Sammelthread Steam-Sales

Sammelthread
AW: Steam "Weekend Deal" & "Midweek Madness" -Info-Thread

Wirkt jetzt ein bisschen billig, erst auf den Putz zu hauen und dann "keine Lust mehr" zu haben. Wenn schon, denn schon.

Billig wirken?
Tut mir leid Pokerclock, aber es ist deine Aufgabe und nicht meine, nach solchen Threads zu suchen, oder bin ich hier im Team?

Wer ist denn stets zur Stelle wenn nur ansatzweiße ein indizierter Titel erwähnt wird... nämlich du.
Wie gesagt 10 sec zeitnehmen, Google benutzten und schon hat man massig Threads/News usw...

Selbst auf der News Seite werden diese Spiele beworben(beworben deshalb, wenn man es so sieht wie das Gesetz es einem vorschreibt).
Da sollte man besser ersteinmal auf die Fehler der eigenen Leute eingehen und nicht die pösen User anschwärzen.
 
AW: Steam "Weekend Deal" & "Midweek Madness" -Info-Thread

Ein Moderator ist kein Angestellter sondern ein Freiwilliger ;) .
 
AW: Steam "Weekend Deal" & "Midweek Madness" -Info-Thread

Ich weis auch nicht wo ich hier "Angestellter" erwähnt haben soll.
Trotzdem, hat ein Moderator seine Pflichten zu erfüllen...
 
AW: Steam "Weekend Deal" & "Midweek Madness" -Info-Thread

omega™;3088260 schrieb:
Tut mir leid Pokerclock, aber es ist deine Aufgabe und nicht meine, nach solchen Threads zu suchen, oder bin ich hier im Team?

Nun, es ist auch nicht meine Aufgabe danach zu suchen. Es ist meine Aufgabe ab Kenntnis der Sachlage tätig zu werden (steht sogar im Gesetz so drin ;)). Ich kann wohl kaum tätig werden, wenn du mir nicht sagst, was Sache ist (und vor allem wo). Wenn googlen so einfach ist, wird es ja nicht schwer sein mir die Links in eine PN hinein zu kopieren.

omega™;3088349 schrieb:
Trotzdem, hat ein Moderator seine Pflichten zu erfüllen...

Es gibt keine Pflicht zum "Suchen" nach rechtswidrigen Inhalten. Du möchtest mir hier jetzt ironischerweise eine Pflicht auf bürden, die so manches Gericht gerne überhart aus dem wesentlich humaneren Gesetzestext heraus liest.

omega™;3088260 schrieb:
Selbst auf der News Seite werden diese Spiele beworben(beworben deshalb, wenn man es so sieht wie das Gesetz es einem vorschreibt).
Da sollte man besser ersteinmal auf die Fehler der eigenen Leute eingehen und nicht die pösen User anschwärzen.

Und auch hierfür hätte ich gerne Links.
 
AW: Steam "Weekend Deal" & "Midweek Madness" -Info-Thread

Bin für die Einführung eines "Steam "Weekend Deal & Midweek Madness" - Info Thread - Diskussions Thread"

oder eines "Hilfe, ich habe die Forenregel nicht verstanden" - Thread :ugly:

dann gäbe es nicht alle 5-10 Seiten eine Grundsatzdiskussion.:what:
 
AW: Steam "Weekend Deal" & "Midweek Madness" -Info-Thread

Och warum denn PN?
Wenn es doch eh für jeden zugänglich ist, kann man es auch ruhig öffentlich verlinken.
Um mal paar Beispiele zu nennen.

1.
2.
3.
4.

usw...
 
AW: Steam "Weekend Deal" & "Midweek Madness" -Info-Thread

Och warum denn PN?
Weil es Offtopic ist.

Nr.4 führt auf die Startseite des Forums.

Die drei vorherigen Links zeigen soweit keine Inhalte im Forum, bis auf einen, der aber vor der Einführung der aktuellen Forenregeln erstellt wurde. Ich habe ihn aber trotzdem geschlossen.

Der Rest sind journalistische Artikel, die im Rahmen der Presseinformation erstellt worden sind und keine anpreisenden Hintergründe haben. Stellenweise auch vor dem Datum der Indizierung erstellt worden sind.

Ich muss dazu aber auch sagen, dass "im Rahmen der Presseinformation" dehnbar ist. Ich kann dir aber sagen, dass das Thema Medien ab 18 und Inhalt der Berichterstattung auf dem Schirm sind und von mir angesprochen werden. Es wird sicherlich nicht schaden, wenn auch User, die sich von bestimmten Inhalten "unfair" behandelt fühlen oder rechtliche Probleme in den Inhalten auf pcgh.de sehen, auch mal bei den Betreibern melden.

