Das Urteil steht bis es revidiert wurde. Das Rechtsanwälte diese nachträglich infrage stellen ist gängige Praxis, was an der aktuellen Lage jedoch nichts ändert.
Du verkennst nach wie vor, welchen Wirkkreis das Urteil hat. Es bescheinigt nichts anderes, als das diese konkrete Beschwerde dieser konkreten Beschwerdeführer in diesem konkreten Fall nach Ansicht des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (nach der für diesen erkennbarer bekannter Sachlage) keine
Menschenrechtsverletzung darstellt.
Darüber, ob das Push-Back-Verfahren im Generellen mit EU-Recht vereinbar ist, kann man vor dem EGMR nicht klagen, denn dieser ist dafür nicht zuständig und hat folglich auch nicht darüber zu befinden.
Genauso könnte man argumentieren, das als das Asylrecht verfasst wurde, man sicher nicht von einer Massenmigration aktuellen Ausmaßes ausging, sondern das dort ganz anderen Rahmenbedingungen gesetzgebend waren, was eine Anpassung an Gesetzgebung und Verfahren bedingt.
Der Anspruch auf Asyl bzw. subsidiären Schutz richtet sich nach der Fluchtursache und dem sich daraus ergebenden Status von Asylsuchenden bzw. dessen Anerkennung, nicht nach deren Anzahl. Der Umfang des Schutzes bzw. der Hilfe richtet sich schon immer nach den jeweiligen Möglichkeiten, nicht jedoch der grundsätzliche Anspruch.
Ich möchte anregen, dass du dich mit den internationalen Rechtsgrundlagen auseinandersetzt, bevor wir diesen Aspekt der Diskussion fortführen.
Ich hoffe das dient nicht als Argument gegen geltendes Recht, denn sonst könnte man die Anwendung des Asylrechtes aufgrund von Verirrungen und Verfehlungen vereinzelter Schutzsuchender ebenso infrage stellen und das wollen wir doch nicht.
Das ist eine Nebelkerze, denn es gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und die Anerkennung der Nothandlung; also wenn beispielsweise Flüchtende nicht zurück *können* und nicht vorwärts *dürfen*. Gegen das, was man nicht darf, kann man immerhin noch verstoßen, was nicht geht, geht halt nicht. Wenn du beispielsweise Nahrung stiehlst um nicht zu verhungern, oder zum Schutz vor dem Erfrieren einen Unterschlupf aufbrichst, sind das zwar per se kriminelle Handlungen, bleiben jedoch in aller Regel straffrei.
Welche Notlage hingegen griechische Grenzer zwingt, Flüchtlinge während des (nach wie vor rechtlich zweifelhaften) Push-Backs auszurauben, müsste man mir erklären.
Gut, kann ja sein, dass deren Bezahlung nach zig erzwungenen Sparmaßnahmen gegen Griechenland derart prekär ist, dass sie und/oder deren Familien verhungern und/oder erfrieren ... Das müsste man eventuell untersuchen, ich gehe allerdings erst einmal davon aus, dass dem nicht so ist. Das wird der innere Schweinehund sein, der sich heraustraut, wenn es an Kontrolle fehlt und kaum Konsequenzen zu befürchten sind. Und mit zunehmender Eskalation steht zu erwarten, dass es nicht bei Raub und Schikane bleibt.
Würde man alle Entscheidungen auf moralischer Ebene treffen, wäre das sicher sehr ehrbar, aber leider nicht sonderlich praktikabel
"Praktikabel" bedeutet "durchführbar". Ein paar tausende, zehntausende oder sogar hunderttausende Schutzsuchende auf 27 europäische Länder zu verteilen und mit dem Lebensnotwendigstem zu versorgen, ist logistisch kein unlösbares, ja noch nicht einmal ein besonders anspruchsvolles Problem. Das Problem ist das Fehlen des politischen Willens, der vielbeschworenen europäischen Einheit und der gemeinsamen Werte.
Und wenn das alles fehlt und man nicht einmal so eine relativ einfache Aufgabe gemeinsam gemeistert oder auch nur Einigkeit hergestellt bekommt, ist die EU nichts, was an der griechischen Außengrenze verteidigt werden müsste. Da könnten die Griechen auch sagen "Leckt uns, wir sparen uns die Mühe und lassen der Sache ihren Lauf - bei uns werden ohnehin die Wenigsten bleiben".