Karton einer Radeon R9 290X für 360 Euro verkauft: Und ewig grüßt das Murmeltier

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Komplizierte Sache so was ... aber imho Anfechtbar nach §123 BGB, weil Täuschung.
Zumindest wäre es für mich nah genug dran, um die Anfechtung, notfalls bis vor Gericht, anzugehen.

Es ist übrigens unerheblich, dass das Ding z.B. unter Verpackungen stand, der Gesamteindruck ist hier entscheidend und da kann ich mir durchaus vorstellen, dass man sehr wohl zu der Meinung gelangt, dass das Angebot im Gesamten zur Täuschung genügt.
 
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Find ja lustig, nun geht's um ungenaue oder unpassende Überschriften die willige Käufer / Leser anlocken. Da schließt sich der Kreis zur PCGH-Main. :ugly:

@Arestris: Es stand dem Käufer aber frei alle relevanten Informationen vor dem Bieten einzuholen (den Verkäufer kontaktieren, Marktübliche Preise vergleichen), wer das nicht nutzt hat schon halb blind gekauft. Ich gehe eher davon aus das der Käufer dachte den Verkäufer hier über den Tisch ziehen zu können und daher gar kein Kontakt gesucht wurde. Kam dann halt anders xD
 
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Dummheit muss bestraft werden...
Welcher Vollpfosten biete bitte für solche eine Auktion 360EUR?????

Ich finde auch, ebenso wie eBay, der Verkäufer hat alles richtig gemacht:daumen:

Und was ich richtig herlich finde, dass wieder einmal der Verkäufer Schuld hat.
Wie oft hab ich das selber schon erlebt, das ein Käufer in die Auktionsbeschreibung
etwas "hinein interpretiert", obwohl nirgends erwähnt...
 
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Moralisch unter aller s..

Warum schreibt er nicht in die erste Zeile, das es nur der Karton ist. Ist doch kein versicherungsvertrag mit klein gedruckten schein...
 
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allein schon die Tatsache das der Verkäufer schon mehr als 1 Jahr angemeldet war und erst nach weit über einem Jahr 2 Bewertungen und dann auch noch vom selbem Ebayer bekam, hätte doch stutzig machen müssen. In der Beschreibung wird zwar auch darauf hingewiesen, dennoch ist die ganze Auktionsaufmachung für meinen Geschmack nur zu einem Ziel so gestaltet. Leider wird Ebay da wohl nix machen.
 
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Es tut mir sehr leid für den Käufer, aber ich sehe da keine Möglichkeit das Geld wieder zu bekommen... Der VK war einfach Clever, es gab sogar 29 Gebote vor dem Ende der Auktion... :wow:

Das Angebot kann man auf jeden Fall als "Arglistige Täuschung" einstufen, leider ist alles "richtig" gemacht worden, und eBay will nicht reagieren, also, das Geld ist so gut wie verloren, und der Käufer kann seine Verpackung in eine Vitrine zeigen... :D
 
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Kann man nur wünschen das wenigstens der Absender auf dem Päckchen zu finden ist...:devil:
 
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Leider ist das Gebot nicht rechtens, egal ob Karton drin stand oder nicht.
280€ Startpreis zählt laut BGB unter Wucher:


Da der Preis so hoch war, wurde man einfach getäuscht, der nicht Rechtskräftig der Vertrag.

Ob es Wucher ist muss erst einmal bewiesen werden und da müsste dann der Käufer einen vom Gericht anerkannten Experten holen der den Preis des Artikels nachvollziehbar schätzt. Der Verkäufer könnte sogar argumentieren, dass der Preis angemessen ist, da vergleichbare Artikel für einen ähnlichen Preis verkauft werden (z.B. Karton einer PS4 oder eines iPhone). Rechtlich gesehen hat der Verkäufer alles richtig gemacht und der Käufer hat einfach nur Pech. Ich habe damals nen Karton von nem GBA Spiel über ebay verkauft für 12€ oder so. Startpreis war 1€ und hatte mehrmals in die Beschreibung geschrieben, dass es nur der Karton ist und den verkaufe, da das abgebildete Artwork exklusiv für die EU Version benutzt wurde und ich wusste das japanische Fans sowas sammeln. Ersteigert hatte das dann aber nen Deutscher der dann auch noch Expressversand gefordert hatte und hab das dann auch so gemacht. Der drohte auch mit dem Anwalt aber passiert ist im Endeffekt nichts.

