Ich bin auch kein Anwalt... deswegen kann ich nur mutmaßen und aus meinen eigenen .com-Erfahrungen berichten:
Ich musste eigentlich alles was ich gekauft habe, beim Zoll abholen und nachverzollen (also Steuer aus Ami-Land zurück und deutsche Mehrwertsteuer und was sonst noch dazu kommt eben drauf). Bei virtuellen Waren (die nebenher auch versteuert sind/werden müssen), weiß ich nicht wie eine Nachversteuerung vorgenommen werden kann bzw. wird. Das ist allerdings nicht Steam-AGB sondern "AGB" der jeweiligen Länder.
Darüber hinaus spricht nichts gegen den Kauf; allerdings ist die Nutzung eine andere Geschichte. Wenn ein Herr Steam/Valve die Nutzung in seinen AGBs unterbindet, ist das sein Recht.
Um bei deinem Auto-Reimport-Beispiel zubleiben:
Natürlich darf ich einen VW aus den USA reimportieren (es sei mal dahingestellt, ob das günstiger ist; da fallen mir aber direkt ein paar Dinge ein); allerdings darf ich so wie es vom Hafen kommt erstmal nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Auf meinem eigenen Privatland darf ich es nutzen wie ich möchte. Will ich damit auf öffentlichen Straßen unterwegs sein, muss ich eben schauen, dass ich eine deutsche TÜV-Plakette bekomme. Dafür muss ich auf jeden Fall schon mal die Farbe der Blinker ändern (rot in USA, gelb in Deutschland).
Übertragen auf die Steam-Keys:
Kauf deinen Key, druck ihn aus und Nutze in in deinen vier Wänden als Tapete, Glasuntersetzer oder sonst wie. Sobald du aber die Grenze nach Steam-Land überschreitest, brauchst du das OK vom der ansässigen Behörde. Ist halt "blöd", dass in Steam-Land Gesetze-Macher, Richter und Henker in Personalunion ist.
So würde ich die Lage einschätzen...