Kostenlos in die Erste-Klasse-Lounge: 500 Zeilen Javascript machen es möglich

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Ein polnischer Programmierer hat herausgefunden, wie man sich mit ein bisschen Programmierarbeit Zutritt zur Lounge an Flughäfen verschaffen kann, die eigentlich nur für Fluggäste der First- und Business-Klasse bestimmt ist. Eine aus gerade einmal 500 Zeilen bestehende Javascript-Anwendung macht es möglich.

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AW: Kostenlos in die Erste-Klasse-Lounge: 500 Zeilen Javascript machen es möglich

Real Life Cheater werden nicht nur virtuell abgestraft.
Eine Sperrung des Real life Account hat andere Folgen
als eine Sperrung des Steam Account.
 
AW: Kostenlos in die Erste-Klasse-Lounge: 500 Zeilen Javascript machen es möglich

Wo war sein Problem? Am Schalter wurde ihm der freiwillige Service der Lounge Nutzung nicht freigeschaltet.
Was macht ein Nicht-Nerd? Er geht zum Schalter, fragt lieb und hat nach 2min seine Freischaltung, oder aber
es gibt gute Gründe, warum es keine Freischaltung gab.

Was macht ein Nerd? Er setzt sich stundenlang hin, hackt sich in Systeme, analysiert Daten und schreibt und
nutzt ein Programm um unautorisierten Zugang zur Freischaltungssoftware zu bekommen. Was er macht ist
kein Robin Hood Dienst zum Nutzen der Demokratie, sondern ein Stück Ärgernis, was durch neue Hürden
umschifft werden wird. Vor Gericht argumentieren wird er mit Sätzen wie: "Das war ein quasi offenes System"

Diese Art Spalter gibt es im gesamten Umfeld. Im wesentlichen brechen sie ein, knacken Autos, Fahrräder, aber
auch unsere Accounts etc. Und wir, die Opfer, bekommen dann kein Geld von Versicherungen, weil wir unsere
Haustür ja nur abgeschlossen hatten und nicht dreifach verriegelt, weil das Motorrad nur eine Kette hat und nicht
zusätzlich am Laternenpfahl gesichtert wurde, weil unser Passwort nur 11 Stelle hatte, wie leichtsinnig...

Nein, was er macht ist verboten. Ganz einfach, es ist Selbstbedienung. Aber ich weiss, die komische Funktion
"mit einander reden" im real life geht immer mehr Menschen verloren, die eigentlich, abgesehen von der Essens-
aufnahme, nur virtuell leben....
 
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AW: Kostenlos in die Erste-Klasse-Lounge: 500 Zeilen Javascript machen es möglich

Wo hat er sich den in ein System gehackt oder irgendwas anderes strafbares gemacht? Das einzige, was er macht, ist einem Scanner einen selbst kreeirten QR-Code vorzuhalten. QR-Codes erstellen ist nicht strafbar und hat auch nichts mit knacken, unautorisiertem Zugang oder sonstwas zu tun. Der einzige, der hier Zugänge verteilt, ist der QR-Scanner. Das wäre so, wie wenn du dein Schlüssel zum Mopedschloss jedem in die Hand drückst, der dir einen handgeschriebenen "mir gehört das Motorrad"-Zettel zeigt. Sind dass dann "Einbrecher"?
 
AW: Kostenlos in die Erste-Klasse-Lounge: 500 Zeilen Javascript machen es möglich

:ugly: blabla
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Wie lang ist eigentlich so eine Zeile JavaScript?
 
AW: Kostenlos in die Erste-Klasse-Lounge: 500 Zeilen Javascript machen es möglich

Sind dass dann "Einbrecher"?
Ja, natürlich, weil es eine Dienstleistungserschleichung ist, Artikel nicht gelesen:
"...Bloß einem mitreisenden Freund habe er einmal einen Gefallen getan, als dieser im Economy-Bereich eine besonders lange Wartezeit allein hätte überbrücken müssen...."

Oder ist es kein Diebstahl mehr, wenn ich nur einmal einen Apfel klaue, weil ich so lange auf den Bus warten musste...
 
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Drei oder vier Minuten?
mal 500... hmmm - ich bin verwirrt

das Blabla ging aber an andere Adresse... reden ähhm editieren war gestern unmöglich ;)
 
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Wo hat er sich den in ein System gehackt oder irgendwas anderes strafbares gemacht? Das einzige, was er macht, ist einem Scanner einen selbst kreeirten QR-Code vorzuhalten. QR-Codes erstellen ist nicht strafbar und hat auch nichts mit knacken, unautorisiertem Zugang oder sonstwas zu tun. Der einzige, der hier Zugänge verteilt, ist der QR-Scanner. Das wäre so, wie wenn du dein Schlüssel zum Mopedschloss jedem in die Hand drückst, der dir einen handgeschriebenen "mir gehört das Motorrad"-Zettel zeigt. Sind dass dann "Einbrecher"?

