Filesharing: Eltern können für Kinder haften

AW: Filesharing: Eltern können für Kinder haften

...im Jahr 2019 ist filsharing nicht mehr so Kinderleicht wie zu Zeiten von Napster und co. Um Filesharing zu machen muss man sich schon intensiv damit beschäftigen,und dabei sich in den dunklen seiten des Internets bewegen um dies zu tun. Daher kann man nicht sagen, das dies jedes Kind mal so eben aus versehen macht. Und naja, wie im Supermarkt wenn das Kind einfach eine Schokolade "einsteckt": Eltern haften für ihre Kinder. Oder wenn ein Kind mal eben Autos mit Steinen bewirft: Eltern haften für ihre Kinder.
Bullshit, sofern die Eltern davon nichts mitkriegen haften die nicht automatisch für Diebstahl. YouTube
Zudem: In Ubuntu wird transmission-gtk automatisch mitgeliefert. Auf thepiratebay.org einfach nur den magnet-Link anklicken und schon geht der Download los. Was ist daran zu schwer für ein Kind?
Außerdem ist Filesharing selbst nicht illegal.
Unter Win halt µTorrent. Ist auch nicht schwieriger. Gibt genügend Tutorials auf YT dafür. Zudem sind Kinder im Internet meist besser als ihre Eltern.
 
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Genau meine Frage: Ich habe 3 Kinder, 1 davon hat wohl Mist gebaut, aber haften muss ich :confused:

Wie arm ist das denn? Wie tief kann unser Rechtsstaat noch sinken?? Dafür bekommen
unsere Spezis in den Aufsichtsräten der Kontentmafia bestimmt wieder eine Bonuszahlung. :-$

um es mit einem typischen Autovergleich auszudrücken ...

das 1 volljährige hat sich das Familienauto geliehen, damit verursacht des volljährige Kind nun einen Schaden und begeht Fahrerflucht. als die Polizei aufschlägt sagt der Halter des Wagens er wüsste zwar wer damit gefahren ist aber um ein Familienmitglied nicht zu belasten würde man keine aussage dazu treffen.
natürlich wird nun der Halter des Fahrzeugs für den entstandenen Schaden zu Rechenschaft gezogen und in Zukunft muss ein Fahrtenbuch geführt werden.
 
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....

@Topic
Der Gesetzgeber denkt leider nicht weit genug. Eltern können nicht ständig rund um die Uhr auf ihre Sprösslinge acht geben. Und wenn diese meinen sie müsste vorsätzlich gegen das Gesetz verstoßen, sollten diese auch sofern sie das "Strafalter" erreicht haben dafür büßen müssen.
Kinder genießen ja den Schutz vor dem Gesetz bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. Auch da sollte das Gesetz angepasst werden um Eltern zu entlasten und nicht zu belasten.

Vor allem, wenn man bedenkt, das die heutigen Teenies, wohl zu 99% allen diesen Eltern haushoch überlegen sind, was die Verwendung von PC und Co. betrifft... ;)

mfg
 
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"Der Schutz der Familie dient nicht dazu, sich aus taktischen Erwägungen der eigenen Haftung für die Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums zu entziehen"
Mehr ist dazu nicht zu sagen.

Hier geht es nicht um irgendwelche ethischen Fragen, sondern um die Entziehung aus der Haftung, indem man rechtmissbräuchlich das Grundrecht des Schutzes der Familie vorschiebt - und zwar an einer Stelle, an der es garnicht vorgesehen ist. Wundert mich, dass darüber überhaupt jemand diskutiert.
 
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Hier geht es nicht um irgendwelche ethischen Fragen, sondern um die Entziehung aus der Haftung, indem man rechtmissbräuchlich das Grundrecht des Schutzes der Familie vorschiebt - und zwar an einer Stelle, an der es garnicht vorgesehen ist. Wundert mich, dass darüber überhaupt jemand diskutiert.
Das Problem an der Sache sind die Mitnutzer, Es gab auch Fälle, in denen haben Kanzleien ohne Anspruch Abmahnungen versandt.
 
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Doch, du kannst es nachweisen, wenn in der "Internetbox" oder Router der sogenannte Push Service eingerichtet ist. Da wird nämlich Uhrzeit, IP, E-Mails usw. per Mail an deine E-Mail-Adresse die du dort angegeben hast gesendet.
So halte ich Nachweise persönlich bereit.;)
Und die sind authentisch verwertbar.

