Kusanar
BIOS-Overclocker(in)
Hallo zusammen!
Da ich ehrlich gesagt nicht genau weiß, wo ich meinen Post einsortieren würde, habe ich mich jetzt mal für das Spiele-Unterforum entschieden, in der Hoffnung hier jemanden zu finden der sich, rein rechtlich gesehen, mit dem Thema auseinandersetzten kann und möchte.
Wie schon im Dezember 2013 von Heise erwähnt (siehe hier) sind seit Ende letzten Jahres die Wortmarken "Geek Nerd" sowie "Gamer" für eine Eintragung bei der DPMA vorgesehen (Details zur Wortmarke "Gamer" hier). D.h. also konkret, sollte Ihr in nächster Zeit vorhaben, die Worte "Geek Nerd" sowie "Gamer" auf Euren Homepages oder Eurer Social-Media-Präsenz zu verwenden, könnte Euch dafür eine Unterlassungsklage oder gar eine Abmahnung ins Haus flattern.
Kann jemand von Euch aufklären, wie es mit der rechtlichen Seite dieser Registrierung aussieht?
Gerade der Begriff "Gamer" ist ja unter Zockern schon allgemeiner Sprachgebrauch und als solches, in meinen Augen und laut MarkenG §8 Abs. 3, nicht schützenswert und somit von einer Registrierung eigentlich ausgeschlossen.
Wie könnte man sich gegen so eine Registrierung erfolgreich wehren? Welche Möglichkeiten des Einspruchs gibt es?
Freue mich schon auf Euren Input
Da ich ehrlich gesagt nicht genau weiß, wo ich meinen Post einsortieren würde, habe ich mich jetzt mal für das Spiele-Unterforum entschieden, in der Hoffnung hier jemanden zu finden der sich, rein rechtlich gesehen, mit dem Thema auseinandersetzten kann und möchte.
Wie schon im Dezember 2013 von Heise erwähnt (siehe hier) sind seit Ende letzten Jahres die Wortmarken "Geek Nerd" sowie "Gamer" für eine Eintragung bei der DPMA vorgesehen (Details zur Wortmarke "Gamer" hier). D.h. also konkret, sollte Ihr in nächster Zeit vorhaben, die Worte "Geek Nerd" sowie "Gamer" auf Euren Homepages oder Eurer Social-Media-Präsenz zu verwenden, könnte Euch dafür eine Unterlassungsklage oder gar eine Abmahnung ins Haus flattern.
Kann jemand von Euch aufklären, wie es mit der rechtlichen Seite dieser Registrierung aussieht?
Gerade der Begriff "Gamer" ist ja unter Zockern schon allgemeiner Sprachgebrauch und als solches, in meinen Augen und laut MarkenG §8 Abs. 3, nicht schützenswert und somit von einer Registrierung eigentlich ausgeschlossen.
Wie könnte man sich gegen so eine Registrierung erfolgreich wehren? Welche Möglichkeiten des Einspruchs gibt es?
Freue mich schon auf Euren Input