Gilt Urheberrecht auch für Pornofilme?

AW: Gilt Urheberrecht auch für Pornofilme?

Tja, das ist nicht so einfach abzuklären, denn was sollen die als geistiges Eigentum verteidigen, wie die Darsteller stöhnen? Ahhhh, ohhhh, ahhhh, ohhhh, autsch... ahhhh :ugly:
 
AW: Gilt Urheberrecht auch für Pornofilme?

Da gibt's gar keine Diskussion; Die Filme unterliegen ganz eindeutig dem Urheberrecht und sind somit zu schützen.
 
AW: Gilt Urheberrecht auch für Pornofilme?

ich glaube ob es da diskussionsbedarf gibt, wird das Gericht entscheiden ;)
 
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Hechelwestern und Urheberrecht ist schon ziemlich zweischneidig, bei dem meisten Material muss man sich schon fragen in welchem Körperteil das geistige ist :lol:.
Eigendlich ist eine Eiweiß - Saga genau so zu behandeln wie ein normaler Film.
Zu dem Thema selbst kommt es einem wirklich so vor als wenn die den Film zur Abzocke im Netz gelassen hatten.
 
AW: Gilt Urheberrecht auch für Pornofilme?

Würde das nicht gleich liegen mit einem Urheberrecht auf Sex? Immerhin werden hier nur Personen beim Sex gefilmt, wenn hierbei Urheberrecht geltend gemacht werden würde, müsste man Sex urheberrechtlich schützen... :huh:

Wenn ich also einen Film abfilme habe ich das Urheberrecht auf die Abfilmung inne? :D

Das Urheberrecht zielt ja darauf ab, eigene Ideen zu schützen, eigens ausgedachte Vorgänge und Ideen in Bild und Ton darzustellen. Ein Porno dokumentiert aber nur biologisch natürliche Vorgänge (naja, meistens^^) und das kann geschützt werden?

Nein, das ist Urheberrecht, kein Patent (Patente auf natürliche Vorgänge darf man übrigends auch nicht erteilen). Hier geht es um die Art und Weise der Darstellung des Vorgangs. Also die Inszenierung des Vorgangs, Kamerawinkel, Beleuchtung, Kulisse, Darsteller etc., die von der Crew auf Film festgehalten wird. Der "natürliche Vorgang" wird also innerhalb eines Rahmens durchgeführt, den sich irgendwelche Verantwortlichen ausgedacht haben, und dieser Rahmen lässt sich schützen.
Somit bleibt Pornos saugen illegal ;)

Für die Abfilmung würdest Du für Dein Werk Material von anderen Urhebern als Grundlage verwenden und sie somit erst um Erlaubnis fragen müssen, da dieses nicht dein geistiges Eigentum wäre. Prinzipiell hättest Du zwar das Recht an der Abfilmung, jedoch wird die Erlaubnis von den Urhebern generell schon im voraus ausgeschlossen, weshalb Dein Werk dann illegal wäre. (Korrigiere mich jemand, sollte ich falsch liegen)

mfg
lompu
 
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AW: Gilt Urheberrecht auch für Pornofilme?

Nein, das ist Urheberrecht, kein Patent (Patente auf natürliche Vorgänge darf man übrigends auch nicht erteilen). Hier geht es um die Art und Weise der Darstellung des Vorgangs. Also die Inszenierung des Vorgangs, Kamerawinkel, Beleuchtung, Kulisse, Darsteller etc., die von der Crew auf Film festgehalten wird. Der "natürliche Vorgang" wird also innerhalb eines Rahmens durchgeführt, den sich irgendwelche Verantwortlichen ausgedacht haben, und dieser Rahmen lässt sich schützen.
Somit bleibt Pornos saugen illegal ;)

Der augedachte Rahmen ist doch aber völlig belanglos, da der natürlich Vorgang überall durchgeführt werden kann :ugly:

Für die Abfilmung würdest Du für Dein Werk Material von anderen Urhebern als Grundlage verwenden und sie somit erst um Erlaubnis fragen müssen, da dieses nicht dein geistiges Eigentum wäre. Prinzipiell hättest Du zwar das Recht an der Abfilmung, jedoch wird die Erlaubnis von den Urhebern generell schon im voraus ausgeschlossen, weshalb Dein Werk dann illegal wäre. (Korrigiere mich jemand, sollte ich falsch liegen)

mfg
lompu

Ist mir schon klar, ich wollte nur humoristisch auf seine Aussage antworten, da das Thema hier eher ungewöhnlich ist!
 
AW: Gilt Urheberrecht auch für Pornofilme?

