Illegales Filesharing: Anschlussinhaber muss bei Kenntnis Familienmitglied verraten

Dieses Urteil muss aber nicht, wie in England, von jedem Richter auch so beurteilt werden, sondern kann auch zugunsten der Beklagten ausgehen, da jedes Urteil in der deutschen Rechtsprechung ein Einzelurteil ist.
Ausnahmen bilden hier Grundsatzurteile, die für jeden Richter bindend sind. Meist, wie z.B. §175, wird in diesem Fall die Gesetzeslage angepasst und der Paragraph aufgehoben und aus den Gesetzestexten entfernt.
Das ist ein BGH Urteil. Kein AG, LG, OLG wird in Zukunft anders entscheiden.

BGH Urteile haben grundlegene Bedeutung beim Thema Schaffung von Rechtssicherheit.
 
Das ist ein BGH Urteil. Kein AG, LG, OLG wird in Zukunft anders entscheiden.

BGH Urteile haben grundlegene Bedeutung beim Thema Schaffung von Rechtssicherheit.

Jupp, das stimmt so und ich habe es falsch dargestellt.
Einzige Möglichkeit gegen ein Urteil vom BGH vorzugehen ist der europäische Gerichtshof..... wenn ich mich nicht irre.
 
Also eine meiner ehemaligen Freundinnen hatte so ein Problem nicht. Da ging es um das Auto ihrer Schwester (mit dem auch ausschließlich diese gefahren ist), angemeldet war das Auto über die Eltern. Meine Ex und ihre Schwester sehen sich sehr ähnlich und genau das war nachher der Knackpunkt. Wie gesagt fuhr nur die eine das Auto, ist deutlich zu schnell gefahren, wurde geblitzt. Danach hat dann einfach die ganze Familie NICHTS dazu gesagt. Es wurden dann sogar die beiden (Schwestern) zusammen zur Polizei gebeten und die Polizisten haben versucht, so anhand des Fotos festzustellen, wer von den beiden die Fahrerin war. Das Ende vom Lied: Eine Strafe gab es nicht, allerdings eine Auflage ab sofort ein Fahrtenbuch zu führen. Also wie gesagt, es muss innerhalb einer Familie niemand jemanden verraten.

Das kann man aber nicht direkt mit dem Fall vergleichen. In deinem Fall hat der Halter gesagt das er den Fahrer nicht kennt und muss entsprechend auch nicht haften. Im Fall der News hat der Anschlussinhaber aber gesagt er weiß wer es war und und muss dann selber haften. Überträgt man das auf das Autobeispiel muss der Halter haften wenn es ein Fahrtenbuch gibt, welches aber nicht ausgehändigt wird oder aber die Auflage zur Führung eines Fahrtenbuchs gemacht wurde, aber keins geführt wurde. Hätte man vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht indem man gar nichts sagt wäre wahrscheinlich nichts passiert da man nicht nachweisen kann wer es war und bekommt vielleicht irgendeine Auflage wie z.B. eine Vorratsdatenspeicherung im Router. Wie bereits gesagt wurde kann man das Aussageverweigerungsrecht nur nutzen wenn man sich selber belasten würde und das Zeugnisverweigerungsrecht kann man nutzen wenn man Familienmitglieder belasten würde aber dann darf man von Anfang an nichts sagen.
 
Das kann man aber nicht direkt mit dem Fall vergleichen. In deinem Fall hat der Halter gesagt das er den Fahrer nicht kennt und muss entsprechend auch nicht haften. Im Fall der News hat der Anschlussinhaber aber gesagt er weiß wer es war und und muss dann selber haften. Überträgt man das auf das Autobeispiel muss der Halter haften wenn es ein Fahrtenbuch gibt, welches aber nicht ausgehändigt wird oder aber die Auflage zur Führung eines Fahrtenbuchs gemacht wurde, aber keins geführt wurde. Hätte man vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht indem man gar nichts sagt wäre wahrscheinlich nichts passiert da man nicht nachweisen kann wer es war und bekommt vielleicht irgendeine Auflage wie z.B. eine Vorratsdatenspeicherung im Router. Wie bereits gesagt wurde kann man das Aussageverweigerungsrecht nur nutzen wenn man sich selber belasten würde und das Zeugnisverweigerungsrecht kann man nutzen wenn man Familienmitglieder belasten würde aber dann darf man von Anfang an nichts sagen.

