DKK007
PCGH-Community-Veteran(in)
Nach aktuellem Stand wurde Twitter selbst gehackt, bzw. ein Mitarbeiter bestochen, und dann über ein Administrationstool auf die Accounts zugegriffen.
https://www.pcwelt.de/news/Twitter-Hack-Deshalb-widerstand-Donald-Trump-dem-Hackerangriff-10847988.html
Blutabnahme ist nur nach richterlicher Anordnung möglich. Der Richter darf das Grundrecht in Art. 2 einschränken.
Auch den restlichen Quatsch gehe ich nicht weiter ein.
https://www.pcwelt.de/news/Twitter-Hack-Deshalb-widerstand-Donald-Trump-dem-Hackerangriff-10847988.html
Zwanghafte Blutabnehmen ein Verbrechen an den Grundwerten ! Es ist Körperverletzung,
Blutabnahme ist nur nach richterlicher Anordnung möglich. Der Richter darf das Grundrecht in Art. 2 einschränken.
Auch den restlichen Quatsch gehe ich nicht weiter ein.
Zuletzt bearbeitet:
Und nicht mal erkennt das ein Richter ja trotzdem eine Strafe aussprechen würde können ( bei Alkohol am Steuer..) ohne aber eine Grundgesetzwidrige Körperverletzung anzuordnen
Wer das nicht kapiert würde es nie verstehen. Warum das Grundgesetz das Papier nicht Wert ist auf das es gedruckt oder geschrieben wurde..