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AW: NEIN zum UN-Migrationspakt aus Österreich, warum?
Es gibt aber auch mal gute und schöne Nachrichten in Deutschland. Für blauäugige Gutmenschen aber gottseidank nicht. Aber lest die schönen Nachrichten selbst. Fluechtlingsbuergen sollen 21 Millionen Euro erstatten - Staat bittet zur Kasse | STERN.de
"Flüchtlingsbürgen sollen 20 Millionen Euro erstatten" mal in Google eingeben. Die News sind voll davon.
So muss Flüchtlingshilfe sein. Auf eigene Kosten.
Und demnächst: "So muss Arbeitslosenhilfe sein. Auf eigene Kosten.", "So muss Sozialhilfe sein. Auf eigene Kosten.", "So muss Sozialversicherung sein. Auf eigene Kosten.", "So muss Daseinsvorsorge sein. Auf eigene Kosten.", ...
Salamitaktik von Marktradikalen.
Und demnächst: "So muss Arbeitslosenhilfe sein. Auf eigene Kosten.", "So muss Sozialhilfe sein. Auf eigene Kosten.", "So muss Sozialversicherung sein. Auf eigene Kosten.", "So muss Daseinsvorsorge sein. Auf eigene Kosten.", ...
Salamitaktik von Marktradikalen.
AW: NEIN zum UN-Migrationspakt aus Österreich, warum?
Bei der UN haben Vorhaben oft einen utopischen Hauch, wie die Welt in XY Jahren aussehen sollte. Hat man diese Weitsicht nicht, wird man Vorhaben der UN oft nicht verstehen oder nachvollziehen können.
AW: NEIN zum UN-Migrationspakt aus Österreich, warum?
http://www.un.org/depts/german/migration/A.CONF.231.3.pdf Hier der Entwurf des globalen Paktes auf Deutsch. Ich weiss jetzt nicht ob das das Endprodukt seien soll.
Wenn man die Suchoption bemüht und das Wort "pflicht" eingibt, kommt die Zahl 105 raus. Es wird also 105 erwähnt wozu man sich als Land wie Deutschland alles verpflichtet per Vertrag Verträge sind rechtlich bindent und wenn man diese nicht einhält wird man entsprechend bestraft. Kleinkinder sollten das auch wissen.
Die Führerin, Fr. Merkel, will Parteien bestrafen die nicht die selbe Meinung lügen wie ihre eigenen Genossen. Vor EU-Gipfel: Angela Merkel will Parteien fuer Desinformation bestrafen
Das Wahrheitsministerium ist also auf dem Weg. Die Gleichschaltung der Medien wird ein Stück weiter vorran getrieben.
Es wird also 105 erwähnt wozu man sich als Land wie Deutschland alles verpflichtet per Vertrag Verträge sind rechtlich bindend und wenn man diese nicht einhält wird man entsprechend bestraft. Kleinkinder sollten das auch wissen.
http://www.un.org/depts/german/migration/A.CONF.231.3.pdf Hier der Entwurf des globalen Paktes auf Deutsch. Ich weiss jetzt nicht ob das das Endprodukt seien soll.
Wenn man die Suchoption bemüht und das Wort "pflicht" eingibt, kommt die Zahl 105 raus. Es wird also 105 erwähnt wozu man sich als Land wie Deutschland alles verpflichtet per Vertrag Verträge sind rechtlich bindent und wenn man diese nicht einhält wird man entsprechend bestraft. Kleinkinder sollten das auch wissen.
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Genau das ist es, was du offenkundig nicht verstehst.
Ersetz von mir aus verpflichten durch versprechen, wenn am Ende die Ziele nicht erreicht werden, kann kein Land sanktioniert werden. Nicht jeder Vertrag ist gleich, ein Kaufvertrag ist was völlig anderes als z.B. diese UN-Vereinbarung...
"
Rechtlich nicht bindend
Klar ist also: Das Papier ist rechtlich nicht bindend. Diese Festlegung sei absichtlich erfolgt, sagt Benjamin Schraven vom Deutschen Institut für Entwicklungspolitik. Denn in der Vergangenheit habe sich gezeigt, "dass rechtlich bindende Migrationsabkommen wie die UN-Wanderarbeiterkonvention insbesondere von Industrie- und Einwanderungsländern nicht ratifiziert wurden".