Ich weiß ja nicht wo Du da jetzt einen Unterschied siehst, aber gut. ^^ Hätten die Eltern in dem berichteten Fall nichts gesagt, hätte es (wahrscheinlich) auch keine Strafe gegeben. Ebenso verhielt es sich bei meiner Ex und ihrer Schwester. Hätten da die Eltern gesagt, sie wüssten, wer von beiden es war, hätten die (als Fahrzeughalter) sicher die Strafe zahlen müssen und darüber hinaus (da weiß ich nicht, wie es darum bestellt ist, denn es war VIEL ZU SCHNELL) auch noch ihren Lappen abgeben müssen. Es hat aber einfach niemand etwas gesagt und damit war das Ding dann durch.

In dem Bericht sieht es doch genau so aus. Die Eltern/der Vater als Anschlussinhaber hätte wahrscheinlich nicht haften müssen, wenn man nicht zugegeben hätte, dass man wüsste wer es war. Kann man also sehr gut vergleichen: Klappe halten = "alles" gut / Klappe aufreißen = "teuer oder ähnliches".
 
Nochmal ich.
Hab gerade mal google bemüht und folgendes gefunden...
Die Gerichtsurteile im ordentlichen und außerordentlichen Rechtsweg wirken alle inter partes, also nur zwischen den betroffenen Parteien. Nach Art. 97 I GG sind Richter unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen, nicht jedoch der Rechtsprechung anderer Gerichte. Sie werden aber im Interesse einer einheitlichen Rechtsprechung regelmäßig den Urteilen höherer Instanzen folgen.

Somit muss ein Richter nicht einem Urteil des BGH folgen, wird dieses aber tun, wenn es wahrscheinlich ist dass sein Urteil von der nächst höheren Instanz gekippt wird.
 
Vom Aussageverweigerungsrecht .....
Aber warum hat das der Familienvater nicht genauso gemacht?
Was wir hier sehen, ist vermutlich nur das Wirken eines schlechten
Anwaltes. Da der Vater ebenso beschuldigt wurde, steht ihm
ein Aussageverweigerungsrecht zu.

Für mich ist das Urteil sehr zwiespältig. Als Indiz dient einzig
die IP. Was weiß ich, wer sich in mein WLAN inzwischen trotz
guter Passwörter eingehakt hat und Schindlunder damit treibt.
Bin ich dafür haftbar? Wie sollte ich das kontrollieren?
 
Ich finde ja ehere das Strafmaß einfach nurmehr Wletfremd.
Aber hey - jeder wählt seinen eigenen Untergang. In ein paar jahren sieht auch der Rest von Europe so schlecht aus wie Schweden.

Auch ist es sehr bedenklich das hier personen ohne Beiweise veruteilt werden können. Denn nichts anderes geschieht hier.
hauptsache man findet irgend einen Sündenbock. Wie an die zweifelhaften indizien gekomme wurde interresiert keinen und das ziel ist einfach nur finanzielle Bereicherung der Kläger. Bald kommen wir wieder zurück zu den zeiten wo Personen vor gericht geschleppt wurden weil sie sich ein Lied aus dem radio aufgenommen haben.
 
Unglaublich! Ich hörte es gerade in den Nachrichten. Der Rechtsstaat wird langsam untergraben.
Das sich Familienmitglieder gegenseitig beschuldigen MÜSSEN, um der eigenen Bestrafung zu
entgehen, ist für mich ein nicht haltbarer Zustand.
Finde ich nicht. Eher finde ich die Entscheidung durchaus logisch. Der Anschlussinhaber hat ja eingeräumt, dass er genau wisse, dass die Tat über seinen Anschluss begangen wurde. Wie sollte das Gericht denn sonst entscheiden? Er hätte einfach sagen sollen, dass er sich nicht erklären kann, wie das passieren konnte und er von nichts weiß.

Stattdessen stellt er sich hin und sagt quasi: "Ja, ich kann bestätigen, dass das über meinen Anschluss erfolgt ist [PUNKT}."

Da er nicht sagen wollte wer es war, ist es dann doch nur logisch, dass er als Inhaber des Anschlusses zur Verantwortung gezogen wird.
 
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Kranke Welt, vom Rechtsstaat, wo einem der Verstoß nachgewiesen werden muss, hin zum Denunziantentum. Möchte garnicht wissen wieviel Schmiergelder der Abmahnmafia da wieder geflossen sind.

Ständig rumheulen die Justiz sei überlastet, sich dann aber mit so einem Schwachsinn befassen.

Sign

Dieses Land geht den Bach runter. Hier geht es korrupter zu als anderswo auf der Welt.
 
Kranke Welt, vom Rechtsstaat, wo einem der Verstoß nachgewiesen werden muss, hin zum Denunziantentum. Möchte garnicht wissen wieviel Schmiergelder der Abmahnmafia da wieder geflossen sind.

Ständig rumheulen die Justiz sei überlastet, sich dann aber mit so einem Schwachsinn befassen.

