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AW: Plan der Bundesregierung: Passwort-Veröffentlichung für Ermittler von Polizei und Behörden
Du kannst eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz anstreben. Dafür muss deine VB zulässig und begründet sein. Hierfür muss dieses Gesetz aber in erstmal in Kraft getreten sein.
Zulässigkeit:
Es muss die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung geben.
Zuständigkeit des BVerfG ist gegeben. Prozess- und Beschwerdefähigkeit sollten unproblematisch gegeben sein (kann mich aber auch hier irren). Ebenfalls sollte der Beschwerdegegenstand passend sein.
Du musst nachweisen das du SELBST, SCHON und NOCH durch dieses Gesetz beschwert bist.
Ferner musst du unmittelbar betroffen sein. Heißt also, das zwischen dem Gesetz und deiner Beschwer kein Umsetzungsakt benötigt werden darf.
Im Normalfall muss bei einer Verfassungsbeschwerde vorher der Rechtsweg erschöpft sein. Ist bei der VB gegen Gesetz aber zu vernachlässigen.
Die Verfassungsbeschwerde musst du weiterhin schriftlich und begründet einreichen.
Weiterhin hast du dafür nur 1 Jahr nach in Kraft treten des Gesetzes Zeit.
Begründetheit:
Der persönliche und sachliche Schutzbereich muss eröffnet sein.
Ferner muss es einen Eingriff gegeben haben der sich nicht rechtfertigen lässt.
Es müssen die Schranken (je nach Art des Grundrechts das beschnitten wird ein einfacheroder qualifizierter Gesetzevorbehalt oder eine verfassungsimmanente Schranke) und die sogenannten Schranken-Schranken (Verhältnismäßigkeit und weitere) eingehalten worden sein.
Um es kurz zu machen, ja es kann auch eine Privatperson gegen ein neues Gesetz eine Verfassungsbeschwerde einreichen. Wie du aber oben siehst ist das nicht mal eben so gemacht.
Edit: Weiß jemand ob auch wir Privatpersonen dagegen vor dem Verfassungsgericht vorgehen können oder nur die Oppositionsfraktionen?
Du kannst eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz anstreben. Dafür muss deine VB zulässig und begründet sein. Hierfür muss dieses Gesetz aber in erstmal in Kraft getreten sein.
Zulässigkeit:
Es muss die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung geben.
Zuständigkeit des BVerfG ist gegeben. Prozess- und Beschwerdefähigkeit sollten unproblematisch gegeben sein (kann mich aber auch hier irren). Ebenfalls sollte der Beschwerdegegenstand passend sein.
Du musst nachweisen das du SELBST, SCHON und NOCH durch dieses Gesetz beschwert bist.
Ferner musst du unmittelbar betroffen sein. Heißt also, das zwischen dem Gesetz und deiner Beschwer kein Umsetzungsakt benötigt werden darf.
Im Normalfall muss bei einer Verfassungsbeschwerde vorher der Rechtsweg erschöpft sein. Ist bei der VB gegen Gesetz aber zu vernachlässigen.
Die Verfassungsbeschwerde musst du weiterhin schriftlich und begründet einreichen.
Weiterhin hast du dafür nur 1 Jahr nach in Kraft treten des Gesetzes Zeit.
Begründetheit:
Der persönliche und sachliche Schutzbereich muss eröffnet sein.
Ferner muss es einen Eingriff gegeben haben der sich nicht rechtfertigen lässt.
Es müssen die Schranken (je nach Art des Grundrechts das beschnitten wird ein einfacheroder qualifizierter Gesetzevorbehalt oder eine verfassungsimmanente Schranke) und die sogenannten Schranken-Schranken (Verhältnismäßigkeit und weitere) eingehalten worden sein.
Um es kurz zu machen, ja es kann auch eine Privatperson gegen ein neues Gesetz eine Verfassungsbeschwerde einreichen. Wie du aber oben siehst ist das nicht mal eben so gemacht.