Viele Staaten verstießen außerdem selbst gegen rechtlich eigentlich bindende Verpflichtungen wie die Genfer Flüchtlingskonvention. Die Vorstellung, der Migrationspakt könne nationales Recht brechen, weist Schraven daher als haltlos zurück.
Auch der Rechtswissenschaftler Christoph Vedder von der Universität Augsburg betont:
Der Migrationspakt definiert sich als "rechtlich nicht bindendes Kooperationsabkommen" (Punkt 7) und betont als eines seiner "Leitprinzipien" die "nationale Souveränität" (Punkt 15 c). Insbesondere können die Staaten Migration innerhalb ihres Hoheitsbereichs selbst regeln, jedoch "in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht". Die Staaten dürften "zwischen regulärem und irregulärem Migrationsstatus unterscheiden". Ein weiteres Leitprinzip sind die Menschenrechte, die die Migranten ohnehin haben (Punkt 15 f und 2). Insoweit enthält der Pakt keine über die schon bestehende Rechtslage hinausgehenden Verpflichtungen."
"
Kleinkind erwähnen, aber zwischen verschiedenen Arten von Verträgen nicht differenzieren können, das liebe ich ja bei Diskussionen heutzutage
Genau das ist es, was du offenkundig nicht verstehst.
Ersetz von mir aus verpflichten durch versprechen, wenn am Ende die Ziele nicht erreicht werden, kann kein Land sanktioniert werden. Nicht jeder Vertrag ist gleich, ein Kaufvertrag ist was völlig anderes als z.B. diese UN-Vereinbarung...
In einem rechtlich bindenden Vertrag der von den Volkszertretern unterschrieben wird steht das wort "verpflichten" 105 mal. Aber ich verstehe etwas nicht. Alles klar. Auf deinen restlichen Blödsinn geh ich gar nicht erst ein.
Ich hab soweit den Beweis erbracht das der Vetrag offziell verpflichtend ist. FAKT !!! So viel auch dazu es sei alles Verschwörungstheorie und Rechts wer das Gegenteil behauptet.
ps. Wie viele Armutsmitranten die in unser Sozialesystem einwandern wollen hast du doch gleich aufgenommen auf eigene Kosten und nicht abgewälzt auf die Allgemeinheit?! Es steht dir immernoch frei welche aufzunehmen. Ich unterstütze dein Recht diesbezüglich das zu tun was du für dich am besten hälst.
AW: NEIN zum UN-Migrationspakt aus Österreich, warum?
Staatsrechtler Dr. Ulrich Vosgerau: "Nicht der rechtliche Hintergrund ist das Problem, sondern wie effizient die NGOs, die gesamte Asylindustrie ihn benutzen werden, um ihn sofort umzusetzen. Eine illegale Einwanderung kennt der Pakt nämlich gar nicht! "
Es ist dann nicht mehr weit wenn aus "Rechtlich nicht bindend" -> "Rechtlich Bindend" wird.
Leider hat die Regierung es ja nicht so geschafft wie Sie es vor hatte: "Vieles deutet darauf hin, dass Fachleute wie Politiker die Sprengkraft der Vereinbarung unterschätzt haben. Aber es erscheint auch nicht ausgeschlossen, dass manche hofften, den Pakt schön diplomatisch und ohne großes Aufsehen verabschieden zu können."
AW: NEIN zum UN-Migrationspakt aus Österreich, warum?
Nr.1, der Vertrag wird nicht unterschrieben, sondern über ihn wird in der Vollversammlung abgestimmt.
Nr.2, ließ dir doch nochmal Punkt 7 der PDF durch. Den hast du bei der Suche nach dem Wort "verpflichten" wohl übersehen.
Du sagst, mit einem Vertrag entstehen Rechte und Pflichten, bzw. bei dir nur Pflichten. Soweit schon korrekt, allerdings leiten sich diese auch aus dem Vertrag ab und dort steht doch, du hast es selbst verlinkt!, Schwarz auf Weiß, dass diese Vereinbarung rechtlich nicht bindend ist
Du kannst mir natürlich auch erklären, warum die 105 "verpflichten" in der Vereinbarung rechtlich bindend sind, der Punkt 7 in dem dies aufgehoben wird, es nicht sein soll? Du widersprichst dir
Anmerken möchte ich übrigens noch, dass es zwei Vereinbarungen gibt, den UN-Migrationspakt und den UN-Flüchtlingspakt, das sind zwei paar Schuhe.
ps. Wie viele Armutsmitranten die in unser Sozialesystem einwandern wollen hast du doch gleich aufgenommen auf eigene Kosten und nicht abgewälzt auf die Allgemeinheit?! Es steht dir immernoch frei welche aufzunehmen. Ich unterstütze dein Recht diesbezüglich das zu tun was du für dich am besten hälst.
