahlst, kann ich dich wegen wiederholter Ruhestörung rauswerfen - oder wenn du unbedingt krude Verschwörungstheprien verbreiten willst.
Der Kläger ist ein 'sovereign citizen', wenn ich mich recht erinnere - ungefähr wie die hiesigen Reichsbürger.
Man muss sich eben nicht alles anhören und der Spammer muss eben damit rechnen, plötzlich nicht mehr spammen zu können.
 
Wenn du die Regeln brichst, verlierst du die Nutzungsrechte. Die hast du allerdings akzeptiert, als du den Vertrag "unterschrieben" hast. Und dazu gehört eben auch der jederzeitige Ausschluss, wenn du dich "ordnungswidrig" verhälst.
Und dazu muss der GRUND angegeben werden. Das ihr das nicht verstehen wollt ist wirklich sehr bedenklich.

Auch wenn du bezahlst, kann ich dich wegen wiederholter Ruhestörung rauswerfen
Oh - was für ein zufall - BEGRÜNDET kann man also jemanden rauswerfen? Warum behauptest du dann zuerst das Gegenteil???
 
In Flugzeugen, Zügen und sogar Bussen kann einem die Mit- oder Weiterreise verweigert werden, wenn die Crew, das Zugpersonal oder der Fahrer der Ansicht sind, man wäre - aus diversen möglichen Gründen - besser nicht (länger) an Bord. Jeder Kneipenwirt kann bereits bezahlte Getränke verweigern, wenn er zur Wahrung beispielsweise zwecks Wahrung des Hausfriedens oder aus gesundheitlichen Bedenken der Ansicht ist, der Gast hätte genug.
Einen Grund hat man dafür immer, aber man muss seine Gründe auch gegenüber dem Betroffenen nicht darlegen, wenn man das Hausrecht ausübt.

Dass das Recht auf Quasselei in einem Online-Service keinen besonderen rechtlichen Schutz genießt und schon gar kein Menschenrecht darstellt, sollte man sich auch ohne jegliche juristische Kenntnisse zusammenreimen können.

Wenn die Nebeninformationen zutreffen, ist der Knilch zudem ein notorischer Spinner und Störenfried. Alle anderen Nutzer vor Belästigungen durch einen solchen zu bewahren ist *tatsächlich* eine Pflicht von Dienstleistern.
 
Und dazu muss der GRUND angegeben werden. Das ihr das nicht verstehen wollt ist wirklich sehr bedenklich.


Oh - was für ein zufall - BEGRÜNDET kann man also jemanden rauswerfen? Warum behauptest du dann zuerst das Gegenteil???

Muiss er nicht, selbst wenn ein Unwissender hundert Mal das Gegenteil behauptet. Punkt!
Du hast ausreichend bewiesen, dass du keinerlei Ahnung vom Recht hast, du brauchst dich nicht weiter zur Lachnummer zu machen. Aber wenn du weiterhin meinst, du hättest irgendwie Recht, beweis mir das Gegenteil meiner Aussagen... ^^
Ich weiß, dass meine Aussagen korrekt sind und würde dir ganz dringend raten, dich von jedem Gericht fern zu halten. Denn du würdest mit deiner dümmlichen Besserwisserei nur deinen Anwalt verärgern und hättest ohne keine Chance ein Verfahren zu gewinnen...
 
Tja - sind sie aber einfach nicht.

Wie wär es zur Abwechslung mal mit Belegen?
Urteile?
Gesetzestexte?
Leider ist dein Diskussionsschema immer gleich:
1) Behauptungen aufstellen
2) Keine Belege bringen, oder Quellen missverstehen
3) Jeden, der gegenteiliges behauptet und auch teilweise (oder vollständig) belegt als Lügner bezeichnen
4) Andere so zitieren, dass der wichtigr Teil fehlt und du nur auf Nebenaspekte eingehst, um weiter zu Diskutieren.
5) Start von vorn.
 
Tja - sind sie aber einfach nicht.

