Garantiefall oder nicht?

toub_

Komplett-PC-Käufer(in)
Hallo,
ich habe vor kurzem an meinem LCD 24" Samsung SyncMaster T240 am rechten Bildschirmrand eine grüne senkrechte Pixelreihe "entdeckt" :(
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Ich hoffe man kann erkennen was ich meine :hmm:

Ist das ein Garantiefall, damit ich den meinem Händler zurückschicken kann? oder muss ich bis ans Lebensende damit klarkommen? :x
Wäre verdammt ärgerlich, weil der nur etwas über ein halbes Jahr alt ist! :-(
 
Zuletzt bearbeitet:
wie lang hast du den tft denn schon? wenn es noch innerhalb der zweiwöchigen umtauschfrist ist, kannst du ihn einfach zurückschicken.
 
Kaufdatum ist iwann im Dez. 08 gewesen...

aber ich hab mal "iwann, iwo" gehört, dass es mit Pixelfehlern nur beschraenkte Garantie gibt, zb. dass eine Mindestanzahl an defekten Pixeln erreicht werden muss, um die Garantie zu rechtfertigen ..
kann auch sein dass ich mich irre..
 
Du wirst um eine Reparatur eines Herstellers nicht drummrumm kommen, laut Gesetz musst du 2 Reparaturen dulden...einfach Umtauschen (Umtausch gibt es nach Gesetz nicht) geht nicht...es sei denn der Händler ist überaus Kulant und gibt dir nen neuen...ansonsten KLARER GARANTIE bzw. Gewährleistungsfall!

@ Da_Frank es gibt keine Gesetzliche Umtauschfrist bzw. Rückgaberecht.
Wenn der Händler dir das einräumt ist das pure Kulanz! (z.B. Mediamarkt macht das)
 
mh okay, ich werd den Monitor gleich mal abbauen und morgen zu dem Haendler schicken, vielleicht hab ich ja Glück und bekomm nen neuen ;)
wenns was neues gibt, meld ich mich :>
& danke für die schnellen antworten (:
 
mh okay, ich werd den Monitor gleich mal abbauen und morgen zu dem Haendler schicken, vielleicht hab ich ja Glück und bekomm nen neuen ;)
wenns was neues gibt, meld ich mich :>
& danke für die schnellen antworten (:

Am besten rufst du vorher an, oder legst zumindestens ne Fehlerbeschreibung bei damit der Händler weis worum es geht...lege bitte auch die Rechnung in KOPIE bei damit das alles nicht zu lange dauert...wenn du noch Hilfe brauchst, kannste mich auch gerne per PN anschreiben...hab selber ne Kaufmännische Ausbildung gemacht...kenne da ein paar Kniffe...;).
 
Kaufdatum ist iwann im Dez. 08 gewesen...

aber ich hab mal "iwann, iwo" gehört, dass es mit Pixelfehlern nur beschraenkte Garantie gibt, zb. dass eine Mindestanzahl an defekten Pixeln erreicht werden muss, um die Garantie zu rechtfertigen ..
kann auch sein dass ich mich irre..


Beschränkte Garantie auf PF gibt es nicht!!!

Pixelfehler sind nach der ISO 13404-2 definiert. Hier wird angegeben, wieviel Pixelfehler max. gegeben sein dürfen. Bei Deinem Fehler handelt es sich jedoch nicht um Pixelfehler, sondern um einen Ausfall der Matrix in diesem Bereich!

Wenn Reparatur, dann wird das komplette Display getauscht! Sende mit der Abgabe des Gerätes ein Schreiben mit, in dem Du ein Prüfprotokoll des neuen Displays verlangst! (nach ISO). Du wirst garantiert ein fehlerfreies Display bekommen!!!

Sollte das ganze Gerät getauscht werden, lasse sofort das Eizo drüber laufen. Fehler drin, gleich zurück, und dies bevor das Leihgerät mitgenommen wird!!!!
 
wenn er den monitor online gekauft hat, kann er ihn bei fast jedem shop innerhalb von 2 wochen ohne angabe von gründen zurückschicken.
 
wenn er den monitor online gekauft hat, kann er ihn bei fast jedem shop innerhalb von 2 wochen ohne angabe von gründen zurückschicken.

Laut fernabsatzgesetz schon, nur gibt es da auch Kniffe für den Händler!
Leider ist die Frist ja schon um und das Gerät schon "älter"...

Ich hoffe es klappt alles...:daumen:.
 