PS
Die Verlinkung auf lmgtfy.com dauert einerseits unnötigerweise zu lange, bis man mal auf die eigentlich gewollten Links kommt und zeugt andererseits auch nicht unbedingt von Interesse an einem höflichen Miteinander und Anwendung bestimmter Umgangsformen.
 
Naja wenn ich da Links lese mit "krasse blutige Action - D*** Ris*n* 2!" Erkenne ich da eine sehr deutliche Werbung. Leute die sowas mögen werden doch gerade deswegen hier im dazugehörigen Forum Nachfragen.
 
AW: Steam "Weekend Deal" & "Midweek Madness" -Info-Thread

Über die Wirkung der Überschrift kann man geteilter Meinung sein. Jedenfalls werden extrem blutige Screenshots (abgetrennte Gliedmaßen etc.) nicht gezeigt. Wenn ihr solche Dinge seht, müsst ihr Thilo anschreiben. Dann wird das entsprechend abgeändert.

Und wie gesagt. Es wird Diskussionen darüber geben.
 
Danke für die Info, falls ich weitere Fragen habe melde ich mich per PN. Damit es hier im Thema weitergehen kann.
 
AW: Steam "Weekend Deal" & "Midweek Madness" -Info-Thread

Wir vermeiden auch bei 18+ Titeln, die nicht indiziert sind, Screenshots mit besonders derber Gewaltdarstellung - zumindest, wenn das Material von uns selbst stammt.
 
AW: Steam "Weekend Deal" & "Midweek Madness" -Info-Thread

Nun, es ist auch nicht meine Aufgabe danach zu suchen. Es ist meine Aufgabe ab Kenntnis der Sachlage tätig zu werden (steht sogar im Gesetz so drin ;)).

Ähm, verarschen..? :what:
Wie wäre es dann, wenn du einfach diesen Thread aus deinen Abonnements nimmst, und uns hier über die Spiele reden lässt, die bei Steam angeboten werden bzw. auf den Bildern der Deals zu sehen sind? Es gäbe keine Kenntnis der Sachlage, und alle wären froh. Klingt genial, oder?
Ach ne, da gibt's bestimmt auch wieder ein Gesetz dagegen, bzw. das lässt sich mit deinen moralischen Überzeugungen nicht vereinbaren blablabla. Dann schieß mal los..
 
AW: Steam "Weekend Deal" & "Midweek Madness" -Info-Thread

Ich hätte einen Gegenvorschlag. Sorgt dafür, dass hier nicht ständig gegen Forenregeln, Steam-AGB und Jugendschutzgesetze verstoßen wird, dann muss ich mich hier auch nicht immer einschalten. Mir machts auch keinen Spaß andauernd über eigentlich eindeutige und selbstverständliche Dinge diskutieren zu müssen.

Meiner, schon vor langer Zeit gemachten Einladung, im Feedback-Forum Vorschläge für die Änderung von Forenregeln zu machen, ist auch keiner gefolgt. Dann müsste ich zumindest darauf nicht mehr hinweisen und ihr könnt lustig und fröhlich über die neuesten Indizierungen quatschen (soweit damit keine Verstöße gegen geltende Gesetze oder AGB von Steam einhergehen). Macht beim Betreiber, Druck. Soll mancher Orts ja geholfen haben.

Hier habt ihr nochmal die aktuellen Regeln. Nutzt die als Vorlage oder macht einen komplett neuen Entwurf. Ich freue mich über Vorschläge. Die Realität ist nämlich, dass kaum mehr als eine handvoll Leute aktiv an Regeln mitarbeiten. Beschweren tun sich aber (gefühlt) Hunderte. :what:

Tipp meinerseits. Schreibt so detailliert wie möglich auf, was für Arten von "Diskussionen" erlaubt werden sollen. Aktuell ist es nämlich so, dass alle Arten von Diskussionen darunter fallen. Wenn die Formulierung nicht so weitreichend gewählt wäre, würde ich über vieles hinwegsehen (wollen). Ich persönlich könnte mir nämlich gut vorstellen, nochmal eine Unterscheidung zwischen den typischen "gewaltverherrlichenden" Medien zu machen und denen, die pornografische oder rechtsradikale Inhalte haben. Wohlgemerkt, es gibt kein Gesetz gegen "Diskussionen allgemeiner Art" über indizierte Medien. Die Eingrenzungen sollten sich am §131 StGB orientieren. Da wir hier keine Altersprüfung haben, sollten wir außerdem noch die Tatbestände des Absatz 1 Nr.4 miteinbeziehen.

