Moderatoren???

Du vergisst, dass studierte Journalisten zum Teil auch andere rechtliche Grundlagen und somit Möglichkeiten haben als normale User. Was also User im Internet schreiben, kann durchaus angefechtet werden (in den meisten Fällen gegen das Forum), Pressefreiheit ist da wieder etwas anders geregelt.

Das ist nicht ganz korrekt denn Grundsätzlich wenn das Magazin oder die Journalisten was illegales verbreiten wie das Beispiel von ruyven mit der Jugendpornographie. Wenn PCGH da eine Liste rausgeben würde mit Inhalten da zu wäre das sogar schlimmer als wenn eine Privat Person das in ein Forum postet.

Also mit Verbreitung von Illegalen Dingen ist auch nicht zu Spassen (und genau das nennen von Seiten wie KinoX.to zählt dazu) wenn man ohne Nennung der Seite darüber berichtest hast du recht.

Und weiter hat jeder Mensch seine Meinungsfreiheit was auch bis zu einem gewissen Punkt zählt!

Wenn ich jetzt einen kompletten Denkfehler drin habe sagt mir das bitte ;)

MfG
 
Darf ich aus dem 7.2010 Zitieren:

Edit kinoX.to wurde von PCGH Namentlich genannt.

MfG

Wie kommst du darauf, dass amerikanisches Recht hier in Deutschland gilt? ;) Noch halten wir uns an die deutschen Gesetze, die hier ausschließlich gelten.

Wie schon geschrieben, namentliche Nennung ist im Rahmen der Berichterstattung kein Problem. Nicht mal hier im Forum, wenn das nicht in Kombination mit Hinweisen auf die eigenen Nutzung fällt.

EDIT
Sicherlich gibt es Grenzen zur Berichterstattung (siehe Heise-Urteil dazu), aber das ist immer im Kontext zu sehen und nicht zu pauschalisieren. Wen der informelle Charakter im Vordergrund steht und kein werbender Charakter (oder gar kein Kontext), dann kann man davon ausgehen, dass die Nennung und auch Verweise OK sind. So ist das - nur eben in Juristen-Sprache - auch im Heise-Urteil erklärt worden.
 
Wie kommst du darauf, dass amerikanisches Recht hier in Deutschland gilt? ;) Noch halten wir uns an die deutschen Gesetze, die hier ausschließlich gelten.

Wie schon geschrieben, namentliche Nennung ist im Rahmen der Berichterstattung kein Problem. Nicht mal hier im Forum, wenn das nicht in Kombination mit Hinweisen auf die eigenen Nutzung fällt.

EDIT
Sicherlich gibt es Grenzen zur Berichterstattung (siehe Heise-Urteil dazu), aber das ist immer im Kontext zu sehen und nicht zu pauschalisieren. Wen der informelle Charakter im Vordergrund steht und kein werbender Charakter (oder gar kein Kontext), dann kann man davon ausgehen, dass die Nennung und auch Verweise OK sind. So ist das - nur eben in Juristen-Sprache - auch im Heise-Urteil erklärt worden.


Ok danke (nächstes mal wenn mir so was zu Augen kommt Zitiere ich dich :P)
Wie die besagte Usernews über den iPad-Jailbreak war da so ein Fall...

Aber mit dem Jailbreak hast natürlich Recht (Zu wenig weit Gedacht).
Wie das bei euch in DE geregelt ist kann ich nicht mitreden. Bei uns gibt es wie gesagt noch ein zwei drei gesetzes Lücken gerade was Lizenzen und das Downloaden und den Kopierschutz angeht...

