Rückgaberecht bei in der Filiale bestellter Grafikkarte

Philip Knüttel

Schraubenverwechsler(in)
Rückgaberecht bei in der Filiale bestellter Grafikkarte

Hallo,
Ich war am 06.05.2014 beim ARLT Computershop und habe dort die Gigabyte GTX 780Ti WindForce 3X OC bestellt, welche in die Filiale geliefert werden sollte, da ich zu der Zeit keine Pakete zuhause empfangen konnte.
Nun wurde die GPU in die Filiale geliefert und ich bezahlte und holte sie am 16.05.2014 dort ab.
Leider hielt die Freude nicht lange an, denn die GPU erzeugte im 3DMark11 grüne, blaue und rote Streifen und war zudem auch sehr laut(Spulenfiepen und schleifende Lüfter).
Zu guter Letzt kam beim Hochfahren des Rechners ein Bluescreen dazu(Treiberneuinstallation funktionierte auch nicht).
Nun möchte ich die Grafikkarte zurückgeben und woanders die GTX 780Ti TwinFrozr von MSI bestellen, da diese deutlich besser sein soll.
Allerdings weis ich nicht so recht ob ich die Karte zurückgeben kann, gilt in dem Fall das dreitägige Rückgaberecht, oder das 14-tägige?
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Rückgaberecht bei in der Filiale bestellter Grafikkarte

Du hast ein Widerrufstrecht von 14 Tagen laut ARLT AGB §3. in deinem Fall würde ich sogar sagen, dass die gesetzliche Gewährleistung greift. Aber ich glaube die Jungs von ARLT sind so freundlich ohne großes Mucken, dir dein Geld wiederzugeben. Bestellen kannst du die MSI übrigens von Mindfactory, ist am billigsten und du bekommst Watch Dogs obendrauf.
 
AW: Rückgaberecht bei in der Filiale bestellter Grafikkarte

@Badaal
Ja, ich habe auch vor, die MSI bei MindFactory zu bestellen, da bekommt man auch nen Super Support ;)
Und die MSI GTX 780Ti TwinFrozr will ich, weil sie mir hier im Forum wärmstens empfohlen wurde und ein Kumpel die MSI GTX 770 TwinFrozr besitzt und der Kühler wirklich sehr leise sein soll.
 
AW: Rückgaberecht bei in der Filiale bestellter Grafikkarte

Nur mal so nebenbei.
In einer Filiale hat man kein RückgabeRECHT.
Was sollen das für 3 Tage Rückgaberecht sein?

die 14 Tage beziehen sich ausschließlich auf Internetgeschäfte (Fernabsatzgesetz). Das heisst du bestellst in einem Internetshop und bekommst es nach Hause geliefert.
Sobald du in einer Filiale bestellst und abholst ist das kein Fernabsatzgeschäft mehr.
(steht auch in deren AGB §1)

Rücknahmen IM Geschäft sind lediglich Kulanz. Wenn deine Grafikkarte die angegebenen Mängel aufweist ist das ein Reklamationsgrund aber kein sofortiger Rückgabegrund...
 
AW: Rückgaberecht bei in der Filiale bestellter Grafikkarte

Das 14 Tage Rückgaberecht gibt es nur bei Onlinebestellungen, im Geschäft läuft das nur aus Kulanz, wird oft verwechselt da zu 99% die Geschäfte eine Rücknahme machen.

Das Problem ist nur das jeder Kunde denkt er hat diese Rechte schon von vorneherein.
 
AW: Rückgaberecht bei in der Filiale bestellter Grafikkarte

Ihr habt Recht nur ist das in diesem Fall egal, da die Karte ja offensichtlich defekt ist. Da muss er nichts widerrufen oder ähnliches sondern bringt das Teil einfach zurück und erklärt, dass die Karte nicht funktioniert wie sie soll.
 
AW: Rückgaberecht bei in der Filiale bestellter Grafikkarte

Genau Keinnick,

dann hat er aber lediglich recht auf Nachbesserung, aber nicht auf Rückgabe. Alles andere ist dann Kulanz.
 