4.2 Jugendgefährdende Medien
Diskussionen und Inhalte jeder Art, die offensichtlich geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden, sind untersagt. Dies betrifft insbesondere "jugendgefährdende Medien" (vergl. Jugendschutzbestimmungen) einschließlich aber nicht ausschließlich:

  • Diskussionen über Spiele, Filme, Übertragungen etc., die in den Listen für jugendgefährdende Medien (indiziert und beschlagnahmt) geführt werden oder die einschlägigen Straftatbestände im Strafgesetzbuch erfüllen.
  • Inhalte (Screenshots, Fotos, Videos, Youtube-Videos o.Ä.) aus oben genannten Medien.
  • Diese Regeln gelten analog für Medien ohne deutsche Kennzeichnung, wenn das nicht geprüfte Medium weitestgehend inhaltsgleich zur geprüften deutschen Version ist.
Bei “jugendbeeinträchtigenden Medien“ gilt:

  • Das Posten von Inhalten (Screenshots, Fotos, Videos, Youtube-Videos o.Ä.) aus Medien, die eine deutsche Kennzeichnung "keine Jugendfreigabe" (alt: "freigegeben ab 18 Jahren") haben und explizite Gewaltszenen darstellen (Blut, Metzelszenen, abgetrennte Gliedmaßen, das Töten von Spielfiguren oder andere Gewaltdarstellungen) ist verboten.
  • Diese Regel gilt analog für Medien ohne deutsche Kennzeichnung, von denen es keine Version mit deutscher Kennzeichnung gibt.
  • Diskussionen über jugendbeeinträchtigende Medien – also Medien bis inkl. Kennzeichnung „ohne Jugendfreigabe“ sind ausdrücklich erlaubt.

Übrigens habe ich den Thread nicht abonniert. ;)
 
AW: Steam "Weekend Deal" & "Midweek Madness" -Info-Thread

soweit damit keine Verstöße gegen geltende Gesetze oder AGB von Steam einhergehen
die agb oder besser eula von steam (valve) dürfte dank bgb zu großen teilen in deutschland nicht wirksam sein, von daher gibt es dann vielleicht den ein oder anderen verstoß gemäß deren "agb", der hier allerdings gegen keine gesetze verstösst. agb sind nunmal keine gesetze und gerade in deutschland ist die wirksamkeit von diesen arg eingeschränkt, sobald sie den endbenutzer gegenüber dem, was ihm durch das bgb zusteht, eingeschränkt wird.
da valve mit steam keinerlei deutschen firmensitz haben, dürfte sich das thema damit erledigt haben.

was den index angeht, versteh ich dich, da wird allerdings auch kein massenaufruf an die betreiber etwas daran ändern, dieser muß sich ja an die gesetzlage halten, unabhängig dessen, was die community will. und es gibt hier schon den ein oder anderen "ausrutscher" diesbezüglich. dabei sollte es auch belassen werden, das resultat von weiterer kritik, dürfte den wenigsten gefallen.
 
AW: Steam "Weekend Deal" & "Midweek Madness" -Info-Thread

die agb oder besser eula von steam (valve) dürfte dank bgb zu großen teilen in deutschland nicht wirksam sein, von daher gibt es dann vielleicht den ein oder anderen verstoß gemäß deren "agb", der hier allerdings gegen keine gesetze verstösst. agb sind nunmal keine gesetze und gerade in deutschland ist die wirksamkeit von diesen arg eingeschränkt, sobald sie den endbenutzer gegenüber dem, was ihm durch das bgb zusteht, eingeschränkt wird.
da valve mit steam keinerlei deutschen firmensitz haben, dürfte sich das thema damit erledigt haben.

Nicht unbedingt. Es wurde beispielsweise die Untersagung in den AGB bezüglich des Gebrauchtverkaufs eines Spiels mit Accountbindung vom BGH als rechtmäßig angesehen (Mittelbare Wirkung). Ebenso werden für diejenigen, die bei Steam direkt kaufen natürlich betroffen sein von den AGB (unmittelbare Wirkung). Wir als Betreiber können unmöglich eine Wertung der Klauseln der AGB von Steam vornehmen. Dennoch werden wir allerdings vom §10 TMG verpflichtet bei Rechtsverletzungen z.b. durch Verstöße gegen die AGB (Vertragsverletzungen oder die AGB als Anhaltspunkte für [fehlende] urheberrechtliche Einwilligungen) tätig zu werden. Ob und in wie weit, die Verstöße gegen die AGB Auswirkungen haben ist subsidiär zu sehen. Das ist eine kniffelige Sache, die hier wohl im Zweifel gegen den User (aber dann wohl ohne foreninterne Konsequenzen) entschieden wird.

