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Gast1664917803
Guest
Klar nach StGB...bei einer zivilrechtlichen Klage, Herr im Himmel.Man könnte z.B. den vorhandenen Wucherparagraphen wesentlich enger fassen und dann kann jeder, der meint 50,-€ zuviel beim Gebrauchtkauf bezahlt zu haben gerne eine Klage anstreben.
Wenn du schon Googlemagie nutzt, dann sollte es auch in Bezug stehen:
§ 138 BGB - Einzelnorm
www.gesetze-im-internet.de