AW: PC vor Blitzschlag und Überspannung schützen
Dies sind Kosten, die der Bauherr bezahlen müsste. Da es nicht Pflicht (in Wohnhäusser unter 25m) montiert auch keiner eine Blitzschutzanlage.
Im Erstfall bezahlt die Gebäudeversicherung erst mal, Bei einem 2. Fall Fordert die Versicherung, dass man etwas dagegen machen soll. Erst dann wird der Eigentümer eine einbauen oder einen horrenden Aufschlag der Versicherung hinnehmen. Bei Bränden muss der Eigentümer bei Wiederherstellung eine Einbauen.
ΔΣΛ;4536930 schrieb:Kaum vorstellbar, das bei euch noch nicht alle Versicherungen gestreikt haben deswegen.
Gerade bei Wohnhäusern doch ein muss in meinen Augen.
Wo ich wohne hat jedes Haus einen Blitzableiter, noch kein Haus gesehen wo das nicht der Fall war, habe sogar schon mal eine kleine Holzhütte am wegesrand gesehen das einen hatte ^^
Dies sind Kosten, die der Bauherr bezahlen müsste. Da es nicht Pflicht (in Wohnhäusser unter 25m) montiert auch keiner eine Blitzschutzanlage.
Im Erstfall bezahlt die Gebäudeversicherung erst mal, Bei einem 2. Fall Fordert die Versicherung, dass man etwas dagegen machen soll. Erst dann wird der Eigentümer eine einbauen oder einen horrenden Aufschlag der Versicherung hinnehmen. Bei Bränden muss der Eigentümer bei Wiederherstellung eine Einbauen.

