A
Arestris
Guest
AW: Karton einer Radeon R9 290X für 360 Euro verkauft: Und ewig grüßt das Murmeltier
Komplizierte Sache so was ... aber imho Anfechtbar nach §123 BGB, weil Täuschung.
Zumindest wäre es für mich nah genug dran, um die Anfechtung, notfalls bis vor Gericht, anzugehen.
Es ist übrigens unerheblich, dass das Ding z.B. unter Verpackungen stand, der Gesamteindruck ist hier entscheidend und da kann ich mir durchaus vorstellen, dass man sehr wohl zu der Meinung gelangt, dass das Angebot im Gesamten zur Täuschung genügt.
Komplizierte Sache so was ... aber imho Anfechtbar nach §123 BGB, weil Täuschung.
Zumindest wäre es für mich nah genug dran, um die Anfechtung, notfalls bis vor Gericht, anzugehen.
Es ist übrigens unerheblich, dass das Ding z.B. unter Verpackungen stand, der Gesamteindruck ist hier entscheidend und da kann ich mir durchaus vorstellen, dass man sehr wohl zu der Meinung gelangt, dass das Angebot im Gesamten zur Täuschung genügt.







