News Recht auf Empfang: Kunde erstreitet fast 3.000 Euro Schadensersatz

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Ein Mobilfunkkunde hat fast 3.000 Euro Schadensersatz vor Gericht zugesprochen bekommen. Monatelang war der Mobilfunkempfang gestört.

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In Deutschland muss man immer alles für jeden Mini-Einzelfall einklagen. Es ist für Übeltäter kein Problem, einfach darauf zu spekulieren, dass man in 99% der Fälle keinen Justiz-Stress haben möchte, und Vorgaben somit gekonnt zu ignorieren.

Kann der Staat nicht die Digitalisierung vorantreiben und die unnötig gewordenen Arbeiter dann einfach schauen lassen, wo Bestimmungen nicht eingehalten werden? Der Staat soll sich doch selbst die Kosten für die Verfolgung der Übeltäter von den Übeltätern eintreiben.

Was soll man mit läppischen 3.000€ für den ganzen Ärger, den man sich mit einem juristischen Verfahren einhandelt? Das ist vielleicht Schmerzensgeld für das Verfahren aber doch nicht für die Sache selbst.
Eigentlich braucht man unter 10.000€ gar nicht ankommen. Dann spare ich mir lieber den Stress und das Risiko, dass ich selbst unterliege und selbst tausende Euros draufzahlen muss.
 
:daumen:
Bitte noch Gesetze für:
- DSL Ausfall bei Vertrags- oder Wohnungswechsel 10,- EUR Schadensersatz pro Tag.
- Kundenpreise für jeden Mbit download/upload der bei einem ankommt. Kann ja nicht sein dass immer noch weniger ankommt als im Vertrag steht und wenn man dagegen vorgeht wird man einfach auf die nächst langsamere Geschwindigkeit gesetzt. Ich kann entweder meine 83Mbit von dem 100 Mbit Vertrag der Telekom fressen oder werde auf 50mbit gedrosselt.
- Außerdem wurde mir von 1&1 mitten in der Vertragslaufzeit einfach die Gebühr von 25,- EUR auf 30,- EUR pro Monat erhöht. Bei solchen Praktiken sollten Provider Millionensummen an Strafen zahlen müssen. Ich wollte wegen insgesamt 30,- EUR jetzt auch nicht ewig vor Gericht kämpfen und am Ende vielleicht verlieren, weil irgendwelche komischen Klauseln in den AGB stehen. Vermutlich war unsere Regierung an der Stelle mal wieder zu doof Gesetze ohne große Fehler und Hintertürchen zu schreiben. (siehe Gaslieferanten, neuer Bußgeldkatalog usw.)
 
:daumen:
Bitte noch Gesetze für:
- DSL Ausfall bei Vertrags- oder Wohnungswechsel 10,- EUR Schadensersatz pro Tag.
- Kundenpreise für jeden Mbit download/upload der bei einem ankommt. Kann ja nicht sein dass immer noch weniger ankommt als im Vertrag steht und wenn man dagegen vorgeht wird man einfach auf die nächst langsamere Geschwindigkeit gesetzt. Ich kann entweder meine 83Mbit von dem 100 Mbit Vertrag der Telekom fressen oder werde auf 50mbit gedrosselt.
- Außerdem wurde mir von 1&1 mitten in der Vertragslaufzeit einfach die Gebühr von 25,- EUR auf 30,- EUR pro Monat erhöht. Bei solchen Praktiken sollten Provider Millionensummen an Strafen zahlen müssen. Ich wollte wegen insgesamt 30,- EUR jetzt auch nicht ewig vor Gericht kämpfen und am Ende vielleicht verlieren, weil irgendwelche komischen Klauseln in den AGB stehen. Vermutlich war unsere Regierung an der Stelle mal wieder zu doof Gesetze ohne große Fehler und Hintertürchen zu schreiben. (siehe Gaslieferanten, neuer Bußgeldkatalog usw.)
Lies mal das:

ist eigendlich alles abgedeckt was du in 1 und 2 anprangerst und bei Veränderung des Tarifs hast du immer ein Sonderkündigungsrecht und kannst sofort wechseln.
 