Dann beweis du mir erst einmal das Gegenteill...

Oh, kommt nichts? Überraschung, wo nichts Entsprechendes möglich ist, kann auch kein Beweis kommen...
Dass dir 5 verschiedene Leute etwas anderes erkären, ist natürlich nur der allgemeinen Dummheit aller anderen geschuldet.

Damit ist die Sache und du für mich endgültig als unwert weiterer Mühen erledigt. Du tönst immer nur groß herum aber belegen kannst du keine deiner kleingeistigen Aussagen. Du meinst etwas und damit ist es also automatisch richtig? Das hatte ich bei manch einem Kind in der Grundschule meiner Kleinen genauso erlebt und die waren geistig vermutlich sogar reifer als du. -.-
 
Wie wär es zur Abwechslung mal mit Belegen?
Warte mal - das was ich von euch gefragt habe ihr aber nicht liefern könnt?
Geht doch mal mit gutem beispiel voran und zeige das due einen Vertrag einseitig ohne begründung brechen kannst -d as ist ja deine behauptung heir.

1) Behauptungen aufstellen
2) Keine Belege bringen, oder Quellen missverstehen
ja - das ist bei euch leider wirklich immer der Fall.


4) Andere so zitieren, dass der wichtigr Teil fehlt und du nur auf Nebenaspekte eingehst, um weiter zu Diskutieren.
hast du auch nur ein Beispiel dazu? Achja - vergaß - da sind wie wieder bei Punkt 1 und 2 deiner Liste. Danke das du auch noch so schön belegst welche Doppelstandards und Ignoranz die zueigen sind.


Dann beweis du mir erst einmal das Gegenteill...

Oh, kommt nichts? Überraschung, wo nichts Entsprechendes möglich ist, kann auch kein Beweis kommen...
Selbe wie für Kahbrable - ihr stellt behauptungen auf - wo sind die Beweise?

Dass dir 5 verschiedene Leute etwas anderes erkären, ist natürlich nur der allgemeinen Dummheit aller anderen geschuldet.
Auch interessant wenn man falsche Behauptungen jetzt schon als "erklären" bezeichnet.
 
Warte mal - das was ich von euch gefragt habe ihr aber nicht liefern könnt?
Geht doch mal mit gutem beispiel voran und zeige das due einen Vertrag einseitig ohne begründung brechen kannst -d as ist ja deine behauptung heir.

Also gut, konkretisieren wir das Ganze doch einmal: Von welchen Vertragsbruch ist die Rede?

Nach Sichtung der Bedingungen von Runescape geht daraus nirgends hervor, dass die Nutzung der Foren- und Chatfunktionen auch nur expliziter Vertragsgegenstand wären. Sprich, Jagex sichert an keiner Stelle zu, diese Funktionen bereitzustellen, geschweige denn sie 100% der Zeit verfügbar zu halten.

Hingegen stimmt der Nutzer den AGB zu, die folgenden Passus enthalten:
"Jagex behält sich das Recht vor, jederzeit ein Jagex-Produkt oder einen Teil eines Jagex-Produkts dauerhaft oder vorübergehend nicht mehr anzubieten. In diesem Fall wird eine Ihnen zur Nutzung des Jagex-Produkts oder eines Teils des Jagex-Produkts gewährte Lizenz automatisch beendet oder ausgesetzt. Soweit nicht gesetzlich vorgeschrieben, ist Jagex nicht verpflichtet, Nutzern bei einer (Teil-)Einstellung von Jagex-Produkten Rückerstattungen, Vorteile oder sonstige Entschädigungen zu gewähren." (Quelle)

Und das war offensichtlich auch dem Kläger bewusst, denn er hat ja explizit nicht wegen einer Vertrags-, sondern wegen einer Menschenrechtsverletzung (sic!) geklagt.

Womit das Thema vollumfänglich abgehandelt sein dürfte. Natürlich nur, wenn du nicht etwas Substanzielles beitragen möchtest, das die Sachlage grundlegend verändert. :)
 
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