Rchtsfrage: Anklage mit falscher ip?

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dertobiii

Komplett-PC-Aufrüster(in)
Wenn im falschen forum, sry, ich handle nach bestem wissen

hi,
ich hatte heute ein schreiben einer Kanzlei auf dem tisch, ich hätte ein lied in eine Tauschbörse gegeben und solle jetzt 450€ blechen.
als beleg für mein Vergehen wurde eine seite angehängt, in der über die upload ip meine adressevon der Telekom ermittelt wurde.
diese ip stimmt mit der meinen aber in keinsterweise überein.
habt ihr da tipps?
 
Da es sich um eine dynamische IP handelt, wird die IP auch sehr oft geändert.
Wenn eine Verbindung ins Internet herstellt, bekommt der Rechner automatisch eine dynamische IP Adresse zugeteilt. Diese Adresse kann sich ohne irgendwelche Bemerkung oder Benachrichtigung ändern und zwar ohne, dass man das erfährt.

Um welche Tauschbörse soll es sich handeln?
 
Ist Kanzlei Waldorf wieder unterwegs? :D

Einfach n Anwalt für Internetrechte hinzuziehen.
Hab ich auch gemacht und hatte meine Ruhe.

Und bzgl. IP - wenn du keine feste IP hast, dann kann die sich schon ändern.
Daher müsstest du die IP von dem Zeitraum, in dem du den Download gemacht haben sollst mit der vergleichen die in dem Schreiben angegeben wird.
Das die aus dem Schreiben mit deiner jetzigen nicht übereinstimmt ist nicht sonderlich verwunderlich.
 
ah ok aber bekomme ich nicht nur immer nen neuen port oder so?
also die anfanszahlen der ip (ich nenn die jetz mal "Stamm") hätten sich ja dann bei allen pc´s im Haus geändert
edit: es heist nur "peer to peer Netzwerk"
 
edit: es heist nur "peer to peer Netzwerk"
Also wenn sie nicht einmal die Tauschbörse nennen können, klingt das schon verdächtig. Du kannst ja mal die Kanzlei googlen, ob die sich auf so etwas spezialiert haben. Oder es handelt sich echt um einen Abzockerverein.
 
die Firma soll peer to peer Netwerk heißen?:what: Klingt stark nach Abzocke. Wie o.g würde ich einen Anwalt nehmen, vorrausgesetzt d hast wirklich nichts gezogen, wovon ich ausgehe ;)
 
Rechtshilfe gibt es in diesem Forum nicht. Bitte Forenregeln beachten.

Als Tipp kann ich dir persönlich nur raten zur Verbraucherzentrale zu gehen. Das was die Anwaltskanzlei macht ist die übliche Abzocke. Sie verschicken Reihenweise Briefe und hoffen dass einige darunter bereitwillig bezahlen.
So kann man sein Geld auch verdienen. :daumen2:

Eigentlich brauchst du auch nichts machen. Wo du reagieren musst ist wenn ein gerichtliches Schreiben mit dieser Forderungen kommen sollte. Dort muss Einspruch eingereicht werden aber ich kenne kein Fall bei dem das passiert ist -- sofern du eben nicht wirklich was gemacht hast --
Die Anwaltsfirma wird bestimmt kein zweites Schreiben schicken. Das lohnt sich für die nicht.
 
okay, ich hab ja noch so nen ähnlichen fall offen wo ich auch schon beim anwalt mit war.
kam letztens ein schreiben von denen, dass sie jetzt auch mit 100€ weniger zufrieden wären
 
Wende Dich
1. an die Verbraucherzentrale.
2. sende denen eine gänderte Verzichtserklärung und Drohe denen mit einer Anzeige.
3. Abwarten.
4. nicht zu Reagieren könnte nach hinten losgehen.

5. kannst mich ja per PN anschreiben dann gebe ich Dir die Schreiben der VZ und die abgeänderte Erklärung
 
Hatte ich auch schön öfter im briefkasten... verzichtserklärung kannste in dem fall wie ein schuldeingeständnis sehen.
ich selbst war beim ersten mal beim verbraucherschutz und die meinten dass die unterzeichnung einer verzichtserklärung (in meinem fall) ein großer fehler wäre da ich es somit zugeben würde, dann hätte die kanzlei auch vor gericht etwas in der hand gehabt und ich hätte doof dagestanden.

ich würde auch ganz stark von ner abzocke ausgehen und rate dir ebenfalls zum verbraucherschutz zu gehen, damit biste immer gut beraten... lass dich aber auf keinen fall von solchen schreiben einschüchtern, die legen es ja darauf an dass man angst bekommt und lieber den "kleineren" betrag bezahlt um so einer gerichtsverhandlung zu entgehen, selbst wenn man nichts getan hat.
 
Das ist erstmal keine Anklage, die du da hast, sondern deren Versuch, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.

Sie glauben (ob daran etwas wahr ist oder nicht, kannst nur du wissen), dass du gegen ihren Mandanten (der Rechteinhaber an dem Lied / Album / Film) einen Urheberrechtsverstoß begangen hast. (Der Name des Werks muss in dem Schreiben irgendwo stehen.)

Es hängt sicherlich ein Überweisungsschein dran und eine sog. Strafbewehrte Unterlassungserklärung.

Das Geld ist die Einigung außer Gericht. D.h. man versichert dir auf eine Anklage zu verzichten, wenn du bezahlst. Die Krux ist die Unterlassenserklärung. Darin steht, dass du mit einer Strafe von 50.000 bis 250.000 Euro (musst du genau lesen) einverstanden bist, falls du erneut geistiges Eigentum des Mandanten im Internet verteilst.

Deshalb darf man diese UNTER KEINEN UMSTÄNDEN in der vorgelegten Form unterschreiben und zurückschicken. Es gibt Internet spez. Anwälte, die dir gegen eine ähnliche Hohe Gebühr eine abgeänderte Unterlassungserklärung zuschicken. Die KANNST du benutzen.

Oder aber du ignorierst die ganze Geschichte einfach.

Im Zweifelsfall muss nämlich die Staatsanwaltschaft dir nachweisen, dass du vorsätzlich den Urheberrechtsverstoß begangen hast. Und nicht jemand über dein WLAN oder tagsüber über deinen PC dies getan hat. Oder dein PC Teil eines Bot-Netzes war und ein Dritter über deine Internetleitung Schindluder betrieben hat. Und das wird m.E. nicht geschehen. Daher wird es auch keine Anklage geben und nichts.

Es haben sogar Kanzleien 800.000 dieser offenen Fälle VERSTEIGERT, weil sie das "ihnen zustehende" Geld nicht eintreiben konnten. (Da gabs mal ne News hier)
 
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