Ich kann entweder meine 83Mbit von dem 100 Mbit Vertrag der Telekom fressen oder werde auf 50mbit gedrosselt.
Mal in den Vertrag geschaut?
In unserem (50 Mbit) steht drin, das die mind. Geschwindigkeit bei 27 Mbit liegt - das sind 2 Mbit mehr als der nächst kleinere. Das konnte man auch vorher schon einsehen, wenn auch nur im "Kleingedruckten".
 
In Deutschland muss man immer alles für jeden Mini-Einzelfall einklagen. Es ist für Übeltäter kein Problem, einfach darauf zu spekulieren, dass man in 99% der Fälle keinen Justiz-Stress haben möchte, und Vorgaben somit gekonnt zu ignorieren.

Tja, wir haben halt eben keine Sammelklagen, wie in den USA und auch von einem Strafschadensersatz können wir nur Träumen. Aber der Alman ist ja ganz stolz darauf, dass ihn die größeren Firmen nach Herzenslust durchf*cken können. Wobei das nicht nur bei Großkonzernen hilft, sondern auch bei solchen Dingen, wie der letzten Generation.

ist eigendlich alles abgedeckt was du in 1 und 2 anprangerst und bei Veränderung des Tarifs hast du immer ein Sonderkündigungsrecht und kannst sofort wechseln.

Und wohin willst du wechseln?

Ist halt eben schön blöd, wenn das die beste Möglichkeit ist.
 
Mal in den Vertrag geschaut?
In unserem (50 Mbit) steht drin, das die mind. Geschwindigkeit bei 27 Mbit liegt - das sind 2 Mbit mehr als der nächst kleinere. Das konnte man auch vorher schon einsehen, wenn auch nur im "Kleingedruckten".
Wie sich Leute argumentativ auf Kleingedrucktes stürzen können, ist mir wirklich schleierhaft. Es gibt wohl nichts kundenunfreundlicheres als all diese AGBs, die allein in der Form und der Schieren Menge an Text so gemacht sind, so dass das natürlich kaum einer genau liest. Aber du liest wahrscheinlich auch bei Spielen, die man gerade neu hat u spielen will, deren online AGBs?
 
und bei Veränderung des Tarifs hast du immer ein Sonderkündigungsrecht und kannst sofort wechseln.
Und jetzt zeig mir mal einen 50mbit DSL Tarif für 25,- Eur.
Mal in den Vertrag geschaut?
In unserem (50 Mbit) steht drin, das die mind. Geschwindigkeit bei 27 Mbit liegt - das sind 2 Mbit mehr als der nächst kleinere. Das konnte man auch vorher schon einsehen, wenn auch nur im "Kleingedruckten".
Ja das steht da drin aber ich zahle das Gleiche wie Jemanden bei dem 100mbit ankommen. Das emfinde ich als Problem.
 
Wie sich Leute argumentativ auf Kleingedrucktes stürzen können, ist mir wirklich schleierhaft. Es gibt wohl nichts kundenunfreundlicheres als all diese AGBs, die allein in der Form und der Schieren Menge an Text so gemacht sind, so dass das natürlich kaum einer genau liest. Aber du liest wahrscheinlich auch bei Spielen, die man gerade neu hat u spielen will, deren online AGBs?
Dass die vertraglich zugesicherte Download und Uploadrate nicht(!) so hoch ist wie das Paket das man bucht ist doch bekannt. Dazu muss man sich nicht die AGBs durchlesen.

Er hatte die AGBs nur erwähnt weil es eben die Quelle ist. Dass er sie durchliest denke ich nicht und ist auch egal, weil wie gesagt, es ist bekannt.
 
Wie sich Leute argumentativ auf Kleingedrucktes stürzen können, ist mir wirklich schleierhaft. Es gibt wohl nichts kundenunfreundlicheres als all diese AGBs, die allein in der Form und der Schieren Menge an Text so gemacht sind, so dass das natürlich kaum einer genau liest. Aber du liest wahrscheinlich auch bei Spielen, die man gerade neu hat u spielen will, deren online AGBs?

Weil das Zeug halt eben oftmals zählt. Du kannst schlecht vor Gericht gehen und sagen, dass du dir aus Verträgen, Verordnungen und Gesetzen nichts machst, sondern eher nach deinem Bauchgefühl gehst. In dem Fall ist es halt eben sehr interessant, ob die vertraglich vereinbarte Leistung bei 50MBit oder 27 MBit liegt, denn daran orientieren sich die 90%, bei deren Unterschreitung man den Preis mindern darf (und dann wohl runtergestuft wird).