Ist wie mit dem Tee von Pfanner. Gründer Tee mit Kaktuspfeige steht drauf aber drin ist grüner Tee mit Apfelsaft und nem Haufen an Aromen aber nicht explizit Kaktuspfeigenaroma. Das ganze ist trotzdem legitim da die Aromenkomposition dem Aroma der Kaktuspfeige nahe kommt und auf der Seite drauf steht, dass es sich um aromatisierten Tee handelt.

Unschöne Sache für den Käufer der viel Geld verloren hat aber rechtlich gesehen ist alles so gelaufen wie es soll.
 
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Dummheit muss bestraft werden...
Welcher Vollpfosten biete bitte für solche eine Auktion 360EUR?????

Ich finde auch, ebenso wie eBay, der Verkäufer hat alles richtig gemacht:daumen:

Und was ich richtig herlich finde, dass wieder einmal der Verkäufer Schuld hat.
Wie oft hab ich das selber schon erlebt, das ein Käufer in die Auktionsbeschreibung
etwas "hinein interpretiert", obwohl nirgends erwähnt...

So siehts aus, du wirst niemals gegen den Verkäufer rechtlich ankommen:D Wer sich die Beschreibung nicht durchliest ist einfach nur dumm:P:lol:
Du kannst selbst einen Artikel als gebraucht einstellen, und der Beschreibung ganz klein als defekt schreiben und kommst damit durch:ugly:
 
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Tja. Wer nur die überschrift der Auktion liest und die Beschreibung nicht durchliest hats nich besser verdient. Täuschung ist das in meinen Augen auch keine.

In der Beschreibung steht:
Hallo, ich verkaufe hier eine AMD Radeon R9 290X-Originalverpackung und die Rechnung.

Nach dem Satz hätte ich den Tab sofort wieder geschlossen, oder zumindest mal den Verkäufer kontaktiert und nachgehakt.
 
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Doch eine Chance ist.

Sogar zwei. Er hat den Privatverkäuferpsalm nicht hingeschrieben, blablub Widerrufsrecht. Ergo darf der Käufer darauf Gebrauch nehmen.
Glück für ihn. Nur muss man es ihm sagen.


Zum über mir genannten Link: Ja, ganz klar, da der Verkäufer Angaben zum Inhalt dieses Kartons macht. Somit ist der Versuch der Irreführung ganz offensichtlich.
 
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Doch eine Chance ist.

Sogar zwei. Er hat den Privatverkäuferpsalm nicht hingeschrieben, blablub Widerrufsrecht. Ergo darf der Käufer darauf Gebrauch nehmen.
Glück für ihn. Nur muss man es ihm sagen.

Falsch:P Er ist privat angemeldet, und diese Klausel gibt es nicht mehr:D Keine Chance für den Käufer:lol:
 
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Mit etwas Abstand zur Sache lässt es sich leicht durch schauen, im Eifer des Gefechts sieht das schon anders aus. Im Endeffekt hatte der Käufer noch Glück, hätte er nach ner Titan gesucht wäre das nochmal eine ganz andere Nummer geworden. :ugly:
 
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Mich würde nur mal interessieren, was der Verkäufer im Fall einer Garantie/Gewährleistung macht!?
 
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Mich würde nur mal interessieren, was der Verkäufer im Fall einer Garantie/Gewährleistung macht!?

Er kauft sich ne neue, das Geld hat er fast rein.:schief:

Das ist wieder Arglistige Täuschung, denn bevor man das Ganze gelesen hat, denkt man, dass es sich um eine GraKa handelt. Aber anscheinend haben viele am Ende jede Menge Geld verdient. :ugly:

Wäre ja noch schöner, nur weil ich zu faul bin zu Ende zu lesen ist dem Verkäufer Täuschung vorzuwerfen?! OMG Niemand kann was für mein Kopfkino.
Außer ich selbst und genau da ist der Fehler dann auch zu suchen.
 
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Bei einer RMA ist die original Verpackung nicht zwingend notwendig.
Die Rechnung ist auch Latte bei einer RMA über alternate

Zur Not kann man sich die Rechnung auch ausdrucken im Kunden Konto
 
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