Danke, gleich eingerichtet:daumen:
 
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Den Anwalt los schicken der sollte das bekommen. (wegen der IP6 Nummer)

Abmahnung ohne Handlungsgrundlage habe ich bisher 2x bekommen. Einmal für irgend einen Justin Bieber Song und einmal für einen angeblichen Terminator Film.

Hab beide briefe ignoriert da ich alleine lebend weder das eine höre noch das andere jemals geschaut habe.

Nie wieder was gehört davon :ugly:
 
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Wenn es nur das wäre... es ist eigentlich noch viel schlimmer.

"Der Schutz der Familie dient nicht dazu, sich aus taktischen Erwägungen der eigenen Haftung für die Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums zu entziehen"

Heiß so viel wie: Die Rechte einer Firma an ein paar Bits und Bytes sind mehr wert, als der Wunsch der Eltern, die Familie zu schützen. Einziger Sinn und Zweck dieses Aussageverweigerungsrechtes war es anzuerkennen, dass es eben gerade z.B. Eltern nicht zuzumuten war, Kinder, von deren Schuld sie wissen, durch eigene Aussagen belasten zu müssen. GENAU DAS sollte Eltern erspart werden. GENAUS DAS hat das Bundesverfassungsgericht gerade abgeschafft. Danke! Die haben das ganze Ding gerade ad Absurdum geführt. Wenn man nichts weiß und keinen Täter schützen kann, muss man auch keine Aussage verweigern! Irgendwann hatte Familie nämlich mal Bedeutung, die der Gesetzgeber mal schützen wollte... Endlich wieder etwas mehr Unfreiheit und abschaffung der Grundrechte für alle. Klasse Sache!

Weil da die Antwort noch irgendwie fehlte: Dass Eltern für Kinder haften, ist hier nur Zufall. Anschlussinhaber (Eltern) würde als Störer für den Verursacher haften, der halt zufälliger und möglicher Weise eines der eigenen Kinder ist; Alter und Verwandschaftsverhältnis unerheblich.

Ich glaube du verstehst den Fall falsch. Die Eltern haben vor Gericht zugegeben dass über ihren Anschluss die entsprechenden Daten zum Download angeboten wurden und sie wissen dass ihre Kinder Daten illegal zum Download anbieten und welches der Kinder die Daten hochgeladen hat. Da die Eltern das ganze bewusst zugelassen haben hatte das Gericht entschieden dass die Eltern als Anschlussinhaber für den Schaden haften müssen.

Hätten die Eltern nicht gewusst das die Kinder illegal Daten hochladen oder erst nach beginn der Verhandlung bzw. mit Eintreffen der Abmahnung davon erfahren würde der Fall wieder anders ausschauen. Da sie aber zugegeben haben dass sie von Anfang an wussten was die Kinder machen, haften sie für ihre Kinder.
 
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"Eltern haften für ihre Kinder" Da lache ich immer drüber, wenn das an irgendeiner Baustelle etc steht...traurig, dass das langsam Realität wird

Warum nicht, Beispiel: Mein kleiner Sohn nimmt einen Stein und zerschrammt dein komplettes Nagelneues Auto. Ok, Eltern sollen nicht haften...dann kannst du dir das Geld ja aus der nicht vorhandenen Spardose von meinen 1,5 Jahre alten Sohn holen. Oder frage ihn halt ob er Geld hat. Ich halte mich raus, Eltern haften ja nicht dafür. Müsst ihr untereinander klären. Hahaha, das wird ein Spass, vorallem für mich.
 
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Da sie aber zugegeben haben dass sie von Anfang an wussten was die Kinder machen, haften sie für ihre Kinder.

