Oculus VR: Verknüpfung mit Facebook-Konto wird rechtlich geprüft

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Das Bundeskartellamt prüft aktuell die Kontopflicht von Facebook im Zusammenhang mit einer Oculus-VR-Brille. Der Verkauf entsprechender VR-Headsets ist derzeit in Deutschland gestoppt.

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Aktuell laufen klagen aus so gut wie jedem Bundesstaat gegen Borg Zuck und sein Imperium. :D
Hier z.B. nett zusammengefasst.
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:daumen:
 
Solange der Facebookzwang da ist oder in meinem Fall in ca. 2 Jahren kommt, da ich schon ein Oculus Konto + Headset habe, werde ich definitiv keine Oculus Hardware mehr kaufen, obwohl ich schon seit dem DK1 Prototypen dabei bin. Gerade im PC-Bereich scheinen die sowieso kein großes Interesse mehr zu haben, Kunden zu bekommen oder zu halten und an mobilem VR hab ich kein Interesse.

Aktuell hab ich zwar noch meine Rift S, die ich letztes Jahr gekauft habe, und ne CV1 mit defektem Sensor im Regal, aber nächstes Jahr kommt wohl was von Valve oder HP ins Haus.
 
Wollte vor der FB Koppelung eignetlich ne Rift kaufen. Für 500€ mit Controllern fand ich den Preis recht akzeptabel. Zum GLück habe ich mich doch fürn neuenOLED TV entschieden :ugly:
 
Wenn man sich "nur" ein Facebookkonto anlegen müsste, fände ich das nicht weiter wild. Da es aber ein "gepflegter, rege genutzter" Account sein muss, kann das in meinen Augen gar nicht rechtens sein. Heißt nun mal im Umkehrschluss, dass man, wenn man die Hardware des Unternehmens nutzen möchte, auf jeden Fall Freunde/Bekannte bei Facebook benötigt und auch ständig irgendwie über die Plattform mit anderen Personen/Seiten in Kontakt bleiben muss. Hallo, geht's noch?
 
zum Glück habe ich meine Vr Brille von Oculus rechtzeitig verkauft.
Ich würde auch nie wieder eine von denen kaufen..
Das Verkaufsverbot sollten alle Länder der Welt machen....
Und ich würde Schadensersatz für alle einklagen die eine Oculus haben...
 
Ich frag mich was es da rechlicht zu Prüfen gibt, es is Zwang, nichts anderes.

Bezüglich Neukäufern muss geprüft werden, ob das einen Missbrauch von Marktmacht darstellt und bezüglich Altkäufen muss geprüft werden, ob die Einstellung des Facebook-freien Service 2, 3, 4 oder mehr Jahre nach Kauf überhaupt irgendwelche Rechte des Käufers verletzt. Aus der Gewährleistungsphase, in der sie für die Funktion einer Rift verantwortlich wären, ist Facebook bis dahin nämlich raus und Neukäufer haben sowieso einen schweren Stand. Im Rahmen der Geschäftsfreiheit kann Facebook weitreichende Bedingungen für einen neuen Service-Vertrag formulieren und die einzige Freiheit des Käufers besteht eigentlich darin, diesen abzulehnen und auf den Service zu verzichten. Rechtlich bedenklich wird das erst, wenn Missbrauch eines Quasi-Monopols vorliegt, man also Nachteile durch eine Ablehnung hat. Da mache ich mir aber keine großen Hoffnungen: Selbst am PC hat Oculus keine marktbeherrschende Stellung. Zählt man PSVR und Konsorten mit, dürften sie nicht einmal einer Viertel des VR-Marktes ausmachen. Da gibt es also kein Monopol, dass man über eine Zwangskopplung nutzen könnte, um Facebook zu pushen. (Umgekehrt sähe die Sache anders aus. Microsoft hat ja auch Ärger bekommen, weil es Windows nicht ohne IE gab – und nicht etwa, weil man den IE nicht unter Linux installieren konnte.)
 
Im Rahmen der Geschäftsfreiheit kann Facebook weitreichende Bedingungen für einen neuen Service-Vertrag formulieren und die einzige Freiheit des Käufers besteht eigentlich darin, diesen abzulehnen und auf den Service zu verzichten. Rechtlich bedenklich wird das erst, wenn Missbrauch eines Quasi-Monopols vorliegt, man also Nachteile durch eine Ablehnung hat. Da mache ich mir aber keine großen Hoffnungen: Selbst am PC hat Oculus keine marktbeherrschende Stellung.
Nun, so wie ich das realistisch einschätze wird es wahrscheinlich zu Beeinträchtigungen durch Ablehungung der vertraglichen Bedingenen kommen vlt sogar bis hin zur funktionellen Komplikation.
(Umgekehrt sähe die Sache anders aus. Microsoft hat ja auch Ärger bekommen, weil es Windows nicht ohne IE gab – und nicht etwa, weil man den IE nicht unter Linux installieren konnte.)
Da der Internet Explorer eigentlich schon immer zu Windows gehörte,integriert war/is und auch von MS entwickelt wurde macht es doch wenig Sinn den IE für Linux haben zu wollen?
 
