Filesharing: 70-jährige ohne PC muss Schadensersatz leisten

Wenn z.B. auf dem Familienlaptop Kinderpornografie gefunden wird, wer wird dann bestraft? Alle, die Kinder, der Vater, die Mutter, die Oma? Schwierig, oder?

In solch schweren Fällen räumt man die Bude per Hausdurchsuchung aus. Vielleicht findet sich ja noch die Rechnung des Laptops. Der Name der da draufsteht ist im Zweifel dran.
Das ist zwar eigentlich nicht korrekt (da man demjenigen nicht bewiesen hat dass er das zeug besorgt/konsumiert/was auch immer hat) aber ein so großes Vertrauen in die Justiz dass hier aus Mangel an Beweisen freizusprechen ist habe ich persönlich nicht wirklich. Da heißts dann Käufer ist Besitzer und wer Besitzer des Lappis ist ist auch Besitzer der KiPornografie und damit Straftäter.
 
Das ist in der Sache aber auch dumm gelaufen. Es hätte vermutlich genügt, dem Rechteinhaber rechtzeitig eine Liste aller *bekannten* Nutzer des Anschlusses mit dem Hinweis zu übergeben, dass es darüber hinaus aufgrund der Freifunkanwendung noch weitere unbekannte Nutzer des Anschlusses gäbe. Selbst mit dieser dünnen Information versorgt wäre der Ball wieder im Feld der Klägerin und eine ersatzweise Beschuldigung der Anschlussinhaberin nicht mehr möglich gewesen.
 
In solch schweren Fällen räumt man die Bude per Hausdurchsuchung aus. Vielleicht findet sich ja noch die Rechnung des Laptops. Der Name der da draufsteht ist im Zweifel dran.
Das ist zwar eigentlich nicht korrekt (da man demjenigen nicht bewiesen hat dass er das zeug besorgt/konsumiert/was auch immer hat) aber ein so großes Vertrauen in die Justiz dass hier aus Mangel an Beweisen freizusprechen ist habe ich persönlich nicht wirklich. Da heißts dann Käufer ist Besitzer und wer Besitzer des Lappis ist ist auch Besitzer der KiPornografie und damit Straftäter.
Kinderpornografie ist nicht Kinderpornografie. Es gibt Leute, die klicken irgendwas an und klicken sofort wieder angewidert weg. Wenn das ein paar mal passiert und man den Cache nie löscht, sammelt sich da einiges, wenn mán genau sucht. Und niemand weiß, ob Du ein Video eine Sekunde schaust oder zwanzig mal.

Und was hat die Rechnung mit der Nutzung zu tun? Allen meinen Nachhilfekindern schenke ich Laptops. Da bin ich doch nicht für das verantwörtlich, was die mit dem Rechner machen. Und ja, ich habe in der Regel das Administratorpasswort, die Kinder nicht und räume hin und wieder mal die Recher auf. Selten, sehr selten. Bin ich dann verantwortlich, was auf dem Rechner ist? Lächerlich, die hängen nie an meinem Netzwerk.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
In solch schweren Fällen räumt man die Bude per Hausdurchsuchung aus. Vielleicht findet sich ja noch die Rechnung des Laptops. Der Name der da draufsteht ist im Zweifel dran.
Das ist zwar eigentlich nicht korrekt (da man demjenigen nicht bewiesen hat dass er das zeug besorgt/konsumiert/was auch immer hat) aber ein so großes Vertrauen in die Justiz dass hier aus Mangel an Beweisen freizusprechen ist habe ich persönlich nicht wirklich. Da heißts dann Käufer ist Besitzer und wer Besitzer des Lappis ist ist auch Besitzer der KiPornografie und damit Straftäter.


So einfach ist es nicht.

Allerdings findet man meistens auch noch weitere Datenträger, deren Nutzung sich eindeutiger zuordnen lässt.

