Schadenersatzberechnung bei File-Sharing-Abmahnungen in Frage gestellt - Gericht verweist auf andere Vergütungssätze

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Schadenersatzberechnung bei File-Sharing-Abmahnungen in Frage gestellt - Gericht verweist auf andere Vergütungssätze

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Schadenersatzberechnung bei File-Sharing-Abmahnungen in Frage gestellt - Gericht verweist auf andere Vergütungssätze

...ich muß zugeben...ich hab bei dem Kauderwelsch jetzt nicht verstanden
ob das jetzt besser oder schlechter für "Beklagte " ist? :ugly:

mfg
 
AW: Schadenersatzberechnung bei File-Sharing-Abmahnungen in Frage gestellt - Gericht verweist auf andere Vergütungssätze

Egal was passiert. Nix unterschreiben. Sofort zum Anwalt. Die ziehen den Leihen gnadenlos über den Tisch. Anwalt kostet 120€ die Stunde. Dafür bezahlt man anstatt 400€ nur 100€, wenn überhaupt. Und das mehrseitige "Schuldbekenntnis" Pamflet das man angeblich unterschreiben muss, ändert der Anwalt in einen Dreizeiler.
 
AW: Schadenersatzberechnung bei File-Sharing-Abmahnungen in Frage gestellt - Gericht verweist auf andere Vergütungssätze

Ich würde sagen, das ees jetzt besser ist und zwar für den nutzer bzw. leecher.
Denn vorher wurde meist ein pauschalbetrag von 300-600€ pro Titel verlangt, egal wie vielen er es bereitgestellt hat (wie z.b. beim torrent laden).
Jetzt müssten die Kanzleien eindeutig nachweisen, wie vielen Nutzer der Nutzer die Daten bereit gestellt hat und demnach sozusagen berechnen.
Da dies aber meist sehr schwer nachzuweisen ist und auch, so wie oben zu lesen, der Betrag pro Nutzer sehr gering angesetzt wurde, kommt der Sharer besser weg.

Zumindestens hab ich das jetzt aus dem Titel heraus gelesen.

MFG Watchy
 
AW: Schadenersatzberechnung bei File-Sharing-Abmahnungen in Frage gestellt - Gericht verweist auf andere Vergütungssätze

Egal was passiert. Nix unterschreiben. Sofort zum Anwalt. Die ziehen den Leihen gnadenlos über den Tisch. Anwalt kostet 120€ die Stunde. Dafür bezahlt man anstatt 400€ nur 100€, wenn überhaupt. Und das mehrseitige "Schuldbekenntnis" Pamflet das man angeblich unterschreiben muss, ändert der Anwalt in einen Dreizeiler.
Oder man hat seinen Hausanwalt und zahlt nur knapp 50€ pro Fall.. :-)
Das einzig dumme ist, die Rechtsschutz übernimmt in diesen Fällen nur ganz selten etwas.

MFG Watchy
 
AW: Schadenersatzberechnung bei File-Sharing-Abmahnungen in Frage gestellt - Gericht verweist auf andere Vergütungssätze

Also wenn ichs richtig verstanden habe: 0,1287€ pro Zugriff--> ergo 770 Zugriff und du kommst mit dem Tarif VR-OD5 besser weg und ab 771 Zugriffen mit dem Tarif VR-W I , weil dann der Satz anders berechnet wird? Oder ist das ne Milchmädchen-Rechnung? Oder hab ich das überhaupt nicht richtig verstanden?
 
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Krass mit was die versuchen durchzukommen. Strafe über mehrere Hundert Euro und ein Schuldgeständnis kommt. Zusammen mit der Aufforderung sofort zu zahlen und das Geständnis unterschrieben zurückzuschicken. Darin steht dann das man alle Anschuldigungen zu 100% zugibt und die Konsequenzen trägt.

Dabei sieht die Rechtslage ganz anders aus. Die Klage muss erst mal vor Gericht kommen. Ganz zu Schweigen von Beweisen.

Von einer Schuldsprechung ist man da immer noch weit entfernt, soweit ich das verstanden habe.

Edit mit dem Gerichtsverfahren schmeiss ich glaub ich jetzt was durcheinander. Die Strafe und das Schuldbekenntnis kommt sicher. Und das geht postwendent zum Anwalt. Anwälte haben einen gesetzlich vorgeschriebenen Tarif. Der liegt bei 120€ die Stunde und das lohnt sich allemal. Der guckt da maximal eine Stunde rein.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Man braucht man gar keinen Anwalt. Das einzige was wichtig ist ist Unterlassungserklärung zuruck zu senden, aber nicht die zugeschickte sondern eine eigene ,wo man erklärt das man die Musikstücke oder dateien nicht Anderen zur Verfügung gestellt hat, noch man dies tut oder in Zukunf dies tun werde.
Ich habe voriges Jahr 2 solche Abmahnbriefe bekommen mit jeweils 450 Euro Forderung. Wichtig ist nichts zugeben,da sie sonnst schriftliches Geständnis haben, und dann können sie wirklich walten wie es ihnen passt. Ich habe noch jeweils 2 Abmahnungen bekommen, bei 3.wollten sie schon über 1400 Euro, meiner Aufforderung die Sache vor Gericht zu bringen wollten sie aber dennoch nicht nachkommen, da Beweis daß ich die Musikstücke überhaupt heruntergeladen habe eh nicht so leicht zu erbringen ist, schon gar nicht bei jemanden der sich mit Computern richtig auskennt.Man kann man die Daten so löschen, daß auch wenn ein Fachmann dabei sitzt sie niemals widerherstellen kann, und wenn man sich nicht so gut auskennt, ist doch ein Kinderspiel die betroffene Festplatte auszubauen und mit einer anderen zu ersetzen. Die Anwaltskanzleien wissen, wie schwierig es ist so was ohne einen eigenen Geständnis zu beweisen, und scheuen von so riskanten und teueren Gerichtsprozessen mit null Aussicht auf Erfolg. Die Abmahnungsbriefe (Serienbrief) schicken die aber fröhlich weiter, weil wenn unter jeweils hundert Angeschriebenen nur ein Depp ist der zahlt, haben sie schon satte 300 Euro verdient. Ich kenne in meiner Gegend auch einen der bazahlt hat, und als Dankeschön hat zwei wochen später wieder so ein Schreiben für ein anderes Lied von gleichen Anwaltskanzlei bekommen.
 
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xD ! OH MAANN !!! :hmm:
gut das ich das jetzt weiss = ) ! nach dem mein freund wegen EINEM Torrent ( 2worlds 2 ) angezeigt wurde und er satte 700 € ( ! ) zahlen musste _._
 
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ich wurde auch einmal ertappt, als ich noch torrents geladen hab, komischerweise auch 2 worlds (1). müsste aber "nur" 380€ zahlen. weniger gut war es dass ich an das wlan meiner nachbar (mit seiner genehmigung) war :ugly:
 
AW: Schadenersatzberechnung bei File-Sharing-Abmahnungen in Frage gestellt - Gericht verweist auf andere Vergütungssätze

Also ich habe damals auch immer schön gezogen was das Zeug hält. Irgend wann lag dann mal ein Schreiben von einem Anwalt der Firma Atari Frankfurt in meiner Post. Ganze 700 Euronnen wollten die von mir(Strafrechtlich) und (Zivilrechtlich) belief sich die Summe auf 30.000 Knöpfe.
Gezahlt habe ich keinen Cent. Und meiner Meinung nach sollten sie doch nicht denn User eine Rechnung schicken sondern denn Betreibern.
PS.:sind denn die Produkte die angeboten werden überhaupt ihren Preis wert???
 
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