Störerhaftung: Bundestagsentscheid lehnt Klärung bei offenen WLAN-Netzen ab

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Wer ein offenes WLAN-Netz betreibt, muss weiter voll für das Netzwerk haften. Die SPD-Fraktion ist mit einem entsprechenden Antrag im Ausschuss für Wirtschaft und Technologie gescheitert. Mit dem Antrag solle erreicht werden, mit den verfügbaren WLAN-Netzen den Netzzugang im öffentlichen Raum zu verbessern.

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AW: Störerhaftung: Bundestagsentscheid lehnt Klärung bei offenen WLAN-Netzen ab

Applaus! Ein hoch auf den Fortschritt, Moment, wait, what?!

Das Schwarz-Geld dagegen stimmt war klar. Aber auch Grüne und Linke?
Gerade letztere müssten das brüderliche Teilen von Dingen doch befürworten?

Und die Grünen müssen sich nicht vor weiteren Funkmasten fürchten.


Was war da los?



PCGH, fragt doch mal nach warum sich die beiden Letzten für Enthaltung entschlossen haben.

Anbei, es es eine nette Ergänzung zur bestehenden, funktionierenden und nicht überlasteten Technik.
 
AW: Störerhaftung: Bundestagsentscheid lehnt Klärung bei offenen WLAN-Netzen ab

Irgendwie ist es schade, denn so wie es aktuell ist, scheuen sich die Leute, kostenlose WLAN-Hotspots einzurichten, weil sie dann auch dafür haften, was die User da treiben. Warum soll ich auch das Risiko tragen, abgemahnt zu werden, weil irgend ein User über meinen WLAN-Hotspot illegale Sachen zieht... Das Risiko und die Kosten (Anwalt und evtl. weitere Gebühren) will logischerweise keiner tragen.
Es ist halt schwierig, so sehr man auch ein freies anonymes Internet wünscht, so muss dennoch eine Möglichkeit zur Strafverfolgung geben; es müssen ja nicht mal Filme/Musik/Games/Naturfilme gezogen werden, es kann ja auch in Richtung Terrorismus/Extremismus gehen...
So wie ich es jetzt verstehe, ist das Telekom-System/Fon ja insoweit ok, weil hier jeder eine individuelle Zugangskennung hat, an vielen Unis kann man ja über eduroam auch ins Netzwerk, mit seiner Uni-Kennung... Wenn dann mal solch ein globales WLAN-Netzwerk aufgebaut wird, mit unkomplizierter Registrierung, ohne 1000 verschiedene Anbieter, die irgenwie alle das gleiche machen, das wäre erstrebenswert (wird aber vermutlich niemals kommen...)
Was sollen die Betreiber von WLANs sonst denn machen? WLAN einfach offen lassen ist halt problematisch, da bekommt man schnell Probleme mit dem Urheberrecht, von daher gibts dann wohl Login-Formen mit Registrierung und so...
Was aber passiert, wenn sich da jemand mit Trash-Mail-Adresse und Fantasiedaten registriert, das ist wiederum eine schwierige Frage... PostIdent wäre ja wohl etwas übertrieben^^

Wie funktioniert das eigentlich in anderen Ländern? Wer haftet denn da?
 
AW: Störerhaftung: Bundestagsentscheid lehnt Klärung bei offenen WLAN-Netzen ab

Terrorismus? LOL.
 
AW: Störerhaftung: Bundestagsentscheid lehnt Klärung bei offenen WLAN-Netzen ab

Warum der Antrag der SPD keienrlei Resonanz fand liegt vorallem daran, dass er keinerlei Lösungsvorschläge enthält.
Die Störerhaftung ist ein wesentliches Element des Sachenrechts im BGB und kann nunmal nicht so einfach umgangen werden. Wieso sollte man das denn auch wollen?

Ein anonymes Internet mag auf den ersten Blick schön sein, je länger und reifer die Blicke auf ein solches Netz aber werden, desto eher wird aus dem Traum ein Albtraum. Anonyme Plätze vermeintlich ohne Regeln werden schnell zu Orten an denen man sich nicht aufhalten möchte.
Nehmt doch z.B. mal den örtlichen (Bus-) Bahnhof mit seinen dunklen Ecken wo jeder treibt was er will. Möchte man das?
Dann doch lieber das bunte Einkaufszentrum mit Sicherheitsdienst und Überwachungskameras!
Was würde denn passieren, wenn jeder Mensch einach das tun könnte worauf er Lust hat, ohne sich vor Verfolgung jeglicher Art fürchten zu müssen? Ich habe keine Lust auf Anarchie...