Das ist nicht schön, aber auf Grund der aktuellen viel zu restriktiven Rechtsprechung zum TMG, leider notwendig.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Steam "Weekend Deal" & "Midweek Madness" -Info-Thread

ich will mich nicht mit dir streiten (lust auf ne runde codbo?:D) aber was genau hat tmg §10 mit verstößen von agb auf sich, deren firmen nichteinmal einen deutschen firmensitz haben und demnach auch nur beschränkte möglichkeit haben gemäß bgb gegen fragwürdige verstöße vorzugehen? wer sich beispielsweise ein steamspiel in de kauft, ohne jemals vorher einen steamaccount besessen zu haben, für den gilt nach deutschem rechte keine, hier als agb bezeichtete eula, da man sie als käufer einer retailversion, dann erst nach öffnung der verpackung zu gesicht bekommt, was nach deutschem recht eben die agb komplett ungültig macht.

das der spieler an sich bei diversen eulaverstössen ein problem mit valve bekommt, wenn er sich über nen proxie selber was giftet und "erwischt" wird z.b., steht ausser frage aber selbst dann kann man kein deutsches recht geltent machen um seinen account wiederzubekommen. warum sollte man dann rücksicht nehmen auf valve indem man den spielern untersagt in einem forum darüber zu reden, wie man an günstige spiele bei steam im ausland rankommt?
ok, jugend- und selbstschutz(der user), würde ich akzeptieren, keine frage. aber sicher nicht auszüge aus deutschem gesetzestext, an den sich valve selber nicht hält.
 
AW: Steam "Weekend Deal" & "Midweek Madness" -Info-Thread

ich will mich nicht mit dir streiten (lust auf ne runde codbo?:D) aber was genau hat tmg §10 mit verstößen von agb auf sich, deren firmen nichteinmal einen deutschen firmensitz haben und demnach auch nur beschränkte möglichkeit haben gemäß bgb gegen fragwürdige verstöße vorzugehen? wer sich beispielsweise ein steamspiel in de kauft, ohne jemals vorher einen steamaccount besessen zu haben, für den gilt nach deutschem rechte keine, hier als agb bezeichtete eula, da man sie als käufer einer retailversion, dann erst nach öffnung der verpackung zu gesicht bekommt, was nach deutschem recht eben die agb komplett ungültig macht.

das der spieler an sich bei diversen eulaverstössen ein problem mit valve bekommt, wenn er sich über nen proxie selber was giftet und "erwischt" wird z.b., steht ausser frage aber selbst dann kann man kein deutsches recht geltent machen um seinen account wiederzubekommen. warum sollte man dann rücksicht nehmen auf valve indem man den spielern untersagt in einem forum darüber zu reden, wie man an günstige spiele bei steam im ausland rankommt?
ok, jugend- und selbstschutz(der user), würde ich akzeptieren, keine frage. aber sicher nicht auszüge aus deutschem gesetzestext, an den sich valve selber nicht hält.

Laut dem Urteil vom letzten Jahr ist der Hinweis auf den Verpackungen das man sich vor dem kauf die Steam-AGB´s durchlesen soll, ausreichend. Das heist, kaufst du dir ein Spiel ohne vorher die AGB´s gelesen zu haben sind diese dennoch gültig. Weil der Hinweis ja auf der Verpackung steht.
 
AW: Steam "Weekend Deal" & "Midweek Madness" -Info-Thread

ich will mich nicht mit dir streiten (lust auf ne runde codbo?:D) aber was genau hat tmg §10 mit verstößen von agb auf sich, deren firmen nichteinmal einen deutschen firmensitz haben und demnach auch nur beschränkte möglichkeit haben gemäß bgb gegen fragwürdige verstöße vorzugehen? wer sich beispielsweise ein steamspiel in de kauft, ohne jemals vorher einen steamaccount besessen zu haben, für den gilt nach deutschem rechte keine, hier als agb bezeichtete eula, da man sie als käufer einer retailversion, dann erst nach öffnung der verpackung zu gesicht bekommt, was nach deutschem recht eben die agb komplett ungültig macht.