Kinderpornografie ist nicht Kinderpronografie. Es gibt Leute, die klicken irgendwas an und klicken sofort wieder angewidert weg. Wenn das ein paar mal passiert und man den Cache nie löscht, sammelt sich das einiges, wenn mán genau sucht. Und niemand weiß, ob Du ein Video eine sekunde schaust oder zwanzig mal.

Die Dateien im Cache sind dann aber durch das Verzeichnis auch einfach als solche zu identifizieren. Da kann also noch die Ausrede, ausversehen draufgeklickt / Werbebanner funktionieren. Wenn aber die gleichen Dateien dann noch im Downloadordner liegen, geht die Ausrede "ausversehen" nicht mehr.
Dazu ist dann natürlich immer noch die Browserhistory interessant, was da so an Seiten wirklich aufgerufen und was gesucht wurde.

Ansonsten muss man schauen, ob die Timestamps größtenteils oder vielleicht sogar ausschließlich zu Zeiten passiert sind, an denen nur ein möglicher Nutzer zu Hause war.
 
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Naja, also wenn man sich anschaut wieviele Leute sich doch noch in der digitalen Welt schwer tun, auch jüngere, wenn es über den Besuch von Youporn und Whatsdepp hinausgeht, dann ist es wohl ziemlich fragwürdig eine alte Dame ohne Rechner als große Raubkopiererin darzustellen.

Und sich in ein Wlan einzuklinken soll nun auch nicht sooo schwer sein. Aber eventuell hat die Omi ja eine Mensch-Maschinenschnittstelle am Hirn und organisiert groß Cyberkriminalität im Netz oder das Gericht, samt Staatsanwaltschaft, besteht aus Idioten.
 
Die Raubmord-Rechteinhaber sollten sich mal einbremsen. Copyright-Gesetze gehören mM nach für den unkommerziellen Gebrauch abgeschafft. Ist doch komplett bescheuert schon.
 
Wobei sich das Problem recht einfach lösen lassen würde, wenn die Router die Ports für P2P standardmäßig sperren würden.
Wer das dann wirklich nutzen will, muss es dann halt im Router freischalten.

Zumal heute nicht viele legale Anwendungsgebiete für P2P bleiben.
 
Komisches Urteil. Zumal in der Vergangenheit durchaus auch immer mal wieder "falsche" IP Adressen und dadurch falsche Anschlußinhaber "herausgefunden" wurden. Da freut sich die "Filmindustrie"...das sie nun immerhin einer älteren Dame die € aus den Rippen leiern kann. Super Warner :daumen:
 
Rein rechtlich muss sie zahlen, weil sie ja auch Mittäter ist, auch wenn sie diese Taten nicht begangen hatte.
Jeder der einen Internet Zugang zur Verfügung stellt sollte sich im Klaren sein, welche Folgen beim Missbrauch auftreten können.
Aber die Frau wird sich wohl kaum einen Film gezogen haben und wenn sie es nachweisen kann, dann ist sie fein raus...;)
 
Rein rechtlich muss sie zahlen, weil sie ja auch Mittäter ist, auch wenn sie diese Taten nicht begangen hatte.
Jeder der einen Internet Zugang zur Verfügung stellt sollte sich im Klaren sein, welche Folgen beim Missbrauch auftreten können.
Aber die Frau wird sich wohl kaum einen Film gezogen haben und wenn sie es nachweisen kann, dann ist sie fein raus...;)

Das ist falsch. Jedem Mittäter muss der eigene Vorsatz nachgewiesen werden.

Täterschaft und Teilnahme sind in §§25-27 StGB geregelt.

§ 25 - Täterschaft
(1) Als Täter wird bestraft, wer die Straftat selbst oder durch einen anderen begeht.

(2) Begehen mehrere die Straftat gemeinschaftlich, so wird jeder als Täter bestraft (Mittäter).
§ 26 - Anstiftung
Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.
§ 27 - Beihilfe
(1) Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat.

