Gewährleistung, Garantie...Recht vs. Kulanz

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Gast1686258602

Guest
Gewährleistung, Garantie...Recht vs. Kulanz

Hallo,

Gewährleistung und Garantie...ein Thema für Eingeweihte. ich habe schon versucht fleißig die SuFu zu bemühen, weil mir so war als ob es hier im Forum schon einen ausführlichen Thread gab...

Aber vielleicht ist es ja in meinem Falle auch hilfreicher, wenn ich einfach mal meinen Fall schildere und ,auf den Titel bezogen, Eurer Wissen/Erfahrungen/Rat benötige.
Aaaalso, normalerweise hat man ja hierzulande 24 Monate Gewährleistung. Nach 6 Monaten findet eine Beweisumkehr statt, also nach 6 Monaten muss man quasi als Verbraucher beweisen, dass der Fehler schon von Anfang an da war...(was ja auch nicht so einfach sein kann). Soweit hab ich das so verstanden.

Jetzt zu meinem Problem, der Lüfter meiner Graka hat sich mit kratzen und knartzen verabschiedet; er lief noch, Temperaturen normal, aber das teil kratzte halt ziemlich laut. Nach dem abhorchen der Fehlerquelle (alle Lüfter, schwingungsübertragende Kabel etc.) blieb halt der eine Lüfter der Grafikkarte. Da die Karte 5 Monate alt war bin ich zum Händler gegangen, das Problem geschildert, die haben es getestet und das Problem bestätigt. Und meinten sie müssen die Karte einschicken (gleiche Karte wäre laut Internet auf Lager gewesen).

So, jetzt kommt mein Denkfehler bzw. Frage dazu. Hätte der Händler (vermutlich zähneknirschend) mir die Karte gleich vor Ort ersetzen müssen (und sich mit dem Hersteller selber "rumschlagen" müssen) oder ist das eher Kulanz, wenn Händler defekte Ware austauschen in den ersten 6 Monaten.

Ich meine die Karte nur 5 Monate alt, beileibe keine HighEnd Karte, aber das sollte sich ja eigentlich nicht auf die Kulanz/rechtliche Lage auswirken. Mir wurde halt gesagt, dass die Karte eingeschickt wird...2-4 Wochen Wartezeit verbunden mit der Frage des Verkäufers:"..wieder mitnehmen oooder warten?" Ich habe sie abgegeben zur Reparatur.

Da ich halt nicht genau Bescheid wußte konnte ich vor Ort auch keinen Zwergenaufstand anzetteln, aber das Thema wurmt mich schon, vor allem weil ich zum dem Reklamationsthema bei diesem Händler schon einige Male gelesen habe, dass er defekte Ware sofern auf Lager, umgehend umtauscht (leider habe ich dies immer nur in Thread reinkopiert gefunden, auf der Seite des Händlers hab ich das so nicht gefunden). Und sie haben es ja vor Ort getest und den Defekt bestätigt...

Wer ist nun wie im Recht? Davon abgesehen habe ich mich halt etwas im nachhinein geärgert, weil ich da öfter schon alles mögliche gekauft habe, bin bestimmt kein Großeinkäufer, aber seit Jahren Kunde.

Danke für Antworten
Grüße caduzzz
 
AW: Gewährleistung, Garantie...Recht vs. Kulanz

Hi.
Also wenn du schon länger Kunde dort bist dann hättest du dir den Betrag als Gutschrift für den nächsten Einkauf, oder eine andere Karte für den gleichen wert mitnehmen können.
Ich glaube das hätte der Händler 100% mitgemacht.
Und klar bittet der Händler erst mal das was für in das beste ist an, nur musst du in den Moment kontern und dein Vorschlag bringen.
Wer im recht ist hängt davon ab, ob du damit einverstanden warst das die Karte eingeschickt wurde. Wenn ja dann er, wenn nein dann du. ( das ist meine Meinung )
 
AW: Gewährleistung, Garantie...Recht vs. Kulanz

Die Karte ist 5 Monate alt und man hat 6 Monate lang die Beweislast beim Verkäufer. Daher gibt es da in meinen Augen keinen Spielraum. Der Händler muss dir die Karte durch ein gleichwertiges Modell ersetzen oder den Kaufpreis erstatten.
 
AW: Gewährleistung, Garantie...Recht vs. Kulanz

Es besteht im Rahmen der Gewährleistung grundsätzlich die Möglichkeit, nachzubessern oder auszutauschen. Als Käufer hättest du darauf bestehen können, dass der Händler austauscht - wenn der Käufer das nicht macht (oder wenn es nicht angemessen wäre - eine ganze Karte wegen ein paar Cent Lüfter zu tauschen, könnte darunter fallen), darf der Händler auch reparieren (oder einschicken - sein Ding) und dafür iirc 2-3 Wochen brauchen.
Wo ich mir nicht ganz sicher bin: Ob der Händler bei einem Austausch gegen Neuware eine Entschädigung für die erfolgte Nutzung erhält. Bei einer Erstattung des Kaufpreises ist das auf alle Fälle der Fall, d.h. man bekommt nicht das volle Geld zurück. Und wieviel weniger es sein sollte, ist auch nicht klar festgelegt - als ich mal einen Fall mit Atelco hatte, waren es anfangs nicht einmal 80% des Gebrauchtwertes und auch nach viel Druck und über die Zentrale habe ich nicht genug bekommen, um mir davon Ersatz (für die nicht mehr lieferbare Karte) zu kaufen. Die Händler wissen halt genau, dass niemand wegen 10-40 € vor Gericht zieht und einige Firmen nutzen das auch aus...
 