Am besten rufst du vorher an, oder legst zumindestens ne Fehlerbeschreibung bei damit der Händler weis worum es geht...lege bitte auch die Rechnung in KOPIE bei damit das alles nicht zu lange dauert....;).

das verlangt der Händler auch ;>
hab in meinen Unterlagen gekramt und ein reklamations-schein dazu gefunden ;) werd alles ausfüllen und morgen zur post bringen :>

frank:
der monitor ist über ein halbes jahr alt. sind also mehr als 2 wochen :P aber du hast recht ;)
 
Du wirst um eine Reparatur eines Herstellers nicht drummrumm kommen, laut Gesetz musst du 2 Reparaturen dulden...einfach Umtauschen (Umtausch gibt es nach Gesetz nicht) geht nicht...es sei denn der Händler ist überaus Kulant und gibt dir nen neuen...ansonsten KLARER GARANTIE bzw. Gewährleistungsfall!

Dass der Verbraucher zwei Reparaturversuche dulden muss, stimmt nicht.

Richtig ist, dass der Verbraucher bereits nach dem setzen einer angemessenen Frist und nach Ablaufen dieser bei nicht erfolgte korrekter Lieferung bereits zurücktreten kann (§323 I BGB in Verbindung mit §§437, 439 BGB). Außerdem hat der Verbraucher ein Wahlrecht (Quelle: Jauernig BGB-Kommentar §439 RdNr. 17) zwischen einer Nachbesserung (Reparatur) oder Nacherfüllung (neue Lieferung einer Sache gleichwertiger Gattung und Güte). Zwar hat der Verkäufer die Möglichkeit einer Einrede, das aber nur, wenn die Nacherfüllung, Nachbesserung nicht zumutbar ist (selten der Fall).

Diese zwei Reparaturen, die man angeblich dulden muss, kommen aus einer Fehlinterpretation des §440 Satz2 BGB. Der Verkäufer kann daraus aber kein Recht zur Nachbesserung/-erfüllung herausleiten (Quelle: Jauernig BGB-Kommentar §440 RdNr 4).

Mehr nützliche Infos gibt es in meinem Blog.

Die Hardware-Community für PC-Spieler - PC GAMES HARDWARE EXTREME - Pokerclock

Richtig ist aber, dass das Wort "Umtausch" im Gesetz nicht existiert, aber Nachbesserung und Nacherfüllung

Die Problematik des FAR wurde ja bereits erklärt. Gibt auch einen nützlichen Blog von mir dazu.

EDIT

Da hier der Gefahrenübergang schön länger als sechs Monate her ist, wird - wenn es ein Sachmangel ist - die problematik des Beweislastumkehrs wichtig. Auch das steht in den Blogs von mir ausführlicher.
 
Dass der Verbraucher zwei Reparaturversuche dulden muss, stimmt nicht.

Richtig ist, dass der Verbraucher bereits nach dem setzen einer angemessenen Frist und nach Ablaufen dieser bei nicht erfolgte korrekter Lieferung bereits zurücktreten kann (§323 I BGB in Verbindung mit §§437, 439 BGB). Außerdem hat der Verbraucher ein Wahlrecht (Quelle: Jauernig BGB-Kommentar §439 RdNr. 17) zwischen einer Nachbesserung (Reparatur) oder Nacherfüllung (neue Lieferung einer Sache gleichwertiger Gattung und Güte). Zwar hat der Verkäufer die Möglichkeit einer Einrede, das aber nur, wenn die Nacherfüllung, Nachbesserung nicht zumutbar ist (selten der Fall).

Diese zwei Reparaturen, die man angeblich dulden muss, kommen aus einer Fehlinterpretation des §440 Satz2 BGB. Der Verkäufer kann daraus aber kein Recht zur Nachbesserung/-erfüllung herausleiten (Quelle: Jauernig BGB-Kommentar §440 RdNr 4).

Mehr nützliche Infos gibt es in meinem Blog.

Die Hardware-Community für PC-Spieler - PC GAMES HARDWARE EXTREME - Pokerclock

Richtig ist aber, dass das Wort "Umtausch" im Gesetz nicht existiert, aber Nachbesserung und Nacherfüllung

Die Problematik des FAR wurde ja bereits erklärt. Gibt auch einen nützlichen Blog von mir dazu.

EDIT

Da hier der Gefahrenübergang schön länger als sechs Monate her ist, wird - wenn es ein Sachmangel ist - die problematik des Beweislastumkehrs wichtig. Auch das steht in den Blogs von mir ausführlicher.