Die "Idee" der Telekom ist ja nun auch keine wirkliche Wucht. Öffentliche Netze mit Anmeldung gibt es an jeder Ecke, leider braucht es aber auch an jeder Ecke eine eigene Anmeldung und man kann nie so sicher sein, in was für ein Netz man sich da eigentlich gerade einlogt. Das angesprochene Eduroam kommt der Idee der Telekom schon sehr nahe + es ist etabliert (auch international!) und funktioniert wirklich gut, beschränkt sich dabei aber im Zweifel auf Unistädte (und dort antürlich auch nur in der Nähe von Unigebäuden).
 
AW: Störerhaftung: Bundestagsentscheid lehnt Klärung bei offenen WLAN-Netzen ab

Ein anonymes Internet mag auf den ersten Blick schön sein, je länger und reifer die Blicke auf ein solches Netz aber werden, desto eher wird aus dem Traum ein Albtraum. Anonyme Plätze vermeintlich ohne Regeln werden schnell zu Orten an denen man sich nicht aufhalten möchte.
Nehmt doch z.B. mal den örtlichen (Bus-) Bahnhof mit seinen dunklen Ecken wo jeder treibt was er will. Möchte man das?
Dann doch lieber das bunte Einkaufszentrum mit Sicherheitsdienst und Überwachungskameras!
Was würde denn passieren, wenn jeder Mensch einach das tun könnte worauf er Lust hat, ohne sich vor Verfolgung jeglicher Art fürchten zu müssen? Ich habe keine Lust auf Anarchie...

Was du da schreibst ist nachvollziehbar, ABER stellt es doch jeden unter einen Generalverdacht.
Ja, ich mag dunkle Ecken bei Bahnhöfen und ich mag keine bunten überwachten EKZ.
Bin ich deswegen schuldig, oder verdächtig?

Ich bin ein Mensch und ich tue gerne was ich will und wann ich das will (ohne gegen bestehende Gesetze zu verstoßen), ohne dass ich dabei überwacht vor mir selbst und meinen Mitmenschen geschützt werden müsste/möchte.
Und die angesprochene Anarchie gibt es bereits, allerdings nicht beim Volk, sondern in der Politik, sowie Wirtschaft.

@Topic: meine Meinung
 
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AW: Störerhaftung: Bundestagsentscheid lehnt Klärung bei offenen WLAN-Netzen ab

Die Störerhaftung ist eh der größte Witz im deutschem Recht!
Wenn jemand mit dem Auto geblitzt wird, musss ja auch nicht der Halter hafen, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann.
 
AW: Störerhaftung: Bundestagsentscheid lehnt Klärung bei offenen WLAN-Netzen ab

Dem Halter können aber auflagen gemacht werden.
 
AW: Störerhaftung: Bundestagsentscheid lehnt Klärung bei offenen WLAN-Netzen ab

Störerhaftung greift ja auch nur dann, wenn es einen Schaden gibt, für den man haften müsste :schief:
Verkehrsdelikte sind idR Bußgeld- oder sogar nur Ordnungswidrigkeitsverfahren, die als Erziehungsmaßnahme einzustufen sind. Entsteht im Straßenverkehr ein Schaden (z.B. durch Falschparker, die Rettungskräfte behindern) kann der Halter haftbar gemacht werden.

Und nein, die Störerhaftung ist kein Witz.
Folgender Fall: Auf deinem Fußballplatz wird ein Konzert veranstaltet. Trotz Schutzmaßnahmen ist der Rasen danach sosehr hinüber, dass er sich nicht mehr selbst erholen kann. Damit man auf dem Fußballplatz wieder spielen kann brauchts neuen Rasen, den der Verein auch beschafft.
Und von wem soll sich der Vrein nun das Geld wiederholen? Von den Musikern? Von den Gästen? Und warum?
Störer ist in diesem Fall der Veranstalter, welcher über die Störerhaftung für den Schaden aufkommen muss. Garnicht so dumm oder?
 
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