Jetzt ist Ihre Meinung gefragt zu Laut Bundesverwaltungsgericht: Vorratsdatenspeicherung ist "nicht zulässig"
Das Bundesverwaltungsgericht hat die deutsche Vorratsdatenspeicherung für nicht zulässig erklärt. Hierbei stützt man sich auf ein EuGH-Urteil. Unterdessen streitet die Ampel-Regierung um eine Nachfolgeregelung.
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