Google Street View startet mit Testbildern

Inwiefern Datenschutz wenn wir hier, siehe Panoramafreiheit, aus öffentlichem Straßenland fotografiert wird?
Bundesdatenschutzgesetz §28
Zitat Abs. 1 Satz 3:
"Das Erheben, Speichern, Verändern oder Übermitteln personenbezogener Daten oder ihre Nutzung als Mittel für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke ist zulässig, wenn die Daten allgemein zugänglich sind oder die verantwortliche Stelle sie veröffentlichen dürfte, es sei denn, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung gegenüber dem berechtigten Interesse der verantwortlichen Stelle offensichtlich überwiegt." ... Letzteres wird in der Literatur im Fall Streetview auch vertreten EDIT: HIER nachzulesen.

5 Personen als Beiwerk § 23 Abs. 1 Nr. 2 KUG
Werden Personen als Beiwerk neben einer Landschaft oder anderen Örtlichkeiten abgebildet, ist eine Bildnisveröffentlichung ebenfalls ohne ihre Einwilligung zulässig. Die abgebildeten Personen darf jedoch nicht der eigentliche Zweck der Aufnahme sein, vielmehr darf sie lediglich als Staffage im Bild sein6.
Quelle
Zunächst mal ist deine Quelle von 1997. Seidem hatten wir eine große Strafrechts- (1997), Zivilrechts- (2002) und zig Urheberrechtsreformen (beinahe jedes Jahr).

Weiterhin kann ich dir dutzende Fotos vorlegen (einige aus meinem persönlichen Archiv) auf denen das Hauptmotiv nichtmal 50% des Bildes einnimmt und niemand annehmen würde, dass dies deshalb nicht das Hauptmotiv sei.

Zuletzt stellt dein Link keinen Einwand gegen meine Kritik an deinem Argument dar, da ich dort nichts von 80% lesen kann.

Jeder ist dafür selber verantwortlich. Mich beispielsweise kann man nicht googeln. Weder Straße noch sonst was wirst du erfahren, folglich wirst du all die Punkte die du aufgezählt hast nicht nachprüfen können.
Es ist ohne weiteres möglich ein soziales Netzwerk mit hinreichenden Datenschutzbestimmungen aufzubauen. Viele Leute in FB hätten sicher kein Problem damit, wenn sie nicht über google gefunden werden könnten, ohne sich dort gleich abmelden zu müssen. (aber hier geht's ins offtopic, also erstmal genug davon)
 
Zuletzt bearbeitet:
Bundesdatenschutzgesetz §28
Zitat Abs. 1 Satz 3:
"Das Erheben, Speichern, Verändern oder Übermitteln personenbezogener Daten oder ihre Nutzung als Mittel für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke ist zulässig, wenn die Daten allgemein zugänglich sind oder die verantwortliche Stelle sie veröffentlichen dürfte, es sei denn, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung gegenüber dem berechtigten Interesse der verantwortlichen Stelle offensichtlich überwiegt." ... Letzteres wird in der Literatur im Fall Streetview auch vertreten.
Von welchen personenbezogenen, nicht öffentlichen Daten ist in dem Zusammenhang(Streetview) genau die Rede?
Zunächst mal ist deine Quelle von 1997. Seidem hatten wir eine große Strafrechts- (1997), Zivielrechts- (2002) und zig Urheberrechtsreformen (beinahe jedes Jahr).
Und? In dem Punkt hat sich nichts geändert.
Weiterhin kann ich dir dutzende Fotos vorlegen (einige aus meinem persönlichen Archiv) auf denen das Hauptmotiv nichtmal 50% des Bildes einnimmt und niemand annehmen würde, dass dies deshalb nicht das Hauptmotiv sei.

Zuletzt stellt dein Link keinen Einwand gegen meine Kritik an deinem Argument dar, da ich dort nichts von 80% lesen kann.
80% ist ein Richtwert, was ich auch nie anders behauptet habe. ;)
Es ist ohne weiteres Möglich ein soziales Netzwerk mit hinreichenden Datenschutzbestimmungen aufzubauen. Viele Leute in FB hätten sicher kein Problem damit, wenn sie nicht über google gefunden werden könnten, ohne sich dort gleich abmelden zu müssen. (aber hier geht's ins offtopic, also erstmal genug davon)
Warum genug davon?

Du bringst folgendes Argument gegen diesen Dienst an:
"Was machen denn viele (gestörte) Leute heute? Sie lernen jemanden kennen und googeln den erstmal."

Und ich entgegne dem lediglich, dass man nur die Daten finden kann, die jene Personen reingestellt haben. Das ist absolut zutreffend und dabei auch themenbezogen. ;)

MfG
 
80% ist ein Richtwert, was ich auch nie anders behauptet habe. ;)
Dein O-Ton:
p.s.: Die Rechte an einem geschossenen Foto können nur dann von einer Einzelperson in Anspruch genommen werden, wenn diese zu midnestens 80% Bestandteil des Bildes ist also wenn quasi klar zu erkennen ist, dass die Person alleine das Motiv darstellt. ;)

Du kannst anhand deiner Formulierung nicht erwarten, dass diese so wie du es jetzt im Nachhinein darstellst aufgefasst wird.

Von welchen personenbezogenen, nicht öffentlichen Daten ist in dem Zusammenhang(Streetview) genau die Rede?
Lies es einfach nach: (Absatz 269) KLICK
 
Dein O-Ton:
p.s.: Die Rechte an einem geschossenen Foto können nur dann von einer Einzelperson in Anspruch genommen werden, wenn diese zu midnestens 80% Bestandteil des Bildes ist also wenn quasi klar zu erkennen ist, dass die Person alleine das Motiv darstellt. ;)

Du kannst anhand deiner Formulierung nicht erwarten, dass diese so wie du es jetzt im Nachhinein darstellst aufgefasst wird.
Gut, für den Leihen nochmal klar und deutlich, ich rede hier von einem üblichen Richtwert den man als Fotograf anwenden sollte! ;)
Ansonsten habe ich ja klar, durch die Verlinkung des Persönlichkeitsrechtes, bereits darauf im Detail hingewiesen. ;)
Lies es einfach nach: (Absatz 269) KLICK
Wo "konkret", auf folgendes Zitat von Dir:
"Bundesdatenschutzgesetz §28
Zitat Abs. 1 Satz 3:
"Das Erheben, Speichern, Verändern oder Übermitteln personenbezogener Daten oder ihre Nutzung als Mittel für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke ist zulässig, wenn die Daten allgemein zugänglich sind oder die verantwortliche Stelle sie veröffentlichen dürfte, es sei denn, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung gegenüber dem berechtigten Interesse der verantwortlichen Stelle offensichtlich überwiegt."


werden denn personenbezogene, nicht öffentliche Daten durch google streetview verletzt und warum wird bei dem Geodienst eine inhaltlich nicht gedeckte Ausnahme bei der "Panoramafreiheit" gemacht?

Das würde mich wirklich interessieren auf was du dich mit deiner Aussage "konkret" beziehst!

MfG
 
omg Oberstaufen. Das Kaff bei mir in der Gegend wird unter anderem als erstes Aufgenommen. :ugly:
Vll. lag es an dem Kuchen wo die gebackt haben....

Meinste die haben so guten Kuchen das es sich bis zu den SV-Fahrern rumspricht? :D Könnt man ja mal ausprobieren und den Tourismuszweck erfüllen, wie er auch im Text steht:
Darüber hinaus ist Oberstaufen im Allgäu komplett digitalisiert online. Der Wunsch stammt von der Gemeinde, die so mehr Touristen anlocken will.
:D
 
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