Geschichte wiederholt sich?

Ich bin ja für eine ÖPNV Steuer (Zweckbindung erlauben) ohne Beitragsbemessungsgrenze.
Wozu noch ne Steuer? Dafür gibt es doch schon genügend Steuern. Es gibt die Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer, Umsatzssteuer, Kapitalertragssteuer, Einkommensteuer usw....

Wenn man den ÖPNV fördern möchte, dann muss man eben auch mal über die Mittelverwendung diskutieren. Es geht eindeutig viel zu viel Geld für Soziales und Rente drauf sowie aufgeblähte Bürokratieapparate. Ich finde es wird auch mal Zeit das der Staat mit dem auskommt was er einnimmt und wir mal ernsthaft Streichkonzerte veranstalten. Da lassen sich große Summen freischaufeln. Das schließt insbesondere auch Ausgaben an Menschen ein, die hier gar nicht sein dürften. Da lassen sich alleine locker 25 Mrd. pro Jahr generieren. Bei den ganzen Partei und NGO Apparaten könnten wir auch mal dringend den Kahlschlag anlegen.
 
Vor allem halte ich eine Quote von 50/50 für völlig verfehlt. Wenn überhaupt Quote dann auch in Relation zu den Mitgliedern. Wenn in einer Partei deutlich mehr männliche Mitglieder als weibliche sind, dann kann es m.E. nicht sein dass 50% auf den Listen von Frauen kommen sollen. Das wäre eine absolut überproportionale Vertretung die dem Anteil der Mitglieder in keiner Weise gerecht wird.
Es widerspricht dem passiven Wahlrecht, denn es kann sich dann nicht mehr jeder aufstellen lassen, wenn es nicht genügend Frauen bzw. Männer gibt, die sich aufstellen lassen wollen.
 
Ich finde es wird auch mal Zeit das der Staat mit dem auskommt was er einnimmt und wir mal ernsthaft Streichkonzerte veranstalten.

Finde ich auch.
Endlich mal die Kohle von den Cum Ex Geschäften zurück holen
Endlich mal die Kohle der Steuerhinterzieher zurück holen.
Endlich mal die Kohle von den betrügerischen Unternehmen einkasieren.
 
Es geht eindeutig viel zu viel Geld für Soziales und Rente drauf sowie aufgeblähte Bürokratieapparate.

Für Soziales könnte definitiv mehr getan werden, da wäre ich der letzte, der sich drüber aufregt, das irgendwas teuer wird. Natürlich meine ich sinnvolle Sachen wie Kindergärten, Schulen, Spielplätze(und deren Wege dahin), Kindertagesstätten, Kinderkliniken, Altenpflege usw.
 
Ich finde es wird auch mal Zeit das der Staat mit dem auskommt was er einnimmt und wir mal ernsthaft Streichkonzerte veranstalten. Da lassen sich große Summen freischaufeln. Das schließt insbesondere auch Ausgaben an Menschen ein, die hier gar nicht sein dürften.

Aber wir können die ganzen Rechtsextremen doch nicht verhungern lassen! :P
 
Vor allem antwortest Du nicht. Also - zu welchem Ergebnis sind die Wissenschaftlichen Dienste denn nun gekommen? Gerne Freitext oder Zitate aus der Ausarbeitung, aber eher keine Links zur WELT.

Ich habe dir einen Zeitungsartikel, als auch die Originalquelle geliefert. Da du auf die besagte Originalquelle inhaltlich eingegangen bist, unterstelle ich, dass du Sie kennst.

Ich werde dir als das Vorlesen eines Dokumentes, dass du selbst bereits gelesen hast, nicht abnehmen.
 
Stimmt. Eine angreifbare Position zu beziehen ist nicht so Dein Ding. Andeuten und das Gegenueber den Satz beenden lassen um hinterher sagen zu koennen, Du haettest das ja nie behauptet, ist da rhetorisch auch deutlich komfortabler.

Und Ja, ich habe das Originaldokument gelesen (Du auch?). Und, tada, es kommt zu keinem "Schluss". Trotzdem behauptest Du das. Warum? Ernstgemeinte Frage.
 
Stimmt. Eine angreifbare Position zu beziehen ist nicht so Dein Ding. Andeuten und das Gegenueber den Satz beenden lassen um hinterher sagen zu koennen, Du haettest das ja nie behauptet, ist da rhetorisch auch deutlich komfortabler.

Ich habe einen Standpunkt bezogen. Ich lehne es nur ab, ständig Standpunkte untergeschoben zu bekommen, die nicht bezogen habe.