AW: NEIN zum UN-Migrationspakt aus Österreich, warum?
Die Führerin, Fr. Merkel, will Parteien bestrafen die nicht die selbe Meinung lügen wie ihre eigenen Genossen.
Vor EU-Gipfel: Angela Merkel will Parteien fuer Desinformation bestrafen
Das Wahrheitsministerium ist also auf dem Weg. Die Gleichschaltung der Medien wird ein Stück weiter vorran getrieben.
Bewiesen unwahre Tatsachenbehauptungen sind vom Artikel 5 = Meinungsfreiheit, nicht gedeckt, somit setzt Frau Merkel nichts anderes als geltendes Recht durch, der Rest von dir, ist die übliche braune Propaganda!
@ Seeefe
Entweder will er nicht, um seine braune Propaganda weiter zu verbreiten oder er kann nicht.
Kann sich hier im Forum jeder seine eigene Meinung darüber bilden, aber sehr gut von dir auf den Punkt gebracht!
Bewiesen unwahre Tatsachenbehauptungen sind vom Artikel 5 = Meinungsfreiheit, nicht gedeckt, somit setzt Frau Merkel nichts anderes als geltendes Recht durch, der Rest von dir, ist die übliche braune Propaganda!
Geltendes Recht... genau, was war 2015 als Rechtsbruch begangen wurde und unkontrolliert Wirtschaftsmigranten (Illegal) ins Land gelassen wurden ohne Identitäten zu erfassen?
Wieso wird geltendes Recht nicht durchgesetzt bei Abschiebungen in "Sichere Herkunfts staaten"?
Oder gilt geltendes Recht nur solange dies mit der aktuellen Hypermoral der Regierung konform ist?
Witzig. remember hat Wörter wie "du", "dein Recht", "eigene Kosten" benutzt, die implizieren natürlich, ich würde die Sache egoistisch betrachten. Aber es seid doch Ihr beide, die bisher die Vereinbarung lediglich aus der eigenen Perspektive betrachten, ohne globale Zusammenhänge oder Hintergründe.
Der UN geht es mit diesem Pakt nicht um die zwei Migranten in Bad Salzuflen die Sozialhilfe bekommen. Die Vereinbarung handelt darüber, wie in Zukunft mit dem Millionen Migranten global umgegangen werden soll, allgemein eben.
Witzig. remember hat Wörter wie "du", "dein Recht", "eigene Kosten" benutzt, die implizieren natürlich, ich würde die Sache egoistisch betrachten. Aber es seid doch Ihr beide, die bisher die Vereinbarung lediglich aus der eigenen Perspektive betrachten, ohne globale Zusammenhänge oder Hintergründe.
Der UN geht es mit diesem Pakt nicht um die zwei Migranten in Bad Salzuflen die Sozialhilfe bekommen. Die Vereinbarung handelt darüber, wie in Zukunft mit dem Millionen Migranten global umzugehen, allgemein eben.
Du glaubst doch nicht ernsthaft das Entwicklungsländer die den Pakt unterschreiben Ihre Standards an die Industriestaaten anpassen. Die wissen doch selbst das die "Millionen Migranten" in die gelobten Länder wollen.
AW: NEIN zum UN-Migrationspakt aus Österreich, warum?
Ich bin aufgewachsen mit Vertrieben aus Ostpreußen. Ich rate jedem der jungen Generation einfach mal in Altenheime zu gehen und nach also Vertriebenen Ausschau zu halten und sich ein paar Stunden zu unterhalten. Einfach mal zuhören, was diese Menschen vor der Flucht, auf der Flucht und dann im Westen angekommen, erlebt haben. Und dann kehrt inne und überlegt, wie wir die Welt ein Stück besser machen.
Kriegsflüchtlinge sind die ärmsten Schweine, denen alles genommen wurde, die traumatisches im Krieg und auf der Flucht erlebten. Und wenn man dann das braune Pack hört, könnte man kotzen. Wenn ich sehe, wie viele dieses braunen Packs unser Sozialsystem missbrauchen, müssten man für dieses Völkchen wohl mal wieder zur Läuterung den guten alten Arbeitsdienst einführen und sie sechs Tage die Wochen 12h im Straßenbau schaufeln lassen. Das verändert die Gedankenwelt....
