Frage zwecks Retoure

Auriale

Komplett-PC-Käufer(in)
Guten Morgen meine Lieben,

Ich habe da mal eine Frage zu einer Retoure die mich gerade betrifft. Ich hatte mir ein Autoradio + Einbaukit bestellt. Um dieses Radio zu verbauen (damit ich es überhaupt testen kann), musste laut Anleitung ein Kunststoffteil rausgebrochen werden (hing mit der Höhenverstellung zusammen).

Nun hatte ich das Radio sowie das Einbaukit Retouniert, aber der Händler möchte mir nicht das Einbaukit erstatten (159 Euro), da dieses beschädigt sei. Wie ist die Gesetzliche grundlage hierfür? Schließlich wurde das Einbaukit nur in dem Maße "beschädigt" wie es die Aufbauanleitung her gab.

Freue mich über Rückmeldungen
Liebe Grüße
 
Ist es ein Gewährleistungsfall (Radio defekt) oder eine Rücksendung innerhalb der 2 Wochen (Fernabsatzgesetz)?
Beim Mangel (wenn nicht durch dich verursacht) muss das Teil getauscht werden (Nachbesserung seitens Händler) oder erstattet werden.

Beim Fernabsatzgesetz ist es die Frage, da ja das auch eine Art "Sonderanfertigung" irgendwie darstellt, wenn auch durch dich.
 
Könnte so sein wie du auch kein Druckerpapier zurückschicken kannst, nachdem du es bedruckt hast.
Könnte aber hier ein Grenzfall sein, da du das Radio ja nur in eingebautem Zustand testen kannst.
 
danke für eure antworten. ich habe die verbraucherschutzzentrale mal angeschrieben. ich würde ja verstehen wenn man vielleicht nen 10 euro einbehalten möchte um es dann als bware weiterverkaufen zu können ohne verlust. aber 159 euro einzubehalten für ein kunststoffteil welches vielleicht nur 2 euro als ersatz kostet finde ich etwas viel. auch habe ich den pioneer ersatzteile service angeschrieben um zu fragen was dieses teil kosten würde.
 
Schwieriges Thema, wenn man das Bauteil für seinen normalen Zweck verändern muss. Es wäre ungefähr so als dürfte man Smartphones nach Abziehen der Schutzfolie auf dem Display nicht mehr zurücksenden. Wirkt ein bisschen wie ein Trick, um Rücksendungen zu erschweren. Telefonier mal mit Verbraucherzentralen und berichte.

Dein Vorschlag, 10,-€ einzubehalten, klingt fair.
 
Schwieriges Thema, wenn man das Bauteil für seinen normalen Zweck verändern muss. Es wäre ungefähr so als dürfte man Smartphones nach Abziehen der Schutzfolie auf dem Display nicht mehr zurücksenden. Wirkt ein bisschen wie ein Trick, um Rücksendungen zu erschweren.
Nö, das bewahrt vor Schäden.

Wenn ich z.B. ein Neuteil mit Lötanschlüssen kaufe und der Hersteller es nur in unverbautem Zustand zurücknimmt, muß ich die Restkosten zahlen oder das Teil behalten.

Daß es nicht paßt, sieht man ja wohl VORHER.
Und wenn eine Zerstörung zum Einbau nötig ist, sollte man VORHER mal wegen der Rücknahme fragen.
 
/sign.
Bei gebrauchsgemäßem Ausprobieren darf der Händler zwar die Rücknahme nicht verweigern. Aber bei jeder Rückgabe wegen nicht gefallens darf er eine der Nutzung angemessene Summe berechnen. Und wenn das Objekt danach so verschlissen ist, dass es für jeden anderen unbrauchbar ist, würde ich 100% nur als fair erachten. Sonst könnte ja jeder bestellen, verbrauchen und dann zurückgeben. "Sorry, diese Tafel Schokolade hat echt nicht geschmeckt wie erwartet, ich schicke das resultat -ist genauso braun- zurück und möchte mein Geld wieder haben"

Anders sieht das übrigens aus, wenn der Händler gesagt hat, alles würde passen und das es tut es doch nicht. In dem Fall nicht im Rahmen der 14-Tage-Regel vom Kauf zurücktreten, sondern im Rahmen der Gewährleistung Nachbesserung einfordern. Wenn der Händler das nicht hinbekommt, muss er alternativ Wandlung anbieten und da ist es dann sein Bier, in welchem Zustand die Ware zurückkommt, solange sie nicht mutmaßlich beschädigt wird. Aber wie gesagt - das geht nur, wenn Kompatibilität zugesichert wurde. Bestellt man auf gut Glück etwas, das eigentlich gar nicht passen kann, ist man logischerweise selbst schuld.
 
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