Du hast einen ganz normalen Kaufvertrag geschlossen, wie schon gesagt also kein Rückgaberecht. Du kannst versuchen das sie dir das Geld wieder geben, werden sie aber denke ich nicht machen. Der Verkäufer hat jetzt erstmal die Möglichkeit Nachzuerfüllen und dir eine Mängel freie Karte zu beschaffen . Erst nachdem das 2. Oder 3. Mal (weiss ich gerade nicht) erfolglos Nacherfüllt wurde kannst du glaube ich das Geld fordern. Sie werden dir also wsl eine neue Karte geben.
 
AW: Rückgaberecht bei in der Filiale bestellter Grafikkarte

Ihr habt Recht nur ist das in diesem Fall egal, da die Karte ja offensichtlich defekt ist. Da muss er nichts widerrufen oder ähnliches sondern bringt das Teil einfach zurück und erklärt, dass die Karte nicht funktioniert wie sie soll.



Nö ist nicht egal da der TE ne ganz andere Karte will die ARLT scheinbar nicht führt und wenn er sein gekaufte Karte die defekt ist zurück zum Händler bringt hat der erst mal das Recht zur Nachbesserung also nix mit Kohle zurück und wo anders kaufen :schief:
 
AW: Rückgaberecht bei in der Filiale bestellter Grafikkarte

Wie schmiddi2106 schon ganz richtig bemerkte, hast du lediglich einen Anspruch auf Nachbesserung.

Dazu wird ARLT die Grafikkarte eventuell zur Überprüfung an den Lieferanten oder Hersteller schicken. Dies wird mittlerweile immer öfter praktiziert, da es in der Vergangenheit sehr viele Ausfälle/Schäden durch Übertaktung und/oder BIOS-Flash bei den Grafikkarten gab.

Stellt man ein solche Manipulation fest, bleibt der Kunde nicht nur auf seinem Schaden sitzen sondern muss auch für die Bearbeitungskosten aufkommen.
 
AW: Rückgaberecht bei in der Filiale bestellter Grafikkarte

Nö ist nicht egal da der TE ne ganz andere Karte will die ARLT scheinbar nicht führt und wenn er sein gekaufte Karte die defekt ist zurück zum Händler bringt hat der erst mal das Recht zur Nachbesserung also nix mit Kohle zurück und wo anders kaufen :schief:

Rein rechtlich hast Du Recht. In der Praxis sind die Händler jedoch meist recht kulant, so ist zumindest meine Erfahrung. Mir ging es erst vor kurzem mit einer Kaffeemaschine so. Angeschlossen, ging nicht, eingepackt wieder ins Geschäft (MM :D) gebracht und Geld zurückerhalten.
 
Hatte ein ähnliches problem mit meiner asus gtx670 gehabt, war kaputt also ab zum händler.
Der schickt das teil einfach mal zu asus, dauerte nur 6 wochen ...
Hoffe du bekommst ne bessere lösung angeboten
 
Falls der Händler sagt, ja müssen wir ein schicken frag bitte explizit danach wie langen es dauert. Sollte das länger als zwei Wochen sein fordere auf jeden Fall eine Ersatzkarte.
Aber ich denke die werden dir eine neue mit geben, wenn sie die Karte vor Ort direkt testen.

Kleine Anmerkung am Rande: Deswegen bin ich ein großer Fan von Alternate. Die haben da einen Technik Service vor Ort, die testen defekte Hardware sofort durch und geben dir ein neues Produkt mit wenn es kaputt ist.
 
AW: Rückgaberecht bei in der Filiale bestellter Grafikkarte

Rein rechtlich hast Du Recht. In der Praxis sind die Händler jedoch meist recht kulant, so ist zumindest meine Erfahrung. Mir ging es erst vor kurzem mit einer Kaffeemaschine so. Angeschlossen, ging nicht, eingepackt wieder ins Geschäft (MM :D) gebracht und Geld zurückerhalten.

