PS5: US-Kanzlei reicht Sammelklage ein - Dualsense-Drift wird für Sony zum Problem

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Das jüngst in die Schlagzeilen geratene Drift-Problem des PS5-Dualsense-Controllers dürfte für Sony einen ähnlichen Verlauf nehmen, wie es bereits vor einigen Monaten bei Nintendo und dessen Joy-Con-Drift der Fall war: Eine US-amerikanische Anwaltskanzlei reibt sich bereits die Hände und bereitet auf eigene Initiative eine Sammelklage vor, um Sony zur Kasse zu bitten.

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Ja, ich denke Sammelklagen sollten zum Mittel der Wahl werden - besonders wenn Luxusgüter nicht funktionieren:lol:

Grüße

phila
Ich verstehe auch überhaupt nicht, wie krude der Verbraucherschutz in den USA geregelt sein muss, damit so eine Klage überhaupt existieren kann.
Hier in Deutschland wäre ein Controller Drift ja nur ein Fall für die Gerichte, wenn Sony/Nintendo sich weigern würde, defekte Geräte umzutauschen oder oder sonstwie versuchen würde seine Kunden zu täuschen.
Solange aber ein RMA Vorgang zur Verfügung steht, ist so eine Klage doch wirklich nur ein sehr transparenter Versuch Geld zu machen und sowohl die Kanzlei, als auch jeder der da mitmacht, sollten mal seinen moralischen Kompass einnorden lassen.
 
@El-Fauxio
Macht man es sich mit dieser Argumentation nicht etwas zu einfach? Ich habe keine Konsole, aber wenn man den Text liest erweckt sich schon der Eindruck, dass ein Problem der 4er Generation unverändert in die 5. geschleppt wurde mit einem doch spürbaren Nachteil in der Spielererfahrung. Ich möchte z.B. auch nicht, dass die Mausbewegung geisterhaft weiter driftet, wenn ich die Hand davon nehme, RMA Tausch hin oder her, denn die getauschte Ware kanns ja ähnlich bekommen oder sehe ich das falsch?

Man kann auch sicherlich dem Verbraucherrecht der USA kritisch gegenüberstehen und Dinge wie "Kaffee ist heiß" oder "Bei Geschwindigkeitsregelanlage bitte nicht im Camper den Fahrersitz verlassen" verstörend finden. Dass allerdings auf Kommissionsbasis Anwaltskanzleien tätig werden können kann ich durchaus seinen Reiz abgewinnen. In Deutschland benötigt man mindestens eine Rechtsschutzversicherung, um sicherzustellen, dass es selbst im Falle des Prozessgewinns kein Pyrrhussieg wird, sprich die erstrittene Summe die Anwaltskosten übersteigt.

In den USA übernimmt die Kanzlei sämtliche Kosten mit dem Deal, im Falle eines Sieges x% von der erstrittenen Summe zu bekommen. Das bringt zunächst 0 Risiko für den (vermeintlich) Geschädigten und erhöht das Engagement der Kanzlei, auch wirklich zu siegen. Ist das wirklich so schlecht?
 
In den USA übernimmt die Kanzlei sämtliche Kosten mit dem Deal, im Falle eines Sieges x% von der erstrittenen Summe zu bekommen. Das bringt zunächst 0 Risiko für den (vermeintlich) Geschädigten und erhöht das Engagement der Kanzlei, auch wirklich zu siegen. Ist das wirklich so schlecht?
Jein.
Anstelle das jeder Käufer dessen Pad ein Mangel hat ein neues kriegt und oder die Garantie verlängert wird gehen XX(X?) Millionen an die Kanzlei.
Drei mal darfste raten wer das am Ende wieder bezahlen wird.
Anderseits ist das aber eher vorziehen wie in DLand wo man ggf. nach 6 Monaten auf dem Schaden sitzen bleibt.
 
Gähn, ... schon wieder ne Sammelklage in den USA? :klatsch:

Online-Formular für Kläger-Suche​

Oh, wie interessant: nun nimmt das Ganze doch andere Züge an.
Bin ja eh immer wieder verwundert, dass es dort bei ~330Mio Einwohnern noch keine 100Mio Sammelklagen gegen popelnder Autofahrer aufgrund des Erregens öffentlichen Ärgernisses gab ...
 
@Mazrim_Taim
Ich kann Deine Argumentation ja verstehen, nur geht das US Recht weiter und beinhaltet, den Beklagten im Falle der Niederlage eben auch zu betrafen für den Versuch, kein gutes Produkt zu vertreiben - kann man so und so sehen. Die XX Millionen an die Kanzlei ist aber eben nur der Anteil der Entschädigungssumme für den Geschädigten und damit vollkommen in Ordnung.