(2) Die Strafe für den Gehilfen richtet sich nach der Strafdrohung für den Täter. Sie ist nach § 49 Abs. 1 zu mildern.
 
Wobei sich das Problem recht einfach lösen lassen würde, wenn die Router die Ports für P2P standardmäßig sperren würden.
Wer das dann wirklich nutzen will, muss es dann halt im Router freischalten.
Zumal heute nicht viele legale Anwendungsgebiete für P2P bleiben.

Das ist aus mehreren Gründen weder möglich noch sinnvoll:

1.) P2P ist lediglich ein Verfahren für Filesharing, welches wiederum auch nicht per se illegal ist. Illegal ist das Verbreiten bestimmter Inhalte mittels P2P, was aber auch auf zig anderen Wegen möglich ist. Der meiste Kram wird heutzutage über HTTP mittels OCHs verteilt.

2.) Es gibt keine speziellen Ports für P2P. Die Clients können über die kompletten Bandbreite verfügbarer Ports - zuweilen auch die anderweitig standardisierten - senden und empfangen.

3.) P2P nutzt Protokolle wie TCP und UDP, die man nicht ab Werk sperren kann, ohne den Router de facto nutzlos zu machen.

4.) Ganz im Gegenteil wird P2P überwiegend legal genutzt, und zwar von immer mehr großen und bekannten Anbietern (z.B. Microsoft), um durch Dezentralisierung bessere Datenverfügbarkeit bei gleichzeitig weniger belasteten Servern zu erreichen.
 
1.) P2P ist lediglich ein Verfahren für Filesharing, welches wiederum auch nicht per se illegal ist. Illegal ist das Verbreiten bestimmter Inhalte mittels P2P, was aber auch auf zig anderen Wegen möglich ist. Der meiste Kram wird heutzutage über HTTP mittels OCHs verteilt.

Bei P2P passiert es, dass man automatisch hochlädt, wenn man runterlädt und vergessen hat, den Upload im Client zu deaktivieren bzw. auf 0 kb/s zu begrenzen.

Wenn man bei den Hostern nur runterlädt, wird das nicht verfolgt.
 
Am Ende hat wohl der Sohn
Freifunk schrieb:
Wie inzwischen viele tausende Freiwillige hat ein Kölner in seinem Haus einen Freifunk-Knoten eingerichtet. Anschlussinhaberin und damit Vertragspartnerin des Providers ist seine Mutter...
bei der Einrichtung nicht aufgepasst oder absichtlich logging Möglichkeiten deaktiviert und im Zweifelsfall auch seine Mutter nicht über die möglichen Folgen des Freifunk Betriebs aufgeklärt.
Ja es ist "nicht nett" dass die Frau verklagt wird, aber wenn man sich den Hintergrund durchliest auch nicht wirklich verwunderlich.
 
Das ist nicht witzig. Hier geht es um eine Straftat, denn eine Verletzung der Urheberrechte durch illegale digitale Verbreitung von Filmen ist verboten.

deine trollerei ist nicht witzig, straftaten werden nicht in einen zivilprozess abgehandelt, dazu konnte der kläger laut quelle noch nicht einmal seinen angeblichen schaden belegen.
 
Ist eine Urheberrechtsverletzung eine Straftat?
Wer eine Urheberrechtsverletzung begeht, macht sich strafbar. Dabei muss es nicht bei einer Geldstrafe bleiben. Es kann sogar zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren kommen. Auch der Versuch ist strafbar. Handelt der Täter gewerbsmäßig, so droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe.

Eine strafrechtliche Verfolgung droht aber nicht automatisch. Der Rechteinhaber muss hierfür einen Antrag stellen. Es sei denn, es besteht ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung. Dann kann die Staatsanwaltschaft auch ohne Antrag aktiv werden. Spätestens dann sollte man einen Anwalt aufsuchen.