In diesem Fall habe ich auch kein Mitleid, denn wer´s Maul aufmacht muss mit den Konsequenzen leben. :nicken:

Es geht mir aber um die Sache an sich, wenn das Urteil erst mal Schule macht..... :rollen:
 
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Eltern können für ihre Kinder in Filesharing-Fällen doch haftbar gemacht werden, wie das Bundesverfassungsgericht entschieden hat. Nämlich dann, wenn klar ist, dass der Täter bekannt ist und man sich nur auf das Zeugnisverweigerungsrecht beruft.
Das Zeugnisverweigerungsrecht ist nur dann sinnvoll, wenn die Eltern auch etwas belastendes sagen könnten. Es soll in genau diesen Fällen die Möglichkeit bieten, nicht gegen die eigenen Angehörigen aussagen zu müssen, um den Frieden in der Familie nicht zu gefährden.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit dieser Entscheidung einmal mehr den Verrat am deutschen Gesetz eindrucksvoll unter Beweis gestellt. Die Macht wurde missbraucht um den Schutzzweck des Gesetzes zu untergraben.
 
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Ich habe übrigens keine Tauschbörse genutzt, keine Filme runter- oder hoch geladen, kann es aber auch nicht nachweisen, weil mir mein Provider die zur Tatzeit zugewiesene IPv6-Adresse nicht rausgibt, dem gegnerischen Anwalt aber schon. Im Router werden nach wenigen Tagen sämtliche Daten gelöscht. Ich kann da nichts abgleichen und auch nichts nachweisen. Der Gesetzgeber schläft aber total und versteht nichts von den Übertragungsverfahren und wie sich ein Datencluster in dem Fall zusammensetzt.:what:

Dann bringe doch einfach ein, dass die ermittelte IP falsch ist. Dann müssen die dir das Gegenteil nachweisen.

Warum nicht, Beispiel: Mein kleiner Sohn nimmt einen Stein und zerschrammt dein komplettes Nagelneues Auto. Ok, Eltern sollen nicht haften...dann kannst du dir das Geld ja aus der nicht vorhandenen Spardose von meinen 1,5 Jahre alten Sohn holen. Oder frage ihn halt ob er Geld hat. Ich halte mich raus, Eltern haften ja nicht dafür. Müsst ihr untereinander klären. Hahaha, das wird ein Spass, vorallem für mich.

Hängt davon ab wie alt der Sohn ist. Da kommen dann die Altergrenzen von 7 und 14 Jahren aus dem BGB und StGB zum tragen.
§ 828 BGB - Einzelnorm
§ 19 StGB - Einzelnorm
 
Zuletzt bearbeitet:
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Seit der prinzipiellen Aufhebung der Störerhaftung darf man sein WLAN für Hinz und Kunz öffnen. Warum man dann seine Familie indirekt belasten sollte, auch wenn man meint, kein Familienmitglied konkret benennen zu müssen, entzieht sich meinem Verständnis.
Ich vermute, die Leute googeln sich was von Zeugnisverweigerungsrecht und sind stolz wie Bolle, dass sie ein Hintertürchen gefunden haben, welches sie gar nicht benötigen und das nicht in jedem Fall oder für immer funktioniert.

Dass es auf lange Sicht nicht die beste Idee ist zu sagen "Ich weiß wer es war, aber ich sag's nicht, weil sonst mein Sohnemann ins Fadenkreuz gerä... Ooops!" sollte eigentlich klar sein.
 
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Die Störhaftung wurde erst vor Kurzem abgeschafft. Bis ein Verfahren beim BGH ist, vergehen mindestens 5 Jahre. In diesem Fall ging es sogar bis zum BVerfG.

Damit galt hier noch das alte Gesetz.

Wie gesagt, sie hätten gleich sagen sollen sie wissen von nichts.
 
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Wie gesagt, sie hätten gleich sagen sollen sie wissen von nichts.

Macht das im Geltungszeitraum der Störerhaftung einen Unterschied? Von der konnte man sich meines Wissens als Anschlussinhaber doch nur freimachen, indem man den eigentlichen Verursacher benennt. Ob man den nun nicht benennen kann oder nicht benennen will oder meint, dass man ihn nicht benennen müsste, macht(e) unter altem Recht keinen Unterschied - die Haftung fällt in jedem Fall zurück an den Anschlussinhaber.

Insofern ist das Urteil rückwirkend logisch, obwohl ich ja der Meinung bin, dass die Familie mit dem heruntergeladenen Rihanna-Album bereits hinreichend bestraft worden ist ...
 
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Dann bringe doch einfach ein, dass die ermittelte IP falsch ist. Dann müssen die dir das Gegenteil nachweisen.



Hängt davon ab wie alt der Sohn ist. Da kommen dann die Altergrenzen von 7 und 14 Jahren aus dem BGB und StGB zum tragen.
§ 828 BGB - Einzelnorm
§ 19 StGB - Einzelnorm

Wow, jetzt bin ich wohl auf der falschen Webseite gelandet. Juristische profis hier, da bin ich als nicht Jurist definitiv fehl am platz.
 
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Ich habe auch 2 Schreiben von Waldorf Frommer bekommen, weil ich für einen Zeitraum von 12 und 34 Sekunden je einen Film bereitgestellt haben soll. Uploadrate sind 40Mbit und die Datenpakete wären nur Nutzbar, wenn in diesem Zeitraum alle Datenpakete hochgeladen worden wären. Kann man sich ausrechnen, wie viele Daten ich von einem Film mit sagen wir mal 10 Gigabyte Größe hochgeladen haben könnte.

Die wollen 915€ haben und das zweimal für gesamt knappe 30 Megabyte an Daten, welche ich hoch geladen haben soll, so aber auch nicht nutzbar sind. Da richte ich mehr Schaden an, wenn ich ein Bild des Covers kopiere und ausdrucke. Schadensersatzanspruch ohne tatsächlich entstandenen Schaden.

Ich habe übrigens keine Tauschbörse genutzt, keine Filme runter- oder hoch geladen, kann es aber auch nicht nachweisen, weil mir mein Provider die zur Tatzeit zugewiesene IPv6-Adresse nicht rausgibt, dem gegnerischen Anwalt aber schon. Im Router werden nach wenigen Tagen sämtliche Daten gelöscht. Ich kann da nichts abgleichen und auch nichts nachweisen. Der Gesetzgeber schläft aber total und versteht nichts von den Übertragungsverfahren und wie sich ein Datencluster in dem Fall zusammensetzt.:what:

In p2p-Netzwerken (wie von Bittorrent oder früher edonkey/emule genutzt), reicht es aus, wenn Du auch nur für eine Sekunde ein paar kb übertragen hast. Du machst Dich strafbar, weil Du die Datei quasi auch anderen zum Download zur Verfügung stellst. Egal ob die es in der Zeit der Zur-Verfügung Stellung schaffen, den Download zu komplettieren oder nicht. Du must auch nichts nachweisen. Du bist angeklagt. Der Provider hat dem Anwalt übermittelt wer die IP zu dem Zeitpunkt hatte und das warst Du. Da Du für den Anschluß verantwortlich bist, wirst Du dafür haften müssen.

Wann hast Du die Schreiben bekommen, zu was wurdest Du aufgefordert und wie bist Du dem bislang nachgekommen? Ich empfehle die Seite Abmahnwahn-Dreipage. Machen was dort steht und hoffen, das es zu keiner Verhandlung kommt oder die Summe zahlen. Ansonsten viel Spaß in den nächsten Jahren. Der Psychoterror den die Anwaltskanzleien betreiben ist nicht ohne.
 
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Wow, jetzt bin ich wohl auf der falschen Webseite gelandet. Juristische profis hier, da bin ich als nicht Jurist definitiv fehl am platz.

Geht hier doch hauptsächlich um Hardware. Der Rest ist nur nebenbei. ;)


Du must auch nichts nachweisen. Du bist angeklagt.

Stimmt, denn es gilt die Unschuldsvermutung nach Art. 6 EMRK.
Damit muss die Anklage eine Tat nachweisen.
 
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Wer die Unterlassungserklärung unterschreibt hat quasi sein digitales Todesurteil unterschrieben und kann am besten das Internet kündigen und die nächsten , ich glaube 30 Jahre? Keins mehr anmelden weil sonst die Vertragsstrafe gilt .
Wichtig ist es eine modifizierte Unterlassungserklärung zu verschicken, die sich speziell auf das angemahnte Produkt bezieht. Die standardisierte könnte tatsächlich zur Falle werden, weil Du Dich bei der nächsten Abmahnung automatisch strafbar machst. Es ist aber zwingend erforderlich eine Unterlassungserklärung abzugeben, weil das der einzige Schritt ist, zu dem Du wirklich verpflichtet bist, auch wenn Du noch nicht verurteilt wurdest.
 
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