Ein anderer Bereich wäre natürlich noch MacOS X auf einem PC, wie sieht es dazu hier in DE aus?
Denn solche Lizenzabkommen sind bei uns Rechtlich nicht durchsetzbar und man kann nicht verurteilt werden (sprich man ist indirekt im legalen Bereich) Denn so weit ich weiss gibt es ein Gesetz das sagt Software darf nicht an Hardware gebunden sein. Man kann das natürlich Softwaremässig versuchen zu verbieten aber wenn man das auf legale weise umgehen kann macht das nichts aus (Stichwort EFIX Modul)

MfG
 
Wie sieht es denn mit Hackintosh aus?
Ist doch genauso illegal wie Jailbreak, da man Veränderungen an einer bestehenden Software vornimmt, oder ist das wieder so eine Grauzone?
 
ich war schneller :lol:

Da gibt es verschiedene Wege ;)

Nr. 1 verändertes OS X ziehen oder es selbst machen.
Nr. 2 Ein Bootloader
Nr. 3 EFIX (Ist auch eine Art Bootloader halt nur in einem eigenen Gerät)

Nr 1 wird illegal sein 2 und 3 bin ich der Meinung nicht. Sehe ich das korrekt?
(Da dort nichts an der Software verändert wird)

MfG
 
Bin kein Jurist, könntest aber recht haben.
Solange die Kopplung an EFI nicht auf von Apple geschützten Inhalten (und dadurch vor Kopie und Simulation geschützten) Inhalten basiert, sollte es legal sein, die von MacOS geforderte Umgebung vorzutäuschen. Ist ja dann Apples Problem, wenn sich ihr Produkt zu Rechnern kompatibel erweist, zu denen es gar nicht kompatibel sein soll - die können einen ja schlecht wegen Bugs verklagen :ugly:

Kritisch ist aber afaik in allen Fällen der Erwerb von MacOS als solches. Iirc verkauft Apple die Lizenzen nur an Mac-Besitzer, d.h. da könnte man ganz schnell bei Vortäuschung falscher Tatsachen,... sein.
 
Bin kein Jurist, könntest aber recht haben.
Solange die Kopplung an EFI nicht auf von Apple geschützten Inhalten (und dadurch vor Kopie und Simulation geschützten) Inhalten basiert, sollte es legal sein, die von MacOS geforderte Umgebung vorzutäuschen. Ist ja dann Apples Problem, wenn sich ihr Produkt zu Rechnern kompatibel erweist, zu denen es gar nicht kompatibel sein soll - die können einen ja schlecht wegen Bugs verklagen :ugly:

Kritisch ist aber afaik in allen Fällen der Erwerb von MacOS als solches. Iirc verkauft Apple die Lizenzen nur an Mac-Besitzer, d.h. da könnte man ganz schnell bei Vortäuschung falscher Tatsachen,... sein.

Ok, aber es gibt ja die Netten Boxen zu Weihnachten (Sprich die Box Version mit iLife und OS X Vollversionen) die es im Online Handel gibt. Ich darf ja nicht von mir sprechen laut Pokerclock also es soll ja Leute mit einem MacBook Pro geben und die einem MacPro ein SR-2 vorziehen >.<

Sprich ich könnte ohne Probleme eine Lizenz kaufen denn ich habe ein MacBook denn der Verkäufer kann ja nicht überprüfen für was ich die Lizenz brauche.
Bist du den Verkäufer in einem PC-Shop? Wei überprüft ihr das ob der Käufer einen Mac hat?

Weiter finde ich es sehr erstaunlich das das EFIX Modul noch auf dem Markt ist das gibt es doch schon ein paar Jahre (das hätte ich NIE erwartet und ich bin glückliche Besitzer der aktuellen Version und es ist echt praktisch)

MfG
 
Sprich ich könnte ohne Probleme eine Lizenz kaufen denn ich habe ein MacBook denn der Verkäufer kann ja nicht überprüfen für was ich die Lizenz brauche.
Bist du den Verkäufer in einem PC-Shop? Wei überprüft ihr das ob der Käufer einen Mac hat?

Merkwürdige Ansicht, nur nach der Überprüfbarkeit zu gehen.:what: Ich kann nur für den deutschen Raum sprechen, aber soweit mit dem Hackintosh eine Umarbeitung auf Quellcode-Ebene stattfindet, wird dieser unerlaubt sein.

