Was ja ein klares Argument gegen die Strafmündigkeit wäre, weil sie bei Kindern die eben auch die Folge "Strafe" nicht einschätzen können keinen Unterschied macht.
Ich denke mal, hier muss man eindeutig zwischen verschiedenen Kindern unterscheiden. Der durchschnittliche 13-jährige macht sich eher wenig Gedanken um seine Zukunft und Aufstiegsschancen. Der durchschnittliche 13-jährige begeht aber auch keine Morde, erst recht nicht mit Vorbereitung oder auf Auftrag hin. Personen, die letzteres machen, planen offensichtlich deutlich weiter in die Zukunft, als vom Durchschnitt erwartet wird. Das abstrakte Konzept "Strafmündigkeit" trifft hier auf die Realität, in der "Kind" nun einmal kein vom Kalender definierter Status ist, sondern von der individuellen Entwicklung und vom Lebensumfeld abhängt.
So schmerzhaft das aus mitteleuropäischer Sicht auch ist, aber global betrachtet finden sich zahlreiche Beispiele dafür, dass
Homo sapiens bereits im kalendarischen Alter so ziemliche jede Rolle ausfüllen kann, die wir klassischerweise mit "Erwachsener" assoziieren. "Fahrer", "Alkoholiker", "Familienernährer", "Dieb", "Mutter", "Soldat". Ist LEIDER so, aber ist so, wenn die Umstände entsprechend (schlecht) sind. Weitet man den Blick auf frühere Zeiten, lag das Einstiegsalter für klassische Kinderarbeit bei 10-12 und während das für die Entwicklung der Personen alles andere als gut war, hat es letztlich doch funktioniert. Ein Schutputzer in dem Alter (in dem wir bis heute Probleme mit Ladendiebstahl haben) setzt bereits Konzepte wie "Dienstleistung", "Kundenakquise", "Arbeitszeit", "Arbeitsort", "Einkommen", und "Sicherheit" um. Letzteres sowohl seiner Person, seiner Ausrüstung, seiner Einnahmen sowie ggf. vor Ordnungshütern und das auch noch in gegenseitiger Abwägung. Sowas geht nur, wenn man bereits eine gehörige Portion Zukunftsbewusstsein hat; die problematischen Personen sind geistig schon lange keine "Kinder" mehr, sondern Jugendliche wenn nicht gar Heranwachsende.
Unabhängig davon sollte eigentlich jeder schon lange vorher ein gewisses Verständnis von Tot und Leben entwickeln respektive anerzogen bekommen. Ein 13-jähriges "Kind", das jemand anderen umbringt und darin nichts schlechtes sehen kann, währe genauso ein Fall für eine geschlossene Einrichtung wie ein 13-jähriger "Jugendlicher", der das macht, obwohl er etwas schlechtes darin sieht. Aus einem so verkorksten Zustand ein normales Mitglied der Gesellschaft zu formen, wird sicherlich 5-8 Jahre Behandlung erfordern (Entlassung mit 18-21). Wenn man umgekehrt ein übliches Erwachsenenstrafmaß von 15 Jahren auf die Lebensrealität von jemandem skaliert, desses bewusstes bisherige Leben 1/3-1/5 so lang ist und der kurz vor einer Periode sehr rascher geistiger Entwicklung steht, dann bleiben 3-5 Jahre. Die Änderung am Strafrecht kann man sich daher imho sparen, denn der einzige Unterschied wäre, ob die in beiden Fällen mit spezialisierten Pädagogen, Psychologen und Gittern auszustattende Einrichtung nur "Jugendknast" oder "Psychiatrie" nennt.
Wichtiger wäre ein Blick auf das Vor- und Umfeld, also in wie weit Erwachsene (insbesondere Eltern) eine Mitschuld tragen und ob es spezifische Vorgänge gibt, die man vorab ahnden könnte. Ein Mensch tritt ja nicht mit 13 Jahren und 11 Monaten zum ersten Mal aus seinem Kinderzimmer auf die Straße, steht alleine da, wird von einem Gangmitglied mit "Ich suche jemandem, der dem da drüber ein Messer ins Herz rammt" angesprochen und antwortet "Oh ja, geil".