Du musst beachten in welcher Funktion die AGB wirken. Du sprichst insbesondere die schuldrechtliche - also vertragliche - Funktion der AGB an. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn ich (Käufer) im MM (Verkäufer) L4D (dt. version) kaufe. Valve selbst ist in diesem Moment kein Vertragspartner geworden, entsprechend haben die AGB keine Auswirkungen auf den Vertrag (mittlerweile aber auch wieder strittig geworden, da Hinweise auf der Verpackung auf die zusätzlichen AGB angebracht sind; ob das jetzt ausreicht oder nicht, will ich an dieser Stelle nicht ausführen).

Die AGB haben aber noch andere Funktionen. Um beim Beispiel des Gebrauchtverkaufs zu bleiben, insbesondere eine urheberrechtliche Funktion, in der Form eines Nutzungsrechts der Software. Im Moment der Erteilung des Nutzungsrechts (Zustimmung der Lizenzbestimmungen) wird ein urheberrechtliches (einfaches) Nutzungsrecht erteilt, das losgelöst ist von dem schuldrechtlichen Vertrag zwischen mir und dem MM. Das Nutzungsrecht wird zwischen mir und Valve vereinbart. Und in dieser Hinsicht hat das durchaus innerstaatliche Auswirkungen (sonst hätte es keine Entscheidung des BGH gegeben;)). Missachte ich die in den AGB genannten Nutzungsbedingungen, könnten Urheberrechtsverstöße vorliegen.

das der spieler an sich bei diversen eulaverstössen ein problem mit valve bekommt, wenn er sich über nen proxie selber was giftet und "erwischt" wird z.b., steht ausser frage aber selbst dann kann man kein deutsches recht geltent machen um seinen account wiederzubekommen. warum sollte man dann rücksicht nehmen auf valve indem man den spielern untersagt in einem forum darüber zu reden, wie man an günstige spiele bei steam im ausland rankommt?
ok, jugend- und selbstschutz(der user), würde ich akzeptieren, keine frage. aber sicher nicht auszüge aus deutschem gesetzestext, an den sich valve selber nicht hält.

Siehe oben zweite Absatz (Urheberrecht). Das Problem, was sich hier ergibt in Bezug auf den Jugendschutz ist die Ungewissheit, wem man die Hilfe für den Bezug der dort angebotenen Spiele gibt. Angenommen hier giftet jemand unentgeltlich die UK-Version von L4D (per Gerichtsbeschluss beschlagnahmt). Nach den Steam-AGB vollkommen legitim. Aber macht sich in diesem Moment der Schenker strafbar gemäß §131 I Nr.3 StGB. Auch wenn es eine ausländische Lizenz betrifft, so sind doch die Handelnden Inländer. Nur darauf kommt es an. Und da unser Server in D steht, müssen wir auf Grund des §10 TMG solche Aktionen (oder Hinweise darauf) verhindern bzw. löschen. Dass sich Valve an gewisse deutsche Gesetze nicht hält ist eine andere Baustelle. Die Sachverhalte müssen getrennt betrachtet und beurteilt werden.

Wo die rechtswidrigen Handlungen schlussendlich begangen werden, ist egal. Sobald die Informationen darüber aber auf einem deutschen Server landet, muss der Betreiber aktiv werden.
 
AW: Steam "Weekend Deal" & "Midweek Madness" -Info-Thread

Aber macht sich in diesem Moment der Schenker strafbar gemäß §131 I Nr.3 StGB. Auch wenn es eine ausländische Lizenz betrifft, so sind doch die Handelnden Inländer.
nach steam "agb" darf aber niemad aus deutschland einen account in uk erstellen und von dort oder anderswo auf seinen deutschen account giften. davon ausgehend ist also anzunehmen das eben nicht beide inländisch handeln. das dies jedoch so gehandhabt wird, wie du sagst, inländisch (und meist nur selber mit mehreren accounts) bestreite ich nicht, wobei das verbot von steam dies zu tun auch fragwürdig nach bgb ist. aber grundsätzlich gebe ich dir mal pauschal recht, denn am ende ist dies eure plattform und ihr tragt sorge darüber das man sich als solche nicht angreifbar macht. das ist am ende auch gut so, auch wenn ich und sicher nicht nur ich das ganze als ein wenig überzogen betrachten.
nun dürfen wir das thema gern auch wieder dem eigenen topic überlassen.:bier:
 
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