Es wird garantiert zu Beeinträchtigungen kommen, wenn man sich nicht unter die Knute Facebooks stellt. Nach aktuellem Stand der Dinge geht dann die Hardware nicht mehr und seine Spielesammlung ist man sowieso los. Aber: Ist das rechtlich zu beanstanden, wenn der Kunde entsprechenden Endnutzerbedingungen zugestimmt hat und den Service seitdem mehrere Jahre nutzen konnte? Absolut jede Online-Plattform behält sich jederzeit Änderungen vor, die zum vollständigen Verlust der bisherigen Funktionalität führen können und es war bei der Rift von Anfang bekannt, dass sie ohne Zugriff auf Online-Dienste aus dem Facebook-Konzern nur eine sehr unbequeme Schlafmaske darstellt. Genauso wie eine Vive und eine Steam-Spielesammlung von Online-Diensten Valves abhängig sind, sind es Rift und Oculus-Account eben von Facebook und beide Mutterkonzerne haben sich vom Kunden unterschreiben lassen, dass sie ihre Services beliebig umbauen können.

Dagegen rechtlich vorzugehen, dass ein Konzern die in der Lizenzvereinbarung vorgesehenen, vom Kunden unterzeichneten Möglichkeiten auch nutzt, ist sehr schwer. Ich glaube nach einer angemessenen Nutzungszeit, wenn der Konzern nicht mehr im Rahmen der Gewährleistung für die Funktion des Gerätes haftbar ist, kommt man da nur noch ran, wenn man die Lizenzbedingungen als solche für ungültig erklärt bekommt. Aber das hätte Auswirkungen weit über Facebook hinaus. Bessere Chancen male ich mir da schon für die US-Verfahren aus, die Facebook ungeachtet der bisherigen Lage zur Aufspaltung von Firmenteilen zwingen könnten. Da wäre Oculus sicherlich ein Element, das man lange vor Instagram oder Whatsapp ausgliedert.

Bezüglich Internet Explorer: Bei Monopolmissbrauch geht es nicht darum was man will, sondern was man kann. Wenn ein Konzern ein (quasi-)Monopol in Markt A mit Produkt X hat und Produkt X zwingend mit Produkt Y bundelt, dass auf B eher mittelmäßig bedeutend ist, dann missbraucht der Konzern seine Macht in Markt A, um dem eigenen Produkt Y eine größere Verbreitung in Markt B zu verschaffen und damit einen unfairen Wettbewerbsvorteil gegenüber Mitbewerbern von Y. So geschehen in der Richtung Windows => Internet Explorer: Microsoft hat(te) ein Quasi-Monopol für Endnutzer-Betriebssysteme, war aber eine Nullnummer online. Nachdem sie den Internet Explorer jedem Windows-Nutzer zwangsverarbeicht hatten, verloren Netscape und Co binnen weniger Jahre ihr Geschäftsmodell und nahezu sämtliche Marktanteile, obwohl der IE allgemein als minderwertig galt. Hier hat Microsoft ganz klar die Marktmacht von Windows missbraucht und wurde entsprechend verurteilt einschließlich dem Zwang, Windows ohne Browser anzubieten beziehungsweise andere Browser gleichberechtigt zur Auswahl anzubieten.

Das Beispiel funktioniert aber eben nicht in Gegenrichtung. Obwohl es den IE umgekehrt sonst nur noch für MacOS gab, ergab sich nie ein unfairer Marktvorteil für Windows. Es war zwar ebenfalls an den IE gekoppelt, aber da der IE keine marktbeherrschende Stellung hatte, gab es da kein Monopol zumissbrauchen. In der gleichen Situation ist Facebook kartellrechtlich: Hätten sie eine Rift zur Voraussetzung für einen Facebook-Account gemacht, gäbe es eins auf den Deckel. Denn Facebook hat ein Quasi-Monopol für soziale Netzwerke. Aber sie haben keins für VR-Headsets und können deswegen nicht belangt, wenn sie die Nutzung ihrer VR-Headsets an irgend etwas zwangskoppeln.
 
Bezüglich des IE und Windows, man wurde in keiner Windows Version gezwungen den IE zu benutzen, dies blieb und bleibt jedem selbst überlassen welchen Webbrowser man verwendet. Dahin gehend seh ich kein Monopol, abgesehen von der Softwarekompatibilität die bei Windows am höchsten is was aber den Entwicklern jener non Software geschuldet is und nich Microsoft. Anders hätte es ausgegehen wenn MS eine installations- oder Startblockade gegen andere Webbrowser in Windows eingebaut hätte.

Zum Thema 3D Glasses, bei der Vive war es doch von vornherein klar, nur bei der Rift siehts ganz anders aus und wenn durch ablehnung der vertraglich festgelegten Nutzungebedingenungen ein großer Nachteil entsteht bis hin dazu dass das Produkt dann nun mehr nur noch ein komischer Raumgestalltungsstaubfänger is dann macht das schon eine rechlichte relevanz denn die Rift is ja kein EOL Produkt.

Doch du schon geschrieben hast wird das im Rechtsbereich ein Kampf gegen Windmühlen!
 
Die Rift ist schon lange ausgelaufen, die Quest 1 mittlerweile auch und Rift S und Quest 2 werden in Deutschland nicht (mehr) verkauft. Rein rechtlich sind die für den deutschen Rechtsraum also alle EOL.
 
Hmmm dieses Information hatte ich nich, bis jetz ^^

Nach dem sieht das nun nochmals rechtlich ganz anders aus so das ein Anspruch obsolet is.
 
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