Am besten ist es, wenn der Rechtinhaber die Urheberrechtsverletzung auf zivilrechtlicher Ebene verfolgt. Auf den Urheberrechtsverletzer kommen hohe Gelbeträge zu: Abmahngebühr, Schadensersatz und Anwaltskosten.

Urheberrechtsverletzung: 12 Dinge, die Sie dazu wissen muessen!
 
Es wird aber nicht strafrechtlich verfolgt, denn dann müsste zweifelsfrei ein Schuldiger gefunden werden.
Deswegen schickt die Abmahnmafia ihre Abmahnung in der Hoffnung, dass da jemand so blöd ist zu reagieren, anstatt diese direkt zu schreddern.
 
Bei P2P passiert es, dass man automatisch hochlädt, wenn man runterlädt und vergessen hat, den Upload im Client zu deaktivieren bzw. auf 0 kb/s zu begrenzen.

Du vermischst da unterschiedliche Dinge.

P2P setzt technisch nicht voraus, dass man beim Herunterladen auch gleichzeitig hochlädt. Das ist eine Übereinkunft unter Filesharern aus Gründen der Fairness, die viele, aber nicht alle P2P-Netzwerke und/oder Clients integrieren.

Und wo das der Fall ist, kann der Upload entweder gar nicht komplett deaktiviert werden, oder es wird im Netzwerk durch reduzierten oder gar geblockten Download sanktioniert.
Und da von den Loggern der Rechteinhaber bereits der Austausch von Informationen über das Vorhandensein einer bestimmten Datei (Stichworte "Meta-Traffic") als Tausch gewertet werden kann, bringt das auch keine Sicherheit.

Wenn man bei den Hostern nur runterlädt, wird das nicht verfolgt.

Das ist allerdings eine Frage der Praktikabilität, nicht der Rechtslage. Auch der Download ist illegal, es lohnt sich für die Rechteinhaber nur nicht, diesen zu verfolgen, da man maximal den Schaden der einzelnen Kopie einklagen könnte. Da ist die Klage teurer bzw. sie wird von vornherein als Bagatelle abgewiesen.

Für diesen Sachververhalt ist das auch unerheblich, denn auch der Content bei One-Click-Hostern muss ja von irgend jemandem illegalerweise bereitgestellt, also dort hochgeladen werden. Dieser jemand ist nur deutlich schwerer zu ermitteln.

Und schlussendlich ändert es nichts daran, dass es weder technisch machbar noch sinnvoll ist, P2P im Router ab Werk zu blockieren. Es geht einfach nicht. :)

tja und was sagt uns das.
Aber man wird Dich nur als Verschwörer / Reichsbürger usw. abstempeln.

Nein, nur als jemanden, der den Unterschied zwischen Zivil- und Strafrecht nicht kennt.
 
Und da von den Loggern der Rechteinhaber bereits der Austausch von Informationen über das Vorhandensein einer bestimmten Datei (Stichworte "Meta-Traffic") als Tausch gewertet werden kann, bringt das auch keine Sicherheit.

Wenn man aber keine Datei hochlädt, kann aber auch kein tausendfacher Schaden entstehen.

Für diesen Sachververhalt ist das auch unerheblich, denn auch der Content bei One-Click-Hostern muss ja von irgend jemandem illegalerweise bereitgestellt, also dort hochgeladen werden. Dieser jemand ist nur deutlich schwerer zu ermitteln.

Deshalb sind OCHs deutlich sicherer und ersetzen damit P2P.
 
Es wird aber nicht strafrechtlich verfolgt, denn dann müsste zweifelsfrei ein Schuldiger gefunden werden.
Und wenn der oder die gefunden wird? Das Verfahren läuft noch. Wenn Omken keine Lust hat, zu zahlen, kann sie auch die möglichen Verursacher nennen. Dann werden deren Rechner eingezogen und untersucht.
 
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