Plan der Bundesregierung: Passwort-Veröffentlichung für Ermittler von Polizei und Behörden

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Edit: Weiß jemand ob auch wir Privatpersonen dagegen vor dem Verfassungsgericht vorgehen können oder nur die Oppositionsfraktionen?

Du kannst eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz anstreben. Dafür muss deine VB zulässig und begründet sein. Hierfür muss dieses Gesetz aber in erstmal in Kraft getreten sein.

Zulässigkeit:
Es muss die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung geben.
Zuständigkeit des BVerfG ist gegeben. Prozess- und Beschwerdefähigkeit sollten unproblematisch gegeben sein (kann mich aber auch hier irren). Ebenfalls sollte der Beschwerdegegenstand passend sein.
Du musst nachweisen das du SELBST, SCHON und NOCH durch dieses Gesetz beschwert bist.
Ferner musst du unmittelbar betroffen sein. Heißt also, das zwischen dem Gesetz und deiner Beschwer kein Umsetzungsakt benötigt werden darf.
Im Normalfall muss bei einer Verfassungsbeschwerde vorher der Rechtsweg erschöpft sein. Ist bei der VB gegen Gesetz aber zu vernachlässigen.
Die Verfassungsbeschwerde musst du weiterhin schriftlich und begründet einreichen.
Weiterhin hast du dafür nur 1 Jahr nach in Kraft treten des Gesetzes Zeit.

Begründetheit:
Der persönliche und sachliche Schutzbereich muss eröffnet sein.
Ferner muss es einen Eingriff gegeben haben der sich nicht rechtfertigen lässt.
Es müssen die Schranken (je nach Art des Grundrechts das beschnitten wird ein einfacheroder qualifizierter Gesetzevorbehalt oder eine verfassungsimmanente Schranke) und die sogenannten Schranken-Schranken (Verhältnismäßigkeit und weitere) eingehalten worden sein.

Um es kurz zu machen, ja es kann auch eine Privatperson gegen ein neues Gesetz eine Verfassungsbeschwerde einreichen. Wie du aber oben siehst ist das nicht mal eben so gemacht.
 
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Am 1. April hätte ich so eine Meldung verstanden...

Ich wills mal so formulieren: So lange damit kein Schindluder getrieben wird, kann so etwas zum Wohle vieler funktionieren. Sobald aber so ein Irrer an die Macht kommt, der jeden zum Terroristen erklärt und dann mittels solcher Gesetze ausspioniert, drangsaliert, verhaftet etc. haben wir ein richtiges Problem. Stichwort Türkei; Stichwort China; etc.
Wenn so ein Gesetz erst einmal in der Welt ist, bleibt es bestehen. Es wäre zu wünschen, wenn die Leute etwas aus der Geschichte gelernt hätten.

"Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen wird am Ende beides verlieren."
 
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Am 1. April hätte ich so eine Meldung verstanden...

Ich wills mal so formulieren: So lange damit kein Schindluder getrieben wird, kann so etwas zum Wohle vieler funktionieren. Sobald aber so ein Irrer an die Macht kommt, der jeden zum Terroristen erklärt und dann mittels solcher Gesetze ausspioniert, drangsaliert, verhaftet etc. haben wir ein richtiges Problem. Stichwort Türkei; Stichwort China; etc.
Wenn so ein Gesetz erst einmal in der Welt ist, bleibt es bestehen. Es wäre zu wünschen, wenn die Leute etwas aus der Geschichte gelernt hätten.

"Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen wird am Ende beides verlieren."

Das Problem ist, dass man mit diesem Vorhaben elementare Sicherheitskonzepte umgeht. Passwörter gehören nicht im Klartext, sondern als Hash (Prüfsumme) gespeichert.
Dabei kann man aber keine Klartest-Kennwörter rausgeben.

Interessiert aber unsere gestörten Politiker nicht.
Man will Technik regulieren, die man nicht versteht.

Schindluder wird früher oder später damit auf jeden Fall getrieben.
 
