Es wird garantiert zu Beeinträchtigungen kommen, wenn man sich nicht unter die Knute Facebooks stellt. Nach aktuellem Stand der Dinge geht dann die Hardware nicht mehr und seine Spielesammlung ist man sowieso los. Aber: Ist das rechtlich zu beanstanden, wenn der Kunde entsprechenden Endnutzerbedingungen zugestimmt hat und den Service seitdem mehrere Jahre nutzen konnte? Absolut jede Online-Plattform behält sich jederzeit Änderungen vor, die zum vollständigen Verlust der bisherigen Funktionalität führen können und es war bei der Rift von Anfang bekannt, dass sie ohne Zugriff auf Online-Dienste aus dem Facebook-Konzern nur eine sehr unbequeme Schlafmaske darstellt. Genauso wie eine Vive und eine Steam-Spielesammlung von Online-Diensten Valves abhängig sind, sind es Rift und Oculus-Account eben von Facebook und beide Mutterkonzerne haben sich vom Kunden unterschreiben lassen, dass sie ihre Services beliebig umbauen können.
Dagegen rechtlich vorzugehen, dass ein Konzern die in der Lizenzvereinbarung vorgesehenen, vom Kunden unterzeichneten Möglichkeiten auch nutzt, ist sehr schwer. Ich glaube nach einer angemessenen Nutzungszeit, wenn der Konzern nicht mehr im Rahmen der Gewährleistung für die Funktion des Gerätes haftbar ist, kommt man da nur noch ran, wenn man die Lizenzbedingungen als solche für ungültig erklärt bekommt. Aber das hätte Auswirkungen weit über Facebook hinaus. Bessere Chancen male ich mir da schon für die US-Verfahren aus, die Facebook ungeachtet der bisherigen Lage zur Aufspaltung von Firmenteilen zwingen könnten. Da wäre Oculus sicherlich ein Element, das man lange vor Instagram oder Whatsapp ausgliedert.
Bezüglich Internet Explorer: Bei Monopolmissbrauch geht es nicht darum was man will, sondern was man kann. Wenn ein Konzern ein (quasi-)Monopol in Markt A mit Produkt X hat und Produkt X zwingend mit Produkt Y bundelt, dass auf B eher mittelmäßig bedeutend ist, dann missbraucht der Konzern seine Macht in Markt A, um dem eigenen Produkt Y eine größere Verbreitung in Markt B zu verschaffen und damit einen unfairen Wettbewerbsvorteil gegenüber Mitbewerbern von Y. So geschehen in der Richtung Windows => Internet Explorer: Microsoft hat(te) ein Quasi-Monopol für Endnutzer-Betriebssysteme, war aber eine Nullnummer online. Nachdem sie den Internet Explorer jedem Windows-Nutzer zwangsverarbeicht hatten, verloren Netscape und Co binnen weniger Jahre ihr Geschäftsmodell und nahezu sämtliche Marktanteile, obwohl der IE allgemein als minderwertig galt. Hier hat Microsoft ganz klar die Marktmacht von Windows missbraucht und wurde entsprechend verurteilt einschließlich dem Zwang, Windows ohne Browser anzubieten beziehungsweise andere Browser gleichberechtigt zur Auswahl anzubieten.
Das Beispiel funktioniert aber eben nicht in Gegenrichtung. Obwohl es den IE umgekehrt sonst nur noch für MacOS gab, ergab sich nie ein unfairer Marktvorteil für Windows. Es war zwar ebenfalls an den IE gekoppelt, aber da der IE keine marktbeherrschende Stellung hatte, gab es da kein Monopol zumissbrauchen. In der gleichen Situation ist Facebook kartellrechtlich: Hätten sie eine Rift zur Voraussetzung für einen Facebook-Account gemacht, gäbe es eins auf den Deckel. Denn Facebook hat ein Quasi-Monopol für soziale Netzwerke. Aber sie haben keins für VR-Headsets und können deswegen nicht belangt, wenn sie die Nutzung ihrer VR-Headsets an irgend etwas zwangskoppeln.