Habe ich verlinkt. Es geht aber nicht um Söder sondern um Eiwanger welcher ebenso die bayrische Landesregierung stellt.
Du drehst dir das wie du willst oder, hauptsache es passt?
Ich erinnere, damit das hier nicht untergeht und falsch dargestellt wird, wie hier versucht. Ich habe einen Sachverhalt dargelegt und mich auf eine Söderaussage bezogen. Darauf hin hast du behauptet er fordert die Abschaffung. Ich habe dich mehrfach gebeten das aufzuzeigen und nun, nun kommst du mit Aiwanger?
Kann man sich nicht ausdenken...
Also, hat Söder das entgegen deiner ursprünglichen Behauptung hier "nicht" gefordert, ist das richtig?
Hatte ich geschrieben muss man nur lesen.
Wiederholungen machen falsche Aussagen nicht richtiger. Wo hast du dich konkret zu der Freibeträge-Thematik von mir geäußert? Vielleicht habe ich es ja übersehen, ich finde es nicht, genau so wenig wie den Nachweis das Söder gefordert hatte die Erbschaftssteuer abzuschaffen, wie von dir wiederholend, ohne Belege, behauptet?!??
Es geht um die Steuersenkung und nicht von Freibeträgen. Von Freibeträgen hatte ich nicht gesprochen. Söder im Sommerinterview übrigens auch nicht sondern von Steuersenkung. Ja Söder will sie absenken, nicht die Steuerfreibeträge erhöhen, Eiwander will sie abschaffen. Geht aus der Quelle hervor. Einfach lesen.
Und wieder verdrehst du etwas, damit es nun passt... Ich schrieb von Freibeträgen und habe mich ganz konkret darauf bezogen, was genau hat die falsche Behauptung, Söder würde die Erbschaftssteuer abschaffen wollen von dir, damit zu tun? Gar nichts und auch im weiteren Verlauf kam dazu nichts...^^ Ich glaube das können wir hier jetzt lassen, genau auf diese sinnlose Kreisdebatte habe ich keine Lust oder Zeit.
Nö. Wo habe ich Probleme mit der Quelle?
Das ist der Eindruck den du vermittelst, dazu hatte ich mich schon geäußert, weiter vorher.
So ist das mit Freibeträgen. Wer mehr Einkommen bezieht hat ja auch nicht einen höheren Freibetrag bei der Einkommenssteuer.
Aber auch keine Nachteile, aber in diesem konkreten Fall schon.
Eine Änderung der Freibeträge senkt ja nicht die Erbschaftsteuer sondern nur den zu versteuernden Betrag. Und selbst bei Anpassung des Freibetrages wird es Konstellationen geben wo zu Verkauf gezwungen wird. Will man da jetzt für jeden Einzelfall den Freibetrag anpssen? Es geht ja aber eher um die Höhe der Erbschaftsteuer welche nach Herrn Söder gesenkt und nach Herrn Eiwanger abgeschafft
werden soll.
Ein Anpassung der Freibeträge wird einfach nur der aktuellen Immobilienentwicklung gerecht und vor allem, sollte es so kommen, der regional unterschiedlichen Entwicklung. Wurde doch bei der Grundsteuerreform auch gemacht, weil sachlich richtig.
Es geht um die Erbschaftsteuer. Söder will diese senken.
Du hattest behauptet er will diese Abschaffen, siehe Verlauf, ist das damit nun vom Tisch?
Merz kann sich vorstellen, die Freibeträge durch die Länder anzupassen. Das würde aber eine Ungleichbehandlung der Steuerzahler bei Erbschaften bedeuten. Es ist eine Bundessteuer und muss daher einheitlich ausgeführt werden.
Einheitlich abgeführt aber "regional berechnet"^^
Ist aber sehr interessant, dass diejenigen welche grünen Strom in der Nachbarschaft haben höhere Netzentgelte zu zahlen haben. Sprich da wo viel Windstrom produziert wird, sind die Abgaben höher las dort wo dieser Strom genutzt wird. Sollte wenn nicht einheitlich so doch umgekehrt sein.
War klar!
Das ist ein anderes Thema, das Problem kannst du ja im entsprechenden Thread adressieren oder ist dein Argument jetzt, weil andere etwas auch nicht dürfen/ kriegen, ist der angesprochene Sachverhalt falsch, bzw. darf aus dem Grunde nicht geändert/ angepasst werden? Wo führt denn bitte solch eine Einstellung hin, maximaler Stillstand?
MfG
Mf
Doch für die vorgebrachten Immobilien ist der Wert eben irrelevant wenn man sie selbst bewohnt weil qm und nicht Wert frei sind.
Will man sie dagegen nicht selbst bewohnt werden sie ja verkauft oder vermietet, da macht eine Besteuerung nach Wert absolut Sinn, und natürlich sollten dann auch die mehr zahlen die mehr Wert bekommen.
Ich bin im Grundsatz nicht dagegen, sondern argumentiere dafür das, genau so wie auch beim Bodenrichtwert nun, die aktuelle Immobilienentwicklung, vor allem der regionale Aspekt, bei der Festlegung der Freibeträge berücksichtigt wird, denn das wird er eben nicht mit genannten Nachteilen. Ich sehe immer noch nicht, was dagegen spricht die Immobilienentwicklung besser abzubilden, somal es ja in kostengünstigeren Regionen dann dazu führt, das Freibeträge auch sinken mit entsprechenden Vorteilen aus Steuersicht. Es spricht eigentlich nichts dagegen, daher ist und bleibt das eine absolut vernünftige Forderung, die ja auch Herr Merz zustimmt.
MfG