Das Erstellen eines solchen QR-Codes ist nicht strafbar. Die Verwendung desselben könnte jedoch die Tatbestände der § 263a Abs. 1 StGB sowie § 265a Abs. 1 StGB erfüllen. Indem er jedoch stets ein gültiges Ticket (und damit einen Anspruch auf Einlass in die Lounge) hatte, fehlte ihm jedenfalls die nötige Bereicherungsabsicht bzw. Absicht, das Entgelt nicht zu entrichten.

Diesen "Trick" ohne ein gültiges Ticket anzuwenden ist daher nicht empfehlenswert!
 
AW: Kostenlos in die Erste-Klasse-Lounge: 500 Zeilen Javascript machen es möglich

Wo war sein Problem? Am Schalter wurde ihm der freiwillige Service der Lounge Nutzung nicht freigeschaltet.
Was macht ein Nicht-Nerd? Er geht zum Schalter, fragt lieb und hat nach 2min seine Freischaltung, oder aber
es gibt gute Gründe, warum es keine Freischaltung gab.

Was macht ein Nerd? Er setzt sich stundenlang hin, hackt sich in Systeme, analysiert Daten und schreibt und
nutzt ein Programm um unautorisierten Zugang zur Freischaltungssoftware zu bekommen. Was er macht ist
kein Robin Hood Dienst zum Nutzen der Demokratie, sondern ein Stück Ärgernis, was durch neue Hürden
umschifft werden wird. Vor Gericht argumentieren wird er mit Sätzen wie: "Das war ein quasi offenes System"

Diese Art Spalter gibt es im gesamten Umfeld. Im wesentlichen brechen sie ein, knacken Autos, Fahrräder, aber
auch unsere Accounts etc. Und wir, die Opfer, bekommen dann kein Geld von Versicherungen, weil wir unsere
Haustür ja nur abgeschlossen hatten und nicht dreifach verriegelt, weil das Motorrad nur eine Kette hat und nicht
zusätzlich am Laternenpfahl gesichtert wurde, weil unser Passwort nur 11 Stelle hatte, wie leichtsinnig...

Nein, was er macht ist verboten. Ganz einfach, es ist Selbstbedienung. Aber ich weiss, die komische Funktion
"mit einander reden" im real life geht immer mehr Menschen verloren, die eigentlich, abgesehen von der Essens-
aufnahme, nur virtuell leben....
Trollst du?
 
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Man kann da aber auch empfindlich sein. Es ist doch nichts geklaut worden. Und das mit den Betrügern von den Versicherungen ist doch eh ne ganz andere Sache. Die zahlen doch eh nie.
Das Geld kann man sich also sparen.
 
AW: Kostenlos in die Erste-Klasse-Lounge: 500 Zeilen Javascript machen es möglich

Ja, natürlich, weil es eine Dienstleistungserschleichung ist, Artikel nicht gelesen:
"...Bloß einem mitreisenden Freund habe er einmal einen Gefallen getan, als dieser im Economy-Bereich eine besonders lange Wartezeit allein hätte überbrücken müssen...."

Oder ist es kein Diebstahl mehr, wenn ich nur einmal einen Apfel klaue, weil ich so lange auf den Bus warten musste...

? Hier wurde auf keinen Bus gearbeitet. Hier ist jemand zur Apfelverkäuferin gegangen, hat gesagt "dass ist mein Apfel" und die Apfelverkäuferin hat ihm den Apfel geschält und Häppchen für Häppchen in den Mund geschoben. Zu keinem einzigen Zeitpunkt hat irgend jemand nach irgend etwas gegriffen, dass ihm nicht gehören würde und es ist auch niemand weggerannt, ehe er erwischt werden konnte.


Das Erstellen eines solchen QR-Codes ist nicht strafbar. Die Verwendung desselben könnte jedoch die Tatbestände der § 263a Abs. 1 StGB sowie § 265a Abs. 1 StGB erfüllen. Indem er jedoch stets ein gültiges Ticket (und damit einen Anspruch auf Einlass in die Lounge) hatte, fehlte ihm jedenfalls die nötige Bereicherungsabsicht bzw. Absicht, das Entgelt nicht zu entrichten.

Diesen "Trick" ohne ein gültiges Ticket anzuwenden ist daher nicht empfehlenswert!

Trickbetrug könnte man ihm bezüglich des einen Falls ohne Ticket ggf. unterstellen (weiß nicht, wie das juristisch ist - letztlich hat er auch damit nur gegen die AGBs verstoßen), aber das ist was anderes als Diebstahl, insbesondere wenn dem Opfer nichts weggenommen wurde.
 
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