AW: Innenmister fordert Ende der Netzanonymität
Warum? Nochmal: es gibt in Deutschland keine gesetzliche Pflicht, einen Ausweis bei sich zu haben. Es gibt nur eine Pflicht, einen Ausweis zu besitzen. Die Polizei darf Dich nicht einfach so nach Deinem Namen fragen und Deinen Ausweis fordern. Die Polizei nimmt alleine damit einen Eingriff in Deine Grundrechte vor und muß sehr gute Gründe dafür haben.
Nein! Jetzt mal in Real Life: Du kannst doch auf einen Brief, den Du verschickst, als Absender Anton Müller, Hauptstraße 13, 12345 Sonstwas draufschreiben. Hast Du gegen irgendein Gesetz damit verstoßen? Natürlich nicht. Und auch das nochmal: Es ist keine Straftat, einen falschen Namen im Real Life zu benutzen. Es gibt kein Gesetz, dass das verbietet. Du darfst sogar mit falschen Namen Verträge unterschreiben, gültig sind diese trotzdem.
Wieso bist Du bereit, gerade dem Staat dieses Recht zuzugestehen? Es handelt sich um denselben Staat, der immer wenn es ihm passt von "Datenschutz" redet. Die Motivation hierzu ist in der Regel, Informationen nicht herauszurücken oder anderen Probleme zu bereiten. Selbst gibt er einen Scheiß auf den Datenschutz. Die USA wollen auf alle Flugpassagierdaten zugreifen, immer, wenn es ihnen in den Kram paßt, ohne jede Einschränkung, nicht nur für Flüge in die USA, ohne Anlaß, ohne Protokollierung? Kein Problem, Deutschland und die EU haben spontan "Ja" gesagt. Die USA möchten unbeschränkt auf die Daten aller Auslandsüberweisungen innerhalb der EU zugreifen können (Swift)? Wollen wir mal nicht so sein, Klaro.
Aber die Toll-Collect-Verträge zur Autobahnmaut veröffentlichen? Nein, nein, das sind Betriebsgeheimnisse drin. Glücklicherweise kannst Du diese Verträge inzwischen bei Wikileaks nachlesen.
Der BGH hat schon öfters geurteilt, dass der Staat nur die Daten erheben und speichern darf, die er zur Erfüllung seiner Pflichten (!!!) benötigt. Das Recht auf informelle Selbstbestimmung ist durch den BGH eingeführt worden.
Zu dem Namen im RL: Wenn die Polizei einem anhält, muss man sich ihnen gegenüber auch ausweisen können. Aber man ist nicht gezwungen, sich jedem anderen mit seinem Richtigen und vollständigen Namen vorzustellen.
Warum? Nochmal: es gibt in Deutschland keine gesetzliche Pflicht, einen Ausweis bei sich zu haben. Es gibt nur eine Pflicht, einen Ausweis zu besitzen. Die Polizei darf Dich nicht einfach so nach Deinem Namen fragen und Deinen Ausweis fordern. Die Polizei nimmt alleine damit einen Eingriff in Deine Grundrechte vor und muß sehr gute Gründe dafür haben.
Wenn sowas ähnliches jetzt mit dem ende der Netzanonymität gemeint ist, wäre es noch eher vertretbar, als wenn man jetzt über all unter seinem Richtigen Namen ggf. noch mit weiteren Angaben, die eine Eindeutige Identifizierung durch jeden Menschen möglich macht, auftreten müsste.
Also wenn jetzt bei einer Behörde für jede E-Mail Adresse ein eindeutiger Besitzer hinterlegt wäre, an die Daten man NUR der Gerichtsbeschluss kommen würde, damit die Polizei im falle eines Verbrechens leichter herausfinden könnte, wer der Täter wäre, wäre dieses gerade noch verkraftbar.
Nein! Jetzt mal in Real Life: Du kannst doch auf einen Brief, den Du verschickst, als Absender Anton Müller, Hauptstraße 13, 12345 Sonstwas draufschreiben. Hast Du gegen irgendein Gesetz damit verstoßen? Natürlich nicht. Und auch das nochmal: Es ist keine Straftat, einen falschen Namen im Real Life zu benutzen. Es gibt kein Gesetz, dass das verbietet. Du darfst sogar mit falschen Namen Verträge unterschreiben, gültig sind diese trotzdem.
Aber wenn jetzt der Arbeitgeber (oder ein Lehrer als Beispiel für uns Schüler) ganz einfach herausfinden könnte, was man in seiner Freizeit so macht, dann wäre das aus meiner Sicht nicht mehr Legitim, da es die persönliche Privatsphäre zu weit einengen würde.
Wieso bist Du bereit, gerade dem Staat dieses Recht zuzugestehen? Es handelt sich um denselben Staat, der immer wenn es ihm passt von "Datenschutz" redet. Die Motivation hierzu ist in der Regel, Informationen nicht herauszurücken oder anderen Probleme zu bereiten. Selbst gibt er einen Scheiß auf den Datenschutz. Die USA wollen auf alle Flugpassagierdaten zugreifen, immer, wenn es ihnen in den Kram paßt, ohne jede Einschränkung, nicht nur für Flüge in die USA, ohne Anlaß, ohne Protokollierung? Kein Problem, Deutschland und die EU haben spontan "Ja" gesagt. Die USA möchten unbeschränkt auf die Daten aller Auslandsüberweisungen innerhalb der EU zugreifen können (Swift)? Wollen wir mal nicht so sein, Klaro.
Aber die Toll-Collect-Verträge zur Autobahnmaut veröffentlichen? Nein, nein, das sind Betriebsgeheimnisse drin. Glücklicherweise kannst Du diese Verträge inzwischen bei Wikileaks nachlesen.
Der BGH hat schon öfters geurteilt, dass der Staat nur die Daten erheben und speichern darf, die er zur Erfüllung seiner Pflichten (!!!) benötigt. Das Recht auf informelle Selbstbestimmung ist durch den BGH eingeführt worden.

aber nicht in diesem Umfang wie bei unserer Regierung.