PlayStation 5: Was tun, wenn Händler die Konsole nicht liefern?

PCGH-Redaktion

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Weil einige Händler mehr PlayStation 5-Konsolen zum Vorverkauf angeboten haben, als Sony schließlich ausliefern konnte, warten einige Kunden noch immer auf ihre Lieferung. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gibt Tipps, was Betroffene tun können.

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Die hälfte der Tipps sind schlichtweg Blödsinn und in Realität nicht zu halten:
1. Frist setzen? Was soll das bringen? Als Privatkunde kannst du eh jederzeit widerrufen und stornieren.
Als Händler ist mir die Fristsetzung eines Privatkunden wurst, siehe Punkt 2

2. Wann kommt der Kaufvertrag zustande? Ich kenne kein Onlinehändler, der sich nicht in die AGBs schreibt, dass der Kaufvertrag erst mit der Auslieferung der Ware zustande kommt und der dann verschickten Bestellbestätigung/Rechnungslegung. Sprich wenn ihr vorbestellt habt ihr kein verbindlichen Kaufvertrag, der Händler hat keine Pflicht zur Auslieferung und es besteht keine Grundlage zu einer Schadensersatzforderung.

Im Grunde könnt ihr nur warten. Wo anders kriegt man auch keine schneller. Oder man zahlt 800€+ auf ebay und kriegt meist die Ware von nem Verkäufer der keinerlei Support und Gewährleistung bieten wird.
Mit der neuen Dezemberlieferung, sollten wohl die meisten Vorbesteller ihre Konsole dann bekommen. Zumindest die die bis Oktober vorbestellt haben.
 
Nun... das wird wohl daran liegen das die Verbraucherzentrale für ihre Tips nicht nur den Online-Handel im Blick hat sondern auch den stationären Handel - wie z.B. wenn du zum Händler XYZ in deinem Ort fährst und dort eine vorbestellst. Da gibt es keinen Widerruf oder das eingebildete "Recht auf Storno vor Lieferung" wie das Online der Fall.
 

Was tun, wenn Händler die Konsole nicht liefern?​

Stornieren oder Warten.

Man hat das Recht auf den Rücktritt und kann ohne Probleme jederzeit stornieren, in der Regel bis die Ware verschickt worden ist.
Ein RECHT auf die Konsole hat man nicht, da man keinen bindenden Kaufvertrag eingegangen ist. Die Händler sagen z.b. der findet erst bei Lieferung statt. Mit dem Kaufvertrag bei Annahme der Ware startet dann auch die Garantie, Gewährleistung und die Widerrufsfrist läuft dann nach 14 weiteren Tage ab.

Wenn man ein Artikel im Internet im Shop sieht ist das ein Kostenvoranschlag. Bei der Bestellung gibt man das Interresse an den Artikel an den Händler und man nimmt den Kostenvoranschlag an. Der Händler KANN auch dann noch den Preis erhöhen, MUSS aber den Kunden informieren UND der Kunde MUSS zustimmen, das er den Artikel auch für den neuen Preis haben will. Aber im Grunde macht das kein Händler. (Die Tiefpreisgarantie bei Amazon bei Vorbestellungen ist da schon fast rechtswidrig, aber keiner klagt wegen einer Preisreduzierung)

Im stationären Handel ist das viel einfacher...Kaufvertrag wird beim bezahlen geschlossen und es gibt kein Widerruf.
Ware muss aber auch KEINER zurücknehmen. Es sei denn, es liegt ein Schaden vor, der schon vor dem Kauf vorhanden war (Gewährleistung). Außer widerum der Händler hat vor dem Kauf auf den Schaden darauf hingewiesen.
Das gilt im Grunde auch für Kleidungsstücke, solange man in der Lage ist diese vor Ort anzuprobieren (Umkleidekabienen aufstellen reicht meist schon aus, um sich als Händler rechtlich hier abzusichern).
Alles andere ist Kulanz.

Edit:
Nachtrag zum Artikel zu Frist setzen und Schadensersatz fordern.
Das ist erst MIT gültigem Kaufvertrag möglich. Im Online-Handel ist aber der Kaufvertrag schwammig formuliert. Die meisten Händler sagen z.b. das dieser erst mit Lieferung der Ware zustande kommt. Im Grunde tritt der Kaufvertrag mit Erhalt der Rechnung in Kraft. Diese wird aber erst mit der Ware oder nach der Lieferung verschickt.
Ergo Vorbesteller haben meist keinen Kaufvertrag.
Anders sieht es aus, wenn man im stationären Handel eine Konsole vorbestellt hat. Also komplett bezahlt und eine Quittung/Rechnung erhalten hat.

Das einzige Recht was man im Grunde bei einer Online Vorbestellung hat, ist zu warten bis geliefert wird oder zu stornieren.
Wenn man wartet und man kauft woanders eine und hat dann auf einmal 2, kann man noch immer die aus der Online-Bestellung mit Widerruf innerhalb von 14 Tagen zurücksenden. Man sollte aber die richtige der 2 und vorallem UNgeöffnet wieder zurückschicken. Schickt man die falsche odern schon geöffnet, hat der HÄNDLER ein Recht auf Schadensersatz.

P.S.
Recht und Gesetz ist ein schwieriges Thema....
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich unternehme da nichts und warte lieber, denn wo soll man den sonst eine Ps5 her bekommen.
Das einzige was mich eigentlich interessieren würde ist, ob ich die 20 gratis Games trotzdem noch bekomme oder nicht.
 

Was tun, wenn Händler die Konsole nicht liefern?​

Stornieren oder Warten.

Man hat das Recht auf den Rücktritt und kann ohne Probleme jederzeit stornieren, in der Regel bis die Ware verschickt worden ist.
Ein RECHT auf die Konsole hat man nicht, da man keinen bindenden Kaufvertrag eingegangen ist. Die Händler sagen z.b. der findet erst bei Lieferung statt. Mit dem Kaufvertrag bei Annahme der Ware startet dann auch die Garantie, Gewährleistung und die Widerrufsfrist läuft dann nach 14 weiteren Tage ab.

Wenn man ein Artikel im Internet im Shop sieht ist das ein Kostenvoranschlag. Bei der Bestellung gibt man das Interresse an den Artikel an den Händler und man nimmt den Kostenvoranschlag an. Der Händler KANN auch dann noch den Preis erhöhen, MUSS aber den Kunden informieren UND der Kunde MUSS zustimmen, das er den Artikel auch für den neuen Preis haben will. Aber im Grunde macht das kein Händler. (Die Tiefpreisgarantie bei Amazon bei Vorbestellungen ist da schon fast rechtswidrig, aber keiner klagt wegen einer Preisreduzierung)

[...]


So ist es. Wobei ich bis heute nicht verstehe, warum die Händler trotzdem schon munter von der Kreditkarte abbuchen können (sie könnten das Geld ja auch nur blocken) und dadurch kein Kaufvertrag zustande kommen soll...
 
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