AW: NEIN zum UN-Migrationspakt aus Österreich, warum?
Geltendes Recht... genau, was war 2015 als Rechtsbruch begangen wurde und unkontrolliert Wirtschaftsmigranten (Illegal) ins Land gelassen wurden ohne Identitäten zu erfassen?
Wieso wird geltendes Recht nicht durchgesetzt bei Abschiebungen in "Sichere Herkunfts staaten"?
Oder gilt geltendes Recht nur solange dies mit der aktuellen Hypermoral der Regierung konform ist?
Das sind halt wieder die üblichen braunen Fake News!
Es wurde 2015 kein geltendes Recht gebrochen, anscheinend ist euer Lager zu dumm das zu begreifen! Fluechtlingspolitik: Hat Merkel 2015 die Grenze geoeffnet? | faktenfinder.tagesschau.de
Der EUGH hat das schon 2017 bestätigt und die Klage der AfD for dem Bundesverfassungsgericht ist anhängig und bis jetzt nicht entschieden insoweit erzählst du völligen Blödsinn!
Nur weil man es ständig auf allen braunen Kanälen heraus schreit, wird es noch lange keine Tatsache, sondern bleibt halt Fake News!
Natürlich wird Recht durchgesetzt, bei der Abschiebung in sichere Herkunftsstaaten, so lange der andere Staat mitspielt und alle anderen gesetzlichen Vorraussetzungen vorhanden sind, auch wieder nur Behauptungen und Fake News, ohne Belege!
Kriegsflüchtlinge sind die ärmsten Schweine, denen alles genommen wurde, die traumatisches im Krieg und auf der Flucht erlebten. Und wenn man dann das braune Pack hört, könnte man kotzen. Wenn ich sehe, wie viele dieses braunen Packs unser Sozialsystem missbrauchen, müssten man für dieses Völkchen wohl mal wieder zur Läuterung den guten alten Arbeitsdienst einführen und sie sechs Tage die Wochen 12h im Straßenbau schaufeln lassen. Das verändert die Gedankenwelt....
Du vergleichst Apfel mit Birnen, die einen sind Europäer, die anderen sind Kulturfremde aus dem Nahen Osten oder Afrika. Mit denen kannst du dich übrigens nicht unterhalten.
Btw erzähle mir nichts von arbeiten, ich arbeite 12/13 Stunden täglich (Selbstständig). Du verwechselst einfach Ross und Reiter, aber macht ja nichts. Arbeitsdienst finde ich gut, jeder der Sozialhilfe bekommt, sollte die Gehwege fegen oder sowas.
Das sind halt wieder die üblichen braunen Fake News!
Es wurde 2015 kein geltendes Recht gebrochen, anscheinend ist euer Lager zu dumm das zu begreifen! Fluechtlingspolitik: Hat Merkel 2015 die Grenze geoeffnet? | faktenfinder.tagesschau.de
Der EUGH hat das schon 2017 bestätigt und die Klage der AfD for dem Bundesverfassungsgericht ist anhängig und bis jetzt nicht entschieden insoweit erzählst du völligen Blödsinn!
Nur weil man es ständig auf allen braunen Kanälen heraus schreit, wird es noch lange keine Tatsache, sondern bleibt halt Fake News!
Natürlich wird Recht durchgesetzt, bei der Abschiebung in sichere Herkunftsstaaten, so lange der andere Staat mitspielt und alle anderen gesetzlichen Vorraussetzungen vorhanden sind, auch wieder nur Behauptungen und Fake News, ohne Belege!