Das ist ein Unterschied.

Und Ja, ich habe das Originaldokument gelesen (Du auch?). Und, tada, es kommt zu keinem "Schluss". Trotzdem behauptest Du das. Warum? Ernstgemeinte Frage.

Ich schließe mich den Schlussfolgerungen an, die der Autor des von mir verlinkten Artikels zieht. Denn diese Schlussfolgerungen kann man aus dem Originaldokument ziehen.

Ich wüsste auch nicht, wo der Autor irgendwelche Fehler gemacht haben soll.

BTW mal eine kurze Frage:

Sofern ich dich – und andere User – richtig verstehe (bitte korrigier mich, wenn ich falsch liege), hat Frau Merkel 2015 nichts falsch gemacht, als sie im Alleingang ohne das Parlament die Leute ins Land ließ, richtig?

Bundestag lehnt Aufnahme von 5000 Fluechtlingen aus Griechenland ab - DER SPIEGEL

Warum war jetzt er Bundestag notwendig?

Wenn Frau Merkel im Jahr 2015 im Alleingang ja sagen durfte, müsste sie doch im Jahr 2020 auch im Alleingang nein sagen dürfen, oder?
 
Wenn dem so wäre, wäre der wissenschaftlich Dienst des Bundestages wohl nicht zu seinem Ergebnis gekommen.

Ich schließe mich den Schlussfolgerungen an, die der Autor des von mir verlinkten Artikels zieht. Denn diese Schlussfolgerungen kann man aus dem Originaldokument ziehen.

?

Was stimmt denn nun? Kommen die Wissenschaftlichen Dienste nun zu irgendeinem Schluss oder doch bloss irgendein Autor mit spekulativ eher ueberschaubarer staatsrechtlicher Qualifikation? Fuer Jemanden, der gerne angreifbare Positionen bezieht, eierst Du ganz schoen rum.

BTW mal eine kurze Frage:

Keine Frage, sondern die naechste Verzerrung, Halbwahrheit oder Ganzluege (such Dir was aus). Ich habe Dir im anderen Thread schon Deinen Fehler aufgezeigt und habe keine Plaene, es hier schon wieder zu tun.
 
?Was stimmt denn nun? Kommen die Wissenschaftlichen Dienste nun zu irgendeinem Schluss oder doch bloss irgendein Autor mit spekulativ eher ueberschaubarer staatsrechtlicher Qualifikation?

Anstatt des argumentum ad hominem jetzt auf einen Autor auszuweiten, zeig doch einfach mal die angeblichen Fehler auf.

Fuer Jemanden, der gerne angreifbare Positionen bezieht, eierst Du ganz schoen rum.

Also noch deutlicher als, ich schließe mich den Schlussfolgerungen (die ich verlinkt habe) an, geht es ja nun wirklich nicht. Was genau ist so unklar, für dich?

Keine Frage, sondern die naechste Verzerrung, Halbwahrheit oder Ganzluege (such Dir was aus). Ich habe Dir im anderen Thread schon Deinen Fehler aufgezeigt und habe keine Plaene, es hier schon wieder zu tun.

Argumentum ad hominem die nächste. Es ist ganz einfach.

Entweder Frau Merkels Alleingang war 2015 richtig, dann dürfte sie auch 2020 im Alleingang entscheiden.

Oder aber ihr Alleingang 2015 war nicht richtig, dann war der Antrag im Bundestag 2020 richtig, aber es hätte auch eines Antrages 2015 bedurft, über den das Parlament abstimmt.

Also, was darf es sein?
 
Anstatt des argumentum ad hominem jetzt auf einen Autor auszuweiten, zeig doch einfach mal die angeblichen Fehler auf.

Hast Du eine Lese- oder eine kognitive Schwaeche? Du hast erst suggeriert, die Wissenschaftlichen Dienste seien zu einem Ergebnis (Zitat von Dir!) gekommen (was nicht zutrifft - Du darfst aber immer noch gerne die Stelle zitieren, an der sie das tun) und fluechtest Dich nun hinter einen Autor, der eine Meinung hat, die Deiner entspricht und die Du durch die Ausarbeitung gedeckt siehst. Du erkennst da wirklich keinen Unterschied und rufst lieber wieder argumentum ad mimimi?

Fun Fact: Alle einschlaegigen Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht waren erfolglos; alle Strafanzeigen gegen Merkel stellten sich als haltlos heraus. Zeig doch einfach mal die angeblichen Fehler auf? Ach, das kannst Du nicht?

Entweder Frau Merkels Alleingang war 2015 richtig, dann dürfte sie auch 2020 im Alleingang entscheiden.