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Ich wills mal so formulieren: So lange damit kein Schindluder getrieben wird, kann so etwas zum Wohle vieler funktionieren. Sobald aber so ein Irrer an die Macht kommt, der jeden zum Terroristen erklärt und dann mittels solcher Gesetze ausspioniert, drangsaliert, verhaftet etc. haben wir ein richtiges Problem. Stichwort Türkei; Stichwort China; etc.
Wenn so ein Gesetz erst einmal in der Welt ist, bleibt es bestehen. Es wäre zu wünschen, wenn die Leute etwas aus der Geschichte gelernt hätten.

Man kann ja auch schon in der Geschichte (eines Teils) von Deutschland erkennen, das mit Überwachung schreckliches passieren kann, egal ob bei Heinrich Himmler oder Erich Mielke. Aber offenbar sind unsere Politiker so Geschichtsvergessen...
 
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Man kann ja auch schon in der Geschichte (eines Teils) von Deutschland erkennen, das mit Überwachung schreckliches passieren kann, egal ob bei Heinrich Himmler oder Erich Mielke. Aber offenbar sind unsere Politiker so Geschichtsvergessen...

Nein, die wollen das so, mit allen Folgen.
 
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In dem Ausmaß konnte sich das, noch nicht mal G. Orwell vorstellen
Die technischen Möglichkeiten sicherlich, aber wie sich Menschen zu "Monstren" verändern,
das hat er sehr wohl gut abgeschätzt. (Hat sich ja nichts und wird sich so schnell auch nicht
ändern...)
 
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Hab ich keine Meinung zu.
Auf der einen Seite sind mir meine Daten heilig.
Auf der anderen Seite werden die Sicherheitsbehörden und Politiker wegen "Untätigkeit" beschimpft, wenn doch mal ein Terroranschlag passiert.
Wie mans macht, macht mans falsch.....
 
AW: Plan der Bundesregierung: Passwort-Veröffentlichung für Ermittler von Polizei und Behörden

Hab ich keine Meinung zu.
Auf der einen Seite sind mir meine Daten heilig.
Auf der anderen Seite werden die Sicherheitsbehörden und Politiker wegen "Untätigkeit" beschimpft, wenn doch mal ein Terroranschlag passiert.
Wie mans macht, macht mans falsch.....

Das bringt denen eh nix, denn schlaue Leute verschlüsseln Ende-zu-Ende und haben ihre Passwörter auf dem eigenen PC.
 
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Hab ich keine Meinung zu.
Auf der einen Seite sind mir meine Daten heilig.
Auf der anderen Seite werden die Sicherheitsbehörden und Politiker wegen "Untätigkeit" beschimpft, wenn doch mal ein Terroranschlag passiert.
Wie mans macht, macht mans falsch.....

Was ist so schwierig daran, dort zumindest einen richterlichen Vorbehalt zu schaffen, wie wir es bspw. bei Telefonüberwachung haben?
 
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Was ist so schwierig daran, dort zumindest einen richterlichen Vorbehalt zu schaffen, wie wir es bspw. bei Telefonüberwachung haben?

Dass dann die Anbieter gezwungen sind, alle Passwörter aller Benutzer dauerhaft im Klartext zu haben, was ein Sicherheitsproblem ist.
 
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Dass dann die Anbieter gezwungen sind, alle Passwörter aller Benutzer dauerhaft im Klartext zu haben, was ein Sicherheitsproblem ist.

Ich meine eher, das die Bundesregierung dies direkt durch die Polizei ermöglichen möchte, ohne Richter. Also wenn sie mehr Sicherheit schaffen möchten, hier ein Problem sehen, warum kein richterlicher Vorbehalt? Bei manchen Diensten, wie bpsw. WhatsApp gibt es ja Forscher die sagen "wenn du Zugriff auf den Server hast, hast du Zugriff auf die Nachrichten", da ist so etwas also überhaupt nicht notwendig...
 
