AW: Sega bietet 16-Bit-Klassiker demnächst via Steam an
ich mein logisch fänd ich es ja schon wenn die regelung auch für software gelten würde, schließlich entsteht wohl niemandem ein schaden wenn man sich ne softwarekopie von programmen holt die nicht mehr verkauft werden, wenn man die nutzen will besteht ja eigentlich keine andere möglichkeit außer gebrauchtkauf, aber da findet man ja schließlich auch nicht alles.
hm ich bin kein rechtsexperte, aber bist du da sicher? 69a - d sind zwar speziell für software, aber ich kann mir nicht vorstellen das die paar regelungen die einzigen sind die für software gültig sind, da sind doch sicher einige gesetze dabei die allgemein für urheberrechtsfragen gelten.Man kann es garnicht oft genug sagen:
§53 UrhG gilt nicht für Software! Für letztere gibt es in 69a - d Sonderregelungen, in denen von Privatkopie aber keine Rede ist.
Wenn man noch die Originalmodule rumliegen hat, könnte man argumentieren, dass es sich bei den Roms ja lediglich um Sicherheitskopien handeln würde.Aber ob das vor Gericht standhält... ich hab keine Ahnung.
ich mein logisch fänd ich es ja schon wenn die regelung auch für software gelten würde, schließlich entsteht wohl niemandem ein schaden wenn man sich ne softwarekopie von programmen holt die nicht mehr verkauft werden, wenn man die nutzen will besteht ja eigentlich keine andere möglichkeit außer gebrauchtkauf, aber da findet man ja schließlich auch nicht alles.
Aber ob das vor Gericht standhält... ich hab keine Ahnung.