Oder aber ihr Alleingang 2015 war nicht richtig, dann war der Antrag im Bundestag 2020 richtig, aber es hätte auch eines Antrages 2015 bedurft, über den das Parlament abstimmt.

Stellst Du Dich so doof oder ... ?

Es gab einen Antrag von Buendnis 90 / Die Gruenen, ueber den der Deutsche Bundestag abgestimmt und ihn abgelehnt hat. Es gab keinen Antrag der Regierungsparteien oder gar der Kanzlerin - also auch keine Zustimmung oder Ablehnung. Tage spaeter gab es eine Entscheidung des Koalitionsausschusses, eine begrenzte Personenzahl und einen bestimmten Personentyp aufzunehmen. Zwei voellig getrennte Vorgaenge. Welchen Teil davon verstehst Du denn bloss nicht!?

Du beleidigst hier die Intelligenz der Leser und vergleichst nicht etwa Aepfel mit Birnen, sondern Kartoffeln mit Schraubendrehern.
 
Hast Du eine Lese- oder eine kognitive Schwaeche?

Argumentum ad hominem ersetzt immer noch keine Argumente.

Du hast erst suggeriert, die Wissenschaftlichen Dienste seien zu einem Ergebnis (Zitat von Dir!) gekommen (was nicht zutrifft - Du darfst aber immer noch gerne die Stelle zitieren, an der sie das tun) und fluechtest Dich nun hinter einen Autor, der eine Meinung hat, die Deiner entspricht und die Du durch die Ausarbeitung gedeckt siehst. Du erkennst da wirklich keinen Unterschied und rufst lieber wieder argumentum ad mimimi?

Bitte an welcher Stelle behauptet der Autor falsche Tatsachen. Weil darauf läuft deine Aussage ja hinaus.

Darüber hinaus wieder nur ein ziemlich langer Absatz Argumentum ad hominem. Und das du versuchst, das ganze ins lächerliche zu ziehen, zeigt ja nur, dass ich damit richtig liege.

Fun Fact: Alle einschlaegigen Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht waren erfolglos; alle Strafanzeigen gegen Merkel stellten sich als haltlos heraus. Zeig doch einfach mal die angeblichen Fehler auf? Ach, das kannst Du nicht?

Also läuft es darauf hinaus, dass Frau Merkel im Jahr 2015 im Alleingang diese Entscheidung treffen durfte, verstehe ich dich richtig?

Warum trifft sie dann im Jahr 2020 nicht die Entscheidung im Alleingang? Das müsste doch gedeckt sein, oder nicht?

Stellst Du Dich so doof oder ... ?

Argumentum ad hominem ersetzt immer noch keine Argumente.

Es gab einen Antrag von Buendnis 90 / Die Gruenen, ueber den der Deutsche Bundestag abgestimmt und ihn abgelehnt hat. Es gab keinen Antrag der Regierungsparteien oder gar der Kanzlerin - also auch keine Zustimmung oder Ablehnung. Tage spaeter gab es eine Entscheidung des Koalitionsausschusses, eine begrenzte Personenzahl und einen bestimmten Personentyp aufzunehmen. Zwei voellig getrennte Vorgaenge. Welchen Teil davon verstehst Du denn bloss nicht!?

Mal abgesehen von dem zigsten Versuch Argumentum ad hominem.

Wenn du mir erst zwei Absätze zuvor erklärt, dass Frau Merkel im Jahr 2015 im Alleingang entscheiden durfte (so verstehe ich zumindest deinen Absatz, korrigier mich wenn ich falsch liege), dann hätte Frau Merkel den Antrag der Grünen doch einfach beiseitewischen können und auf das Jahr 2015 verweisen können.

Wenn sie damals alleine entscheiden durfte, müsste sie doch heute auch noch können, oder nicht? Und die Grünen müsste daran nichts auszusetzen haben, haben sie den Alleingang von Frau Merkel 2015 doch gefeiert und nie in Frage gestellt.

Also wenn Frau Merkel 2015 im Alleingang entscheiden durfte, warum sollte sie es 2020 nicht mehr dürfen?

Du beleidigst hier die Intelligenz der Leser und vergleichst nicht etwa Aepfel mit Birnen, sondern Kartoffeln mit Schraubendrehern.

Argumentum ad hominem ersetzt immer noch keine Argumente.

Fazit: Jede Menge Argumentum ad hominem (wie zu erwarten war).
 
Du reitest immer noch darauf herum, dass die Aufnahme der Füchtlinge 2015 illegal war?
Nö, war es nicht. Das hat der europäische Gerichtshof 2017 festgestellt.
 
