Ansonsten kann Netflix das hier in Deutschland gerne prüfen lassen, ob es rechtlich erlaubt its mir vorzuschreiben wo, wann und wie ich "meine" Accountdaten nutze und dann bitte auch gleich prüfen, ob es aus Datenschutz überhaupt erlaubt ist notwenidge lokalisations-Profile und Verknüpfung von privaten udn sensiblen Daten zu erstellen und nutzen oder ob diese nicht gegen die hier geltende DSGVO verstoßen.
Ich hab mir mal die aktuellen Nutzungsbedingungen von Netflix angesehen.
Unter Ziffer 4 steht
"4.2. Der Netflix-Dienst und sämtliche Inhalte, auf die über den Dienst zugegriffen werden, sind ausschließlich für Ihre persönliche und nicht kommerzielle Nutzung bestimmt und dürfen nicht mit Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben, geteilt werden. Während Ihrer Netflix-Mitgliedschaft gewähren wir Ihnen ein beschränktes, nicht exklusives und nicht übertragbares Recht, um auf den Netflix-Dienst und Netflix-Inhalte zuzugreifen. Abgesehen davon werden keine Rechte, Titel oder Ansprüche an Sie übertragen. Sie stimmen zu, den Dienst nicht für öffentliche Vorführungen zu verwenden."
Dies stellt die Grundlage für die Nutzung mehrerer Personen im selben Haushalt dar und untersagt die kommerzielle Nutzung. Letzteres verstehe ich so, dass jegliche Kostenerstattung oder der Profilverkauf nicht erlaubt ist.
Konsequenz, wenn man es doch macht... bislang wohl nur Kündigung des Dienstes und kein neuer Vertrag, evtl. Schadenersatz. Wobei da der Schaden überhaupt erst einmal kausal begründet werden muss. Ein Account mit 4 Profilen darf auch den entsprechenden Traffic verursachen, da macht es aus meiner Sicht keinen Unterschied, ob dies durch einen Haushaltsangehörigen oder einen Dritten geschieht. Zumal man es auf die Spitze treiben kann wenn man sagt, was ist denn mit dem Besucher/Hausgast, der in meinem Haushalt Netflix schauen darf, aber nicht zum Haushalt gehört.
Einziger Ansatzpunkt wäre aus meiner Sicht, wenn NEtflix nachweisen kölnnte, man hat Geld erhalten, dann könnten diese "Einnahmen" evtl. abgeschöpft werden.
Thema Lokalisation
Hierzu findet sich lediglich in Ziffer 2 ein entsprechender Passus:
"Werbeangebote. Von Zeit zu Zeit können wir spezielle Werbeangebote, -pläne oder -mitgliedschaften („Angebote“) anbieten. Die Berechtigung zu einem Angebot wird von Netflix nach eigenem Ermessen bestimmt, und wir behalten uns das Recht vor, ein Angebot zu widerrufen und Ihr Konto zu sperren, falls wir feststellen, dass Sie nicht berechtigt sind. Mitglieder aus Haushalten mit einer bestehenden oder kürzlich beendeten Netflix-Mitgliedschaft können von bestimmten Angeboten ausgeschlossen sein. Um Ihren Berechtigungsstatus für ein Angebot zu prüfen, ist Netflix befugt, auf Informationen wie die Geräte-ID, die Zahlungsart oder die E-Mail-Adresse zuzugreifen, die bereits für eine bestehende oder bis vor Kurzem bestehende Netflix-Mitgliedschaft verwendet wurden. Die Berechtigungsvoraussetzungen und andere Einschränkungen und Bedingungen werden bei der Anmeldung für das Angebot oder in anderen Ihnen zur Verfügung gestellten Mitteilungen offengelegt."
Hier geht es jedoch um aus meiner Sicht um zusätzliche Angebote, nicht um die Nutzung des Dienstes als solchem.
Demgegenüber stehen evtl. die Schadenersatzansprüche wegen Urheberrechtsverletzung, wobei die Urheberrechtsverletzung begründet werden muss. Anders als die Torrentfälle, wo die Kosten für die Ermittlung einer IP-Adresse als Schadenersatz anerkannt sind, fehlt es aus meiner Sicht bereits an einer (Urheber)Rechtsverletzung die einen kausalen Schaden verursacht.
Da das Recht auf informelle Selbstbestimmung schwer wiegt und u.a. mehrfach durch den EUGH bestätigt wurde, stellt sich völlig zurecht die Frage, auf welcher Rechtsgrundlage Netflix überhaupt die Nutzung durch Dritte ermitteln will. Selbst wenn man ihnen zugestehen müsste, dass zum Schutz eigener Rechte eine solche Ermittlung notwendig wäre, ist nicht erkennbar, worauf das Tracking derzeit gestützt werden könnte.
Evtl. gibt es den ein oder anderen Datenschutz- bzw. Urheberrechts-Experten, der das sofort wiederlegen kann. Ein Laie jedoch kann dies nicht ohne weiteres erkennen.