Redtube-Abmahnungen von U+C: So sollen die IP-Adressen ermittelt worden sein - Urmann im Interview

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Wie kamen die Redtube-Abmahner an die IP-Adressen? Hierauf gibt es derzeit keine hieb- und stichfeste Aussage. Allerdings gibt es eine sehr populäre Theorie, die mit zahlreichen Indizien belegt werden kann. Ganz koscher scheint die Aktion nicht gelaufen zu sein. Außerdem gab U+C-Anwalt Urmann ein interessantes Interview.

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wenn ich redtube wäre würde ich die Kanzlei anklagen wegen RUFMORD ! ich will nicht wissen wie viele Kunden dadurch fort sind .
der name redtube dürfte inzwischen tot sein ,weil werbung ist das nicht mehr :-)
 
Es mag sein das es für die Abmahnungen keine Rolle spielt woher die IP's kommen. Wenn die IP's jedoch so wie vermutet wird durch trafficholder zustande gekommen ist könnte man wirklich gewerblichen Betrug vorwerfen.

Und ich wette das jeder der es auf einen Prozess ankommen lassen will, von U+C keine Forderungen mehr bekommt.
Aber evtl wird das ja noch strafrechtlich Konsequenzen haben. Am besten noch mit einem Berufsverbot von der Anwaltskammer
 
Ich meine auch gelesen zu haben, dass man (wenn man so eine Abmahnung bekommen hat) sie nicht anerkennen soll und (GANZ WICHTIG)
von der mahnenden Kanzlei sofort die Auskunft verlangt woher sie die IP bekommen hat.
Die (U+C) sind verpflichtet dieses Restlos darzulegen!
Und das bedeutet Arbeit für die - und das wollen die nicht.
 
" Aber selbst wenn die IP-Adressen auf eine illegale Art erlangt worden wären, kann uns das juristisch völlig egal sein. Denn ein Gericht hat sich das angeschaut und einen Beschluss erlassen. Von einem Gericht kann ich erwarten, dass es das Verfahren prüft." Urmann erläutert sogar, dass es ihm egal sein muss, weil er sonst alle Gerichtsbeschlüsse in Zweifel ziehen müsste. Auch eine Prüfungspflicht der überreichten Daten sieht Urmann nicht. Man sei eine Kanzlei, kein Sachverständigenbüro. Zuletzt fällt noch der spannende Hinweis, warum der U+C-Mandant nicht das Missbrauchs-System von Redtube verwendet hat. Das habe er, so Urmann, aber kaum später sein das Video woanders hochgeladen. Der Mandant wollte die Kosten für solche Scan-Software nicht mehr tragen. Bei Abmahnungen sei das Verfahren wenigstens kostendeckend."

Aha und warum wurde redtube nicht selber angemahnt bzw. der jenige der das Video online gestellt hat, sondern diejenige die es "angeblich" angeschaut haben? Die Antwort hat er ja dazu auch gegeben scheinheiliges Ar...lo.h !

Aber da wird noch was kommen redtube ist mit dem Fall verbrannte Erde.
Wenn redtube nicht mit U+C unter einer Decke sitzt werden die sicherlich wegen Rufschädigung klagen.
 
redtube dürfte es reichlich egal sein ob ein paar tausend deutsche user sich die finger verbrannt haben... das macht bestimmt nur ein paar Prozent des täglichen (Werbe-)Traffics für die aus und den Rest der Welt juckt das auch nicht.

An User von Streaming Portalen zu gehen ist jedenfalls unterste Schublade, muss ich jetzt bei jeder gegoogleten Seite mit Katzenvideos nachschauen ob der Anbieter das "Recht" hat den angebotenen Content überhaupt zu zeigen oder darf ich jetzt bei jedem klick befürchten dass da ne Minute aus dem letzten Garfield Film mordkopiert wurde und ein Anwalt gerade die IP's davon logged anstatt dafür zu sorgen dass der Content entfernt wird / der Anbieter abgemahnt wird.
Da können die ja auch selber was hochladen und jeder der zufällig drauf klickt wird dann gleich zur Kasse gebeten... humbuck!

Die Geschichte macht vorne und hinten keinen Sinn, wenn das noch nichtmal für den User eindeutig als illegal identifizierbar ist... pff.
 
So weit kommts ja noch, eine Kanzlei schreibt mich an, will Kohle haben und will mir nicht mal darlegen wie sie an meine IP gekommen sind? Bevor nicht restlos auf dem Tisch liegt wie sie ermittelt haben das von meiner IP aus der Film zu der Zeit abgerufen wurde, braucht man hier auch gar nicht weiter diskutieren! Selbst wenn es so ist, wäre alles was danach kommt auch nur reine Spekulation vor dem Gericht. Die Nutzung eines Trafficholders sagt nicht einmal aus das ich den Film geschaut haben muss und der Konsum eines kopierten Filmes ist noch was vollkommen anderes als die Verbreitung, von daher würde ich es auf jedenfall auf einen Gerichtstermin ankommen lassen und mich hoch bis in die höchste Instanz klagen! Ja, Rechtschutzversicherungen sind schon was Tolles :ugly:
 
Wenn die jeden und alles demnächst abmahnen wollen braucht wohl jeder Hinz und Kunz bald ne Rechtschutzversicherung...
Die Versicherungen wirds freuen und die Kosten für ne Rechtschutzversicherung steigen dann natürlich auch;)
 
Sowas ist echt nicht verkehrt, dann kann man so lang klagen wie man möchte und muss nicht aufs Geld achten. Am Schönsten war die Klage meines Vaters gegen die Allianz, die haben dann ihren eigenen Rechtsstreit finanzieren müssen weil es gegen Allianz-Autoversicherung ging und die Rechtschutz ebenfalls dort war. Was meint ihr wie schnell der Streit beigelegt war weil ein Verzögern ins eigene Fleisch geschnitten hätte :lol:

Viel kostet die auch nicht und hat sich selbst für mich schon rentiert die zu haben, juristische Streitigkeiten kann man schneller haben als man glaubt...
 
Wenn die jeden und alles demnächst abmahnen wollen braucht wohl jeder Hinz und Kunz bald ne Rechtschutzversicherung...
Die Versicherungen wirds freuen und die Kosten für ne Rechtschutzversicherung steigen dann natürlich auch;)

Sinnlos, denn Rechtschutzversicherungen zahlen nicht bei Urheberrechtsverletzungen.
Sämtliche Gebühren, sowieso Anwaltskosten und evtl Gerichtskosten hat man aus eigener Tasche zu zahlen.
 
Laut meiner Versicherung zahlen die schon, hab dort nachgefragt.
Solang es um Zivilrechtliches geht, was ja eine Urheberrechtsverletzung ist, übernehmen die alles. Wie gesagt, zumindest bei meiner, keine Ahnung ob es bei andere Extra Klauseln gibt
 
Gehts noch? Mit einer Methode die IP herausfinden wofür andere in den Knast kommen? :motz:
Und dann noch Mahnungen verschicken? :nene:
 
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