Du reitest immer noch darauf herum, dass die Aufnahme der Füchtlinge 2015 illegal war?
Nö, war es nicht. Das hat der europäische Gerichtshof 2017 festgestellt.

Das hat der europäische Gerichtshof nicht festgestellt.

https://rsw.beck.de/aktuell/meldung...end-fluechtlingskrise-der-jahre-2015-und-2016

Ganz im Gegenteil hat der EUGH festgestellt, dass das Dublin-Verfahren auch während der „Flüchtlingskriese“ gilt und auch, dass das Überschreiten von Grenzen ohne Einhaltung der Vorraussetzungen illegal ist.

Was die Richter betonen ist, dass man von der Selbsteintrittsklausel Gebrauch machen kann.

Und hier wird es jetzt interessant:

https://www.bundestag.de/resource/b...80672e965faad3498e93/wd-3-109-17-pdf-data.pdf

„Zwar wird einerseits auf den „Rechtsrahmen der Dublin-III-Verordnung“ verwiesen, was die Anwendung des § 18 Abs. 4Nr. 1 AsylG (vorrangige Dublin-Zuständigkeit) nahelegt. Andererseits wird die genaue Rechtsgrundlage des § 18 Abs. 4 AsylG in Bezug auf die Nr. 1 oder Nr. 2 gerade nicht benannt und das Vorliegen einer Anordnung des Bundesministeriums des Innern trotz der konkreten Fragestellung nicht ausdrücklich zurückgewiesen. Soweit vorrangige Dublin-Zuständigkeiten angenommen worden sein sollten, bliebe zu klären, ob und inwieweit die Bundesregierung vom Recht des Selbsteintritts Gebrauch gemacht hat oder von einer unionsrechtlichen Verpflichtung ausgegangen ist.

Ansonsten ergänzend:

Rechtsstaat laut Urteil „ausser Kraft gesetzt“: Das Geheimnis der Grenzoeffnung - Politik - Stuttgarter Zeitung

Der Betroffene habe sich zwar eindeutig durch seine „unerlaubte Einreise in die Bundesrepublik“ strafbar gemacht. „Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich jedoch seit rund eineinhalb Jahren außer Kraft gesetzt“, befanden die Richter, „und die illegale Einreise ins Bundesgebiet wird momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt.“ Aktenzeichen: 13 UF 32 / 17.

Der Rechtsstaat sei teilweise außer Kraft gesetzt – das konstatiert nicht irgendein verschrobener Provinzrichter, sondern ein deutsches Obergericht, ein Senat, dessen Mitglieder es als besonders befähigte Juristen bis ans OLG brachten?
 
Bitte an welcher Stelle behauptet der Autor falsche Tatsachen. Weil darauf läuft deine Aussage ja hinaus.

Wie gesagt: Lesen, denken, schreiben. Du hast unrichtigerweise behauptet, die Wissenschaftlichen Dienste seien zu irgendeinem Ergebnis gekommen - und das sind sie eben gerade nicht. Und scheinbar hast Du nichtmal die Nuesse im Schlueppi, Deinen Fehler zuzugeben und schwurbelst nun von irgendeiner Autorenmeinung herum (ein Autor, der sich nicht zu schade dafuer ist, die eigene Meinung durch ueberhoehen zu wollen, dass er von einem "Gutachten" spricht). Womit Du Dich als "Gespraechs"partner endgueltig disqualifiziert hast.

Also läuft es darauf hinaus, dass Frau Merkel im Jahr 2015 im Alleingang diese Entscheidung treffen durfte, verstehe ich dich richtig?

Warum trifft sie dann im Jahr 2020 nicht die Entscheidung im Alleingang? Das müsste doch gedeckt sein, oder nicht?

Die Bundesregierung hat 2015 in Abstimmung mit und auf Bitten von Oesterreich die Einreise von Fluechtlingen hingenommen. Dieselbe Bundesregierung hat vor ein paar Tagen wiederum der Aufnahme von minderjaehrigen Kindern in einer Notsituation aus Griechenland zugestimmt. Falls Du der Auffassung waerst, dabei sei geltendes Recht gebrochen worden, kannst Du Strafanzeige stellen oder Deine angebliche politische Heimat, die FDP, in Karlsruhe dagegen organklagen. Stand heute habe ich keinen Anlass zu glauben, dass eine der beiden Entscheidungen rechtlich zu beanstanden ist.
 
Wie gesagt: Lesen, denken, schreiben.