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Seit 1993 kein Asylgrundrecht bei Einreise aus sicheren Staaten
Die Judikatur des Bundesverfassungsgerichts hatte zu derart untragbaren Belastungen für Deutschland geführt, daß nach langen Auseinandersetzungen in Abstimmung mit der Europäischen Union das Grundrecht auf das Asylrecht geändert wurde. Absatz 2 Satz 1 des Art. 16 a GG schränkt die Berufung auf das Grundrecht des Absatz 1 und damit den asylrechtlichen Grundrechtsschutz drastisch ein, nämlich:
„Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.“
Diese Änderung des Grundgesetzes, eine Notwendigkeit für Deutschland, hat Wutstürme der Asylrechtsbefürworter ausgelöst. Sie wurde aber vom Bundesverfassungsgericht in ihrer Relevanz, das Grundrecht in den tatbestandlichen Fällen aufzuheben, in der Grundsatzentscheidung vom 14. Mai 1996 anerkannt (BVerfGE 94, 49 ff.). Das Gericht hat in Rn. 166 ausgesprochen:
„Das vom verfassungsändernden Gesetzgeber gewählte Konzept der sicheren Drittstaaten beschränkt den persönlichen Geltungsbereich des in Art. 16 a Abs. 1 GG nach wie vor gewährleisteten Grundrechts auf Asyl. Die Regelung knüpft an den Reiseweg des Ausländers Folgerungen für dessen Schutzbedürftigkeit: Wer aus einem sicheren Drittstaat im Sinne des Art. 16a Abs. 2 Satz 1 GG anreist, bedarf des Schutzes der grundrechtlichen Gewährleistung des Absatzes 1 in der Bundesrepublik Deutschland nicht, weil er in dem Drittstaat Schutz vor politischer Verfolgung hätte finden können. Der Ausschluß vom Asylgrundrecht ist nicht davon abhängig, ob der Ausländer in den Drittstaat zurückgeführt werden kann oder soll. Ein Asylverfahren findet nicht statt. Es entfällt auch das als Vorwirkung eines grundrechtlichen Schutzes gewährleistete vorläufige Bleiberecht. Hieran knüpft Art. 16a Abs. 2 Satz 3 GG die Folge, daß in den Fällen des Satzes 1 aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden können“.
Der verfassungsändernde Gesetzgeber hat mittels Art. 16 a GG den Fehler des Bundesverfassungsgerichts in der frühen, asylrechtlich problemlosen Zeit, weitgehend wiedergutgemacht und das subjektive Recht auf Asyl für die meisten Asylbewerber aufgehoben. Dem Gericht blieb nichts anders übrig, als das zu akzeptieren. Der Wortlaut der Novellierung ist eindeutig. Wer jedenfalls aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union einreist, kann sich auf das Asylgrundrecht nicht berufen. Das sind fast alle Asylbewerber, die nach Deutschland anders als mit dem Flugzeug oder mit dem Schiff über die Nordsee oder Ostsee einreisen; denn Deutschland hat außer zur Schweiz nur Grenzen zu Mitgliedstaaten der Union. Die Schweiz ist allemal ein sicherer Drittstaat im Sinne des zitierten Satz 1 von Absatz 2 des Art. 16 a GG. Das Bundesverfassungsgericht hat in der zitierten Leitentscheidung in Rn. 186 klar gestellt:
„Da nach der derzeit geltenden Rechtslage (Art. 16 a Abs. 2 Satz 1 GG und Anlage I zu § 26a AsylVfG) alle an die Bundesrepublik Deutschland angrenzenden Staaten sichere Drittstaaten sind, ist ein auf dem Landweg in die Bundesrepublik Deutschland einreisender Ausländer von der Berufung auf Art. 16 a Abs. 1 GG ausgeschlossen, auch wenn sein Reiseweg nicht im einzelnen bekannt ist“.
Die Einreise aus allen Nachbarstaaten ist somit [highlight]durchgehend illegal[/highlight] und wird nicht durch ein Asylbegehren gerechtfertigt. Sie ist zudem strafbar. Sie geschieht dennoch massenhaft und wird geradezu gefördert.