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Oh habe gerade was nettes gelesen. An den Entwurf kommt man übrigens über einen Artikel von Linux-Magazin.Com indem man auf nen Google Drive Link klickt.

Jetzt zum interessanten. Nicht nur Behörden die Straftaten und Ordnungswidrigkeiten verfolgen, sondern auch solche die Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abwehren. Folglich also nicht nur Polizei und VS sondern auch Ordnungsbehörden soweit dies in deren sachlicher und örtlicher Zuständigkeit passiert
 
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Was ist so schwierig daran, dort zumindest einen richterlichen Vorbehalt zu schaffen, wie wir es bspw. bei Telefonüberwachung haben?

Ist doch da. Schau in §100j StPO. https://dejure.org/gesetze/StPO/100j.html

Auskunftsverlangen nach Absatz 1 Satz 2 dürfen nur auf Antrag der Staatsanwaltschaft durch das Gericht angeordnet werden. 2Bei Gefahr im Verzug kann die Anordnung auch durch die Staatsanwaltschaft oder ihre Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) getroffen werden. 3In diesem Fall ist die gerichtliche Entscheidung unverzüglich nachzuholen.
 
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Das Problem ist, dass vielen an der Stelle der Zusammenhang zwischen StPO (Rechtsgrundlage für die Anfrage) und TMG (Rechtsgrundlage für die Datenherausgabe) nicht klar ist. Wird im Entwurf auch nicht speziell erläutert und ich hab da auch erst mal gebraucht, um da dahinter zu steigen.

Ohne rechtlich gültige Anfrage darf auch keine Herausgabe erfolgen. Sonst läge gleich ein Verstoß gegen die DSGVO vor.

Das Problem ist eher das wie. Denn in Zeiten von VOIP geben sich regelmäßig Leute am Telefon als Polizei aus.
§15a TMG // Entwurf schrieb:
Bei Gefahr im Verzug darf die Auskunft auch erteilt werden, wenn das Verlangen nicht in Textform gestellt wird. In diesem Fall ist das Verlangen unverzüglich nachträglich in Textform zu bestätigen.


An den Entwurf kommt man übrigens über einen Artikel von Linux-Magazin.Com indem man auf nen Google Drive Link klickt.

Bei heise ist der Google link auch seit Anfang an mit drin. Sind auch nur 37 Seiten.
 
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Fällt mir eigentlich nix mehr zu ein.
 
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In der Presse (PCGH ist nicht der erste Ort, wo ich davon gelesen habe) wird häufig genannt, dass die Bundesregierung dies grundsätzlich ohne richterlichen Vorbehalt möchte...

richterlicher vorbehalt, damit kannste dir den hintern abwischen. kenne keine statistik die verweigerte richterliche vorbehalte aufzählt. das ist einfach nur, "unterschreib mir den wisch" und dann gehts weiter.
erstaunlich wie weit die gewaltenteilung immer weiter aufgeweicht wird....

nunja, die dienste die passwörter der nutzer rausgeben gehören dann ebend gemieden und weiterziehen. gibt genug inselstaaten oder sonst was welche son wisch sehen und den gleich in die papiertonne drücken.
mal gucken wann man gezwungen wird zur herausgabe eines passwords. schöne gedankenverbrechen halt. ob die einen waterboarden oder gleich verprügeln? wäre lustig wenn die strafprozessordnung immer ignoriert wird, ein beschuldigter hat keine mitwirkungspflicht und sowas steht im krassen kontrast.
 
AW: Plan der Bundesregierung: Passwort-Veröffentlichung für Ermittler von Polizei und Behörden

Oh, dann doch bitte auch den HASS von Musikgruppen alà FFF unter die Lupe nehmen und diese Leute mit beobachten und die Hass Kriminalität auch in die andere Richtung führen und nicht immer nur Rechts anbringen, denn das ist
dann ein wenig zu einseitig und Heuchelei, wenn man das eine verfolgt und das andere unter den Tisch fallen läßt.

Eine Sauerei ist es aber dennoch, im Sinne von DSGVO Dingen und Co.
 
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