Ebenso, wenn in den Lizenzbedingungen nur eine Vervielfältigung (Installation) auf Mac-Systemen erlaubt. Auch hier wird es zu einer unerlaubten Vervielfältigung kommen, da die Erlaubnis zur Vervielfältigung nur auf Mac-Systemen gilt, nicht aber auf PC-Systemen.
 
Merkwürdige Ansicht, nur nach der Überprüfbarkeit zu gehen.:what: Ich kann nur für den deutschen Raum sprechen, aber soweit mit dem Hackintosh eine Umarbeitung auf Quellcode-Ebene stattfindet, wird dieser unerlaubt sein.

Ebenso, wenn in den Lizenzbedingungen nur eine Vervielfältigung (Installation) auf Mac-Systemen erlaubt. Auch hier wird es zu einer unerlaubten Vervielfältigung kommen, da die Erlaubnis zur Vervielfältigung nur auf Mac-Systemen gilt, nicht aber auf PC-Systemen.

Mit dem EFIX Modul ändert man NICHTS es täuscht nur einen Mac vor (Mit Chamäleon und Konkurrenz stimme ich dir zu das wird wohl in der Grauzone sein).
Und die Lizenz habe ich oder jemand anders LEGAL erworben.

Also sollte es laut deiner Erklärung korrekt/legal sein :huh:

Mit dem Satz der Überprüfung wollte ich nicht sagen das das dem Verkäufer gegenüber 100% korrekt ist aber das sollte nur veranschaulichen wie man an eine LEGALE Lizenz kommt.

Zu der EULA das ist immer so ein heikles Thema jedoch so wie ich das im internet fand ist das legal:
Die deutsche Gesetzgebung ist in diesem Fall auf der Seite Endverbraucher. Enbenutzer-Lizenzverträge werden in Deutschland nur dann zum Vertragsbestandteil, wenn Sie vor dem Kauf der Software vereinbart wurden.
Die Einschränkung, die Apple für sein Betriebssystem Mac OS X in der EULA macht, haben daher in Deutschland keine rechtliche Bewandnis (BGB §307).

MfG
 
@Pokerclock OT: Kanns eig. legal sein, dass Apple nur 1 Jahr Garantie anbietet, dachte immer das müssen in DE 2 sein?
@ruyven Danke für deine Gnade :lol:
 
Vorgeschrieben sind zwei Jahre Gewährleistung durch den Händler. Ob/wann/welche Art von Garantie ein Hersteller bietet, ist diesem überlassen.
 
du willst sagen das pressefreiheit höher steht als MEINUNGSFREIHEIT?.....


sag mal: GEHTS NOCH?


meinungsfreiheit ist eines der höchsten recht die es gibt :(

mfg LAX

edit: bezog sich auf nen post weiter oben ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ihr versteht aber schon den Unterschied, Daß es ein Ding ist, was man mit seinen Freunden "schwafelt" und ein ganz anderes, was hier, für Tausende User einsehbar ist (kein Witz, siehe die Statistik zu einigen Freds...:what:).
Nichts gegen Meinungsfreiheit...nur wie "frei" ist Eure Meinung :devil::hail::devil:...?
MfG
 
Mit dem Satz der Überprüfung wollte ich nicht sagen das das dem Verkäufer gegenüber 100% korrekt ist aber das sollte nur veranschaulichen wie man an eine LEGALE Lizenz kommt.

Zu der EULA das ist immer so ein heikles Thema jedoch so wie ich das im internet fand ist das legal:

Du musst den schuldrechtlichen Teil (Vertrag) von dem urheberrechtlichen Teil unterscheiden. Das sind in D zwei verschiedene Paar Schuhe. Nur weil eine EULA nicht Vertragsbestandteil geworden ist, heißt das nicht, dass unerlaubte Vervielfältigungen oder Umarbeitungen erlaubt sind.

@Pokerclock OT: Kanns eig. legal sein, dass Apple nur 1 Jahr Garantie anbietet, dachte immer das müssen in DE 2 sein?

Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung beachten:

Die gesetzliche Gewährleistung

Jedem Verbraucher steht eine 2-jährige gesetzliche Gewährleistung auf Sach- und Rechtsmängel (ein Rechtsmangel wird wie ein Sachmangel behandelt) zu. Der Verkäufer wird verpflichtet bei einem Sachmangel - der unverschuldet vom Käufer vorliegt - eine mangelfreie Nacherfüllung zu tätigen. Außerdem stehen dem Käufer weitere Ansprüche zu, wie bsp. Rücktritt oder die Minderung (§323 I, §441 BGB), wenn bestimme Voraussetzungen erfüllt sind (bei Rücktritt z.B. die erfolglose Fristsetzung).

Problem hierbei stellt der §476 BGB da. Er sieht neben einer Vermutung bei Auftreten eines Sachmangels, dass dieser von Anfang an bestand auch eine Beweislastumkehr nach 6 Monaten vor. Was bedeutet das praktisch? Innerhalb der ersten 6 Monate ab Kaufdatum (Gefahrenübergang) muss der VERkäufer beweisen, dass der Mangel nicht zu Kaufzeitpunkt bestand. In der Regel ist das nicht möglich. Nach diesen 6 Monaten dreht sich die Beweislast auf den Käufer um. Nun muss der Käufer (Verbraucher) beweisen, dass der Mangel nicht von Anfang an bestand (was noch unwahrscheinlicher ist).

Die Garantie (§477 BGB)

Eine Garantie ist eine freiwillige zusätzliche Erweiterung zur gesetzlichen Gewährleistung vom Hersteller oder/und vom Händler. Sie dient insbesondere dazu die Absatzchancen zu verbessern. Wichtig ist, dass eine Garantieerklärung nicht die Rechte aus der gesetzlichen Gewährleistung beschränken oder ersetzen können.

Wie umfangreich eine Garantie ist, ergibt sich aus den individuellen Bestimmungen des Garanten (Verkäufer oder Hersteller). Es gelten immer die Gerantiebestimmungen, die zum Zeitpunkt des Kaufs aktuell waren und Bestandteils des Kaufvertrags wurden. Eine nachträgliche Änderung zu ungunsten des Käufers ist nicht möglich. Garantien stellen ein Recht dar, dass auch eingeklagt werden kann. Zudem hat der Garant die Pflicht auf Verlangen des Käufers die Garantiebestimmung diesem mitzuteilen (in Textform > Email reicht aus).
 
Du musst den schuldrechtlichen Teil (Vertrag) von dem urheberrechtlichen Teil unterscheiden. Das sind in D zwei verschiedene Paar Schuhe. Nur weil eine EULA nicht Vertragsbestandteil geworden ist, heißt das nicht, dass unerlaubte Vervielfältigungen oder Umarbeitungen erlaubt sind.

Japp, klar aber die EULA ist das einzige das ein OS X betrieb mit einem PC samt EFIX Modul verbietet.
Ich kann nur von mir reden auch wenn ich bei MS nichts ausser das MacOffice bezahle (MSDNAA) zahle ich ALLE Lizenzen von OS X egal ob die auf dem PC oder die auf dem MAcBook. Beim Kauf habe ich nichts zugestimmt ausser den AGB's des Versandhauses und hab mir so die Vollversion von Snow Leopard ins Haus liefern lassen.
Ich kann nicht auf andere schliessen aber somit habe ich doch alles Korrekt gemacht (aber ich werde natürlich auf Rücksicht bzw Angst von den Mods das ganze Thema aus meinem TB lassen und nur den PC selber zeigen.)

Das EFI-X Modul kann man zudem ja normal kaufen, ohne ins Hinterzimmer zu müssen :P
Wenn Apple da so eine grosse Macht hätte, hätten die schon lange ein Verkaufsstop erwirkt wie beim Samsung Tab (und den Verkaufsstop in ALLEN Ländern in denen sie durch kommen!)

MfG
 
Nochmal. In der EULA steht das, was du mit der urheberrechtlich geschützten Software machen darfst. Im Grunde ist die EULA eine Aussage des Urhebers, was er dir für ein Nutzungsrecht erteilt und wie weit dieses geht.

