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Bundesdatenschutzgesetz §28Inwiefern Datenschutz wenn wir hier, siehe Panoramafreiheit, aus öffentlichem Straßenland fotografiert wird?
Zitat Abs. 1 Satz 3:
"Das Erheben, Speichern, Verändern oder Übermitteln personenbezogener Daten oder ihre Nutzung als Mittel für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke ist zulässig, wenn die Daten allgemein zugänglich sind oder die verantwortliche Stelle sie veröffentlichen dürfte, es sei denn, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung gegenüber dem berechtigten Interesse der verantwortlichen Stelle offensichtlich überwiegt." ... Letzteres wird in der Literatur im Fall Streetview auch vertreten EDIT: HIER nachzulesen.
Zunächst mal ist deine Quelle von 1997. Seidem hatten wir eine große Strafrechts- (1997), Zivilrechts- (2002) und zig Urheberrechtsreformen (beinahe jedes Jahr).5 Personen als Beiwerk § 23 Abs. 1 Nr. 2 KUG
Werden Personen als Beiwerk neben einer Landschaft oder anderen Örtlichkeiten abgebildet, ist eine Bildnisveröffentlichung ebenfalls ohne ihre Einwilligung zulässig. Die abgebildeten Personen darf jedoch nicht der eigentliche Zweck der Aufnahme sein, vielmehr darf sie lediglich als Staffage im Bild sein6.
Quelle
Weiterhin kann ich dir dutzende Fotos vorlegen (einige aus meinem persönlichen Archiv) auf denen das Hauptmotiv nichtmal 50% des Bildes einnimmt und niemand annehmen würde, dass dies deshalb nicht das Hauptmotiv sei.
Zuletzt stellt dein Link keinen Einwand gegen meine Kritik an deinem Argument dar, da ich dort nichts von 80% lesen kann.
Es ist ohne weiteres möglich ein soziales Netzwerk mit hinreichenden Datenschutzbestimmungen aufzubauen. Viele Leute in FB hätten sicher kein Problem damit, wenn sie nicht über google gefunden werden könnten, ohne sich dort gleich abmelden zu müssen. (aber hier geht's ins offtopic, also erstmal genug davon)Jeder ist dafür selber verantwortlich. Mich beispielsweise kann man nicht googeln. Weder Straße noch sonst was wirst du erfahren, folglich wirst du all die Punkte die du aufgezählt hast nicht nachprüfen können.
Zuletzt bearbeitet:


Könnt man ja mal ausprobieren und den Tourismuszweck erfüllen, wie er auch im Text steht: