Nö... Eine BluRay enthält einen Kopierschutz, der nicht umgangen werden darf. Du darst Dir davon KEINE Sicherungskopie erstellen und KEINE digitale Kopie. Machnmal gibt es bei BluRays jedoch eine digitale Kopie dazu, die man sich ansehen kann.
Bei den im Netz kursierenden Dateien wurde der Kopierschutz umgangen. Also illegal.
§95a UrhG schrieb:Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden….
Wann ist ein Kopierschutz wirksam?
Wenn z.B. ein CD- oder DVD-Brenner den Kopierschutz gar nicht erkennt und deshalb eine Kopie brennt, dann ist der Kopierschutz insoweit nicht wirksam und wird deswegen auch nicht umgangen. Dasselbe gilt, wenn ein Kopierschutz nur auf bestimmten Betriebssystemen (z.B. Windows-PC) funktioniert, auf anderen (z.B. Macintosh, Linux) aber nicht.
Auch der bloße Hinweis auf einer CD oder DVD "Diese CD / DVD ist kopiergeschützt" genügt den Anforderungen eines wirksamen Kopierschutzes nicht. Es kommt darauf an, ob das Werk tatsächlich durch einen wirksamen Kopierschutz geschützt ist.
In der Schweiz ist es aktuell so, dass der Download / Besitz solcher Daten für den Eigenbrauch (also keine Vermarktung o.ä.) nicht illegal ist, das Verbreiten jedoch schon.Allerdings interessiert mich das, da damals im Bekanntenkreis die Meinung vertreten wurde, dass der download soweit nicht illegal sei, der Besitz auch nicht. Was illegal ist, sei die Verbreitung der Daten.
War das so und/oder ist das so? Wenn nein, wie siehts aus?
Welcher Kopierschutz wirksam ist wird nicht dadurch bestimmt ob es Software gibt die ihn aushebeln kann ...
Der Erwerb, die Herstellung und Verkauf solcher Programme ist auch nicht legal.