Mit dem Satz der Überprüfung wollte ich nicht sagen das das dem Verkäufer gegenüber 100% korrekt ist aber das sollte nur veranschaulichen wie man an eine LEGALE Lizenz kommt.
Zu der EULA das ist immer so ein heikles Thema jedoch so wie ich das im internet fand ist das legal:
Du musst den schuldrechtlichen Teil (Vertrag) von dem urheberrechtlichen Teil unterscheiden. Das sind in D zwei verschiedene Paar Schuhe. Nur weil eine EULA nicht Vertragsbestandteil geworden ist, heißt das nicht, dass unerlaubte Vervielfältigungen oder Umarbeitungen erlaubt sind.
@Pokerclock OT: Kanns eig. legal sein, dass Apple nur 1 Jahr Garantie anbietet, dachte immer das müssen in DE 2 sein?
Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung beachten:
Die gesetzliche Gewährleistung
Jedem Verbraucher steht eine
2-jährige gesetzliche Gewährleistung auf Sach- und Rechtsmängel (ein Rechtsmangel wird wie ein Sachmangel behandelt) zu. Der Verkäufer wird verpflichtet bei einem Sachmangel - der
unverschuldet vom Käufer vorliegt - eine mangelfreie Nacherfüllung zu tätigen. Außerdem stehen dem Käufer weitere Ansprüche zu, wie bsp. Rücktritt oder die Minderung (§323 I, §441 BGB), wenn bestimme Voraussetzungen erfüllt sind (bei Rücktritt z.B. die erfolglose Fristsetzung).
Problem hierbei stellt der §476 BGB da. Er sieht neben einer Vermutung bei Auftreten eines Sachmangels, dass dieser von Anfang an bestand auch eine
Beweislastumkehr nach 6 Monaten vor. Was bedeutet das praktisch? Innerhalb der ersten 6 Monate ab Kaufdatum (Gefahrenübergang) muss der
VERkäufer beweisen, dass der Mangel nicht zu Kaufzeitpunkt bestand. In der Regel ist das nicht möglich.
Nach diesen 6 Monaten dreht sich die Beweislast auf den Käufer um. Nun muss der Käufer (Verbraucher) beweisen, dass der Mangel nicht von Anfang an bestand (was noch unwahrscheinlicher ist).
Die Garantie (§477 BGB)
Eine Garantie ist eine
freiwillige zusätzliche Erweiterung zur gesetzlichen Gewährleistung vom Hersteller oder/und vom Händler. Sie dient insbesondere dazu die Absatzchancen zu verbessern. Wichtig ist, dass eine Garantieerklärung nicht die Rechte aus der gesetzlichen Gewährleistung beschränken oder ersetzen können.
Wie umfangreich eine Garantie ist, ergibt sich aus den individuellen Bestimmungen des Garanten (Verkäufer oder Hersteller). Es gelten immer die Gerantiebestimmungen, die zum Zeitpunkt des Kaufs aktuell waren und Bestandteils des Kaufvertrags wurden. Eine nachträgliche Änderung zu ungunsten des Käufers ist nicht möglich. Garantien stellen ein Recht dar, dass auch eingeklagt werden kann. Zudem hat der Garant die Pflicht auf Verlangen des Käufers die Garantiebestimmung diesem mitzuteilen (in Textform > Email reicht aus).