AW: Gewährleistung, Garantie...Recht vs. Kulanz

Danke euch erst einmal für eure Einschätzung!!

Klar kann ich verstehen, das der Händler sagt > die Lüfter können wir nicht tauschen, müssen wir einschicken, andererseits habe ich mich halt etwas überrumpeln lassen, da ich wie gesagt über "die Rechtslage" nicht genau Bescheid wußte *seufz*

Die Idee mit dem Austausch kam mir halt auch erst später, selbst eine kleine Zuzahlung aufgrund der Benutzung hätte ich wohl im angemessenen rahmen gemacht, aber es gab nur ein "..wieder mitnehmen oder warten".

So oder so, wird ich der RMA-Abteilung/Support von Caseking nochmal schreiben, war da bisher anderen Service gewohnt (allerdings mußte bisher auch nie etwas ausgetauscht/reklamiert werden).
 
Also, Rechtsanspruch auf Austausch hast du erst nach 3 fehlgeschlagenen Reparaturen, wenn es immer der selbe Defekt war..

Wenn der Händler direkt tauscht ist das idr Kulanz oder ne Abmachung mit dem Hersteller.
Wenn du es ganz genau wissen willst such ich dir gerne die Paragraphen raus.

Gruss
 
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Danke dir rumor, mußt du nicht, aber dann hatte ich zum Glück immer sehr kulante Händler bei defekter Ware *seufz* shit happens
 
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Ich hatte so einen ähnlichen Fall mit meiner Karte dort fiel auch nach wenigen Monaten ein Lüfter aus. Dort hieß es auch erst wir machen einfach einen anderen Lüfter drauf was ich natürlich ablehnte. Bei einer internen Prüfung stellte sich sogar heraus das die Karte doch weiter geschädigt war und trotz geringer Temperaturen zu Bildfehlern neigte, und ein Einschicken unumgänglich wäre ( passende Ersatzkarte war nicht im Lager und auch nicht weniger Tage zu bekommen vom Zulieferer ). Kurzerhand ein paar Rupien mehr auf den Tresen gelegt und eine andere höherwertige Karte so mitgenommen.
Ich hatte aber auch mal mit anderen Händler gesprochen und dort kann es scheinbar auch vom Hersteller abhängig sein ob eine Vorortprüfung bei dem Händler reicht oder die im eigenen Haus noch mal geprüft wird.
 
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Also, Rechtsanspruch auf Austausch hast du erst nach 3 fehlgeschlagenen Reparaturen, wenn es immer der selbe Defekt war..

Wenn der Händler direkt tauscht ist das idr Kulanz oder ne Abmachung mit dem Hersteller.
Wenn du es ganz genau wissen willst such ich dir gerne die Paragraphen raus.

Suche mir bitte doch mal den §§ raus. Denke mal nicht, dass du diesen finden wirst. ;) Diese Aussage ist hier in diesem Fall schlichtweg falsch und was du meinst ist §440 S. 2 BGB, der immer noch die notwendige Fristsetzung berücksichtigt und von zwei erfolglosen Nachbesserungen spricht, nicht von drei.

In caduzzz Fall wäre zunächst eine Fristsetzung zur Nacherfüllung (= Austausch) notwendig gewesen (§437 Nr.1, §439 I, §323 BGB). Da die Ware nach seiner Aussage lagernd war, hätte die Frist ohne weiteres auch kürzer, als zwei Wochen gewählt werden können. Der Händler hätte die Nacherfüllung nur verweigern können, wenn diese mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden gewesen wäre.

Den Fall, den du beschreibst, ist eine Möglichkeit vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Frist noch nicht abgelaufen ist, innerhalb dieser Frist jedoch zweimal erfolglos nachgebessert wurde. So weit kam es hier aber gar nicht. :schief:

Das gesetzliche Leitbild:

1. Frist zur Nacherfüllung setzen gegenüber dem Händler (normal zwei Wochen, bei lagernder Ware auch kürzer)
2. Läuft die Frist ab, vom Vertrag zurücktreten und Kaufpreis (ohne Abschlag!) wieder holen + sonstige Aufwendungen (Versandkosten).