Warum also ist das Drift-Problem weiterhin existent? Hab hier wie erwähnt keine Expertise, aber es lässt den Betrachter vom Spielfeldrand scho etwas nachdenklich zurück, dass das nicht behoben wurde. Und wie erwähnt kann das Austauschgerät diesen Fehler ja wieder bekommen, oder nicht? In DE mit der Beweislast-Umkehr geb ich dir vollkommen Recht, da is ma gedeih und Verderb auf "Goodwill" angewiesen oder medialen Druck
 
Das Problem -oder so wie ich es sehe- ist das da mit Vernunft nicht beizukommen ist.
Natürlich kann es passieren das Fehler passieren, nur sollte man die Firma die Chance geben die auch auszubessern.
Problem ist aber das ohne Druck nichts passieren wird.
Sollte ein besseren Mittelweg geben als die 2,50€ Strafen in Dland und denen in USA.
Bei Wiederholungstäter kann man ja großzügig aufrunden und das Verfahren beschleunigen.
 
wenn das problem schon seit jahren besteht, muss man davon ausgehen, dass sony an einer ausbesserung nicht interessiert ist. da hat wahrscheinlich irgendein bwler ausgerechnet, dass das fixen des controllers teurer ist als der gelegentliche tauschen. durch verkäufe von neuen controllern (der grossteil wendet sich wahrscheinlich gar nicht erst an sony, weil man keine ahnung hat, dass die für das problem verantwortlich sind) kommt schliesslich auch noch mal ordentlich geld rein.
 
...Hier in Deutschland wäre ein Controller Drift ja nur ein Fall für die Gerichte, wenn Sony/Nintendo sich weigern würde, defekte Geräte umzutauschen oder oder sonstwie versuchen würde seine Kunden zu täuschen...
Das war auch mein erster Gedanke, aber das Problem geht ja weiter.

Wenn alle Controller betroffen sind, weil es ein Designproblem und keine Defekt eines einzelnen Controllers ist, dann funktioniert der Umtausch auch wahrscheinlich nicht.
Und wenn jemand eine PS5 genau wg. solch einem Feature gekauft hat und dieses Feature dann nicht funktioniert, hätte man sich vielleicht eine andere Console gekauft.
 
@El-Fauxio
M

In den USA übernimmt die Kanzlei sämtliche Kosten mit dem Deal, im Falle eines Sieges x% von der erstrittenen Summe zu bekommen. Das bringt zunächst 0 Risiko für den (vermeintlich) Geschädigten und erhöht das Engagement der Kanzlei, auch wirklich zu siegen. Ist das wirklich so schlecht?
Ne absolut beste Lösung nur bei Erfolg gibts Geld....im Gegensatz hier in Deutschland.
 
Die Amerikaner drehen eh bei jeden dünn****** durch.
Ein hoch auf die Scalper die uns vor Beta Konsolen, Schützen und auf ihren eigenen Defekten Geräten sitzen bleiben :ugly:.
 
Gab es eigentlich mal Kontroller die resistent gegen den Drift Effekt waren? Ich hatte auch bei N64 und Xbox 360 Drift-Probleme die nach einer gewissen Zeit eingetreten sind. Lediglich die Steuerkreuze von alten Konsolen (Sony & Nintendo) waren zumindest bei mir nicht vom Drift, auch nach Jahrelanger intensiver Nutzung betroffen.
 
Ich verstehe auch überhaupt nicht, wie krude der Verbraucherschutz in den USA geregelt sein muss, damit so eine Klage überhaupt existieren kann.
Hier in Deutschland wäre ein Controller Drift ja nur ein Fall für die Gerichte, wenn Sony/Nintendo sich weigern würde, defekte Geräte umzutauschen oder oder sonstwie versuchen würde seine Kunden zu täuschen.
Solange aber ein RMA Vorgang zur Verfügung steht, ist so eine Klage doch wirklich nur ein sehr transparenter Versuch Geld zu machen und sowohl die Kanzlei, als auch jeder der da mitmacht, sollten mal seinen moralischen Kompass einnorden lassen.
Ähm, so wie ich das verstehe, ist das ein Hardware-/Konstruktionsproblem.
Der Ersatzcontroller, den man per RMA zurück bekommt, wird genau das gleiche Problem haben... ;)

Wenn bei einem neuen TV mit FB nach 1000 Programmwechsel plötzlich 2, oder Programme weitergeschaltet würden, anstatt eines nach dem anderen, wäre ich gespannt, was man dazu sagen würde...vor allem wenn weitere Austauschgeräte nach kurzer Zeit genau das gleiche Verhalten zeigen würden... :devil:
 
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