Gericht verbietet WLAN-Sharing via Fon

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Henninges

PCGH-Community-Veteran(in)
aus einem it-express newsletter :
Gericht verbietet WLAN-Sharing via Fon

Einem Urteil des OLG Köln zufolge ist das Geschäftsmodell von Fon wettbewerbwidrig.

Das WLAN-Sharing störe den Markt, weil es Konkurrenten, in diesem Fall die Anbieter des Internet-Zugangs, behindere.

Das Prinzip von Fon ist simpel: teile deinen Breitbandanschluss via WLAN mit anderen und du darfst an deren Hotspots kostenlos ins Internet. Das allerdings ist unzulässig, wie das Oberlandesgericht Köln jetzt enschied und damit ein Urteil der Vorinstanz bestätigte.

Das Geschäftsmodell von Fon sei unlauter und geeignet, die Interessen des klagenden Providers zu behindern, führe es doch das Prinzip einer Flatrate ad absurdum, meinten die Richter.
Flatrate-Angebote seien schließlich so kalkuliert, dass starke Nutzung durch andere Nutzer ausgeglichen wird, die seltener surfen beziehungsweise Daten herunterladen. Fon mache diese Mischkalkulation der Anbieter hinfällig, erklärte das Gericht, und behindere damit nicht nur den Internet-Anbieter, sondern auch den Interessen der Verbraucher, weil es das Angebot von Flatrates grundsätzlich in Frage stellt.

Der »schmarotzende« Zugriff auf die von Mitbewerbern mit erheblichen Kosten eingerichteten Internet-Zugänge gefährde den Wettbewerb, führten die Richter weiter aus. Selbst wenn die Auswirkungen noch gering seien, wohne dem Geschäftsmodell von Fon doch ein »beträchtliches Gefährdungspotential« inne, gerade im Hinblick auf mögliche Nachahmer.

Das Gericht hat die Revision des Urteils vor dem BHG zugelassen. Sollte das auch dieses gegen das WLAN-Sharing entscheiden, stehen neben Fon auch andere Anbieter wie Sofanet und Hotsplots vor dem Aus.

Das private Teilen des WLAN-Zugangs ist von dem Urteil nicht betroffen, denn »nichtkommerzielle Formen der Vermittlung kabelloser Internetzugänge an Dritte ohne eigenen DSL-Zugang sind nicht Gegenstand des Rechtsstreits«, wie das OLG erklärte.

wie gut das ich meinen fon-router neulich in der bucht gelassen habe...
 
Naja auf der einen Seite kann ich das Urteil verstehen auf der anderen aber nicht.

Wäre ja fast das gleiche wie wenn man sagen würde Fahrgemeinschaften sind illegal weil sie der Auto-Industrie schaden. ;)

MfG DanielX
 
Naja auf der einen Seite kann ich das Urteil verstehen auf der anderen aber nicht.

Wäre ja fast das gleiche wie wenn man sagen würde Fahrgemeinschaften sind illegal weil sie der Auto-Industrie schaden. ;)

MfG DanielX

Nicht sosehr der Autoindustrie als der Bus- und Taxibranche. Da stimmt der Vergleich schon eher, aber immer noch nicht ganz. Die baut ja nicht die Straßen und Autobahnzubringer.
 
versteh ich das richtig: es geht bei dem service nur darum, dass zB ich fon-member bin und auch ne flatrate haben muss, aber FALLS ich irgendwo unterwegs, dann kann ich mich kostenlos bei einem anderen "fon"-mitglied einloggen, und andere fon-member können sich wiederum bei mir zu hause einloggen?

angesichts der tatsache, dass internetfähige geräte immer mobiler udn preiswerter werden, ist das in der tat eine "gefahr" für die anbieter. das urteil is an sich sogar ziemlich zukunfts-vorschauend. wenn sich so ein service etablieren würde, dann könnte jedermann quasi immer online sein, auch wenn er mal nicht zu hause. das heißt es wären in der tat die leute viel mehr online, weil sie es einfach sein können. und das wiederum würde langfristig bedeuten: deutlich teurere flatrates.

insofern find ich das völlig o.k, dass nicht die leute, die wenig unterwegs sind und/oder unterwegs gar kein internet benutzen wollen, langfristig für online"freaks" mitbezahlen sollen ;)
 
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