Erst gar nicht auf die Schiene setzen lassen von wegen zum Hersteller schicken und warten. Das ist ein Problem des Händlers, nicht deins. Es hilft ganz explizit zu sagen, dass hier ein Gewährleistungsfall vorliegt und auch als solcher abgewickelt werden soll. Gegebenenfalls vom Händler bestätigen lassen (Unterschrift).
 
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oh, danke dir pokerclock:daumen:

zumindest beim nächsten Mal weiß ich besser Bescheid. Hatte Caseking nochmal angeschrieben warum es keinen Ersatz gab, bei lagernder Ware, bzw. das ich mich als Kunde doch etwas "über den tisch gezogen fühle". Antwort war halt "Leider ist es jedoch bei Hardware (wie zum Beispiel Grafikkarten) zwingend notwendig, dass diese vom Hersteller selbst bezüglich des genannten Defektes geprüft werden", tsja..da hab' ich es aus reiner Unwissenheit vergurkt.

Hoffe bloß das die Karte irgendwann repariert zurück kommt und ich noch ein paar Taler dafür bekomme, da ich mir woanders Ersatz bestellt habe.

edit: auch "wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist" durch meine ?&%§ Dummheit, kann ich immer noch eine Frist setzen, oder ist es jetzt wirklich zu spät?
 
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Du kannst nach wie vor eine Frist setzen und Nacherfüllung fordern, gegebenenfalls vom Vertrag zurücktreten.

Es hat sich leider sehr stark, insbesondere bei Online-Händlern, eingebürgert den Käufer auf Grundlage von Unwissenheit auszutricksen. Wenn dann doch mal jemand kommt, der ein paar (richtige) §§ zitiert, war es zumeist danach mit der "Geschäftsbeziehung", sprich weitere Einkäufe unerwünscht.
 
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Streng nach dem Gesetzeswortlaut des §346 BGB, nein.

Allerdings gab es zwei widersprüchliche BGH-Urteile dazu, die zur derzeitigen Verunsicherung geführt haben. Die niederinstanzlichen Gerichte sind sich ebenfalls uneins.

Es hilft so zu argumentieren, dass es für den Käufer unverhältnismäßig wäre durch einen von ihm nicht zu vertretenen Mangel einen Nachteil durch Wertersatz zu erleiden.
 
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Hallo Alle, Hallo Pokerclock,

nochmal für Doofe, also mich, zum mitmeißeln bitte. Ich habe am 25.6.13 die Karte in die Reklamation gegeben, könnte ich, wenn ich heute oder morgen(2.7/3.7.2013) Caseking eine Frist setzen bis zum, sagen wir 10.7. oder 15.7, die Karte auszutauschen oder mir den Kaufpreis zu erstatten???

Wie ich geschrieben habe, habe ich mir schon Ersatz bestellt, ob ich das Geld zurück bekomme oder einen funktionierenden Ersatz ist mir eigentlich egal, aber jetzt geht's mir um das Prinzip....nun mutiere ich zum Korinthenkacker, wenn die die versuchen mich zu überrumpeln

edit: Wartezeit wurde mir genannt, mündlich, 2-4 Wochen, wenn ab 25.7. nix passiert ist, soll ich mal anrufen...ich DEPP:wall:, warum gehe ich da auch nach einem harten Arbeitstag hin, wo ich eh schon platt war und lass mich belatschern
 
AW: Gewährleistung, Garantie...Recht vs. Kulanz

Hallo Alle, Hallo Pokerclock,

nochmal für Doofe, also mich, zum mitmeißeln bitte. Ich habe am 25.6.13 die Karte in die Reklamation gegeben, könnte ich, wenn ich heute oder morgen(2.7/3.7.2013) Caseking eine Frist setzen bis zum, sagen wir 10.7. oder 15.7, die Karte auszutauschen oder mir den Kaufpreis zu erstatten???

Die Beantwortung dieser Frage würde wohl zu stark in Richtung Rechtsberatung gehen. Ich kann dir von meiner Seite aus nur ganz allgemein gehalten sagen, dass zwei Wochen als Frist zur Nacherfüllung ab jetzt gesehen, angemessen sein könnten. Sollten die zwei Wochen abgelaufen sein, ohne dass nacherfüllt wurde, könntest du den Vertragsrücktritt erklären. Als Folge davon wären dann die jeweiligen Leistungen (dein Kaufpreis, deren Grafikkarte) zurück zu gewähren. Alleine aus Nachweiszwecken könnte es sich anbieten, das dokumentiert über E-Mail, Fax oder sonstiges auf Papier / in Textform zu erledigen. ;)
 
AW: Gewährleistung, Garantie...Recht vs. Kulanz

Ups, ja sry...Rechtsberatung..danke dir dennoch vielmals!
 
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Ja, ich weiß, dass Caseking hier auch vertreten ist, aber ich habe mir halt von Usern, wie z.B. dir, erhofft etwas mehr über den allgemeinen Sachverhalt zu erfahren (und ich kann mir kaum vorstellen, dass die im Supportforum großartig anders reagieren als der normale Caseking Support, kann mich aber auch täuschen...)
 
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