Wenn du mal zurückblätterst wirst du sehen das ich bereits sagte das es kein Umtausch gibt...;).
Und nach über sechs Monaten hat er erstmal Pech (Beweislastumkehr)...was bedeutet das er vom Vertrag zurücktreten kann, aber es steht in den Sternen ob der Händler das mit sich machen lässt denn Recht haben und bekommen sind zwei verschiedene Dinge!

Ausserdem kann der Händler ne Kostennutzungsanrechnung machen machen, was das bedeutet wirst du ja warscheinlich auch wissen.

Und Nacherfüllung gibt es nach dem Zeitraum nicht mehr...da der Fehler erst jetzt entstand...und wenn nicht sind wir wieder bei der Beweislastumkehr.
Nachbesserung bedeutet nichts anderes das der Käufer zwei Reparaturen in kauf nehmen MUSS...er kann allerdings nach kürzester Zeit eine Fristsetzung abgeben, und wenn die nicht eingehalten wird dann vom Vertrag zurücktreten...der Händler wird sich aber hüten das soweit kommen zu lassen...(man kann auf seine Kulanz hoffen).

Und zumutbare Zustände müssen nachgewiesen werden und können meißt nur mit Anwälten geklärt werden...da jeder zweite erzählt das er ohne dies und das nicht Arbeiten kann damit er sein Gerät schneller zurückbekommt.

PS.Ich finde es schade das gerade immer wieder Mods hier so rumklugscheißern und speziel du hier gerade so tust als wäre ich ein Vollidiot und würde mist erzählen, was Definitiv nicht der Fall ist!
Er wollte nur ein zwei kleine Fragen beantwortet haben, und nicht gleich irgendwelche rauskopierten Gesetzestexte lesen müssen...das hätte er auch selber machen können...(ich meine das nicht böse nur kann ich solch ein herablassendes Verhalten anderen gegenüber nicht leiden sorry:daumen2:).
 
PS.Ich finde es schade das gerade immer wieder Mods hier so rumklugscheißern und speziel du hier gerade so tust als wäre ich ein Vollidiot und würde mist erzählen, was Definitiv nicht der Fall ist!
Er wollte nur ein zwei kleine Fragen beantwortet haben, und nicht gleich irgendwelche rauskopierten Gesetzestexte lesen müssen...das hätte er auch selber machen können...(ich meine das nicht böse nur kann ich solch ein herablassendes Verhalten anderen gegenüber nicht leiden sorry:daumen2:).

Der Käufer muss nicht zwei Reparaturen in Kauf nehmen. Zeig mir bitte einen glaubwürdigen Verweis dafür, dann glaube ich dir das auch, aber so nicht.

Die Problematik der Beweislast, hatte ich auch schon angesprochen, ist also kein Grund mir das jetzt anzukreiden.

Ich werde mich deswegen nicht kloppen. Für sowas habe ich keine Zeit.
 
1.Das war nicht böse gemeint, sondern ein Auszug aus meiner Meinung gegenüber deinem doch etwas überheblichen Verhaltens.
2.Ich will mich auch nicht kloppen!
3.Hab ich bereits gesagt das ich ne Kaufmännische Ausbildung habe, und die mit 2 bestand was ja wohl sagt das ich nichts beweisen muss!
4.Nennt sich die Reparatur Nachbesserung die der Kunde in Kauf nehmen MUSS, das kannst du mir glauben.Der Kunde kann allerdings wie schon auch von dir angesprochen eine Fristsetzung machen...obs was bringt steht allerdings in den Sternen denn wie schon gesagt...Recht haben und bekommen sind zwei verschiedene Dinge die doch gerne Anwendung finden!
Und dem Händler bzw. Hersteller muss schuldhaftes Verhalten nachgewiesen werden um schadensersatz...oder Leihgeräte zu fordern...wo wir aber wiederum nach über sechs Monaten bei der Beweislastumkehr wären.Was im Klartext heißt:Alles an Anwaltskosten selber blechen!
Zudem steht sowas wie Nachbesserung in Form von Reparatur in jeden Agb´s eines Händlers die du Automatisch mit dem Kauf akzeptierst!

Wenn du möchtest suche ich gerne nochmal alle Gesetzestexte dazu raus, und lege dir sie vor falls du mich immer noch für unwissend halten solltest...was aber definitiv nicht der Fall ist sorry!
 
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