Ja MM ist auch was anderes von der Kulanz her. :schief:
 
AW: Rückgaberecht bei in der Filiale bestellter Grafikkarte

Ein Fernabsatzgeschäft, liegt auch bei Abholung vor. Es ist nicht maßgeblich, wann die sachrechtliche Übereignung stattfand sondern wann der Kaufvertrag geschlossen wurde. Wenn er ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben erhalten hat, dann ist der Vertrag ab dem Zeitpunkt als gültig anzusehen, und wenn dies nur per Internet erfolgte, dann ist der Tatbestand des 312b durchaus erfüllt. Hier ist irrelevant ob, etwas anderes in den AGB's steht. Jetzt ist halt die Frage, ob er schon ein Bestätigungsschreiben per E-Mail bekommen hat, bevor er in den Laden gegangen ist oder ob sie es ihm nur "reserviert" haben.

Er hat durchaus ein RückgabeRECHT dieses Recht sichert ARLT ihm in seinen AGB's selber zu. Das ist eine vertragliche Pflicht von ARLT und eine vertragliches Recht des Käufers. Es ist zwar Kulanz von ihm, dieses Recht zu gewähren, ab dem Zeitpunkt jedoch ab dem er es gewährt, ist es für ARLT bindend.

Er hat also ein Rückgaberecht, wenn nicht aus dem FernAbsG, dann aus dem AGB.
 
Ein Fernabsatzgeschäft, liegt auch bei Abholung vor. Es ist nicht maßgeblich, wann die sachrechtliche Übereignung stattfand sondern wann der Kaufvertrag geschlossen wurde. Wenn er ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben erhalten hat, dann ist der Vertrag ab dem Zeitpunkt als gültig anzusehen, und wenn dies nur per Internet erfolgte, dann ist der Tatbestand des 312b durchaus erfüllt. Hier ist irrelevant ob, etwas anderes in den AGB's steht. Jetzt ist halt die Frage, ob er schon ein Bestätigungsschreiben per E-Mail bekommen hat, bevor er in den Laden gegangen ist oder ob sie es ihm nur "reserviert" haben.

Er hat durchaus ein RückgabeRECHT dieses Recht sichert ARLT ihm in seinen AGB's selber zu. Das ist eine vertragliche Pflicht von ARLT und eine vertragliches Recht des Käufers. Es ist zwar Kulanz von ihm, dieses Recht zu gewähren, ab dem Zeitpunkt jedoch ab dem er es gewährt, ist es für ARLT bindend.

Er hat also ein Rückgaberecht, wenn nicht aus dem FernAbsG, dann aus dem AGB.

Richtig, die Anwaltskanzlei Wilde Beuger und Solmecke hat das in einem ihrer Videos auch mal thematisiert. Der Kern der Aussage war: wer im Netz bestellt und bezahlt (wichtig!) hat Anspruch auf Rückgabe nach dem Fernabsatzgesetz. Wer im Netz nur bestellt, aber im Laden zahlt hat allerdings kein recht auf Rückgabe nach Fernabsatzgesetz, da man in diesem Fall das Produkt vor dem Kauf sehen konnte.
 
Badaal das ist einfach falsch was du schreibst.
1. Wenn du dir die AGBs von ARLT durchliest wirst du feststellen, dass diese nach §1 nur für Internet Bestellungen gelten. Somit fällt das in den AGBs gewährte Widerrufsrecht schon mal weg, denn der TE war beim ARLT Computershop vor Ort, hat bestellt und die Karte wurde in die Filiale geliefert.

Er hat einen stink normalen KV geschlossen nicht mehr und nicht weniger.

AGBs werden nach § 305 II BGB im übrigen nur Vertragsbestandteil, wenn der TE bei Vertragsschluss ausdrücklich auf die AGBs hingewiesen wurde oder die AGBs direkt neben ihm auf der Theke im Moment des Vertragsschlusses gelegen haben so dass er sie eindeutig sehen kann und die Möglichkeit der Kenntnisnahme hat.
 
Zurück