Für eine Vervielfältigung brauchst du eine Erlaubnis des Urhebers. Wo steht die Erlaubnis in der Regel? In der EULA. Steht nix in der EULA oder wird dies dort untersagt, hast du auch kein Recht die Software auf einem PC-System zu installieren (vervielfältigen). Eine Zustimmung deinerseits ist nicht notwendig, ganz im Gegenteil musst du im Grunde erstmal eine Zustimmung des Urhebers einholen, bevor du vervielfältigen darfst.
 
Hehe, ich bin gerade mal über diesen Thread gestolpert und dachte sofort "Haa, das kennst Du ja nur zu gut!"

Ich bin selbst Moderator in einem Forum zu einem Browsergame und kenne diese Geschichten mit der "Freien Meinungsäußerung" zur Genüge. Viele denken das sie durch die gesetzliche Regelung der freien Meinungsäußerung einen Freibrief haben zu schreiben was ihnen gerade auf der Zunge liegt und durch diese Gesetzgebung dazu berechtigt wären! Das Problem jedoch ist, das dieses Gesetz etwas völlig anderes regelt.

Ich zitiere daher mal einen Post aus unserem Forum. Dieser Post wurde von einem meiner Moderatorenkollegen verfasst.

Es gibt klare Aussagen zum Thema freie Meinungsäußerung und Artikel 5 des

Grundgesetzes, ich versuche dies einmal in meinen Worten sinngemäß

wiederzugeben:



Zu Beginn jedoch ein Zitat aus der Rechtsprechung:



"Die Geltung der Grundrechte unmittelbar zwischen Privatpersonen
wird abgelehnt. Sie finden ihren Niederschlag jedoch in den allgemeinen
Gesetzen, die der Gesetzgeber schließlich nur unter Beachtung der Grundrechte erlassen konnte."




In unseren Worten gesprochen heißt dies nichts Anderes als dass natürliche

Peronen (also wir) und Rechtspersonen /Gesellschaften (also in diesem

Fall der Betreiber) können sich nicht auf den Artikel 5 berufen, weil

dieser ausschließlich zum Schutz vor dem Staat und dessen Meinungmonopol

ins Grundrecht geschrieben wurde. Dies ist geltende Rechtssprechung

durch das Bundesverfassungsgericht.



Fortgeführt bedeutet dies, dass man sich als User eines Forums nicht

darauf berufen kann, sondern den Forenregeln denen man zugestimmt hat

unterliegt, dem sogenannten Hausrecht. Damit sind also die in jedem Forum

geltenden Regeln bindend. Dies soweit zum immer wiederkehrenden Thema:

Zensur und freie Meinungsäußerung!!!
Quelle: Wie weit darf die Willkür der Betreiber gehen ???? - Archiv - Gondal.de


Also man kann es drehen wie man will, die freie Meinungsäußerung unterliegt in einem Forum dem Hausrecht des Betreibers und die Moderatoren handeln nach den ihnen vom Betreiber zugrunde gelegten Möglichkeiten und Pflichten!
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Firma hat Mac Lion gekauft und damit habe auch ich meinen Mac upgedatet, bzw. der Administrator hat das gemacht (ich darf nicht am Computer spielen :D) und da gibts schon im Karton den netten Hinweis, dass das OS nur auf Apple zertifizierten Geräten installiert werden darf.
Und ich kann mich nicht daran erinnern, dass ein selbst zusammengebauter PC Apple zertifiziert ist. ;)
Auch Komplett PC von Dell/Media Markt sind nicht Apple zertifiziert, nur da, wo ein Apple Logo drauf ist, ist der Computer Apple zertifiziert und damit ist das Thema Mac OS aufm PC eigentlich durch.
 
Lolm@ns Grundannahme ist ja, dass alle Einschränkungen, die erst in der Verpackung zu finden sind, keine Gültigkeit hätten.


Aber ich denke, das Thema wird hier langsam etwas zu umfangreich
-> wer es ausdiskutieren möchte, macht vielleicht besser einen Thread im Betriebssystem-Forum auf.
 
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