Selten so einen Blödsinn gelesen. Genauso wie von einem anderen Forenmitglied, das behauptet, es würde hier ohne Beweise ein Urteil gesprochen werden. Es ist einwandfrei nachgewiesen, dass von dem Anschluss illegal Daten geteilt wurden. Und wenn sich die Eltern so anstellen, wie sie es getan haben, dann haften sie eben. Selbst Schuld, einfach nichts sagen hätte gereicht.

Und von wegen rumheulen die Justiz sei überlastet....die Justiz IST überlastet. Dir ist schon klar, dass sich die Justiz mit all diesen Dingen beschäftigen MUSS, ja? Jeder hat nämlich das Recht seine Rechte auf gerichtlichem Wege durchzusetzen. Da kann kein Richter sagen: Och nö, das Thema find ich blöd, das bearbeite ich einfach nicht. Manchmal kann man echt nur mit dem Kopf schütteln, unglaublich.
 
Zum Thema: Mich würde interessieren, wie das bei anderen Vergehen ist. Muss ich da auch gegen meine Familienmitglieder aussagen?

Grüße

phila
 
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Welche Art von Vergehen? Etwas, was Du in einem Chat niedergeschrieben hast!
Hier geht es fundamental ums Seeden - es ist ohne die Genehmigung durch den Rechtsinhaber stets eine Widrigkeit. Andere Fälle, welche durch das geltende Gesetz nicht geahntet werden können, sind der sogenannten Grauzone untergegliedert, bedeutet also, dass sie gegen eine bestehende Rechtslage verstoßen, für diese aber im Rahmen der Verfänglichkeit keine Rechtsverfolgung besteht. In diesem Zusammenhang ist es generell das Leechen (ohne das Seeden), ergo One-Click-Filesharing.
 
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In was für eine Ehrenlose Zeit wir leben!
jetzt zwingt man sogar Familienmitglieder sich selbst anzuzeigen.
die Menschheit wird nicht mehr existieren.
 
Hätte der Vater nur dicht gehalten.

Und überhaupt...wer verrät seine eigene Familie?!

Gesendet von meinem KIW-L21 mit Tapatalk
 
Jeder hat doch das Recht auf eine Aussageverweigerung,selbst wenn einer ilegal dinge getätigt haben sollte.
Allein das da mehrere Personen in dem Haushalt leben und wenn alle jenes Recht auf Aussageverweigerung bestanden hätten
auch bei kenntniss des verursachers(natürlich ohne vorher das den Gerichtes zu äußern,das man es wisse wer es war).Hätte man kein
Verurteilung gehabt in dem sinne,weil nicht eindeutig bewiesen wäre welche Person das war.oder?Blödheit muß bestraft werden(was das angeht,oder?

grüß Brex
 
Insoweit es das Zeugnisverweigerungsrecht betrifft stimmt Deine Aussage. Dieser Gesetzesbeschluss schließt den Rechtsweg zwar nicht aus, aber er befürwortet ihn auch nicht, von daher ist nicht bekannt, inwiefern man sich dieser Aussage, also das Denunzieren von sich selbst oder eines Dritten, noch vor der Gerichtsbarkeit entziehen darf. Von wem soll der Rechtsdruck ausgehen, von der Judikative oder von der Exekutive? Ich sehe keinen Grund, um auf dieses Rechtssystem zu pochen, in dem Bezug zu manch andereren Kommentar stellend, denn nach wie vor gilt die Unschuldsvermutung.
 
Der Vater hätte nur den Kindern sagen müssen das Sie nicht verpflichtet Sind ihm zu sagen wer es war (und wenn Sie das nicht tun niemandem etwas passieren kann).
Dadurch das er aber Kentniss davon hatte wer es war musste er es wegen der Anschlussinhaberhaftung auch sagen, ansonsten wäre er als Anschlussinhaber haftbar zu machen. Der Vater wäre nicht verpflichtet gewesen den Kindern hinterher zu schnüffeln um das schuldige Kind zu ermitteln und würde damit nicht belangt werden können.

Nichts zu wissen ist hier der beste (juristische) Schutz für Eltern und Kinder.
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Anschlussinhaber muss bei Kenntnis Familienmitglied verraten: Ja
Muss der Anschlussinhaber nachforschen welches Familienmitglied der "Täter" ist: Nein
Muss ein möglicher "Täter" (hier z.B. die Kinder) sich selbst belasten und die Schuld eingestehen: Nein
Wäre es in dem Fall somit juristisch möglich gewesen für die gesammte Familie Straffrei davon zu kommen: JA
 
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Das Urteil selbst ist aber trotzdem klasse, 3000€ Lehrgeld für die Eltern, die sich das Urteil sicher anders ausgemalt haben.

Keiner mag Petzen. ?
 
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