So schlecht wie manche Filme sind, kann man die auch net als Kunst oder Wissenschaft bezeichnen. Wenn das durchgehen sollte, fängt jeder Abgemahnte an zu zwiefeln, ob das gesehene wirklich Kunst ist und dann gehts erst richtig rund, wenn jeder Film auf dieses hin untersucht werden muss :D:D:D:D Ganz nach dem Motto: ist das Kunst oder kann das wech?
 
AW: Gilt Urheberrecht auch für Pornofilme?

Also wenn Pornofilme keine Kunst darstellen, was dann überhaupt? Klar, es gibt Pornostreifen, die sind wirklich das Letzte. Allerdings ein richtig gut gemachter und qualitativ hochwertiger Porno ist meiner Meinung nach pure Kunst.

...in Zeiten von Big Brother, Deutschland sucht den Superstar, XFactor usw. usw. sind Fragen warum da Stroh liegt wirklich eine Bereicherung des Niveaus !
 
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Wenn ich ein Foto/Film mache, ist das urheberrechtlich geschützt, und darf nicht ohne explizite Erlaubnis weiter verbreitet werden. Da ist egal was auf dem Foto/Film abgelichtet wurde. Das Werk an sich ist urheberrechtlich geschützt.
Also ist ein Porno, als Laufbild, in jeden Fall urheberrechtlich geschützt. In Deutschland würde man die Anzweiflung der Legitimität des Urheberrechts also schon mal auf keinen Fall durch kriegen. Der zweite Punkt ist allerdings interessant.
Denn obwohl das Urheberrecht gegeben ist (und nicht übertragen werden können), können so genannte Nutzungsrechte an weitere Parteien übertragen werden, ggf. sogar exclusiv. (Unter Nutzungsrechten versteht man z.B. die Veröffentlichung des Werkes oder die Verbreitung etc.)

Nach aktuellem deutschen Recht, oder sagen wir mal nach aktuellem deutschen Urteil (siehe Kino.to) ist die Veröffentlichung von Material im Internet nicht nur Veröffentlichung sondern auch Verbreitung dessen. Sollte also das Unternehmen wissentlich die Veröffentlichung des Materials im Internet geduldet haben, könnte man argumentieren, das sie damit auch billigend deren Verbreitung in Kauf genommen haben und deswegen implizit die exclusiven Nutzungsrechte am Material abgetreten haben und somit kein Anspruch auf Schadensersatz einklagbar ist...

Aber ob das so vor Gericht durchsetzbar ist, ist zu bezweifeln... Und in den USA ist sowieso "alles" anders.
 
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In der Galerie finden Sie die besten Frauen-Charaktere in Spielen.
:what: Das passt besonders zum Titel: Gilt Urheberrecht auch für Pornos :lol:

Was Kunst und was nicht Kunst ist, ist sicherlich "Meinungssache". Für mich ist "Porno" keine Kunst.

Das Urheberrecht ist was Pornofilme betrifft eigentlich eindeutig geregelt.

Was hat dieses Thema bitte mit PC Games Hardware zu tun ?
 
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Fragen wir doch mal so: Existiert überhaupt geistiges Eigentum?
Das ist nicht in allen Kulturen selbstverständlich. (z.B. China)
Außerdem kann man es nicht als "Verletzung des geistigen Eigentums" bezeichnen, wenn nichts verletzt oder entwendet wurde.
 
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Ich warte noch auf den Tag, an dem ein alter Pornoproduzent die neueren verklagt, weil deren Filme eindeutig die Handlung seiner Filme kopieren. Versuchen kann man es ja mal.

Die Bildergalerie zu den besten Frauen-Caharkteren ist im Übrigen auch sehr toll gewählt als Anhang zu einem Artikel über Pornos.

Und um die wiederkehrende Frage zu beantworten, was das überhaupt mit PC Games Hardware zu tun hat:

Porno = Hard ware => hard ...

Also passt doch... *hust*
 
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Verstehe jetzt auch nicht ganz wie einige die "Fiktion" und die Realität vermischen. Was hat also ein Film, bzw dessen Inhalt, Rahmen, Darstellung, etc. mit dem ausführen einer solche Handlung in der Realität zu tun, eigentlich nichts? Unter diesem Rahmen wäre ja sonst auch Autofahren verboten, weil Jason Statham im Film Transporter ein solches KFZ benutzt. Oder nur weil Sylvester Stallone in einer seiner bekanntesten Reihe Waffen verschiedenster Art benutzt, könnte keiner weltweit aufgrund des Urheberrechts eine Waffe benutzen. Na OK der Weltfrieden wäre dann zwar sicher, aber ich denke man versteht auf was ich hinaus will!
Nur weile etwas in einem Film dargestellt wird, kann man doch keinem verbieten dies auch in der Realität zu tun.
 
