Garantieverlust bei Underclocking??

Rizzard

PCGH-Community-Veteran(in)
Hallo zusammen,

ich habe neulich mal meine Graka von 800 MHZ (ab Werk) runter getaktet auf 750 MHZ. Habe ich somit meinen Garantieanspruch verwirkt, oder erlischt dieser nur beim Overclocking.

Ich habe sie deshalb mal runtergetaktet, weil mir ständig dieser "Anzeigetreiber wurde wieder hergestellt" Fehler unterlaufen ist. Beim runter takten tritt dieser zwar immer noch auf, aber etwas seltener.
 
sobald du die vom hersteller vorgegebenen spezifikation verlässt besteht kein anspruch mehr auf garantie ... egal ob UC oder OC ... aber mach dir kein kopp die können es nicht nachvolziehen es sei denn du hast nen anderes bios geflasht ...
 
Auch beim Underclocken kann dir die Karte kaputt gehen... die GPU ist schließlich nicht das einzigste Bauteil einer GraKa...

@ Tread:

Wenn du die Werte nicht per BIOS-Mod fixt können sie es genau so wenig feststellen wie beim OC
 
Es ist im Grunde egal, ob was kaputt gehen kann oder nicht. Wenn es die Garantieerklärung vom Garanten verbietet, dann ist das so.

Anders sieht es natürlich bei der gesetzlichen Gewährleistung aus. Da kommt es dann auf die im Vertrag vereinbarte Beschaffenheit drauf an.
 
Was soll denn beim Underclocken beschädigt werden?

Sry. Habe meine Aussage wohl nicht so formuliert, dass er für jeden selbsterklärend war. Jeder andere wird wohl heraus gelesen haben, spätestens nach dem zweiten Satz, dass ich damit nicht sagen wollte, dass durchs Undervolten die Karte kaputt gehen kann. Es macht halt nur keinen Unterschied, wenn ein anderes Bauteil o.Ä. einen Defekt hat…
 
@ Meuchemörderischer Lord: aso, verstanden :D

Aber wie Demcy schon sagte, das kann man ja net rausfinden, da es ja per Software OCed ist...
 
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