Moin und willkommen im Forum!
"Illegal" ist in diesem Zusammenhang wohl das falsche Wort. Mit "illegal" wird zumeist eine strafrechtliche Seite verbunden. Es wäre hier richtiger das Wort "vertragswidrig" zu verwenden. Denn es kommt einzig und alleine auf die Nutzungsbedingungen (= Vertrag/AGB) von Steam an. Diese sehen vor, dass du überschüssige Lizenzen (= Steam-Spiele) an deine Freunde verschenken (= "gift") kannst. Ein Verstoß gegen die Nutungsbedingungen liegt jedoch vor, wenn jemand die Lizenzen gegen Geld verkauft. Das schließt im Zweifel auch den Fall ein, dass du deinem Freund Geld gibst damit dieser die Lizenzen für dich kauft. Aber auch den Fall, dass eine Lizenz gegen eine andere Lizenz getauscht wird (= Tauschgeschäft).
Es muss sich daher explizit um eine Schenkung, sprich ohne jede Gegenleistung des anderen, handeln.
Da du das Thema Uncut-Spiele ansprichst, kommt hier aber eine strafrechtliche Seite in Betracht. Das hat aber mit Steam nichts mehr zu tun und betrifft nur das Verhältnis zwischen Schenker und Beschenkten. Gleichzeitig ist das vollkommen unabhängig davon, ob die Lizenz verkauft oder verschenkt wurde. Nach den deutschen Jugendschutzbestimmungen kann sich der Schenker strafbar machen, wenn er eine Lizenz über indiziertes Spiel an einen Minderjährigen weitergibt.
Hier habe ich mehr dazu geschrieben:
Indizierte Spiele: Wie kommen Wolfenstein 3D, Doom und Co. auf die BPjM-Liste?
Indizierte Spiele: Kauf und Import von Spielen auf Liste A und B in der Praxis - Plus: Problematik bei Steam-Gifts