AW: Gilt Urheberrecht auch für Pornofilme?

Wenn auch normale Produktbilder urheberrechtlich geschützt sind, warum dann nicht auch ein Porno? :huh: Ist das in Amerika so anders?

@SchwarzerQuader: Ich denke nicht dass die Handlung eines Porno Filmes aussreichende Schöpfungstiefe besitzt um als explizit geschützt zu gelten.(Verallgemeinernd gesprochen) :D
 
AW: Gilt Urheberrecht auch für Pornofilme?

Wenn ich also einen Film abfilme habe ich das Urheberrecht auf die Abfilmung inne? :D

Das Urheberrecht zielt ja darauf ab, eigene Ideen zu schützen, eigens ausgedachte Vorgänge und Ideen in Bild und Ton darzustellen. Ein Porno dokumentiert aber nur biologisch natürliche Vorgänge (naja, meistens^^) und das kann geschützt werden?

unterschätzt mal nicht so das künstlerische niveau von pornos :D
 
AW: Gilt Urheberrecht auch für Pornofilme?

Würde das nicht gleich liegen mit einem Urheberrecht auf Sex? Immerhin werden hier nur Personen beim Sex gefilmt, wenn hierbei Urheberrecht geltend gemacht werden würde, müsste man Sex urheberrechtlich schützen... :huh:

Nö. "gefilmt" ist der Knackpunkt.


Aber doch erst durch das Filmen und Verbreiten wird es urheberrechtlich geschützt. Du darfst ja ohne weiteres eine Szene aus einem Film nachspielen, ohne rechtlich belangt zu werden.

Würde ich nicht drauf wetten, sondern eher davon ausgehen, dass du das Urheberrecht des Drehbuchschreibers (auch wenn es nur eine Liste von Stellungen auf einer Serviette war) verletzt. Du darfst auf alle Fälle nicht einfach einen Song auf einer Bühne nachspielen, ohne dich mit dem Autor bzw. von ihm benannter Personen (in Deutschland i.d.R. die GEMA) zu einigen.

Und ob nun Pornofilme unter Kunst fallen sei mal dahin gestellt, aber wer will da schon die Grenze ziehen? Es gibt sehr derbe Streifen, eher harmlosere, ganze Erotikfilme, Sex in sonst "normalen" Filmen... Daher muss von vornherein alles "Geschaffene" geschützt werden, sonst käme man sehr schnell in die Versuchung auch noch andere Bereiche, neben der Pornographie, als nicht schützenswert anzusehen.

oder "entartet"...


Wenn ich also einen Film abfilme habe ich das Urheberrecht auf die Abfilmung inne? :D

Solange das Abfilmen vom Urheber des Films erlaubt ist: Ja. Auf illegal produziertes kann man afaik kein Urheberrecht geltend machen.
(außerdem ist es afaik geregelt, dass ein schützenswertes Werk etwas neues enthalten muss - bildfüllende Wiedergabe eines bestehenden Werkes dürfte als Kopie desselben und somit nicht schützenswert angesehen werden)

Das Urheberrecht zielt ja darauf ab, eigene Ideen zu schützen, eigens ausgedachte Vorgänge und Ideen in Bild und Ton darzustellen. Ein Porno dokumentiert aber nur biologisch natürliche Vorgänge (naja, meistens^^) und das kann geschützt werden?

Abgesehen davon, dass es eben wirklich um den Schutz der Darstellung/Übertragung in Bild und Ton geht (die, im Gegensatz zum Vorgang, nicht mal in Ausnahmefällen natürlich ist), kannst du in Deutschland selbst Gene rechtlich schützen lassen :daumen2:
(so gesehen bleibt abzuwarten, ob die Pornoindustrie -sowie alle Eltern- irgedwann von der Genindustrie verklagt werden können :schief: )


ich glaube ob es da diskussionsbedarf gibt, wird das Gericht entscheiden ;)

In Bezug auf das Urheberrecht wird kein US-Gericht entscheiden (das haben, wie Pokerclock erwähnte, deutsche Gerichte aber auch schon gemacht), sondern nur in Bezug auf das Copyright ;)
 
AW: Gilt Urheberrecht auch für Pornofilme?

So künstlich wie manche Darsteller(innen) in Erotikfilmen aussehen, sich benehmen und Geräusche von sich geben kann es doch nur Kunst sein. :ugly:

Aber ganz ehrlich, was ist an einem Actionfilm Kunst oder Wissenschaft? Sicher nicht mehr oder weniger als bei einem Hoppelfilm. Dort gibt es genau so Schauspieler, Drehbuch und Action :D

bye
Spinal
 
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