Kabel Deutschland - 50k Leitung?[Wechsel]

Also im Online-Kundenzetner von Arcor steht:

Produkt
Arcor - Internet

Tarif
flat

Bandbreite Downstream
Bandbreite 6000


Vertragslaufzeit bis:
23.02.2010

--

Zu dem Anschluß von KD.

D.H bzw. Das bedeutet das an der normalen Dose wo sonst das Kabel zum Fernseher geht etwas geändert wird?

Wenn das der Fall sein sollte hieß das automatisch das nur in der Nähe einer Fernsehdose der Router usw. stehen kann?

Was steht dann alles in der Nähe von "Der Dose"?


Danke :)
 
Vertragslaufzeit bis: 23.02.2010



D.H bzw. Das bedeutet das an der normalen Dose wo sonst das Kabel zum Fernseher geht etwas geändert wird?

Wenn das der Fall sein sollte hieß das automatisch das nur in der Nähe einer Fernsehdose der Router usw. stehen kann?

Was steht dann alles in der Nähe von "Der Dose"?

Das bedeutet ersteinmal, dass du bis Februar nächsten Jahres entweder KD und Arcor bezahlst oder du vorerst kein Kunde von Kabel Deutschland wirst.

Ja, an einer Dose, wo sonst das Kabel zum Fernseher geht wird etwas geändert. Eine Multimediadose wird installiert. Diese hat drei Anschlüsse: TV, Radio und Internet.
Soweit ich weiß wird die Multimediadose an den ersten Anschluss nach dem Verstärker gesetzt.

An besagte Dose wird das Modem angeschlossen. Daran kannst du einen PC anschließen. (früher gabs Modems mit eingebauten Router, wieso jetzt nicht mehr ??)
Willst du nun jedoch mehrere PCs gleichzeitig mit dem Internet verbinden brauchst du einen Router, welcher mit dem Modem verbunden wird.
Router und Modem müssen nicht zwingend in der Nähe der Multimediadose stehen, allerdings muss diese Entfernung dann per Lankabel überbrückt werden.
 
Naja ich verstehe das mit dem Kündigen noch nicht aber ichw arte einfach auf die E-Mail von Arcor. Danke dir aber!
 
So gibt es keine Möglichkeit aus dem Vertrag früher als das Datum des Vertragseendes ist rauszukommen?

Hmm also ich bin wahrlich kein Rechtsexperte aber du brauchst auf jeden Fall einen guten Grund wie z.B. eine Leistungsstörung. Erst dann kannst unter Umständen vom §323 BGB gebrauch machen.
 
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