Ja das steht da drin aber ich zahle das Gleiche wie Jemanden bei dem 100mbit ankommen. Das emfinde ich als Problem.

Das ist halt eben das Problem bei DSL, da muß man nehmen, was ankommt. Bei mir kommen auch nur 83/30 an, statt den 100/40, das ist aber wesentlich besser, als die 50/10, die dann auch garantiert ankommen würden. Ich kann die Internetanbieter durchaus verstehen, wenn sie die Leute, bei Problemen, einfach in den nächst niedrigeren Tarif schmeißen, ich würde mich da auch nicht rumärgern. Von daher ist es das beste, es so zulassen, wie es ist.
 
Eine Alternative wäre eine kleinteilige Unterteilung in bspw. je 5 Mbit-Schritten, mit noch geringeren Preisunterschieden, oder eher höhere kosten für die schnelleren Tarife. Dann hätte man anstatt 5€ mehr für 100 Mbit anstatt 50 Mbit, vermutlich einen Aufpreis von 15-25€.

Eine andere Alternative wäre, das man nur noch das buchen kann, was garantiert möglich ist, jedoch ohne zusätzliche Zwischenstufen. Wenn also keine 100 Mbit möglich sind, kann man nur 50 Mbit buchen, obwohl die Leitung auch 83 Mbit mitmachen würde. Andere würden evtl. auch dann auf 50 Mbit begrenzt, obwohl sogar 95 Mbit möglich wären.

Solange die Technik entsprechende Limitierungen besitzt, wird das auch mit "bis zu" Verträgen geregelt.
 
Hat das mal jemand durchgerechnet?


"Im vorliegenden Fall wurde die Störung am 22. März 2022 gemeldet und bestand bis zum 31.12.2022. Der Anspruch auf Schadensersatz gilt ab dem 25. März 2022, so das Gericht. Pro Monat hatte sich ein Schadensersatz von bis zu 310 Euro ergeben, da mehrere Familienmitglieder den Mobilfunkvertrag nutzten, der 5,99 Euro beziehungsweise 6,99 Euro monatlich kostet."

Was ist denn das für eine Familie mit mindestens 44 Mobilfunknutzern innerhalb eines Vertrages ? Mormonen? Der Unterzweig einer arabischen Großfamilie? Der Gemeinschaftsanschluss der Zeugen Jehovas Abschnitt Göttingen Ost?


310 : 6,99 = ~44,35 bzw. noch ein paar Nutzer mehr, wenn man davon ausgeht, dass wie im Text einige Verträge nur mit 5,99 zu Buche schlagen.

Das ist ein krasser privater Kunde. Noch ein paar mehr Nummern und er klagt das nächste Mal vielleicht auf Bereitstellung eines eigenen Sendemasts :-D
 
Hat das mal jemand durchgerechnet?




Was ist denn das für eine Familie mit mindestens 44 Mobilfunknutzern innerhalb eines Vertrages ?
Mormonen? Der Unterzweig einer arabischen Großfamilie? Der Gemeinschaftsanschluss der Zeugen Jehovas Abschnitt Göttingen Ost?


310 : 6,99 = ~44,35 bzw. noch ein paar Nutzer mehr, wenn man davon ausgeht, dass wie im Text einige Verträge nur mit 5,99 zu Buche schlagen.

Das ist ein krasser privater Kunde. Noch ein paar mehr Nummern und er klagt das nächste Mal vielleicht auf Bereitstellung eines eigenen Sendemasts :-D
Ne, der Schadensersatz fällt pro Tag an.

(3) Wird die Störung nicht innerhalb von zwei Kalendertagen nach Eingang der Störungsmeldung beseitigt, kann der Verbraucher ab dem Folgetag für jeden Tag des vollständigen Ausfalls des Dienstes eine Entschädigung verlangen, ...
Also in diesem Fall der Mindestsatz von 10 Euro pro Tag und ergibt dann in Monaten mit 31 Tagen die "bis zu" 310 EUR.
Die Familienmitglieder die den Anschluss mitnutzen, spielen bei der Berechnung keine Rolle.
 
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