Wie gesagt, argumentum ad hominem ersetzt keine Argumente.

Du hast unrichtigerweise behauptet, die Wissenschaftlichen Dienste seien zu irgendeinem Ergebnis gekommen - und das sind sie eben gerade nicht.

https://extreme.pcgameshardware.de/...chichte-wiederholt-sich-250.html#post10233705

Und scheinbar hast Du nichtmal die Nuesse im Schlueppi, Deinen Fehler zuzugeben und schwurbelst nun von irgendeiner Autorenmeinung herum (ein Autor, der sich nicht zu schade dafuer ist, die eigene Meinung durch ueberhoehen zu wollen, dass er von einem "Gutachten" spricht). Womit Du Dich als "Gespraechs"partner endgueltig disqualifiziert hast.

1. Argumentum ad hominem ersetzt keine Argumente

2. Bitte konkret die Fehler des Autors benennen, ansonsten sehe ich auch hier wieder nur Nr. 1.

Die Bundesregierung hat 2015 in Abstimmung mit und auf Bitten von Oesterreich die Einreise von Fluechtlingen hingenommen. Dieselbe Bundesregierung hat vor ein paar Tagen wiederum der Aufnahme von minderjaehrigen Kindern in einer Notsituation aus Griechenland zugestimmt. Falls Du der Auffassung waerst, dabei sei geltendes Recht gebrochen worden, kannst Du Strafanzeige stellen oder Deine angebliche politische Heimat, die FDP, in Karlsruhe dagegen organklagen. Stand heute habe ich keinen Anlass zu glauben, dass eine der beiden Entscheidungen rechtlich zu beanstanden ist.

Dann beantworte doch einfach die Frage.

Wenn Frau Merkel 2015 zum Alleingang berechtigt war, warum ist sie es nicht im Jahr 2020?
 
Was die Richter betonen ist, dass man von der Selbsteintrittsklausel Gebrauch machen kann.

Ja, das hat die Bundesregierung 2015 gemacht und da es eh keine geschlossene Grenzen gab -- denn die EU hat ja keine Grenzen mehr -- ist es natürlich rechtlich korrekt.
Keine Ahnung, was du dir da immer zusammenreimst und ausdenkst.
 
Ja, das hat die Bundesregierung 2015 gemacht

Das ist zumindest umstritten, ob sie es gemacht hat. Ich habe dir doch die Quellen verlinkt.

und da es eh keine geschlossene Grenzen gab -- denn die EU hat ja keine Grenzen mehr -- ist es natürlich rechtlich korrekt.

Keine Binnengrenzen, aber Außengrenzen hat sie sehr wohl. Die Griechen verteidigen sie diesmal ja auch anständig. Dabei sollten wir sie unterstützen.

Darüber hinaus sind mehrere Länder nach 2015 auch dazu übergegangen die Binnengrenzen zu kontrollieren. Es ist also möglich, so man will.

Keine Ahnung, was du dir da immer zusammenreimst und ausdenkst.

Ich reime mir gar nichts zusammen, ich habe dir die entsprechenden Quellen genannt. Du musst keine Strohmänner aufbauen.
 
Das ist zumindest umstritten, ob sie es gemacht hat. Ich habe dir doch die Quellen verlinkt.

Und? Wo sind denn die Strafen für Merkel?
Wieso ist dann jede Klage gescheitert? Weil Merkel die Gerichte gekauft hat?

Keine Binnengrenzen, aber Außengrenzen hat sie sehr wohl. Die Griechen verteidigen sie diesmal ja auch anständig. Dabei sollten wir sie unterstützen.

Und?
Österreich hat die Flüchtlinge weiter geleitet. Wo ist denn die Grenze zwischen Österreich und Deutschland, die geschlossen war?
Ich kann mich an keine erinnern.

Darüber hinaus sind mehrere Länder nach 2015 auch dazu übergegangen die Binnengrenzen zu kontrollieren. Es ist also möglich, so man will.

Verstößt das nicht gegen das Dublin Abkommen?
Ach ja. Ein Staat kann ja selbst entscheiden. Er kann eine Grenze schließen oder er kann menschen aufnehmen.

Ich reime mir gar nichts zusammen, ich habe dir die entsprechenden Quellen genannt. Du musst keine Strohmänner aufbauen.

Du denkst dir dein Szenario zurecht. Mehr machst du nicht.
Wir leben doch in einem Rechtsstaat. Du kannst also Merkel oder wen auch immer anzeigen. Das steht dir frei.
Mach das doch mal anstatt dich immer nur in einem Forum auszuheulen.
 
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