Normative Vergewisserung der Sicherheit im Drittstaat
Weiter erklärt das Gericht in Rn. 190 des Urteils:
„Der Regelungsgehalt des Art. 16a Abs. 2 GG folgt aus dem mit dieser Verfassungsnorm verfolgten Konzept einer normativen Vergewisserung über die Sicherheit im Drittstaat. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften gelten als sicher kraft Entscheidung der Verfassung. Andere Staaten können durch den Gesetzgeber aufgrund der Feststellung, daß in ihnen die Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention sichergestellt ist, zu sicheren Drittstaaten bestimmt werden (Art. 16 a Abs. 2 Satz 2 GG). Diese normative Vergewisserung bezieht sich darauf, daß der Drittstaat einem Betroffenen, der sein Gebiet als Flüchtling erreicht hat, den nach der Genfer Flüchtlingskonvention und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten gebotenen Schutz vor politischer Verfolgung und anderen ihm im Herkunftsstaat drohenden schwerwiegenden Beeinträchtigungen seines Lebens, seiner Gesundheit oder seiner Freiheit gewährt; damit entfällt das Bedürfnis, ihm Schutz in der Bundesrepublik Deutschland zu bieten. Insoweit ist die Sicherheit des Flüchtlings im Drittstaat generell festgestellt. Art. 16a Abs. 2 GG sieht nicht vor, daß dies im Einzelfall überprüft werden kann. Folgerichtig räumt Satz 3 des Art. 16a Abs. 2 GG den Behörden kraft Verfassungsrechts die Möglichkeit ein, den Flüchtling in den Drittstaat zurückzuschicken, ohne daß die Gerichte dies im einstweiligen Rechtsschutzverfahren verhindern dürfen. Auch ein Vergleich mit Art. 16a Abs. 3 GG macht deutlich, daß eine Prüfung der Sicherheit eines Ausländers im Drittstaat im Einzelfall nicht stattfindet. Gemäß Art. 16a Abs. 3 GG kann der aus einem sicheren Herkunftsstaat kommende Asylbewerber die Vermutung, er werde dort nicht politisch verfolgt, durch individuelles Vorbringen ausräumen. Art. 16a Abs. 2 GG enthält keine vergleichbare Regelung. Das ist auch der Wille des verfassungsändernden Gesetzgebers und der Sinn des Konzepts normativer Vergewisserung; denn dieses soll die Grundlage dafür bieten, den schutzbegehrenden Ausländer im Interesse einer effektiven Lastenverteilung alsbald in den Drittstaat zurückzuführen. Die Frage ist auch im Gesetzgebungsverfahren mehrfach erörtert worden“.
Ähnliches gilt nach Absatz 3 des Art. 16 a GG für Asylbewerber aus einem Drittstaat, für den ein Bundesgesetz bestimmt hat, „daß dort weder politische Verhältnisse noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung staatfindet“ (Satz 1). „Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.“ (Satz 2). Die „normative Vergewisserung“, wie das das Bundesverfassungsgericht in dem angeführten Urteil Rn. 190 u.ö. nennt, ist relativiert. Sie läßt dem Bewerber die Möglichkeit, seine politische Verfolgung zu beweisen. Das ist schwer. Die Vermutung spricht gegen sein Asylrecht. Das betrifft die meisten Länder des früheren Jugoslawien.
Wer sich auf das Grundrecht auf Asylrecht nicht berufen kann, muß an der Grenze zurückgewiesen oder aus dem grenznahen Raum zurückgeschoben werden. § 18 Abs. 2 des Asylverfahrensgesetzes stellt das im Sinne des Art. 16 a Abs. 2 S. 1 GG klar:
Pflicht zur Einreiseverweigerung oder Zurückschiebung
„(2) Dem Ausländer ist die Einreise zu verweigern, wenn
[highlight]1. er aus einem sicheren Drittstaat (§ 26a) einreist,[/highlight]
2. Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein anderer Staat auf Grund von Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder eines völkerrechtlichen Vertrages für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist und ein Auf- oder Wiederaufnahmeverfahren eingeleitet wird, oder
3. er eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeutet, weil er in der Bundesrepublik Deutschland wegen einer besonders schweren Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren rechtskräftig verurteilt worden ist, und seine Ausreise nicht länger als drei Jahre zurückliegt.
(3) Der Ausländer ist zurückzuschieben, wenn er von der Grenzbehörde im grenznahen Raum in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit einer unerlaubten Einreise angetroffen wird und die Voraussetzungen des Absatzes 2 vorliegen.
(4) Von der Einreiseverweigerung oder Zurückschiebung ist im Falle der Einreise aus einem sicheren Drittstaat (§ 26a) abzusehen, soweit
1. die Bundesrepublik Deutschland auf Grund von Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder eines völkerrechtlichen Vertrages mit dem sicheren Drittstaat für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist oder
2. das Bundesministerium des Innern es aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland angeordnet hat.
(5) Die Grenzbehörde hat den Ausländer erkennungsdienstlich zu behandeln“.
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So ich muss jetzt wieder ans Werk, es müssen weiterhin Tetrapacks finanziert werden.
Zum krönenden Abschluss ein Zitat von Andrea Nahles was super auf euch zutrifft:
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