Das ist erstmal keine Anklage, die du da hast, sondern deren Versuch, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.
Sie glauben (ob daran etwas wahr ist oder nicht, kannst nur du wissen), dass du gegen ihren Mandanten (der Rechteinhaber an dem Lied / Album / Film) einen Urheberrechtsverstoß begangen hast. (Der Name des Werks muss in dem Schreiben irgendwo stehen.)
Es hängt sicherlich ein Überweisungsschein dran und eine sog. Strafbewehrte Unterlassungserklärung.
Das Geld ist die Einigung außer Gericht. D.h. man versichert dir auf eine Anklage zu verzichten, wenn du bezahlst. Die Krux ist die Unterlassenserklärung. Darin steht, dass du mit einer Strafe von 50.000 bis 250.000 Euro (musst du genau lesen) einverstanden bist, falls du erneut geistiges Eigentum des Mandanten im Internet verteilst.
Deshalb darf man diese UNTER KEINEN UMSTÄNDEN in der vorgelegten Form unterschreiben und zurückschicken. Es gibt Internet spez. Anwälte, die dir gegen eine ähnliche Hohe Gebühr eine abgeänderte Unterlassungserklärung zuschicken. Die KANNST du benutzen.
Oder aber du ignorierst die ganze Geschichte einfach.
Im Zweifelsfall muss nämlich die Staatsanwaltschaft dir nachweisen, dass du vorsätzlich den Urheberrechtsverstoß begangen hast. Und nicht jemand über dein WLAN oder tagsüber über deinen PC dies getan hat. Oder dein PC Teil eines Bot-Netzes war und ein Dritter über deine Internetleitung Schindluder betrieben hat. Und das wird m.E. nicht geschehen. Daher wird es auch keine Anklage geben und nichts.
Es haben sogar Kanzleien 800.000 dieser offenen Fälle VERSTEIGERT, weil sie das "ihnen zustehende" Geld nicht eintreiben konnten. (Da gabs mal ne News hier)